Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten

ShortId
17.3637
Id
20173637
Updated
28.07.2023 14:45
Language
de
Title
Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten
AdditionalIndexing
2841;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 angekündigt, dass künftig die Maximalrabatte je nach Franchisehöhe abgestuft werden sollen und die Rabatte für Erwachsene zwischen 80 Prozent (Franchise von 500 Franken) und 50 Prozent (Franchise von 2500 Franken) des zusätzlich übernommenen Risikos liegen sollen; dies, obwohl die Vernehmlassung zu dieser Massnahme im Jahr 2015 deutlich ablehnend ausgefallen ist und das Parlament ebenfalls klare Signale gegen diese Massnahme gegeben hat. Die Argumente des Bundesrates, die er in seinem Bericht zum Postulat Schmid-Federer 13.3250 aufführte, vermögen nicht zu überzeugen.</p><p>Mit seinem Entscheid schwächt der Bundesrat die Eigenverantwortung im Gesundheitswesen, indem er jene Personen mit höheren Prämien bestraft, die substanziell zu einer nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen. Denn Versicherte mit Wahlfranchisen leisten einen beachtlichen Solidaritätsbeitrag. Mit der Wahl einer hohen Franchise helfen sie zudem seit Jahren mit, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Dieser Anreiz zur Eigenverantwortung und zur Solidarität ist ein wichtiger Pfeiler dafür, dass die Gesundheitsleistungen auch in Zukunft bezahlbar bleiben.</p>
  • <p>2015 bereitete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einen Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) vor, um das System zu vereinfachen. Vorgesehen war namentlich die Abschaffung der am wenigsten genutzten Wahlfranchisen. Eine Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden (Unterlagen abrufbar unter: <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2015) zeigte sich zurückhaltend gegenüber der Begrenzung der Franchisenzahl. Im Februar 2016 setzte das EDI diese Vorlage vorläufig aus, um verschiedene Fragen zu den Franchisen zu prüfen. Am 28. Juni 2017 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht mit dem Titel "Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" (abrufbar unter: <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Service &gt; Publikationen &gt; Bundesratsberichte &gt; 2017) in Erfüllung des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen". In diesem Bericht stellt der Bundesrat fest, dass heute nur die ordentliche Franchise und die Maximalfranchise für die Versicherten finanziell attraktiv sind. Er will diesen Fehler im geltenden System korrigieren.</p><p>Der Bundesrat möchte den Versicherten bei den Franchisen eine grosse Wahlfreiheit garantieren. Der Entwurf zur Änderung der KVV, mit der das EDI vom Bundesrat in seinem Beschluss vom 28. Juni 2017 beauftragt wurde, behält alle Wahlfranchisen bei. Damit die Versicherten eine echte Wahl haben, muss jede dieser Franchisen attraktiv sein. Zur Erreichung dieses Ziels müssen die Rabatte je nach Höhe der Franchise abgestuft werden. Sie müssen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet werden und den Einsparungen entsprechen, die dadurch erzielt werden, dass die Versicherten mit Wahlfranchise aufgrund ihrer höheren Kostenbeteiligung weniger Kosten verursachen und dass sie weniger Leistungen in Anspruch nehmen. Der Rabatt darf nichts damit zu tun haben, dass die Versicherten, die hohe Franchisen wählen, in der Regel bei guter Gesundheit sind.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Franchisensystem optimiert werden kann. Damit eine ausgewogene Lösung gefunden wird, muss die Beratung im allgemeineren Rahmen der laufenden Gesetzesvorlagen (Motion Bischofberger 15.4157, "Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen", sowie parlamentarische Initiative Brand (Borer) 15.468, "Stärkung der Selbstverantwortung im KVG") weitergeführt werden. Der Bundesrat ist bereit, in diesem Rahmen und gemeinsam mit dem Parlament zu prüfen, wie die Abstufung der Rabatte ausgestaltet werden muss, damit die Eigenverantwortung bestmöglich wahrgenommen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Maximalrabatte bei allen Wahlfranchisen bei 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos zu belassen.</p><p>Eine Minderheit (Stöckli, Bruderer Wyss, Rechsteiner Paul, Zanetti Roberto) beantragt, die Kommissionsmotion abzulehnen.</p>
  • Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20173633
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 angekündigt, dass künftig die Maximalrabatte je nach Franchisehöhe abgestuft werden sollen und die Rabatte für Erwachsene zwischen 80 Prozent (Franchise von 500 Franken) und 50 Prozent (Franchise von 2500 Franken) des zusätzlich übernommenen Risikos liegen sollen; dies, obwohl die Vernehmlassung zu dieser Massnahme im Jahr 2015 deutlich ablehnend ausgefallen ist und das Parlament ebenfalls klare Signale gegen diese Massnahme gegeben hat. Die Argumente des Bundesrates, die er in seinem Bericht zum Postulat Schmid-Federer 13.3250 aufführte, vermögen nicht zu überzeugen.</p><p>Mit seinem Entscheid schwächt der Bundesrat die Eigenverantwortung im Gesundheitswesen, indem er jene Personen mit höheren Prämien bestraft, die substanziell zu einer nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen. Denn Versicherte mit Wahlfranchisen leisten einen beachtlichen Solidaritätsbeitrag. Mit der Wahl einer hohen Franchise helfen sie zudem seit Jahren mit, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Dieser Anreiz zur Eigenverantwortung und zur Solidarität ist ein wichtiger Pfeiler dafür, dass die Gesundheitsleistungen auch in Zukunft bezahlbar bleiben.</p>
    • <p>2015 bereitete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einen Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) vor, um das System zu vereinfachen. Vorgesehen war namentlich die Abschaffung der am wenigsten genutzten Wahlfranchisen. Eine Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden (Unterlagen abrufbar unter: <a href="http://www.admin.ch">www.admin.ch</a> &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2015) zeigte sich zurückhaltend gegenüber der Begrenzung der Franchisenzahl. Im Februar 2016 setzte das EDI diese Vorlage vorläufig aus, um verschiedene Fragen zu den Franchisen zu prüfen. Am 28. Juni 2017 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht mit dem Titel "Kostenbeteiligung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" (abrufbar unter: <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Service &gt; Publikationen &gt; Bundesratsberichte &gt; 2017) in Erfüllung des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen". In diesem Bericht stellt der Bundesrat fest, dass heute nur die ordentliche Franchise und die Maximalfranchise für die Versicherten finanziell attraktiv sind. Er will diesen Fehler im geltenden System korrigieren.</p><p>Der Bundesrat möchte den Versicherten bei den Franchisen eine grosse Wahlfreiheit garantieren. Der Entwurf zur Änderung der KVV, mit der das EDI vom Bundesrat in seinem Beschluss vom 28. Juni 2017 beauftragt wurde, behält alle Wahlfranchisen bei. Damit die Versicherten eine echte Wahl haben, muss jede dieser Franchisen attraktiv sein. Zur Erreichung dieses Ziels müssen die Rabatte je nach Höhe der Franchise abgestuft werden. Sie müssen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet werden und den Einsparungen entsprechen, die dadurch erzielt werden, dass die Versicherten mit Wahlfranchise aufgrund ihrer höheren Kostenbeteiligung weniger Kosten verursachen und dass sie weniger Leistungen in Anspruch nehmen. Der Rabatt darf nichts damit zu tun haben, dass die Versicherten, die hohe Franchisen wählen, in der Regel bei guter Gesundheit sind.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Franchisensystem optimiert werden kann. Damit eine ausgewogene Lösung gefunden wird, muss die Beratung im allgemeineren Rahmen der laufenden Gesetzesvorlagen (Motion Bischofberger 15.4157, "Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen", sowie parlamentarische Initiative Brand (Borer) 15.468, "Stärkung der Selbstverantwortung im KVG") weitergeführt werden. Der Bundesrat ist bereit, in diesem Rahmen und gemeinsam mit dem Parlament zu prüfen, wie die Abstufung der Rabatte ausgestaltet werden muss, damit die Eigenverantwortung bestmöglich wahrgenommen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Maximalrabatte bei allen Wahlfranchisen bei 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos zu belassen.</p><p>Eine Minderheit (Stöckli, Bruderer Wyss, Rechsteiner Paul, Zanetti Roberto) beantragt, die Kommissionsmotion abzulehnen.</p>
    • Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten

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