Postfinance auch für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

ShortId
17.3626
Id
20173626
Updated
28.07.2023 14:44
Language
de
Title
Postfinance auch für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
AdditionalIndexing
04;24;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für Auslandschweizerinnen und -schweizer ist es seit 2008 schwierig, zu vernünftigen Konditionen Bankbeziehungen mit der Schweiz zu unterhalten. Trotzdem ist es zuweilen unabdingbar, ein Bankkonto in der Schweiz zu haben. Dies wird zum Beispiel manchmal von Krankenversicherern oder gewissen Pensionskassen verlangt. Zudem haben nicht wenige Auslandschweizerinnen und -schweizer Wohneigentum in der Schweiz und müssen dort über ein Konto verfügen, über das sie die laufenden Kosten bezahlen können. Auslandschweizerinnen und -schweizer müssen in gewissen Situationen also zwingend ein Konto in der Schweiz haben. Das geltende Recht garantiert ihnen jedoch nicht, dass sie Bankbeziehungen mit ihrem Herkunftsland aufnehmen oder aufrechterhalten können. Gleiches gilt für die Verwendung von Kreditkarten. Bei gewissen Banken dürfen Auslandschweizerinnen und -schweizer das Kreditkartenangebot weiterhin nutzen. Es ist daher schwer nachvollziehbar, dass Postfinance sämtliche Kreditkartenverträge mit Auslandschweizerinnen und -schweizern gekündigt hat.</p><p>Dies widerspricht dem Trend hin zur internationalen Mobilität. Die Schweizerinnen und Schweizer sind immer mobiler, und es ist üblich geworden, aus beruflichen Gründen einige Jahre im Ausland zu verbringen. In dieser Zeit erhalten sie die Beziehungen zur Schweiz aufrecht. In diesen Fällen muss eine Bankbeziehung beibehalten werden.</p><p>Ausserdem nimmt mit den neuen Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des automatischen Informationsaustausches mit verschiedenen Ländern das Betrugsrisiko stark ab.</p><p>Der Auslandschweizerrat, der die Interessen der 775 000 vom Bund anerkannten Auslandschweizerinnen und -schweizer vertritt, hat mehrere Resolutionen zu diesem Thema verabschiedet, darunter am 25. März 2017 auch eine Resolution, die eine dahingehende Änderung der Rechtsgrundlagen von Postfinance verlangt, dass Auslandschweizerinnen und -schweizer den gleichen Zugang zu den Dienstleistungen von Postfinance haben wie in der Schweiz wohnhafte Personen. Postfinance, deren Aktionärin die im Eigentum des Bundes befindliche Schweizerische Post ist, hat gegenüber den Schweizer Staatsangehörigen eine besondere Verantwortung.</p>
  • <p>Das Angebot von grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zugunsten von im Ausland ansässigen Schweizerinnen und Schweizern ist für die Banken mit rechtlichen Pflichten und Risiken verbunden (vgl. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Graber Konrad 14.3752). Die Rechts- und Reputationsrisiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft haben in den letzten Jahren zugenommen, nicht zuletzt auch aufgrund einer konsequenteren Durchsetzung der umfassenden regulatorischen Vorgaben. Für die Banken besteht die Herausforderung darin, ein konformes Dienstleistungsangebot für alle Märkte, in denen sie tätig sind, bereitzustellen. Dies ist mit grossem Aufwand verbunden, der über ein entsprechendes Gebührensystem auf die Kundschaft überwälzt wird. </p><p>Weil Postfinance Erbringerin der Grundversorgung im Zahlungsverkehr ist und als Konzerngesellschaft der Schweizerischen Post AG indirekt im Eigentum des Bundes steht, werden oft besondere Erwartungen an sie gestellt, die sich durch ihr Mandat nicht rechtfertigen lassen. Ausserhalb des gesetzlichen Auftrags können an Postfinance deshalb keine weiter gehenden Anforderungen als an die anderen Schweizer Banken gestellt werden. </p><p>Der Bundesrat erachtet es als starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Banken, wenn diese regulatorisch gezwungen werden, allenfalls höhere als von ihnen selbst gewählte Risiken einzugehen (vgl. auch Motion Büchel Roland 15.4029, die vom Nationalrat am 4. Mai 2017 abgelehnt wurde). Aus Sicht der Wettbewerbsgleichheit liesse sich nicht begründen, weshalb nur Postfinance von einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht betroffen sein sollte. </p><p>Aktuell existieren diverse Angebote von Zahlungsverkehrsdiensten für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Das Angebot deckt insbesondere diejenigen Länder ab, in denen sich Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit aufhalten. Diejenigen Fälle, in denen kein entsprechendes Angebot zur Verfügung steht, erklären sich durch länderspezifische Regulierungen, die ein solches verbieten. Der Bundesrat begrüsst diese freiwilligen Angebote, soweit sie mit verhältnismässigem Aufwand möglich sind und keine Rechts- und Reputationsrisiken beinhalten. Mit Blick auf Postfinance hat er dies in den strategischen Zielen der Post für die Jahre 2017-2020 festgehalten. </p><p>Abschliessend kann erwähnt werden, dass Kreditkarten nicht Bestandteil des Grundangebots sind, auf das jede in der Schweiz wohnhafte Person im Rahmen des Grundversorgungsauftrags von Postfinance Anspruch hat. Die Ausstellung einer Kreditkarte hängt insbesondere von der finanziellen Situation des Antragstellenden und seiner beruflichen Situation ab. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Postverordnung und namentlich deren Artikel 43 so zu ändern, dass Auslandschweizerinnen und -schweizer zu ähnlichen Konditionen wie in der Schweiz Zugang zu den Dienstleistungen von Postfinance, einschliesslich des Kreditkartenangebots, haben.</p>
  • Postfinance auch für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für Auslandschweizerinnen und -schweizer ist es seit 2008 schwierig, zu vernünftigen Konditionen Bankbeziehungen mit der Schweiz zu unterhalten. Trotzdem ist es zuweilen unabdingbar, ein Bankkonto in der Schweiz zu haben. Dies wird zum Beispiel manchmal von Krankenversicherern oder gewissen Pensionskassen verlangt. Zudem haben nicht wenige Auslandschweizerinnen und -schweizer Wohneigentum in der Schweiz und müssen dort über ein Konto verfügen, über das sie die laufenden Kosten bezahlen können. Auslandschweizerinnen und -schweizer müssen in gewissen Situationen also zwingend ein Konto in der Schweiz haben. Das geltende Recht garantiert ihnen jedoch nicht, dass sie Bankbeziehungen mit ihrem Herkunftsland aufnehmen oder aufrechterhalten können. Gleiches gilt für die Verwendung von Kreditkarten. Bei gewissen Banken dürfen Auslandschweizerinnen und -schweizer das Kreditkartenangebot weiterhin nutzen. Es ist daher schwer nachvollziehbar, dass Postfinance sämtliche Kreditkartenverträge mit Auslandschweizerinnen und -schweizern gekündigt hat.</p><p>Dies widerspricht dem Trend hin zur internationalen Mobilität. Die Schweizerinnen und Schweizer sind immer mobiler, und es ist üblich geworden, aus beruflichen Gründen einige Jahre im Ausland zu verbringen. In dieser Zeit erhalten sie die Beziehungen zur Schweiz aufrecht. In diesen Fällen muss eine Bankbeziehung beibehalten werden.</p><p>Ausserdem nimmt mit den neuen Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des automatischen Informationsaustausches mit verschiedenen Ländern das Betrugsrisiko stark ab.</p><p>Der Auslandschweizerrat, der die Interessen der 775 000 vom Bund anerkannten Auslandschweizerinnen und -schweizer vertritt, hat mehrere Resolutionen zu diesem Thema verabschiedet, darunter am 25. März 2017 auch eine Resolution, die eine dahingehende Änderung der Rechtsgrundlagen von Postfinance verlangt, dass Auslandschweizerinnen und -schweizer den gleichen Zugang zu den Dienstleistungen von Postfinance haben wie in der Schweiz wohnhafte Personen. Postfinance, deren Aktionärin die im Eigentum des Bundes befindliche Schweizerische Post ist, hat gegenüber den Schweizer Staatsangehörigen eine besondere Verantwortung.</p>
    • <p>Das Angebot von grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zugunsten von im Ausland ansässigen Schweizerinnen und Schweizern ist für die Banken mit rechtlichen Pflichten und Risiken verbunden (vgl. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Graber Konrad 14.3752). Die Rechts- und Reputationsrisiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft haben in den letzten Jahren zugenommen, nicht zuletzt auch aufgrund einer konsequenteren Durchsetzung der umfassenden regulatorischen Vorgaben. Für die Banken besteht die Herausforderung darin, ein konformes Dienstleistungsangebot für alle Märkte, in denen sie tätig sind, bereitzustellen. Dies ist mit grossem Aufwand verbunden, der über ein entsprechendes Gebührensystem auf die Kundschaft überwälzt wird. </p><p>Weil Postfinance Erbringerin der Grundversorgung im Zahlungsverkehr ist und als Konzerngesellschaft der Schweizerischen Post AG indirekt im Eigentum des Bundes steht, werden oft besondere Erwartungen an sie gestellt, die sich durch ihr Mandat nicht rechtfertigen lassen. Ausserhalb des gesetzlichen Auftrags können an Postfinance deshalb keine weiter gehenden Anforderungen als an die anderen Schweizer Banken gestellt werden. </p><p>Der Bundesrat erachtet es als starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Banken, wenn diese regulatorisch gezwungen werden, allenfalls höhere als von ihnen selbst gewählte Risiken einzugehen (vgl. auch Motion Büchel Roland 15.4029, die vom Nationalrat am 4. Mai 2017 abgelehnt wurde). Aus Sicht der Wettbewerbsgleichheit liesse sich nicht begründen, weshalb nur Postfinance von einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht betroffen sein sollte. </p><p>Aktuell existieren diverse Angebote von Zahlungsverkehrsdiensten für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Das Angebot deckt insbesondere diejenigen Länder ab, in denen sich Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit aufhalten. Diejenigen Fälle, in denen kein entsprechendes Angebot zur Verfügung steht, erklären sich durch länderspezifische Regulierungen, die ein solches verbieten. Der Bundesrat begrüsst diese freiwilligen Angebote, soweit sie mit verhältnismässigem Aufwand möglich sind und keine Rechts- und Reputationsrisiken beinhalten. Mit Blick auf Postfinance hat er dies in den strategischen Zielen der Post für die Jahre 2017-2020 festgehalten. </p><p>Abschliessend kann erwähnt werden, dass Kreditkarten nicht Bestandteil des Grundangebots sind, auf das jede in der Schweiz wohnhafte Person im Rahmen des Grundversorgungsauftrags von Postfinance Anspruch hat. Die Ausstellung einer Kreditkarte hängt insbesondere von der finanziellen Situation des Antragstellenden und seiner beruflichen Situation ab. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Postverordnung und namentlich deren Artikel 43 so zu ändern, dass Auslandschweizerinnen und -schweizer zu ähnlichen Konditionen wie in der Schweiz Zugang zu den Dienstleistungen von Postfinance, einschliesslich des Kreditkartenangebots, haben.</p>
    • Postfinance auch für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

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