Regional- und Lokalradios. Erfüllen sie ihren Auftrag noch?

ShortId
17.3610
Id
20173610
Updated
28.07.2023 04:40
Language
de
Title
Regional- und Lokalradios. Erfüllen sie ihren Auftrag noch?
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sieht für private UKW-Radios einen regionalen Service-public-Auftrag vor. Das RTVG schreibt kommerziellen und komplementären nichtkommerziellen Radios unterschiedliche Mandate zu. Bei den kommerziellen Lokalradios ist ausschliesslich der Informationsbereich während der Hauptsendezeiten reguliert: Die Radios müssen relevante Informationen aus dem lokal-regionalen Raum zu Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport senden. Die komplementären nichtkommerziellen Radios, wie z. B. das erwähnte Genfer Radio Cité, haben den Auftrag, die aktive Beteiligung des Publikums an der Programmherstellung und -gestaltung zu fördern. Ferner sollen sie zur Integration verschiedener Gesellschaftsgruppen im lokalen Raum beitragen, indem sie sprachliche und kulturelle Minderheiten in ihre Programmaktivitäten einbinden. </p><p>Bei den kommerziellen UKW-Radios ist die Musik nicht Teil des Leistungsauftrags. Aus regulatorischer Sicht ist ihnen das Einkaufen bzw. Abspielen von ganzen Musikprogrammen bzw. -listen, die von einem externen Dienstleister zusammengestellt wurden, erlaubt. Die Musikprofile der komplementären Radios müssen sich von jenen kommerzieller Sender des gleichen Versorgungsgebiets unterscheiden. Diese Vorgabe schliesst indes das Abspielen solch eingekaufter Musikprogramme nicht aus.</p><p>Der Bundesrat hat in seinem "Bericht zur Überprüfung der Definition und Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien" vom 17. Juni 2016 auch die Leistungen der kommerziellen Privatradios bilanziert und darauf hingewiesen, dass der Umfang der regionalen Information namentlich bei den Radios ohne Gebührenanteil eher gering und im Zeitverlauf sinkend ist. Aufgrund fehlender Forschungsergebnisse hat er hingegen keine Aussagen zu den Leistungen der komplementären Radios gemacht.</p><p>Mit Blick auf ein künftiges Gesetz über elektronische Medien wird der Bundesrat bestrebt sein, den Auftrag des regionalen Service public so auszugestalten, dass die Leistungen von allen Anbietern mit Leistungsauftrag im gewünschten Umfang erbracht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Regional- und Lokalradios haben heute einen professionellen Auftritt und haben ihren Platz in der Radiolandschaft der jeweiligen Region gefunden. Ihre Aufgabe besteht darin, die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, künstlerischen und religiösen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen hervorzuheben und auf ihren Kanälen sprachliche und kulturelle Minderheiten zu Wort kommen zu lassen, wobei sie immer auch die Erwartungen der Zuhörerinnen und Zuhörer in ihrem Sendegebiet abholen müssen.</p><p>Die Konzession, die das Bundesamt für Kommunikation zahlreichen privaten Sendern erteilt hat, ist auch mit Pflichten verbunden: Um an den Gebührengeldern teilzuhaben, verpflichten sich die Radiosender, in ihrer Region einen Service public anzubieten. </p><p>Aus wirtschaftlichen Gründen spielen immer mehr Lokalradios nur noch eine Tonspur ab, wie Radio Cité in Genf, oder aber übertragen Konservenmusik, die sie von einem Konsortium kaufen.</p><p>Dieses Vorgehen ist mit dem Auftrag der Regional- und Lokalradios nicht vereinbar; der Auftrag besteht in der Ausstrahlung von Programmen, die einen Bezug zur lokalen Bevölkerung haben.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, um die Grundidee der Regional- und Lokalradios zu wahren, die darin besteht, Programme auszustrahlen, die einen Bezug zur "Seele" einer Region oder einer Stadt haben?</p>
  • Regional- und Lokalradios. Erfüllen sie ihren Auftrag noch?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sieht für private UKW-Radios einen regionalen Service-public-Auftrag vor. Das RTVG schreibt kommerziellen und komplementären nichtkommerziellen Radios unterschiedliche Mandate zu. Bei den kommerziellen Lokalradios ist ausschliesslich der Informationsbereich während der Hauptsendezeiten reguliert: Die Radios müssen relevante Informationen aus dem lokal-regionalen Raum zu Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport senden. Die komplementären nichtkommerziellen Radios, wie z. B. das erwähnte Genfer Radio Cité, haben den Auftrag, die aktive Beteiligung des Publikums an der Programmherstellung und -gestaltung zu fördern. Ferner sollen sie zur Integration verschiedener Gesellschaftsgruppen im lokalen Raum beitragen, indem sie sprachliche und kulturelle Minderheiten in ihre Programmaktivitäten einbinden. </p><p>Bei den kommerziellen UKW-Radios ist die Musik nicht Teil des Leistungsauftrags. Aus regulatorischer Sicht ist ihnen das Einkaufen bzw. Abspielen von ganzen Musikprogrammen bzw. -listen, die von einem externen Dienstleister zusammengestellt wurden, erlaubt. Die Musikprofile der komplementären Radios müssen sich von jenen kommerzieller Sender des gleichen Versorgungsgebiets unterscheiden. Diese Vorgabe schliesst indes das Abspielen solch eingekaufter Musikprogramme nicht aus.</p><p>Der Bundesrat hat in seinem "Bericht zur Überprüfung der Definition und Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien" vom 17. Juni 2016 auch die Leistungen der kommerziellen Privatradios bilanziert und darauf hingewiesen, dass der Umfang der regionalen Information namentlich bei den Radios ohne Gebührenanteil eher gering und im Zeitverlauf sinkend ist. Aufgrund fehlender Forschungsergebnisse hat er hingegen keine Aussagen zu den Leistungen der komplementären Radios gemacht.</p><p>Mit Blick auf ein künftiges Gesetz über elektronische Medien wird der Bundesrat bestrebt sein, den Auftrag des regionalen Service public so auszugestalten, dass die Leistungen von allen Anbietern mit Leistungsauftrag im gewünschten Umfang erbracht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Regional- und Lokalradios haben heute einen professionellen Auftritt und haben ihren Platz in der Radiolandschaft der jeweiligen Region gefunden. Ihre Aufgabe besteht darin, die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, künstlerischen und religiösen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen hervorzuheben und auf ihren Kanälen sprachliche und kulturelle Minderheiten zu Wort kommen zu lassen, wobei sie immer auch die Erwartungen der Zuhörerinnen und Zuhörer in ihrem Sendegebiet abholen müssen.</p><p>Die Konzession, die das Bundesamt für Kommunikation zahlreichen privaten Sendern erteilt hat, ist auch mit Pflichten verbunden: Um an den Gebührengeldern teilzuhaben, verpflichten sich die Radiosender, in ihrer Region einen Service public anzubieten. </p><p>Aus wirtschaftlichen Gründen spielen immer mehr Lokalradios nur noch eine Tonspur ab, wie Radio Cité in Genf, oder aber übertragen Konservenmusik, die sie von einem Konsortium kaufen.</p><p>Dieses Vorgehen ist mit dem Auftrag der Regional- und Lokalradios nicht vereinbar; der Auftrag besteht in der Ausstrahlung von Programmen, die einen Bezug zur lokalen Bevölkerung haben.</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, um die Grundidee der Regional- und Lokalradios zu wahren, die darin besteht, Programme auszustrahlen, die einen Bezug zur "Seele" einer Region oder einer Stadt haben?</p>
    • Regional- und Lokalradios. Erfüllen sie ihren Auftrag noch?

Back to List