Luftwaffe. Grundsatzentscheid vor das Volk!

ShortId
17.3604
Id
20173604
Updated
28.07.2023 14:46
Language
de
Title
Luftwaffe. Grundsatzentscheid vor das Volk!
AdditionalIndexing
09;24;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Beschaffung von Kampfflugzeugen gehört vor das Volk. Eine Abstimmung darf aber nicht von der Typendiskussion oder von finanzpolitischer Taktik geprägt sein. Während auch andere Rüstungsgüter keine Volksabstimmungen benötigen, beispielsweise der Kauf von Artilleriegeschützen oder der Ersatz des Sturmgewehrs, soll sich das Stimmvolk hingegen grundsätzlich dazu äussern können, ob die Schweizer Armee weiterhin über eine einsatzfähige Luftwaffe mit modernen Kampfflugzeugen verfügen soll oder nicht. Im Rahmen dieser Abstimmung ist aufzuzeigen, welchen Teil des Armeebudgets die Anschaffung der Flugzeuge beansprucht. Ebenso ist aufzuzeigen, dass die Kompatibilität der Kampfflugzeuge mit dem ebenfalls zu beschaffenden Boden-Luft-Abwehrsystem sichergestellt ist. Im Falle eines positiven Volksentscheids evaluiert und beschafft der Bundesrat den zur Auftragserfüllung bestgeeigneten Flugzeugtyp.</p>
  • <p>An sich unterstehen Rüstungsbeschaffungen nicht dem Referendum. Der Bundesrat strebt aber angesichts der grossen Tragweite der Erneuerung aller Mittel zum Schutz und zur Verteidigung des Luftraums einen Planungsbeschluss des Parlamentes gemäss Artikel 28 Absätze 2 und 3 des Parlamentsgesetzes an; dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Stimmvolk raschestmöglich die Grundsatzfrage der Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen zu stellen. Die Beschaffung soll losgelöst von der Typenfrage entschieden werden können und im Rahmen des Armeebudgets erfolgen.</p>
  • Luftwaffe. Grundsatzentscheid vor das Volk!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Beschaffung von Kampfflugzeugen gehört vor das Volk. Eine Abstimmung darf aber nicht von der Typendiskussion oder von finanzpolitischer Taktik geprägt sein. Während auch andere Rüstungsgüter keine Volksabstimmungen benötigen, beispielsweise der Kauf von Artilleriegeschützen oder der Ersatz des Sturmgewehrs, soll sich das Stimmvolk hingegen grundsätzlich dazu äussern können, ob die Schweizer Armee weiterhin über eine einsatzfähige Luftwaffe mit modernen Kampfflugzeugen verfügen soll oder nicht. Im Rahmen dieser Abstimmung ist aufzuzeigen, welchen Teil des Armeebudgets die Anschaffung der Flugzeuge beansprucht. Ebenso ist aufzuzeigen, dass die Kompatibilität der Kampfflugzeuge mit dem ebenfalls zu beschaffenden Boden-Luft-Abwehrsystem sichergestellt ist. Im Falle eines positiven Volksentscheids evaluiert und beschafft der Bundesrat den zur Auftragserfüllung bestgeeigneten Flugzeugtyp.</p>
    • <p>An sich unterstehen Rüstungsbeschaffungen nicht dem Referendum. Der Bundesrat strebt aber angesichts der grossen Tragweite der Erneuerung aller Mittel zum Schutz und zur Verteidigung des Luftraums einen Planungsbeschluss des Parlamentes gemäss Artikel 28 Absätze 2 und 3 des Parlamentsgesetzes an; dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Stimmvolk raschestmöglich die Grundsatzfrage der Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen zu stellen. Die Beschaffung soll losgelöst von der Typenfrage entschieden werden können und im Rahmen des Armeebudgets erfolgen.</p>
    • Luftwaffe. Grundsatzentscheid vor das Volk!

Back to List