Unnötige Statistikerhebungen bei kleinen patronalen Pensionskassen

ShortId
17.3652
Id
20173652
Updated
28.07.2023 04:24
Language
de
Title
Unnötige Statistikerhebungen bei kleinen patronalen Pensionskassen
AdditionalIndexing
2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bis 2002 wurden alle Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz im Turnus von zwei Jahren befragt. Ab dem Statistikjahr 2004 wird hinsichtlich des Erhebungsintervalls unterschieden einerseits zwischen Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungsverpflichtungen und aktiven Versicherten (1782 Vorsorgeeinrichtungen, aktueller Stand). Diese Pensionskassen werden jährlich in einer Teilerhebung befragt. Andererseits gibt es die übrigen Vorsorgeeinrichtungen (dazu gehören auch Wohlfahrtsfonds ohne reglementarisch festgelegte Rechtsansprüche von Versicherten; 1763 Vorsorgeeinrichtungen). Diese müssen jährlich lediglich die Bilanzsumme angeben. Alle fünf Jahre wird eine Vollerhebung bei allen etwa 3500 Vorsorgeeinrichtungen durchgeführt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. In der Erhebung 2016 haben 39 Pensionskassen (Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten) mit einer Bilanzsumme kleiner als 1 Million Franken (davon 19 mit einer Bilanzsumme kleiner als 500 000 Franken) teilgenommen. Bei den Wohlfahrtsfonds (patronale Kassen) wurde im Jahr 2016 gemäss dem Fünfjahresrhythmus eine Vollerhebung durchgeführt. Dabei wurden 564 Wohlfahrtsfonds mit einer Bilanzsumme kleiner als 1 Million Franken (davon 351 mit einer Bilanzsumme kleiner als 500 000 Franken) befragt.</p><p>2. Die Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen und dementsprechend auch die patronalen Kassen werden im Fünfjahresrhythmus befragt. In den Zwischenjahren haben diese lediglich die Bilanzsumme zu melden. Diese Informationen werden benötigt, um eine Gesamtschau über die Struktur und die Entwicklung dieses Teils der beruflichen Vorsorge zu ermöglichen. Die Wichtigkeit dieser Wohlfahrtsfonds wurde mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Pelli 11.457, "Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen", bestätigt. Im September 2017 hat das Bundesamt für Statistik unter dem Titel "Wohlfahrtsfonds in der Schweiz 2015" diesbezüglich eine statistische Publikation mit Daten von 1992 bis 2015 veröffentlicht. Zudem werden diese Informationen zur Bildung von Zeitreihen und als Datengrundlage für weitere Statistiken wie z. B. die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung benötigt.</p><p>3. Die Erhebungskadenz wurde bereits ab 2005 für sämtliche (nicht nur für die kleinen) patronalen Kassen von zwei auf fünf Jahre verringert, was zu einer deutlichen Entlastung der befragten Kassen führte. Diese Informationen sind, wie aus der Antwort auf Frage 2 ersichtlich ist, wichtig. Die jährliche Erhebung verursacht für die Vorsorgeeinrichtungen nur einen geringen Aufwand (jährlich ist einzig und allein die Bilanzsumme zu melden). Deshalb erachtet der Bundesrat ein Opting-out als nicht zweckmässig.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Statistikerhebungsverordnung sieht auch für die Pensionskassenstatistik eine obligatorische Erhebung vor. Davon sind grosse Pensionskassen ebenso betroffen wie kleine patronale Kassen. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele kleine Pensionskassen mit Bilanzsumme kleiner als 500 000 Schweizerfranken und kleiner als 1 Million Schweizerfranken müssen jährlich an solchen Erhebungen teilnehmen?</p><p>2. Welchen Mehrwert bringt die jährliche Erhebung bei allen noch so kleinen patronalen Kassen?</p><p>3. Könnte sich der Bundesrat ein Opting-out oder eine längere Erhebungskadenz für kleine patronale Kassen vorstellen?</p>
  • Unnötige Statistikerhebungen bei kleinen patronalen Pensionskassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bis 2002 wurden alle Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz im Turnus von zwei Jahren befragt. Ab dem Statistikjahr 2004 wird hinsichtlich des Erhebungsintervalls unterschieden einerseits zwischen Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungsverpflichtungen und aktiven Versicherten (1782 Vorsorgeeinrichtungen, aktueller Stand). Diese Pensionskassen werden jährlich in einer Teilerhebung befragt. Andererseits gibt es die übrigen Vorsorgeeinrichtungen (dazu gehören auch Wohlfahrtsfonds ohne reglementarisch festgelegte Rechtsansprüche von Versicherten; 1763 Vorsorgeeinrichtungen). Diese müssen jährlich lediglich die Bilanzsumme angeben. Alle fünf Jahre wird eine Vollerhebung bei allen etwa 3500 Vorsorgeeinrichtungen durchgeführt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. In der Erhebung 2016 haben 39 Pensionskassen (Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten) mit einer Bilanzsumme kleiner als 1 Million Franken (davon 19 mit einer Bilanzsumme kleiner als 500 000 Franken) teilgenommen. Bei den Wohlfahrtsfonds (patronale Kassen) wurde im Jahr 2016 gemäss dem Fünfjahresrhythmus eine Vollerhebung durchgeführt. Dabei wurden 564 Wohlfahrtsfonds mit einer Bilanzsumme kleiner als 1 Million Franken (davon 351 mit einer Bilanzsumme kleiner als 500 000 Franken) befragt.</p><p>2. Die Vorsorgeeinrichtungen mit Ermessensleistungen und dementsprechend auch die patronalen Kassen werden im Fünfjahresrhythmus befragt. In den Zwischenjahren haben diese lediglich die Bilanzsumme zu melden. Diese Informationen werden benötigt, um eine Gesamtschau über die Struktur und die Entwicklung dieses Teils der beruflichen Vorsorge zu ermöglichen. Die Wichtigkeit dieser Wohlfahrtsfonds wurde mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Pelli 11.457, "Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen", bestätigt. Im September 2017 hat das Bundesamt für Statistik unter dem Titel "Wohlfahrtsfonds in der Schweiz 2015" diesbezüglich eine statistische Publikation mit Daten von 1992 bis 2015 veröffentlicht. Zudem werden diese Informationen zur Bildung von Zeitreihen und als Datengrundlage für weitere Statistiken wie z. B. die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung benötigt.</p><p>3. Die Erhebungskadenz wurde bereits ab 2005 für sämtliche (nicht nur für die kleinen) patronalen Kassen von zwei auf fünf Jahre verringert, was zu einer deutlichen Entlastung der befragten Kassen führte. Diese Informationen sind, wie aus der Antwort auf Frage 2 ersichtlich ist, wichtig. Die jährliche Erhebung verursacht für die Vorsorgeeinrichtungen nur einen geringen Aufwand (jährlich ist einzig und allein die Bilanzsumme zu melden). Deshalb erachtet der Bundesrat ein Opting-out als nicht zweckmässig.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Statistikerhebungsverordnung sieht auch für die Pensionskassenstatistik eine obligatorische Erhebung vor. Davon sind grosse Pensionskassen ebenso betroffen wie kleine patronale Kassen. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele kleine Pensionskassen mit Bilanzsumme kleiner als 500 000 Schweizerfranken und kleiner als 1 Million Schweizerfranken müssen jährlich an solchen Erhebungen teilnehmen?</p><p>2. Welchen Mehrwert bringt die jährliche Erhebung bei allen noch so kleinen patronalen Kassen?</p><p>3. Könnte sich der Bundesrat ein Opting-out oder eine längere Erhebungskadenz für kleine patronale Kassen vorstellen?</p>
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