Abbau von Handelshemmnissen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. In der EU zulässige Health Claims sollen auch in der Schweiz möglich sein

ShortId
17.3622
Id
20173622
Updated
28.07.2023 14:46
Language
de
Title
Abbau von Handelshemmnissen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. In der EU zulässige Health Claims sollen auch in der Schweiz möglich sein
AdditionalIndexing
15;2841;10
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am 18. März 2016 hat das Parlament das revidierte Heilmittelgesetz verabschiedet. Im Rahmen dieser Revision wurde das Zulassungsverfahren vereinfacht, und es wurde beschlossen, die Abgabekategorien neu zu gestalten: Die Abgabekategorie C soll aufgehoben werden, und die entsprechenden Arzneimittel sollen den Kategorien D und B zugeordnet werden. Es soll aber auch überprüft werden, welche Arzneimittel der Abgabekategorie D in die Abgabekategorie E umgeteilt werden können.</p><p>Eine Aufhebung der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen von Medikamenten der Abgabekategorie E würde eine Gesetzesrevision bedingen und wäre nicht mehr in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab.</p><p>Er ist jedoch bereit zu prüfen, ob mit anderen Massnahmen auf Verordnungsebene eine Vereinfachung des Parallelimports von Medikamenten der Abgabekategorie E möglich wäre. Dazu wird er sich von den folgenden Grundsätzen leiten lassen:</p><p>1. Die allfälligen Massnahmen sollen mit den entsprechenden Vorschriften der Europäischen Union vereinbar sein.</p><p>2. Die Prüfung wird zeitlich mit der laufenden Umteilung der Abgabekategorien gemäss dem revidierten Heilmittelgesetz vom 18. März 2016 abgestimmt, da hierbei eine Reihe weiterer Arzneimittel der Abgabekategorie E zugeteilt wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Parallelimport für Arzneimittel der Abgabekategorie E zu vereinfachen. In diesem Sinne soll er insbesondere Vorgaben abschaffen, welche eine Umetikettierung notwendig machen (wie beispielsweise die Deklaration der Zulassungsnummer und der Abgabekategorie auf der Packung), oder Arzneimittel der Abgabekategorie E generell von der Zulassungspflicht ausnehmen.</p>
  • Abbau von Handelshemmnissen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. In der EU zulässige Health Claims sollen auch in der Schweiz möglich sein
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 18. März 2016 hat das Parlament das revidierte Heilmittelgesetz verabschiedet. Im Rahmen dieser Revision wurde das Zulassungsverfahren vereinfacht, und es wurde beschlossen, die Abgabekategorien neu zu gestalten: Die Abgabekategorie C soll aufgehoben werden, und die entsprechenden Arzneimittel sollen den Kategorien D und B zugeordnet werden. Es soll aber auch überprüft werden, welche Arzneimittel der Abgabekategorie D in die Abgabekategorie E umgeteilt werden können.</p><p>Eine Aufhebung der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen von Medikamenten der Abgabekategorie E würde eine Gesetzesrevision bedingen und wäre nicht mehr in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab.</p><p>Er ist jedoch bereit zu prüfen, ob mit anderen Massnahmen auf Verordnungsebene eine Vereinfachung des Parallelimports von Medikamenten der Abgabekategorie E möglich wäre. Dazu wird er sich von den folgenden Grundsätzen leiten lassen:</p><p>1. Die allfälligen Massnahmen sollen mit den entsprechenden Vorschriften der Europäischen Union vereinbar sein.</p><p>2. Die Prüfung wird zeitlich mit der laufenden Umteilung der Abgabekategorien gemäss dem revidierten Heilmittelgesetz vom 18. März 2016 abgestimmt, da hierbei eine Reihe weiterer Arzneimittel der Abgabekategorie E zugeteilt wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Parallelimport für Arzneimittel der Abgabekategorie E zu vereinfachen. In diesem Sinne soll er insbesondere Vorgaben abschaffen, welche eine Umetikettierung notwendig machen (wie beispielsweise die Deklaration der Zulassungsnummer und der Abgabekategorie auf der Packung), oder Arzneimittel der Abgabekategorie E generell von der Zulassungspflicht ausnehmen.</p>
    • Abbau von Handelshemmnissen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. In der EU zulässige Health Claims sollen auch in der Schweiz möglich sein

Back to List