Bessere Absicherung der Freizügigkeitsguthaben

ShortId
17.3634
Id
20173634
Updated
10.04.2024 10:05
Language
de
Title
Bessere Absicherung der Freizügigkeitsguthaben
AdditionalIndexing
2836;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Freizügigkeitsguthaben sind Teil des Zwangssparens im Rahmen des BVG. Sie entstehen, wenn Arbeitnehmende einen (freiwilligen oder unfreiwilligen) Unterbruch der Erwerbstätigkeit haben. Gehen Freizügigkeitsguthaben infolge Konkurs der Freizügigkeitseinrichtung oder der Bank, bei der sie als Sparguthaben deponiert sind, verloren, dann muss unter Umständen der Staat - z. B. über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen - Leistungen erbringen. Ein erhöhter Schutz und zusätzliche Massnahmen sind darum angezeigt. </p><p>Die heutige Einlagensicherung gemäss Bankengesetz ist kein valabler Schutz. Zum einen handelt es sich dabei lediglich um ein Konkursprivileg, zum andern ist dieses Konkursprivileg auf 100 000 Franken beschränkt, was ein ungenügender Schutz ist. Der Bundesrat soll darum prüfen, welche Verbesserungen durch eine Erhöhung des Betrages möglich wären. Denn es geht ja um die Sicherung von Altersguthaben.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Möglichkeiten die Sicherstellung der Freizügigkeitsguthaben der zweiten Säule, die als Spareinlagen bei Banken deponiert sind, verbessert werden kann. Namentlich soll er prüfen, ob die Einlagensicherung gemäss Bankengesetz für Einlagen von Freizügigkeitsguthaben erhöht werden kann oder ob sich die Banken spezifisch für dieses Risiko rückversichern müssten. </p><p>Gleichzeitig sind allfällige Gesetzesanpassungen zu formulieren. </p>
  • Bessere Absicherung der Freizügigkeitsguthaben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Freizügigkeitsguthaben sind Teil des Zwangssparens im Rahmen des BVG. Sie entstehen, wenn Arbeitnehmende einen (freiwilligen oder unfreiwilligen) Unterbruch der Erwerbstätigkeit haben. Gehen Freizügigkeitsguthaben infolge Konkurs der Freizügigkeitseinrichtung oder der Bank, bei der sie als Sparguthaben deponiert sind, verloren, dann muss unter Umständen der Staat - z. B. über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen - Leistungen erbringen. Ein erhöhter Schutz und zusätzliche Massnahmen sind darum angezeigt. </p><p>Die heutige Einlagensicherung gemäss Bankengesetz ist kein valabler Schutz. Zum einen handelt es sich dabei lediglich um ein Konkursprivileg, zum andern ist dieses Konkursprivileg auf 100 000 Franken beschränkt, was ein ungenügender Schutz ist. Der Bundesrat soll darum prüfen, welche Verbesserungen durch eine Erhöhung des Betrages möglich wären. Denn es geht ja um die Sicherung von Altersguthaben.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Möglichkeiten die Sicherstellung der Freizügigkeitsguthaben der zweiten Säule, die als Spareinlagen bei Banken deponiert sind, verbessert werden kann. Namentlich soll er prüfen, ob die Einlagensicherung gemäss Bankengesetz für Einlagen von Freizügigkeitsguthaben erhöht werden kann oder ob sich die Banken spezifisch für dieses Risiko rückversichern müssten. </p><p>Gleichzeitig sind allfällige Gesetzesanpassungen zu formulieren. </p>
    • Bessere Absicherung der Freizügigkeitsguthaben

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