Via sicura. Anpassungen

ShortId
17.3632
Id
20173632
Updated
26.03.2024 21:21
Language
de
Title
Via sicura. Anpassungen
AdditionalIndexing
1216;48
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bericht des Bundesrates "Evaluation von Via sicura", der in Beantwortung des Postulates der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates 16.3267 vom 14. April 2016 verabschiedet wurde, enthält verschiedene Vorschläge zur Anpassung von Via sicura. Nun gilt es, die entsprechenden Rechtsgrundlagen rasch zu ändern.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vorzulegen, der folgende Punkte umfasst: </p><p>1. Die Regelung über die Raserdelikte wird dahingehend geändert, dass bei Fahrlässigkeit ein Ermessensspielraum für den Richter vorgesehen, die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert wird.</p><p>2. Die in Artikel 65 Absatz 3 SVG vorgesehene Verpflichtung, Rückgriff zu nehmen, wird in ein Rückgriffsrecht umgewandelt.</p><p>3. Auf die Massnahmen zu den Datenaufzeichnungsgeräten und den Alkoholwegfahrsperren wird verzichtet.</p>
  • Via sicura. Anpassungen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20163267
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bericht des Bundesrates "Evaluation von Via sicura", der in Beantwortung des Postulates der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates 16.3267 vom 14. April 2016 verabschiedet wurde, enthält verschiedene Vorschläge zur Anpassung von Via sicura. Nun gilt es, die entsprechenden Rechtsgrundlagen rasch zu ändern.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vorzulegen, der folgende Punkte umfasst: </p><p>1. Die Regelung über die Raserdelikte wird dahingehend geändert, dass bei Fahrlässigkeit ein Ermessensspielraum für den Richter vorgesehen, die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert wird.</p><p>2. Die in Artikel 65 Absatz 3 SVG vorgesehene Verpflichtung, Rückgriff zu nehmen, wird in ein Rückgriffsrecht umgewandelt.</p><p>3. Auf die Massnahmen zu den Datenaufzeichnungsgeräten und den Alkoholwegfahrsperren wird verzichtet.</p>
    • Via sicura. Anpassungen

Back to List