Betreuung unbegleiteter Minderjähriger im Asylbereich

ShortId
17.3619
Id
20173619
Updated
28.07.2023 04:37
Language
de
Title
Betreuung unbegleiteter Minderjähriger im Asylbereich
AdditionalIndexing
28;2811
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat gewichtet die korrekte Umsetzung der Kinderrechtskonvention hoch. Dies gilt auch gegenüber unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden.</p><p>Im Mai 2016 hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) Empfehlungen zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich verabschiedet. Diese Empfehlungen werden das Recht und die Praxis der Kantone bezüglich Unterbringung, Betreuung und Ausbildung der unbegleiteten Minderjährigen weiter harmonisieren und dazu beitragen, den Vorgaben der Kinderrechtskonvention Nachachtung zu verschaffen. Angesichts dieser Entwicklungen sieht der Bundesrat die Umsetzung der Kinderrechtskonvention als nicht gefährdet.</p><p>Der Bundesrat anerkennt aber, dass die gestiegene Zahl an Asylgesuchen von unbegleiteten Minderjährigen für die Kantone zusätzliche Herausforderungen in den Bereichen Unterbringung, Betreuung und Ausbildung mit sich bringt. Die SODK hat im Sommer 2016 bei allen Kantonen eine Erhebung zu den Kosten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen durchgeführt. Sie hat die Ergebnisse dieser Erhebung in einem Bericht dargelegt und gestützt auf diese Analyse im Frühjahr 2017 die Forderung nach Erhöhung der entsprechenden Bundessubventionen gestellt. Das EJPD ist gegenwärtig daran, die dem Bericht zugrunde liegenden Kostenangaben zusammen mit der SODK zu plausibilisieren und einen allfälligen Anpassungsbedarf hinsichtlich Subventionen zu eruieren. Bevor der Bundesrat sich zu einem allfälligen Mehrbedarf in diesem Bereich äussert, ist der Abschluss dieser Arbeiten abzuwarten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Unbegleitete Minderjährige, die in unser Land kommen, sind eine besonders verletzliche Gruppe von Asylsuchenden, auf deren spezielle Bedürfnisse aufmerksam geachtet werden muss. Kürzlich haben die Stimmberechtigten im Kanton Bern einen Kredit abgelehnt, der die Zusatzkosten für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger hätte decken sollen. Die Bundespauschale reicht nicht aus, um die effektiven Kosten zu decken, was die Kantone in eine schwierige Lage bringt. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Lösungen strebt der Bundesrat - zusammen mit den Kantonen - an, um die Herausforderungen bei der Aufnahme und Integration von unbegleiteten Minderjährigen zu bewältigen?</p><p>2. Wie steht der Bundesrat zu den Forderungen der Kantone? Beabsichtigt er, den Kantonen entgegenzukommen?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger durch die Kantone generell? Sind gewichtige Mängel, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Kinderrechtskonvention, festzustellen? Wäre es nötig, Mindestanforderungen festzulegen, um allzu grosse Unterschiede zwischen den Kantonen zu vermeiden?</p>
  • Betreuung unbegleiteter Minderjähriger im Asylbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat gewichtet die korrekte Umsetzung der Kinderrechtskonvention hoch. Dies gilt auch gegenüber unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden.</p><p>Im Mai 2016 hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) Empfehlungen zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich verabschiedet. Diese Empfehlungen werden das Recht und die Praxis der Kantone bezüglich Unterbringung, Betreuung und Ausbildung der unbegleiteten Minderjährigen weiter harmonisieren und dazu beitragen, den Vorgaben der Kinderrechtskonvention Nachachtung zu verschaffen. Angesichts dieser Entwicklungen sieht der Bundesrat die Umsetzung der Kinderrechtskonvention als nicht gefährdet.</p><p>Der Bundesrat anerkennt aber, dass die gestiegene Zahl an Asylgesuchen von unbegleiteten Minderjährigen für die Kantone zusätzliche Herausforderungen in den Bereichen Unterbringung, Betreuung und Ausbildung mit sich bringt. Die SODK hat im Sommer 2016 bei allen Kantonen eine Erhebung zu den Kosten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen durchgeführt. Sie hat die Ergebnisse dieser Erhebung in einem Bericht dargelegt und gestützt auf diese Analyse im Frühjahr 2017 die Forderung nach Erhöhung der entsprechenden Bundessubventionen gestellt. Das EJPD ist gegenwärtig daran, die dem Bericht zugrunde liegenden Kostenangaben zusammen mit der SODK zu plausibilisieren und einen allfälligen Anpassungsbedarf hinsichtlich Subventionen zu eruieren. Bevor der Bundesrat sich zu einem allfälligen Mehrbedarf in diesem Bereich äussert, ist der Abschluss dieser Arbeiten abzuwarten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Unbegleitete Minderjährige, die in unser Land kommen, sind eine besonders verletzliche Gruppe von Asylsuchenden, auf deren spezielle Bedürfnisse aufmerksam geachtet werden muss. Kürzlich haben die Stimmberechtigten im Kanton Bern einen Kredit abgelehnt, der die Zusatzkosten für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger hätte decken sollen. Die Bundespauschale reicht nicht aus, um die effektiven Kosten zu decken, was die Kantone in eine schwierige Lage bringt. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Lösungen strebt der Bundesrat - zusammen mit den Kantonen - an, um die Herausforderungen bei der Aufnahme und Integration von unbegleiteten Minderjährigen zu bewältigen?</p><p>2. Wie steht der Bundesrat zu den Forderungen der Kantone? Beabsichtigt er, den Kantonen entgegenzukommen?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger durch die Kantone generell? Sind gewichtige Mängel, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Kinderrechtskonvention, festzustellen? Wäre es nötig, Mindestanforderungen festzulegen, um allzu grosse Unterschiede zwischen den Kantonen zu vermeiden?</p>
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