Massnahmen zur Reduktion des Einsatzes von Psychopharmaka und insbesondere von Morphinpflastern in Alters- und Pflegeheimen

ShortId
17.3612
Id
20173612
Updated
28.07.2023 04:39
Language
de
Title
Massnahmen zur Reduktion des Einsatzes von Psychopharmaka und insbesondere von Morphinpflastern in Alters- und Pflegeheimen
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Swissmedic beträgt die Verbrauchsstatistk von Fentalyn in den letzten Jahren (2010-2014) durchschnittlich 14,5 Kilogramm. Dies entspricht einer Menge von 5,3 Millionen Pflastern pro Jahr. Diese Menge ist unhaltbar hoch. Fentalyn ist ein synthetisches Psychopharmakon, das die gleiche Wirkung wie Morphium hat und deshalb unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.</p><p>Aus bestens informierten Quellen sind Fälle von älteren Menschen bekanntgeworden, die in Alters- oder Pflegeheimen ohne deren Wissen und ohne deren Einwilligung mit Morphinpflastern behandelt wurden, um sie ruhigzustellen. Unter Einfluss dieser Droge waren sie dann sehr apathisch und von den Besuchern kaum ansprechbar.</p><p>Dieser Missbrauch muss eingedämmt werden.</p>
  • <p>Eine grosse Anzahl von Menschen in Alters- und Pflegeheimen leidet unter chronischen Schmerzen. Die Behandlung dieser chronischen Schmerzen kann in der Geriatrie problematisch sein, da ältere Personen angesichts der häufigen Multimorbidität oft nicht mit den üblichen Schmerzmitteln behandelt werden können. Aufgrund der besseren Verträglichkeit werden daher für diese Art der Schmerzbehandlung oft Opioide eingesetzt (zu denen auch Fentanylpflaster zählen). Jedoch können auch diese Arzneimittel viele Nebenwirkungen haben (Übelkeit, Verstopfung, Delirium) und eignen sich daher - entgegen den Aussagen der Postulantin - nicht für eine Ruhigstellung.</p><p>Die Verwendung von Opioiden untersteht der strengen Regelung des Betäubungsmittelgesetzes. Unternehmen müssen Swissmedic jede Lieferung an den Detailhandel melden, bei der Verschreibung müssen nummerierte, amtliche Rezeptformulare verwendet werden. Zudem muss eine Verwendung von Fentanylpflastern zu einem anderen Zweck als der Schmerzbehandlung (Off-Label-Einsatz) dem zuständigen Kanton gemeldet werden, welcher eine Aufsichtspflicht gegenüber Alters- und Pflegeheimen hat.</p><p>Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss bei der Verschreibung von Arzneimitteln im Voraus die Zustimmung der Patientin oder des Patienten beziehungsweise des gesetzlichen Vertreters einholen. Der Bundesrat verweist dazu auch auf das neue Erwachsenenschutzrecht (AS 2011 725; BBl 2006 7001), welches das Selbstbestimmungsrecht und somit das Recht auf autonome Entscheide der Patientinnen und Patienten stärkt.</p><p>Die von der Postulantin angegebene Zahl (14,5 Kilogramm Fentanyl) entspricht der insgesamt verwendeten Menge dieses Wirkstoffs, inklusive der in der Anästhesie, der Notfallmedizin und der Palliative Care eingesetzten fentanylhaltigen Arzneimittel. Gemäss den statistischen Daten von IMS Health für die letzten drei Jahre wurden in der Schweiz über die Vertriebskanäle (Apotheken/selbstdispensierende Ärzte/Spitäler) im Jahresdurchschnitt rund 2 Millionen Fentanylpflaster abgesetzt, genauere Daten stehen dem Bundesrat nicht zur Verfügung. Es liegen auch keine Fakten vor, die auf eine missbräuchliche Verabreichung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen in den Alters- und Pflegeheimen hinweisen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen aufzuzeigen, damit der Einsatz von Psychopharmaka und insbesondere von Morphinpflastern (Pflaster auf Fentalyn-Basis), welche zur Ruhigstellung von Patienten in Alters- und Pflegeheimen eingesetzt werden, drastisch reduziert wird.</p>
  • Massnahmen zur Reduktion des Einsatzes von Psychopharmaka und insbesondere von Morphinpflastern in Alters- und Pflegeheimen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Swissmedic beträgt die Verbrauchsstatistk von Fentalyn in den letzten Jahren (2010-2014) durchschnittlich 14,5 Kilogramm. Dies entspricht einer Menge von 5,3 Millionen Pflastern pro Jahr. Diese Menge ist unhaltbar hoch. Fentalyn ist ein synthetisches Psychopharmakon, das die gleiche Wirkung wie Morphium hat und deshalb unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.</p><p>Aus bestens informierten Quellen sind Fälle von älteren Menschen bekanntgeworden, die in Alters- oder Pflegeheimen ohne deren Wissen und ohne deren Einwilligung mit Morphinpflastern behandelt wurden, um sie ruhigzustellen. Unter Einfluss dieser Droge waren sie dann sehr apathisch und von den Besuchern kaum ansprechbar.</p><p>Dieser Missbrauch muss eingedämmt werden.</p>
    • <p>Eine grosse Anzahl von Menschen in Alters- und Pflegeheimen leidet unter chronischen Schmerzen. Die Behandlung dieser chronischen Schmerzen kann in der Geriatrie problematisch sein, da ältere Personen angesichts der häufigen Multimorbidität oft nicht mit den üblichen Schmerzmitteln behandelt werden können. Aufgrund der besseren Verträglichkeit werden daher für diese Art der Schmerzbehandlung oft Opioide eingesetzt (zu denen auch Fentanylpflaster zählen). Jedoch können auch diese Arzneimittel viele Nebenwirkungen haben (Übelkeit, Verstopfung, Delirium) und eignen sich daher - entgegen den Aussagen der Postulantin - nicht für eine Ruhigstellung.</p><p>Die Verwendung von Opioiden untersteht der strengen Regelung des Betäubungsmittelgesetzes. Unternehmen müssen Swissmedic jede Lieferung an den Detailhandel melden, bei der Verschreibung müssen nummerierte, amtliche Rezeptformulare verwendet werden. Zudem muss eine Verwendung von Fentanylpflastern zu einem anderen Zweck als der Schmerzbehandlung (Off-Label-Einsatz) dem zuständigen Kanton gemeldet werden, welcher eine Aufsichtspflicht gegenüber Alters- und Pflegeheimen hat.</p><p>Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss bei der Verschreibung von Arzneimitteln im Voraus die Zustimmung der Patientin oder des Patienten beziehungsweise des gesetzlichen Vertreters einholen. Der Bundesrat verweist dazu auch auf das neue Erwachsenenschutzrecht (AS 2011 725; BBl 2006 7001), welches das Selbstbestimmungsrecht und somit das Recht auf autonome Entscheide der Patientinnen und Patienten stärkt.</p><p>Die von der Postulantin angegebene Zahl (14,5 Kilogramm Fentanyl) entspricht der insgesamt verwendeten Menge dieses Wirkstoffs, inklusive der in der Anästhesie, der Notfallmedizin und der Palliative Care eingesetzten fentanylhaltigen Arzneimittel. Gemäss den statistischen Daten von IMS Health für die letzten drei Jahre wurden in der Schweiz über die Vertriebskanäle (Apotheken/selbstdispensierende Ärzte/Spitäler) im Jahresdurchschnitt rund 2 Millionen Fentanylpflaster abgesetzt, genauere Daten stehen dem Bundesrat nicht zur Verfügung. Es liegen auch keine Fakten vor, die auf eine missbräuchliche Verabreichung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen in den Alters- und Pflegeheimen hinweisen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen aufzuzeigen, damit der Einsatz von Psychopharmaka und insbesondere von Morphinpflastern (Pflaster auf Fentalyn-Basis), welche zur Ruhigstellung von Patienten in Alters- und Pflegeheimen eingesetzt werden, drastisch reduziert wird.</p>
    • Massnahmen zur Reduktion des Einsatzes von Psychopharmaka und insbesondere von Morphinpflastern in Alters- und Pflegeheimen

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