Regelmässige Tarifpflege im KVG. Gute Qualität bei bezahlbaren Kosten

ShortId
17.3607
Id
20173607
Updated
28.07.2023 14:46
Language
de
Title
Regelmässige Tarifpflege im KVG. Gute Qualität bei bezahlbaren Kosten
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im schweizerischen Gesundheitswesen haben die Vertragspartner (Leistungserbringer und Krankenversicherer) die Aufgabe, die meisten Preise für medizinische Leistungen zu verhandeln. Doch seit einigen Jahren herrscht ein bedauerlicher Stillstand im ambulanten Bereich. Die fehlende Überarbeitung der Tarifstruktur Tarmed setzt Anreize für Mengenausweitung: Die resultierende Überversorgung ist nicht nur teuer, sondern setzt auch die Patienten unnötigen gesundheitlichen Risiken aus.</p><p>Weil mittlerweile kostengünstigere Verfahren zu hoch vergütet werden, wird das Prämienwachstum unnötig angeheizt. Eine regelmässige sachgerechte und betriebswirtschaftliche Tarifpflege (und Weiterentwicklung) ist für die nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens unentbehrlich.</p><p>Dafür könnte insbesondere die Organisationsform des stationären Bereichs (Swiss DRG) als Modell für den ambulanten Bereich übernommen werden. Weiter soll der Einzelleistungstarif Tarmed als nationale Tarifstruktur über alle Ärztegruppen hinweg weiterbestehen, aber gleichzeitig den Tarifpartnern ermöglichen, andere Abrechnungsformen (wie beispielsweise Pauschalen) für ambulante Leistungen zu vereinbaren und umzusetzen. Ausserdem sollen im KVG die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen den neuen Gegebenheiten angepasst werden: Die Pluralität der Stakeholder hat zugenommen und wird weiterhin zunehmen. Dem ist Rechnung zu tragen, und kein Akteur soll ein Vetorecht haben oder sich weigern können, seine Aufgabe wahrzunehmen.</p><p>Die vorgesehene Tarmed-Intervention des Bundesrates hat provisorischen Charakter und führt zu Rechtsunsicherheit (Rekurse, Rückstellungen usw.). Langfristig gesehen ist es keine Lösung, und das Verhandlungsprimat muss gewährleistet bleiben. Es ist deshalb angezeigt, nach zwanzig Jahren KVG, die rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend der Rolle die Vertragspartner kritisch zu überprüfen und wo nötig anzupassen.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) gibt gewisse Rahmenbedingungen für die Tarifierung vor. Innerhalb dieser geniessen die Tarifpartner einen grossen Handlungsspielraum, den sie aber nur beschränkt nutzen. Eine zentrale gesetzliche Rahmenbedingung besteht in Bezug auf die Einzelleistungstarifstrukturen wie Tarmed, welche gesamtschweizerisch einheitlich sein müssen. Das Erfordernis der Einheitlichkeit führt zu einer gewissen Einschränkung der Vertragsvielfalt, da eine nationale Tarifstruktur von allen massgebenden Tarifpartnern vereinbart werden muss (vgl. Antwort des Bundesrates vom 5. Juni 2015 auf die Interpellation Weibel 15.3182). Angesichts der Entwicklungen zwischen und innerhalb der Tarifpartner besteht seit Jahren eine Blockade für eine umfassende Revision des Tarmed. Nach wie vor ist es aber Aufgabe der Tarifpartner, sich auf eine neue Einzelleistungstarifstruktur oder andere Vergütungsformen, wie zum Beispiel Pauschalen, zu einigen.</p><p>Aufgrund dieser Entwicklungen ist aber wünschbar, für die Tarifpflege im ambulanten Bereich zum Beispiel eine ähnliche Bestimmung wie für Tarifverträge mit Spitälern in Bezug auf die Vergütung von stationären Behandlungen (Art. 49 Abs. 2 KVG) einzuführen und damit die Tarifpartnerschaft zu stärken. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat die parlamentarische Initiative 17.401, "Tarifpflege und Entwicklung", lanciert, welche die Einsetzung einer entsprechenden Organisation fordert. Damit ist ein Kernanliegen der Motion bereits aufgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit der Tarmed von den Tarifpartnern regelmässig angepasst und weiterentwickelt wird. Angesichts der Verhandlungsblockade und der Fragmentierung der betroffenen Verbände sollen zudem die Genehmigungsverfahren der neuen Situation angepasst werden. Ziel soll es sein, Blockaden zu verhindern und einen Wettbewerb der Ideen zu ermöglichen.</p>
  • Regelmässige Tarifpflege im KVG. Gute Qualität bei bezahlbaren Kosten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im schweizerischen Gesundheitswesen haben die Vertragspartner (Leistungserbringer und Krankenversicherer) die Aufgabe, die meisten Preise für medizinische Leistungen zu verhandeln. Doch seit einigen Jahren herrscht ein bedauerlicher Stillstand im ambulanten Bereich. Die fehlende Überarbeitung der Tarifstruktur Tarmed setzt Anreize für Mengenausweitung: Die resultierende Überversorgung ist nicht nur teuer, sondern setzt auch die Patienten unnötigen gesundheitlichen Risiken aus.</p><p>Weil mittlerweile kostengünstigere Verfahren zu hoch vergütet werden, wird das Prämienwachstum unnötig angeheizt. Eine regelmässige sachgerechte und betriebswirtschaftliche Tarifpflege (und Weiterentwicklung) ist für die nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens unentbehrlich.</p><p>Dafür könnte insbesondere die Organisationsform des stationären Bereichs (Swiss DRG) als Modell für den ambulanten Bereich übernommen werden. Weiter soll der Einzelleistungstarif Tarmed als nationale Tarifstruktur über alle Ärztegruppen hinweg weiterbestehen, aber gleichzeitig den Tarifpartnern ermöglichen, andere Abrechnungsformen (wie beispielsweise Pauschalen) für ambulante Leistungen zu vereinbaren und umzusetzen. Ausserdem sollen im KVG die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen den neuen Gegebenheiten angepasst werden: Die Pluralität der Stakeholder hat zugenommen und wird weiterhin zunehmen. Dem ist Rechnung zu tragen, und kein Akteur soll ein Vetorecht haben oder sich weigern können, seine Aufgabe wahrzunehmen.</p><p>Die vorgesehene Tarmed-Intervention des Bundesrates hat provisorischen Charakter und führt zu Rechtsunsicherheit (Rekurse, Rückstellungen usw.). Langfristig gesehen ist es keine Lösung, und das Verhandlungsprimat muss gewährleistet bleiben. Es ist deshalb angezeigt, nach zwanzig Jahren KVG, die rechtlichen Rahmenbedingungen betreffend der Rolle die Vertragspartner kritisch zu überprüfen und wo nötig anzupassen.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) gibt gewisse Rahmenbedingungen für die Tarifierung vor. Innerhalb dieser geniessen die Tarifpartner einen grossen Handlungsspielraum, den sie aber nur beschränkt nutzen. Eine zentrale gesetzliche Rahmenbedingung besteht in Bezug auf die Einzelleistungstarifstrukturen wie Tarmed, welche gesamtschweizerisch einheitlich sein müssen. Das Erfordernis der Einheitlichkeit führt zu einer gewissen Einschränkung der Vertragsvielfalt, da eine nationale Tarifstruktur von allen massgebenden Tarifpartnern vereinbart werden muss (vgl. Antwort des Bundesrates vom 5. Juni 2015 auf die Interpellation Weibel 15.3182). Angesichts der Entwicklungen zwischen und innerhalb der Tarifpartner besteht seit Jahren eine Blockade für eine umfassende Revision des Tarmed. Nach wie vor ist es aber Aufgabe der Tarifpartner, sich auf eine neue Einzelleistungstarifstruktur oder andere Vergütungsformen, wie zum Beispiel Pauschalen, zu einigen.</p><p>Aufgrund dieser Entwicklungen ist aber wünschbar, für die Tarifpflege im ambulanten Bereich zum Beispiel eine ähnliche Bestimmung wie für Tarifverträge mit Spitälern in Bezug auf die Vergütung von stationären Behandlungen (Art. 49 Abs. 2 KVG) einzuführen und damit die Tarifpartnerschaft zu stärken. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat die parlamentarische Initiative 17.401, "Tarifpflege und Entwicklung", lanciert, welche die Einsetzung einer entsprechenden Organisation fordert. Damit ist ein Kernanliegen der Motion bereits aufgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit der Tarmed von den Tarifpartnern regelmässig angepasst und weiterentwickelt wird. Angesichts der Verhandlungsblockade und der Fragmentierung der betroffenen Verbände sollen zudem die Genehmigungsverfahren der neuen Situation angepasst werden. Ziel soll es sein, Blockaden zu verhindern und einen Wettbewerb der Ideen zu ermöglichen.</p>
    • Regelmässige Tarifpflege im KVG. Gute Qualität bei bezahlbaren Kosten

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