Geschäftsleitungen bundesnaher Unternehmen. Wo bleiben die französisch- und italienischsprachigen Personen? Und wo bleiben die Frauen?

ShortId
17.3643
Id
20173643
Updated
28.07.2023 04:37
Language
de
Title
Geschäftsleitungen bundesnaher Unternehmen. Wo bleiben die französisch- und italienischsprachigen Personen? Und wo bleiben die Frauen?
AdditionalIndexing
28;2831;44;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat kennt die Verhältnisse in den bundesnahen Unternehmen. Er erachtet die angemessene Vertretung der Sprachen und der Geschlechter als wichtig und notwendig und teilt die Ansicht, dass die Verteilung der Sprachen und der Geschlechter in den Geschäftsleitungen noch nicht befriedigt.</p><p>Ähnlich wie in den Aktiengesellschaften der Privatwirtschaft sind auch in den bundesnahen Unternehmen die Frauen in den Geschäftsleitungen schwächer vertreten als in den Verwaltungsräten. Bezüglich der privatrechtlichen Aktiengesellschaften enthält die Botschaft des Bundesrates zur Revision des Aktienrechts eine Bestimmung zur Vertretung der Geschlechter. Sofern nicht jedes Geschlecht mindestens zu 20 Prozent in der Geschäftsleitung vertreten ist, müssen gemäss Artikel 734f OR (neu) die grossen börsenkotierten Aktiengesellschaften die Gründe dafür angeben und die Massnahmen zur Förderung des weniger stark vertretenen Geschlechts erläutern. Diese Pflicht soll spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts wirksam werden. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat am 31. August 2017 als Erstrat Eintreten auf die Revision des Aktienrechts beschlossen. Von den bundesnahen Unternehmen fällt allein die börsenkotierte Swisscom AG unter diese Bestimmungen.</p><p>Bei der spezialgesetzlichen Post und den SBB, die von diesen Bestimmungen nicht erfasst werden, sind immerhin bereits zwei der acht bzw. neun Geschäftsleitungsmitglieder Frauen (25,0 Prozent bzw. 22,2 Prozent). In den anderen Aktiengesellschaften des Bundes sind die Frauen jedoch nicht oder deutlich ungenügend in den Geschäftsleitungen vertreten. Mehrere Unternehmen sind in technischen Bereichen tätig, in denen traditionellerweise vorwiegend Männer arbeiten.</p><p>Von den Sprachen sind das Französische und das Italienische zu wenig in den Geschäftsleitungen vertreten.</p><p>Änderungen in der Zusammensetzung der Geschäftsleitungen hängen unter anderem von der Fluktuation ab und brauchen Zeit. Die Verwaltungsräte sind zuständig für die Ernennung von Geschäftsleitungsmitgliedern. Der Bundesrat hat am 6. November 2013 folgende Vorgaben für die Zusammensetzung der Verwaltungs- und Institutsräte der bundesnahen Unternehmen gemäss Kaderlohnreporting (vgl. Kaderlohnreporting 2016, Bericht des Bundesrates vom Juni 2017, Anhang 1 Bst. b, <a href="https://www.epa.admin.ch/epa/de/home/dokumentation/zahlen-und-fakten/berichte.html">https://www.epa.admin.ch/epa/de/home/dokumentation/zahlen-und-fakten/berichte.html</a> (ohne börsenkotierte Swisscom AG)) beschlossen:</p><p>Es gilt eine Zielquote von 30 Prozent für beide Geschlechter, zu erreichen bis Ende 2020. Ferner sind die folgenden unbefristeten Richtwerte anzustreben: Deutsch 65,5 Prozent, Französisch 22,8 Prozent, Italienisch 8,4 Prozent, Rätoromanisch 0,6 Prozent.</p><p>Im Berichtsjahr 2016 des Kaderlohnreportings wurde die Zielquote von mindestens 30 Prozent für beide Geschlechter in 12 von 25 (48,0 Prozent) Unternehmen und Anstalten erfüllt (Vorjahr: 9 von 26 Unternehmen; 34,6 Prozent). Bezüglich Sprachenanteile ist keine einfache Angabe über die Zielerreichung möglich. Die Untervertretung einer Sprache kann wie bei kommunizierenden Gefässen die Übervertretung von zwei anderen Sprachen mit sich bringen. </p><p>Die Umsetzung der Soll-Werte führt schrittweise zu einer veränderten Zusammensetzung der Verwaltungsräte und in der Folge auch dazu, dass mehr Geschäftsleitungsmitglieder französischer und italienischer Muttersprache sowie mehr Frauen ernannt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wenn man die Zusammensetzung der Geschäftsleitungen mehrerer grosser Unternehmen, von denen der Bund Allein- oder Hauptaktionär ist, betrachtet, kann man nur überrascht oder sogar schockiert sein, dass die lateinische Schweiz darin nur spärlich oder gar nicht vertreten ist.</p><p>Dies trifft leider auch auf die Frauen zu.</p><p>Beispiele, die hierfür angeführt werden können, sind u. a.:</p><p>- Swisscom: Die Geschäftsleitung des Konzerns besteht aus sieben Männern, alle haben sie Deutsch als Muttersprache.</p><p>- Konzern Post: Zwei Mitglieder der Konzernleitung der Post sind Frauen - davon ist eine zumindest zweisprachig.</p><p>- Postauto: Die Geschäftsleitung besteht aus neun Männern, alle sind sie Deutschschweizer.</p><p>Daher stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er sich dieser Situation bewusst?</p><p>2. Findet er nicht, dass dieser Umstand die Grundsätze der gerechten Vertretung der Sprachgemeinschaften und der Geschlechter auf den verschiedenen Hierarchiestufen der Staatsbetriebe verletzt?</p><p>3. Ist er mit den Verantwortlichen dieser Unternehmen des Service public der Meinung, dass Personen, die die erforderlichen Kompetenzen haben, nur unter Männern aus der Deutschschweiz rekrutiert werden können?</p><p>4. Gedenkt er, als Hauptaktionär Einfluss zu nehmen, um diese problematische und kaum zu akzeptierende Situation zu ändern?</p>
  • Geschäftsleitungen bundesnaher Unternehmen. Wo bleiben die französisch- und italienischsprachigen Personen? Und wo bleiben die Frauen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat kennt die Verhältnisse in den bundesnahen Unternehmen. Er erachtet die angemessene Vertretung der Sprachen und der Geschlechter als wichtig und notwendig und teilt die Ansicht, dass die Verteilung der Sprachen und der Geschlechter in den Geschäftsleitungen noch nicht befriedigt.</p><p>Ähnlich wie in den Aktiengesellschaften der Privatwirtschaft sind auch in den bundesnahen Unternehmen die Frauen in den Geschäftsleitungen schwächer vertreten als in den Verwaltungsräten. Bezüglich der privatrechtlichen Aktiengesellschaften enthält die Botschaft des Bundesrates zur Revision des Aktienrechts eine Bestimmung zur Vertretung der Geschlechter. Sofern nicht jedes Geschlecht mindestens zu 20 Prozent in der Geschäftsleitung vertreten ist, müssen gemäss Artikel 734f OR (neu) die grossen börsenkotierten Aktiengesellschaften die Gründe dafür angeben und die Massnahmen zur Förderung des weniger stark vertretenen Geschlechts erläutern. Diese Pflicht soll spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts wirksam werden. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat am 31. August 2017 als Erstrat Eintreten auf die Revision des Aktienrechts beschlossen. Von den bundesnahen Unternehmen fällt allein die börsenkotierte Swisscom AG unter diese Bestimmungen.</p><p>Bei der spezialgesetzlichen Post und den SBB, die von diesen Bestimmungen nicht erfasst werden, sind immerhin bereits zwei der acht bzw. neun Geschäftsleitungsmitglieder Frauen (25,0 Prozent bzw. 22,2 Prozent). In den anderen Aktiengesellschaften des Bundes sind die Frauen jedoch nicht oder deutlich ungenügend in den Geschäftsleitungen vertreten. Mehrere Unternehmen sind in technischen Bereichen tätig, in denen traditionellerweise vorwiegend Männer arbeiten.</p><p>Von den Sprachen sind das Französische und das Italienische zu wenig in den Geschäftsleitungen vertreten.</p><p>Änderungen in der Zusammensetzung der Geschäftsleitungen hängen unter anderem von der Fluktuation ab und brauchen Zeit. Die Verwaltungsräte sind zuständig für die Ernennung von Geschäftsleitungsmitgliedern. Der Bundesrat hat am 6. November 2013 folgende Vorgaben für die Zusammensetzung der Verwaltungs- und Institutsräte der bundesnahen Unternehmen gemäss Kaderlohnreporting (vgl. Kaderlohnreporting 2016, Bericht des Bundesrates vom Juni 2017, Anhang 1 Bst. b, <a href="https://www.epa.admin.ch/epa/de/home/dokumentation/zahlen-und-fakten/berichte.html">https://www.epa.admin.ch/epa/de/home/dokumentation/zahlen-und-fakten/berichte.html</a> (ohne börsenkotierte Swisscom AG)) beschlossen:</p><p>Es gilt eine Zielquote von 30 Prozent für beide Geschlechter, zu erreichen bis Ende 2020. Ferner sind die folgenden unbefristeten Richtwerte anzustreben: Deutsch 65,5 Prozent, Französisch 22,8 Prozent, Italienisch 8,4 Prozent, Rätoromanisch 0,6 Prozent.</p><p>Im Berichtsjahr 2016 des Kaderlohnreportings wurde die Zielquote von mindestens 30 Prozent für beide Geschlechter in 12 von 25 (48,0 Prozent) Unternehmen und Anstalten erfüllt (Vorjahr: 9 von 26 Unternehmen; 34,6 Prozent). Bezüglich Sprachenanteile ist keine einfache Angabe über die Zielerreichung möglich. Die Untervertretung einer Sprache kann wie bei kommunizierenden Gefässen die Übervertretung von zwei anderen Sprachen mit sich bringen. </p><p>Die Umsetzung der Soll-Werte führt schrittweise zu einer veränderten Zusammensetzung der Verwaltungsräte und in der Folge auch dazu, dass mehr Geschäftsleitungsmitglieder französischer und italienischer Muttersprache sowie mehr Frauen ernannt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wenn man die Zusammensetzung der Geschäftsleitungen mehrerer grosser Unternehmen, von denen der Bund Allein- oder Hauptaktionär ist, betrachtet, kann man nur überrascht oder sogar schockiert sein, dass die lateinische Schweiz darin nur spärlich oder gar nicht vertreten ist.</p><p>Dies trifft leider auch auf die Frauen zu.</p><p>Beispiele, die hierfür angeführt werden können, sind u. a.:</p><p>- Swisscom: Die Geschäftsleitung des Konzerns besteht aus sieben Männern, alle haben sie Deutsch als Muttersprache.</p><p>- Konzern Post: Zwei Mitglieder der Konzernleitung der Post sind Frauen - davon ist eine zumindest zweisprachig.</p><p>- Postauto: Die Geschäftsleitung besteht aus neun Männern, alle sind sie Deutschschweizer.</p><p>Daher stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist er sich dieser Situation bewusst?</p><p>2. Findet er nicht, dass dieser Umstand die Grundsätze der gerechten Vertretung der Sprachgemeinschaften und der Geschlechter auf den verschiedenen Hierarchiestufen der Staatsbetriebe verletzt?</p><p>3. Ist er mit den Verantwortlichen dieser Unternehmen des Service public der Meinung, dass Personen, die die erforderlichen Kompetenzen haben, nur unter Männern aus der Deutschschweiz rekrutiert werden können?</p><p>4. Gedenkt er, als Hauptaktionär Einfluss zu nehmen, um diese problematische und kaum zu akzeptierende Situation zu ändern?</p>
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