Mobbing am Arbeitsplatz

ShortId
17.3608
Id
20173608
Updated
28.07.2023 04:40
Language
de
Title
Mobbing am Arbeitsplatz
AdditionalIndexing
44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei Mobbing handelt es sich um eine Form der Verletzung der persönlichen Integrität, die sich durch schikanöse Handlungen, Kommunikationsverweigerung oder konfliktbelastete Kommunikation auszeichnet. Die Handlungen erfolgen wiederholt und führen dazu, dass die angegriffene Person in eine unterlegene Position gerät. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat zu diesem Thema eine Präventionsbroschüre herausgegeben, in der die fünf Formen von Mobbinghandlungen aufgelistet werden: Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen, Angriffe auf die sozialen Beziehungen, Angriffe auf das soziale Ansehen, Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation und Angriffe auf die Gesundheit. Das Arbeitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in Artikel 6 Absatz 1 dazu, "die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen". In der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012 gaben 6,8 Prozent der Befragten an, in den letzten 12 Monaten Opfer einer Mobbinghandlung geworden zu sein. 2002 lag diese Zahl noch bei 4,4 Prozent. Es scheint sich also eine beunruhigende Tendenz abzuzeichnen.</p>
  • <p>1. Gemäss repräsentativen Befragungen scheint der Anteil der Schweizer Erwerbstätigen, die von Mobbing betroffen sind, zwischen 2002 (4,4 Prozent) und 2007 (8 Prozent) angestiegen zu sein und seither konstant zu bleiben oder sogar rückgängig zu sein. Die letzte Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen im Jahr 2015 hat eine Häufigkeit von 4,2 Prozent gezeigt.</p><p>Die Zahlen sind insofern mit Vorsicht zu geniessen, als in den verschiedenen Umfragen methodisch unterschiedlich vorgegangen wurde und das Verständnis für den Begriff "Mobbing" nicht einheitlich ist. In der letzten Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012 (nicht 2015) antworteten auf die Frage, die auch Mobbing beinhaltet, "Haben Sie in den letzten 12 Monaten am Arbeitsplatz Folgendes erfahren: Einschüchterung/Belästigung/Mobbing?", 6,8 Prozent der Erwerbstätigen mit Ja.</p><p>2. Die in regelmässigen Zeitabständen durch die Schweizerische Gesundheitsbefragung (alle fünf Jahre) und die Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS; alle fünf Jahre) durchgeführten Umfragen reichen aus, um sich ein Bild über das zur Diskussion stehende Problem zu machen.</p><p>3. Das Gesetz regelt bereits heute, dass der Arbeitgeber zum Schutze der persönlichen Integrität alle Massnahmen zu treffen hat (Art. 6 Abs. 1 ArG). Die Verordnung präzisiert, dass Massnahmen zu treffen sind, um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit zu wahren und zu verbessern (Art. 2 Abs. 1 ArGV 3). Die Weisungen des Seco behandeln das Thema Mobbing im Speziellen. Diese Grundlagen reichen aus, um dem Problem Mobbing das nötige Gewicht zu geben. Eine Gesetzesanpassung erachtet der Bundesrat deshalb als nicht nötig.</p><p>4. Der Bereich Arbeitsbedingungen des Seco hat sich des Problems schon seit einiger Zeit angenommen. So führt es seit 2014 den Vollzugsschwerpunkt "Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz" durch. Dabei werden die Betriebe, die Arbeitnehmenden, die Arbeitsinspektorate und die Medien zu diesem Thema geschult, informiert respektive sensibilisiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von Mobbing oder anderen Formen der Belästigung am Arbeitsplatz betroffen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, eine Studie zu dieser Problematik in Auftrag zu geben, falls er über keine genauen und über einen längeren Zeitraum erfassten Zahlen verfügt?</p><p>3. Hält der Bundesrat es für sinnvoll, Mobbing gesetzlich zu definieren?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um dieses Problem wirksam zu bekämpfen?</p>
  • Mobbing am Arbeitsplatz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei Mobbing handelt es sich um eine Form der Verletzung der persönlichen Integrität, die sich durch schikanöse Handlungen, Kommunikationsverweigerung oder konfliktbelastete Kommunikation auszeichnet. Die Handlungen erfolgen wiederholt und führen dazu, dass die angegriffene Person in eine unterlegene Position gerät. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat zu diesem Thema eine Präventionsbroschüre herausgegeben, in der die fünf Formen von Mobbinghandlungen aufgelistet werden: Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen, Angriffe auf die sozialen Beziehungen, Angriffe auf das soziale Ansehen, Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation und Angriffe auf die Gesundheit. Das Arbeitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in Artikel 6 Absatz 1 dazu, "die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen". In der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012 gaben 6,8 Prozent der Befragten an, in den letzten 12 Monaten Opfer einer Mobbinghandlung geworden zu sein. 2002 lag diese Zahl noch bei 4,4 Prozent. Es scheint sich also eine beunruhigende Tendenz abzuzeichnen.</p>
    • <p>1. Gemäss repräsentativen Befragungen scheint der Anteil der Schweizer Erwerbstätigen, die von Mobbing betroffen sind, zwischen 2002 (4,4 Prozent) und 2007 (8 Prozent) angestiegen zu sein und seither konstant zu bleiben oder sogar rückgängig zu sein. Die letzte Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen im Jahr 2015 hat eine Häufigkeit von 4,2 Prozent gezeigt.</p><p>Die Zahlen sind insofern mit Vorsicht zu geniessen, als in den verschiedenen Umfragen methodisch unterschiedlich vorgegangen wurde und das Verständnis für den Begriff "Mobbing" nicht einheitlich ist. In der letzten Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012 (nicht 2015) antworteten auf die Frage, die auch Mobbing beinhaltet, "Haben Sie in den letzten 12 Monaten am Arbeitsplatz Folgendes erfahren: Einschüchterung/Belästigung/Mobbing?", 6,8 Prozent der Erwerbstätigen mit Ja.</p><p>2. Die in regelmässigen Zeitabständen durch die Schweizerische Gesundheitsbefragung (alle fünf Jahre) und die Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS; alle fünf Jahre) durchgeführten Umfragen reichen aus, um sich ein Bild über das zur Diskussion stehende Problem zu machen.</p><p>3. Das Gesetz regelt bereits heute, dass der Arbeitgeber zum Schutze der persönlichen Integrität alle Massnahmen zu treffen hat (Art. 6 Abs. 1 ArG). Die Verordnung präzisiert, dass Massnahmen zu treffen sind, um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit zu wahren und zu verbessern (Art. 2 Abs. 1 ArGV 3). Die Weisungen des Seco behandeln das Thema Mobbing im Speziellen. Diese Grundlagen reichen aus, um dem Problem Mobbing das nötige Gewicht zu geben. Eine Gesetzesanpassung erachtet der Bundesrat deshalb als nicht nötig.</p><p>4. Der Bereich Arbeitsbedingungen des Seco hat sich des Problems schon seit einiger Zeit angenommen. So führt es seit 2014 den Vollzugsschwerpunkt "Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz" durch. Dabei werden die Betriebe, die Arbeitnehmenden, die Arbeitsinspektorate und die Medien zu diesem Thema geschult, informiert respektive sensibilisiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von Mobbing oder anderen Formen der Belästigung am Arbeitsplatz betroffen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, eine Studie zu dieser Problematik in Auftrag zu geben, falls er über keine genauen und über einen längeren Zeitraum erfassten Zahlen verfügt?</p><p>3. Hält der Bundesrat es für sinnvoll, Mobbing gesetzlich zu definieren?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um dieses Problem wirksam zu bekämpfen?</p>
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