Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten

ShortId
17.3605
Id
20173605
Updated
28.07.2023 14:46
Language
de
Title
Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten
AdditionalIndexing
28;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>"Jugend und Sport" soll die Entwicklung und Entfaltung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und ihnen ermöglichen, Sport ganzheitlich zu erleben. 2009 hat der Bundesrat aus finanziellen Gründen ein Moratorium eingeführt, das die Aufnahme neuer Sportarten ins Programm "Jugend und Sport" untersagte. Die Begrenzung auf jene Sportarten, die von "Jugend und Sport"-Subventionen profitieren können, wirkt mittlerweile willkürlich und nicht immer zeitgemäss. Das Angebot und auch die Nachfrage von Sportarten in der Schweiz hat sich in den letzten acht Jahren markant verändert. Während sich der Sportartenkatalog vom Olympischen Komitee ständig verändert und sich den aktuellen Gegebenheiten anpasst, blieb der Sportartenkatalog von "Jugend und Sport" auf dem Stand von 2009 stehen. Die Rechtsgrundlagen sind darum so anzupassen, dass neue Sportarten, die eine gewisse Grösse haben (z. B. 600 Kinder und Jugendliche, entspricht ungefähr 1 Promille aller "Jugend und Sport"-Teilnehmerinnen und Teilnehmer) sowie über etablierte Verbands- und Vereinsstrukturen verfügen, im "Jugend und Sport"-Programm aufgenommen werden und auf entsprechende Unterstützung zählen können.</p><p>Im Verhältnis zu den bereits bestehenden "Jugend und Sport"-Sportarten sind die Sportarten, die neu geprüft werden könnten, erheblich kleiner in der Zahl. Sie würden den Funktionskredit also nur wenig belasten. Zudem sollen bei den Unterstützungsgesuchen die administrativen Vorgaben überprüft und möglichst vereinfacht werden. Wenn insbesondere kleinere Sportarten in Gruppen zusammengefasst werden (z. B. eine Gruppe Kampfsportarten für Judo, Karate, Jiu-Jitsu, Light Boxing usw.), können Abläufe optimiert und Synergien geschaffen werden. So werden Mittel im Funktionskredit frei, die Aufhebung des Moratoriums kann haushaltneutral umgesetzt werden, und die Bundesfinanzen werden nicht zusätzlich belastet. </p>
  • <p>"Jugend und Sport" ist ein Ausbildungsprogramm für Kinder und Jugendliche. Zu diesem Zweck unterstützt der Bund die Organisatoren von Sportkursen und Lagern mit Beiträgen, sofern diese die rechtlichen Voraussetzungen von "Jugend und Sport" erfüllen. Der Bund trägt die Programmverantwortung und arbeitet im Rahmen des Vollzugs mit den Kantonen zusammen. Nach Massgabe der gesetzlichen Vorgaben werden jährlich rund 70 000 Kurse und Lager mit Bundesbeiträgen unterstützt.</p><p>Die Aus- und Weiterbildung von "Jugend und Sport"-Leiterpersonen ist ein zentrales Programmziel, an dessen Umsetzung die nationalen Sportverbände mitwirken. Das Bundesamt für Sport (Baspo) legt für jede "Jugend und Sport"-Sportart die Ausbildungsstrukturen fest, konzipiert die didaktischen Grundlagen und formuliert Grundsätze in den Bereichen Sicherheit, Prävention und Integration. In diesem Zusammenhang entwickelt das Baspo die erforderlichen Lehr- und Lernmittel. Auf diese Weise wird eine qualitativ hochstehende, harmonisierte Aus- und Weiterbildung sichergestellt. Jedes Jahr besuchen über 75 000 Leiterinnen und Leiter sowie rund 3500 Expertinnen und Experten die Aus- und Weiterbildungskurse in "Jugend und Sport".</p><p>"Jugend und Sport" erreicht gegen 90 Prozent aller Kinder und Jugendlichen, die in einem Sportverein aktiv sind. Die grössten Zuwachsraten in "Jugend und Sport" verzeichnen herkömmliche Sportarten wie Fussball, Turnsport oder Tennis. Eine markante Nachfrageverschiebung in Richtung neue Trendsportarten ist nicht zu erkennen. Um eine zusätzliche Sportart in "Jugend und Sport" aufzunehmen, muss eine kritische Grösse von mindestens 1 Promille aller Teilnehmenden erreicht werden. Erst dann ist der Aufwand für den Aufbau einer spezifischen Ausbildungsstruktur zu rechtfertigen. Damit eine neue Sportart den "Jugend und Sport"-Anwartschafts-Status erreicht, müssen darin mindestens 600 Kinder und Jugendliche regelmässig aktiv sein. Von den rund 25 Sportarten, die in den vergangenen Jahren beim Baspo ein "Jugend und Sport"-Aufnahmegesuch gestellt haben, erreichen nach heutigen Schätzungen lediglich zwei Sportarten diese kritische Grösse (American Football, Kampfkünste). </p><p>Aufgrund eines Moratoriums zur Aufnahme neuer Sportarten lehnte das Baspo in den letzten acht Jahren jeden neuen Antrag ab. Das Moratorium wurde 2009 als Stabilisierungsmassnahme des Bundes beschlossen. In der Botschaft zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) sind in Anhang 2 die verschiedenen Massnahmen dargestellt, so unter anderem die Stabilisierung des "Jugend und Sport"-Angebots. Mit Inkraftsetzung des KAPG 2014 wurde der Aufnahmestopp für neue Sportarten bestätigt. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die "Jugend und Sport"-Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass das seit 2009 geltende Moratorium für neue "Jugend und Sport"-Sportarten aufgehoben werden kann. Für bisher unterstützte Sportarten, insbesondere Kleinstsportarten, soll grundsätzlich Besitzstandwahrung gelten. Die für die neuen Sportarten benötigten Mittel sollen haushaltneutral dem Funktionskredit entnommen und in den Subventionskredit umgeschichtet werden.</p>
  • Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>"Jugend und Sport" soll die Entwicklung und Entfaltung von Kindern und Jugendlichen gewährleisten und ihnen ermöglichen, Sport ganzheitlich zu erleben. 2009 hat der Bundesrat aus finanziellen Gründen ein Moratorium eingeführt, das die Aufnahme neuer Sportarten ins Programm "Jugend und Sport" untersagte. Die Begrenzung auf jene Sportarten, die von "Jugend und Sport"-Subventionen profitieren können, wirkt mittlerweile willkürlich und nicht immer zeitgemäss. Das Angebot und auch die Nachfrage von Sportarten in der Schweiz hat sich in den letzten acht Jahren markant verändert. Während sich der Sportartenkatalog vom Olympischen Komitee ständig verändert und sich den aktuellen Gegebenheiten anpasst, blieb der Sportartenkatalog von "Jugend und Sport" auf dem Stand von 2009 stehen. Die Rechtsgrundlagen sind darum so anzupassen, dass neue Sportarten, die eine gewisse Grösse haben (z. B. 600 Kinder und Jugendliche, entspricht ungefähr 1 Promille aller "Jugend und Sport"-Teilnehmerinnen und Teilnehmer) sowie über etablierte Verbands- und Vereinsstrukturen verfügen, im "Jugend und Sport"-Programm aufgenommen werden und auf entsprechende Unterstützung zählen können.</p><p>Im Verhältnis zu den bereits bestehenden "Jugend und Sport"-Sportarten sind die Sportarten, die neu geprüft werden könnten, erheblich kleiner in der Zahl. Sie würden den Funktionskredit also nur wenig belasten. Zudem sollen bei den Unterstützungsgesuchen die administrativen Vorgaben überprüft und möglichst vereinfacht werden. Wenn insbesondere kleinere Sportarten in Gruppen zusammengefasst werden (z. B. eine Gruppe Kampfsportarten für Judo, Karate, Jiu-Jitsu, Light Boxing usw.), können Abläufe optimiert und Synergien geschaffen werden. So werden Mittel im Funktionskredit frei, die Aufhebung des Moratoriums kann haushaltneutral umgesetzt werden, und die Bundesfinanzen werden nicht zusätzlich belastet. </p>
    • <p>"Jugend und Sport" ist ein Ausbildungsprogramm für Kinder und Jugendliche. Zu diesem Zweck unterstützt der Bund die Organisatoren von Sportkursen und Lagern mit Beiträgen, sofern diese die rechtlichen Voraussetzungen von "Jugend und Sport" erfüllen. Der Bund trägt die Programmverantwortung und arbeitet im Rahmen des Vollzugs mit den Kantonen zusammen. Nach Massgabe der gesetzlichen Vorgaben werden jährlich rund 70 000 Kurse und Lager mit Bundesbeiträgen unterstützt.</p><p>Die Aus- und Weiterbildung von "Jugend und Sport"-Leiterpersonen ist ein zentrales Programmziel, an dessen Umsetzung die nationalen Sportverbände mitwirken. Das Bundesamt für Sport (Baspo) legt für jede "Jugend und Sport"-Sportart die Ausbildungsstrukturen fest, konzipiert die didaktischen Grundlagen und formuliert Grundsätze in den Bereichen Sicherheit, Prävention und Integration. In diesem Zusammenhang entwickelt das Baspo die erforderlichen Lehr- und Lernmittel. Auf diese Weise wird eine qualitativ hochstehende, harmonisierte Aus- und Weiterbildung sichergestellt. Jedes Jahr besuchen über 75 000 Leiterinnen und Leiter sowie rund 3500 Expertinnen und Experten die Aus- und Weiterbildungskurse in "Jugend und Sport".</p><p>"Jugend und Sport" erreicht gegen 90 Prozent aller Kinder und Jugendlichen, die in einem Sportverein aktiv sind. Die grössten Zuwachsraten in "Jugend und Sport" verzeichnen herkömmliche Sportarten wie Fussball, Turnsport oder Tennis. Eine markante Nachfrageverschiebung in Richtung neue Trendsportarten ist nicht zu erkennen. Um eine zusätzliche Sportart in "Jugend und Sport" aufzunehmen, muss eine kritische Grösse von mindestens 1 Promille aller Teilnehmenden erreicht werden. Erst dann ist der Aufwand für den Aufbau einer spezifischen Ausbildungsstruktur zu rechtfertigen. Damit eine neue Sportart den "Jugend und Sport"-Anwartschafts-Status erreicht, müssen darin mindestens 600 Kinder und Jugendliche regelmässig aktiv sein. Von den rund 25 Sportarten, die in den vergangenen Jahren beim Baspo ein "Jugend und Sport"-Aufnahmegesuch gestellt haben, erreichen nach heutigen Schätzungen lediglich zwei Sportarten diese kritische Grösse (American Football, Kampfkünste). </p><p>Aufgrund eines Moratoriums zur Aufnahme neuer Sportarten lehnte das Baspo in den letzten acht Jahren jeden neuen Antrag ab. Das Moratorium wurde 2009 als Stabilisierungsmassnahme des Bundes beschlossen. In der Botschaft zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) sind in Anhang 2 die verschiedenen Massnahmen dargestellt, so unter anderem die Stabilisierung des "Jugend und Sport"-Angebots. Mit Inkraftsetzung des KAPG 2014 wurde der Aufnahmestopp für neue Sportarten bestätigt. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die "Jugend und Sport"-Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass das seit 2009 geltende Moratorium für neue "Jugend und Sport"-Sportarten aufgehoben werden kann. Für bisher unterstützte Sportarten, insbesondere Kleinstsportarten, soll grundsätzlich Besitzstandwahrung gelten. Die für die neuen Sportarten benötigten Mittel sollen haushaltneutral dem Funktionskredit entnommen und in den Subventionskredit umgeschichtet werden.</p>
    • Aufhebung des Moratoriums für neue "Jugend und Sport"-Sportarten

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