Abbau von Handelshemmnissen. Anerkennung von in der EU durchgeführten Produktprüfungen

ShortId
17.3624
Id
20173624
Updated
28.07.2023 14:46
Language
de
Title
Abbau von Handelshemmnissen. Anerkennung von in der EU durchgeführten Produktprüfungen
AdditionalIndexing
15;10
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, die Zulassungsverfahren zu beurteilen und dem Parlament allenfalls Massnahmen zur Vereinfachung des Parallelimports von heute zulassungspflichtigen Produkten zu unterbreiten, einerseits bezüglich Vereinfachung von Verfahren und Reduktion der finanziellen Belastungen, andererseits bezüglich einer generellen Ausnahme von Produktgruppen von der Zulassungspflicht und somit der Unterstellung unter das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Die Zulassungsverfahren für Arzneimittel wurden kürzlich im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (HMG, zweite Etappe) überprüft, und es wurden bereits mehrere Vereinfachungen wie auch Anpassungen an das europäische Recht vorgeschlagen. Das Parlament hat das revidierte HMG am 18. März 2016 angenommen. Aus diesem Grund werden diejenigen Produkte, für die das HMG Anwendung findet (wie Arzneimittel und Transplantate), von dieser Überprüfung ausgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Parallelimport von zulassungspflichtigen Produkten zu vereinfachen. Daraus soll er ableiten, welche Produktkategorien oder Produktgruppen generell von einer Zulassungspflicht ausgenommen und somit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip unterstellt werden können.</p>
  • Abbau von Handelshemmnissen. Anerkennung von in der EU durchgeführten Produktprüfungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, die Zulassungsverfahren zu beurteilen und dem Parlament allenfalls Massnahmen zur Vereinfachung des Parallelimports von heute zulassungspflichtigen Produkten zu unterbreiten, einerseits bezüglich Vereinfachung von Verfahren und Reduktion der finanziellen Belastungen, andererseits bezüglich einer generellen Ausnahme von Produktgruppen von der Zulassungspflicht und somit der Unterstellung unter das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Die Zulassungsverfahren für Arzneimittel wurden kürzlich im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (HMG, zweite Etappe) überprüft, und es wurden bereits mehrere Vereinfachungen wie auch Anpassungen an das europäische Recht vorgeschlagen. Das Parlament hat das revidierte HMG am 18. März 2016 angenommen. Aus diesem Grund werden diejenigen Produkte, für die das HMG Anwendung findet (wie Arzneimittel und Transplantate), von dieser Überprüfung ausgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Parallelimport von zulassungspflichtigen Produkten zu vereinfachen. Daraus soll er ableiten, welche Produktkategorien oder Produktgruppen generell von einer Zulassungspflicht ausgenommen und somit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip unterstellt werden können.</p>
    • Abbau von Handelshemmnissen. Anerkennung von in der EU durchgeführten Produktprüfungen

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