Wann wird das Label "hausgemacht" eingeführt, und wann gibt es mehr Transparenz in Bäckereien?

ShortId
17.3649
Id
20173649
Updated
28.07.2023 04:27
Language
de
Title
Wann wird das Label "hausgemacht" eingeführt, und wann gibt es mehr Transparenz in Bäckereien?
AdditionalIndexing
15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, sich zur Frage der Schaffung eines Labels für Restaurants zu äussern (siehe die Interpellationen Thorens Goumaz 12.4083, "Vorfabriziertes Essen in Restaurants, und wir wissen nichts davon", und de Buman 13.3618, "Ein Label zur Förderung der echten Gastronomie"). Wie in diesen Antworten ausgeführt, unterstützt er einen privaten Ansatz, und er begrüsst die Initiative von Gastrosuisse, FRC, Slow Food und der Semaine de goût. Er ist bereit, mit diesen Organisationen zusammenzuarbeiten und sie zu beraten. Er sieht es aber nicht als Aufgabe des Bundes an, die Kriterien für ein Label festzulegen.</p><p>Nach Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG, SR 944.0) kann das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen Konsumentenorganisationen, die mit den Beteiligten Vereinbarungen über die Deklaration eines Produkts aushandeln, Finanzhilfe gewähren. Zusätzlich sieht diese Bestimmung vor, dass auch andere Organisationen von nationaler Bedeutung für die objektive und fachgerechte Information in gedruckten oder in elektronischen Medien eine Finanzhilfe beantragen können.</p><p>2. In der Schweiz hergestellte oder in die Schweiz importierte Lebensmittel müssen zum Zeitpunkt der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten mit den obligatorischen Angaben nach Artikel 3 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16) versehen sein (Produktionsland, Verzeichnis der Zutaten usw.). Danach ist bei importierten halbfertigen Backwaren das ausländische Produktionsland auszuweisen.</p><p>Während diese Informationen bei vorverpackten Lebensmitteln schriftlich auf der Verpackung anzubringen sind, genügt es bei offen in Verkehr gebrachten, wenn auf Verlangen mündlich informiert wird (Art. 39 Abs. 1 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, LGV, SR 817.02). Werden Lebensmittel im Detailhandel in Regalen angeboten und ist die mündliche Auskunft nicht gewährleistet, müssen die Angaben nach der LIV schriftlich erfolgen.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates wird damit in ausreichender Weise über die Beschaffenheit von Lebensmitteln informiert. Sollen den Konsumentinnen und Konsumenten weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden (bei Backwaren z. B. betreffend das Verwenden von Backmischungen oder zugekauften Teiglingen), sollten diese auf freiwilliger Basis erfolgen, beispielsweise im Rahmen des angestrebten Labels. Den Begriff "fait maison" im Verordnungsrecht zu umschreiben wäre angesichts dessen, dass er für jede Branche spezifisch festgelegt werden müsste, mit grossen Schwierigkeiten verbunden.</p><p>3. Das geltende Lebensmittelrecht ist am 1. Mai 2017 in Kraft getreten. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte wurde die Frage der über ein Lebensmittel zu vermittelnden Information ausführlich diskutiert. Die heutige Regelung entspricht der parlamentarischen Diskussion. Zum Beispiel bei Palmöl als Zutat bedeutet dies, dass bei Backwaren wie bei allen anderen Lebensmitteln schriftlich angegeben werden muss, wenn solches Öl verwendet wurde. Werden die Backwaren im Offenverkauf angeboten, haben die Konsumentinnen und Konsumenten jederzeit das Recht, sich über die Zutaten einer Backware zu erkundigen.</p><p>4. Es ist Sache der Konsumentinnen und Konsumenten, darüber zu entscheiden, ob sie hausgemachte Backwaren, die nicht aus Backmischungen oder zugekauften Teiglingen hergestellt worden sind, kaufen wollen oder nicht. Ebenso ist es Sache der Bäckerei-Handwerksbetriebe, ihre Kundinnen und Kunden für die Art und Weise der Herstellung der Backwaren zu sensibilisieren und so die Nachfrage nach den von ihnen angebotenen, hausgemachten Produkten zu steigern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>2012 ersuchte ich den Bundesrat in einer Interpellation, zu vorfabriziertem Essen im Restaurant, von dem Konsumentinnen und Konsumenten nichts wissen, Stellung zu nehmen. Ich forderte ihn auf, die Schaffung eins Labeles "hausgemacht" voranzutreiben oder die Transparenz zu verbessern. Vor einigen Wochen kündigten Gastrosuisse, der Westschweizer Konsumentenverband (FRC), Slow Food und Genusswoche die Einführung eines Labels "hausgemacht" an, das die Situation erheblich verbessern sollte.</p><p>Ein wichtiger Bereich bleibt jedoch unangetastet: Bäckereien. Wir kaufen täglich Brot, Sandwichs, Back- oder Konditoreiwaren. Ein Teil dieser Produkte ist jedoch nicht hausgemacht. Einige Bäckereien kaufen vorgebackene Industrie- oder Fertigprodukte, die manchmal über Tausende Kilometer transportiert werden, bevor sie ohne entsprechende Bezeichnung zum Verkauf angeboten werden, wodurch Konsumentinnen und Konsumenten, die glauben, ein hausgemachtes Produkt zu kaufen, irregeführt werden. Diese Situation schadet dem Berufsstand, indem sie einen gesunden Wettbewerb, der transparent ist und auf Qualität basiert, durch Dumpingpreise ersetzt. Sie verletzt auch die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten, die nicht korrekt informiert werden. Nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ist ihre einzige Möglichkeit, in den Bäckereien systematisch nach der Herkunft und der Zubereitung der Produkte zu fragen. Sie werden auch nicht über die Inhaltsstoffe von Backwaren informiert, obwohl viele Palmöl und Zusatzstoffe, die man nicht erwartet, enthalten.</p><p>1. Versuche einer Labelisierung sind im Gange. Könnte der Bund diese beispielsweise über das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen unterstützen, damit auf Bundesebene ein glaubwürdiges Label geschaffen wird?</p><p>2. Falls kein glaubwürdiges Label zustande kommt: Könnte sich der Bundesrat vorstellen, die bestehenden Bestimmungen anzupassen, damit die Konsumentinnen und Konsumenten erkennen können, ob es sich bei den Backwaren, die sie kaufen, um "hausgemachte" oder um vorgebackene Industrie- oder Fertigprodukte handelt?</p><p>3. Könnte sich der Bundesrat vorstellen, eine verbesserte Transparenz über die Hauptinhaltsstoffe von Backwaren, die heute für andere Produkte deklariert werden müssen, wie beispielsweise Palmöl, sicherzustellen?</p><p>4. Rund 75 Bäckereien verschwinden jedes Jahr. Welche weiteren Massnahmen könnten ergriffen werden, damit das Angebot an hausgemachten und qualitativ hochstehenden Backwaren erhalten bleibt? </p>
  • Wann wird das Label "hausgemacht" eingeführt, und wann gibt es mehr Transparenz in Bäckereien?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, sich zur Frage der Schaffung eines Labels für Restaurants zu äussern (siehe die Interpellationen Thorens Goumaz 12.4083, "Vorfabriziertes Essen in Restaurants, und wir wissen nichts davon", und de Buman 13.3618, "Ein Label zur Förderung der echten Gastronomie"). Wie in diesen Antworten ausgeführt, unterstützt er einen privaten Ansatz, und er begrüsst die Initiative von Gastrosuisse, FRC, Slow Food und der Semaine de goût. Er ist bereit, mit diesen Organisationen zusammenzuarbeiten und sie zu beraten. Er sieht es aber nicht als Aufgabe des Bundes an, die Kriterien für ein Label festzulegen.</p><p>Nach Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG, SR 944.0) kann das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen Konsumentenorganisationen, die mit den Beteiligten Vereinbarungen über die Deklaration eines Produkts aushandeln, Finanzhilfe gewähren. Zusätzlich sieht diese Bestimmung vor, dass auch andere Organisationen von nationaler Bedeutung für die objektive und fachgerechte Information in gedruckten oder in elektronischen Medien eine Finanzhilfe beantragen können.</p><p>2. In der Schweiz hergestellte oder in die Schweiz importierte Lebensmittel müssen zum Zeitpunkt der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten mit den obligatorischen Angaben nach Artikel 3 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, SR 817.022.16) versehen sein (Produktionsland, Verzeichnis der Zutaten usw.). Danach ist bei importierten halbfertigen Backwaren das ausländische Produktionsland auszuweisen.</p><p>Während diese Informationen bei vorverpackten Lebensmitteln schriftlich auf der Verpackung anzubringen sind, genügt es bei offen in Verkehr gebrachten, wenn auf Verlangen mündlich informiert wird (Art. 39 Abs. 1 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, LGV, SR 817.02). Werden Lebensmittel im Detailhandel in Regalen angeboten und ist die mündliche Auskunft nicht gewährleistet, müssen die Angaben nach der LIV schriftlich erfolgen.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates wird damit in ausreichender Weise über die Beschaffenheit von Lebensmitteln informiert. Sollen den Konsumentinnen und Konsumenten weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden (bei Backwaren z. B. betreffend das Verwenden von Backmischungen oder zugekauften Teiglingen), sollten diese auf freiwilliger Basis erfolgen, beispielsweise im Rahmen des angestrebten Labels. Den Begriff "fait maison" im Verordnungsrecht zu umschreiben wäre angesichts dessen, dass er für jede Branche spezifisch festgelegt werden müsste, mit grossen Schwierigkeiten verbunden.</p><p>3. Das geltende Lebensmittelrecht ist am 1. Mai 2017 in Kraft getreten. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte wurde die Frage der über ein Lebensmittel zu vermittelnden Information ausführlich diskutiert. Die heutige Regelung entspricht der parlamentarischen Diskussion. Zum Beispiel bei Palmöl als Zutat bedeutet dies, dass bei Backwaren wie bei allen anderen Lebensmitteln schriftlich angegeben werden muss, wenn solches Öl verwendet wurde. Werden die Backwaren im Offenverkauf angeboten, haben die Konsumentinnen und Konsumenten jederzeit das Recht, sich über die Zutaten einer Backware zu erkundigen.</p><p>4. Es ist Sache der Konsumentinnen und Konsumenten, darüber zu entscheiden, ob sie hausgemachte Backwaren, die nicht aus Backmischungen oder zugekauften Teiglingen hergestellt worden sind, kaufen wollen oder nicht. Ebenso ist es Sache der Bäckerei-Handwerksbetriebe, ihre Kundinnen und Kunden für die Art und Weise der Herstellung der Backwaren zu sensibilisieren und so die Nachfrage nach den von ihnen angebotenen, hausgemachten Produkten zu steigern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>2012 ersuchte ich den Bundesrat in einer Interpellation, zu vorfabriziertem Essen im Restaurant, von dem Konsumentinnen und Konsumenten nichts wissen, Stellung zu nehmen. Ich forderte ihn auf, die Schaffung eins Labeles "hausgemacht" voranzutreiben oder die Transparenz zu verbessern. Vor einigen Wochen kündigten Gastrosuisse, der Westschweizer Konsumentenverband (FRC), Slow Food und Genusswoche die Einführung eines Labels "hausgemacht" an, das die Situation erheblich verbessern sollte.</p><p>Ein wichtiger Bereich bleibt jedoch unangetastet: Bäckereien. Wir kaufen täglich Brot, Sandwichs, Back- oder Konditoreiwaren. Ein Teil dieser Produkte ist jedoch nicht hausgemacht. Einige Bäckereien kaufen vorgebackene Industrie- oder Fertigprodukte, die manchmal über Tausende Kilometer transportiert werden, bevor sie ohne entsprechende Bezeichnung zum Verkauf angeboten werden, wodurch Konsumentinnen und Konsumenten, die glauben, ein hausgemachtes Produkt zu kaufen, irregeführt werden. Diese Situation schadet dem Berufsstand, indem sie einen gesunden Wettbewerb, der transparent ist und auf Qualität basiert, durch Dumpingpreise ersetzt. Sie verletzt auch die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten, die nicht korrekt informiert werden. Nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ist ihre einzige Möglichkeit, in den Bäckereien systematisch nach der Herkunft und der Zubereitung der Produkte zu fragen. Sie werden auch nicht über die Inhaltsstoffe von Backwaren informiert, obwohl viele Palmöl und Zusatzstoffe, die man nicht erwartet, enthalten.</p><p>1. Versuche einer Labelisierung sind im Gange. Könnte der Bund diese beispielsweise über das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen unterstützen, damit auf Bundesebene ein glaubwürdiges Label geschaffen wird?</p><p>2. Falls kein glaubwürdiges Label zustande kommt: Könnte sich der Bundesrat vorstellen, die bestehenden Bestimmungen anzupassen, damit die Konsumentinnen und Konsumenten erkennen können, ob es sich bei den Backwaren, die sie kaufen, um "hausgemachte" oder um vorgebackene Industrie- oder Fertigprodukte handelt?</p><p>3. Könnte sich der Bundesrat vorstellen, eine verbesserte Transparenz über die Hauptinhaltsstoffe von Backwaren, die heute für andere Produkte deklariert werden müssen, wie beispielsweise Palmöl, sicherzustellen?</p><p>4. Rund 75 Bäckereien verschwinden jedes Jahr. Welche weiteren Massnahmen könnten ergriffen werden, damit das Angebot an hausgemachten und qualitativ hochstehenden Backwaren erhalten bleibt? </p>
    • Wann wird das Label "hausgemacht" eingeführt, und wann gibt es mehr Transparenz in Bäckereien?

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