Mit Lohntransparenz zur Lohngleichheit

ShortId
17.3613
Id
20173613
Updated
28.07.2023 04:37
Language
de
Title
Mit Lohntransparenz zur Lohngleichheit
AdditionalIndexing
44;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz ist die verfassungsmässig garantierte Lohngleichheit noch immer nicht realisiert. Als ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Lohngleichheit gilt die betriebliche Lohntransparenz. Die Schweiz kennt keine allgemeine Pflicht zur Transparenz der Löhne (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Frage 17.5324) in der Privatwirtschaft, sondern nur auf der Führungsetage börsenkotierter Unternehmen. Transparenz herrscht auch bei den öffentlich-rechtlich normierten Löhnen. Um die Durchsetzung des Grundsatzes "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" in der Privatwirtschaft zu erleichtern, sollen deshalb die Unternehmen auf betrieblicher Ebene zur Offenlegung der Löhne in geeigneter Form verpflichtet bzw. ermächtigt und den Mitarbeitenden die Transparenz über die Löhne gesichert werden. Dazu sind, soweit notwendig, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die Einführung der Lohntransparenz kann auch schrittweise, segmentiert nach bestimmten Kriterien wie Grösse, Börsenkotierung usw. der Unternehmungen, erfolgen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung, dass eine Offenlegung der Löhne die Durchsetzung des Lohngleichheitsgrundsatzes erleichtern würde. Wie er bereits in seiner Antwort auf die Frage Leutenegger Oberholzer 17.5324 vom 7. Juni 2017 festgehalten hat, lehnt er eine generelle Pflicht zur Lohntransparenz jedoch ab, da eine solche einen erheblichen Eingriff in die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit darstellen würde. Der Bundesrat setzt vielmehr darauf, dass die Unternehmen selbstständig eine Kultur entwickeln, in der sie ihre Lohnsysteme freiwillig offenlegen. Mit seinem Entwurf zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes, der eine Lohngleichheitsanalysepflicht sowie eine Pflicht zur Information über die Ergebnisse dieser Lohngleichheitsanalyse vorsieht, unternimmt der Bundesrat zudem einen weiteren wichtigen Schritt zur Durchsetzung der Lohngleichheit. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Sicherung der betrieblichen Lohntransparenz in der Schweizer Wirtschaft zu schaffen.</p>
  • Mit Lohntransparenz zur Lohngleichheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz ist die verfassungsmässig garantierte Lohngleichheit noch immer nicht realisiert. Als ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Lohngleichheit gilt die betriebliche Lohntransparenz. Die Schweiz kennt keine allgemeine Pflicht zur Transparenz der Löhne (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Frage 17.5324) in der Privatwirtschaft, sondern nur auf der Führungsetage börsenkotierter Unternehmen. Transparenz herrscht auch bei den öffentlich-rechtlich normierten Löhnen. Um die Durchsetzung des Grundsatzes "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" in der Privatwirtschaft zu erleichtern, sollen deshalb die Unternehmen auf betrieblicher Ebene zur Offenlegung der Löhne in geeigneter Form verpflichtet bzw. ermächtigt und den Mitarbeitenden die Transparenz über die Löhne gesichert werden. Dazu sind, soweit notwendig, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die Einführung der Lohntransparenz kann auch schrittweise, segmentiert nach bestimmten Kriterien wie Grösse, Börsenkotierung usw. der Unternehmungen, erfolgen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung, dass eine Offenlegung der Löhne die Durchsetzung des Lohngleichheitsgrundsatzes erleichtern würde. Wie er bereits in seiner Antwort auf die Frage Leutenegger Oberholzer 17.5324 vom 7. Juni 2017 festgehalten hat, lehnt er eine generelle Pflicht zur Lohntransparenz jedoch ab, da eine solche einen erheblichen Eingriff in die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit darstellen würde. Der Bundesrat setzt vielmehr darauf, dass die Unternehmen selbstständig eine Kultur entwickeln, in der sie ihre Lohnsysteme freiwillig offenlegen. Mit seinem Entwurf zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes, der eine Lohngleichheitsanalysepflicht sowie eine Pflicht zur Information über die Ergebnisse dieser Lohngleichheitsanalyse vorsieht, unternimmt der Bundesrat zudem einen weiteren wichtigen Schritt zur Durchsetzung der Lohngleichheit. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Sicherung der betrieblichen Lohntransparenz in der Schweizer Wirtschaft zu schaffen.</p>
    • Mit Lohntransparenz zur Lohngleichheit

Back to List