Behandlungsstrategie für Gesuche Syrien II. Visaerleichterungen für Ehegatten und minderjährige Kinder von syrischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz vorläufig aufgenommen wurden

ShortId
17.3653
Id
20173653
Updated
28.07.2023 04:23
Language
de
Title
Behandlungsstrategie für Gesuche Syrien II. Visaerleichterungen für Ehegatten und minderjährige Kinder von syrischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz vorläufig aufgenommen wurden
AdditionalIndexing
2811;08;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Antwort vom 10. Mai 2017 auf die Interpellation 17.3021 verweist der Bundesrat auf die Behandlungsstrategie des SEM für Asylgesuche aus Syrien. Auf der anderen Seite ermöglichte der Bundesrat mit dem Entscheid vom 6. März 2015 Kernfamilienangehörigen von vorläufig aufgenommenen syrischen Staatsangehörigen eine erleichterte Einreise in die Schweiz. Die aktuelle Behandlungsstrategie (siehe Antwort Interpellation 17.3021) verunmöglicht es den Personen aber häufig, von den Visaerleichterungen Gebrauch zu machen, da ihre Gesuche monate- bis jahrelang nicht bearbeitet werden. Die Angehörigen der Kernfamilie von syrischen Staatsangehörigen werden entweder via Syrien II oder regulären Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge einreisen können, da Asylsuchende aus Syrien aktuell alle entweder eine F- oder eine B-Bewilligung erhalten. Durch eine prioritäre Behandlung, die einfach ausgelöst werden könnte, wenn Asylsuchende in der Befragung zur Person erwähnen, dass sich noch Kernfamilienangehörige in Syrien oder umliegenden Ländern ohne gefestigten Aufenthaltsstatus aufhalten, könnte vermieden werden, dass die Angehörigen der Kernfamilie monate- bis jahrelang in äusserst prekären Situationen ausharren müssen, obwohl klar ist, dass sie in die Schweiz werden kommen können. Aus Integrationssicht ist es zudem für alle - auch aus Kostengründen für Bund und Kantone - förderlich, wenn die Kernfamilie so schnell wie möglich vereint werden kann.</p>
  • <p>Das SEM baut die pendenten Gesuche von syrischen Asylsuchenden bereits zum heutigen Zeitpunkt so rasch wie möglich ab. Im Jahr 2016 erledigte das SEM insgesamt 3023 Gesuche und im Jahr 2017 bis Ende September 2032 Gesuche von syrischen Asylsuchenden. Dadurch sank die Anzahl der hängigen Gesuche von syrischen Asylsuchenden seit Ende 2015 von 4339 auf 3381 Gesuche per Ende Oktober 2017. Zudem wird der besonderen Situation der Kernfamilie von Personen, die vom Syrien-Konflikt direkt betroffen sind, auch weiterhin bei der Behandlung von humanitären Einreisegesuchen angemessen Rechnung getragen, und zwar unabhängig von der festgelegten Behandlungsstrategie.</p><p>Was den Hinweis der Interpellantin auf Syrien II betrifft, halten wir fest, dass das Syrien-II-Kontingent bis auf einige wenige Plätze bereits ausgeschöpft ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Asylgesuche von Personen, deren Kernfamilie (Ehegatten und minderjährige Kinder) noch in Syrien ist (Syrien II), trotz der Behandlungsstrategie des SEM prioritär behandelt werden müssten?</p>
  • Behandlungsstrategie für Gesuche Syrien II. Visaerleichterungen für Ehegatten und minderjährige Kinder von syrischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz vorläufig aufgenommen wurden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Antwort vom 10. Mai 2017 auf die Interpellation 17.3021 verweist der Bundesrat auf die Behandlungsstrategie des SEM für Asylgesuche aus Syrien. Auf der anderen Seite ermöglichte der Bundesrat mit dem Entscheid vom 6. März 2015 Kernfamilienangehörigen von vorläufig aufgenommenen syrischen Staatsangehörigen eine erleichterte Einreise in die Schweiz. Die aktuelle Behandlungsstrategie (siehe Antwort Interpellation 17.3021) verunmöglicht es den Personen aber häufig, von den Visaerleichterungen Gebrauch zu machen, da ihre Gesuche monate- bis jahrelang nicht bearbeitet werden. Die Angehörigen der Kernfamilie von syrischen Staatsangehörigen werden entweder via Syrien II oder regulären Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge einreisen können, da Asylsuchende aus Syrien aktuell alle entweder eine F- oder eine B-Bewilligung erhalten. Durch eine prioritäre Behandlung, die einfach ausgelöst werden könnte, wenn Asylsuchende in der Befragung zur Person erwähnen, dass sich noch Kernfamilienangehörige in Syrien oder umliegenden Ländern ohne gefestigten Aufenthaltsstatus aufhalten, könnte vermieden werden, dass die Angehörigen der Kernfamilie monate- bis jahrelang in äusserst prekären Situationen ausharren müssen, obwohl klar ist, dass sie in die Schweiz werden kommen können. Aus Integrationssicht ist es zudem für alle - auch aus Kostengründen für Bund und Kantone - förderlich, wenn die Kernfamilie so schnell wie möglich vereint werden kann.</p>
    • <p>Das SEM baut die pendenten Gesuche von syrischen Asylsuchenden bereits zum heutigen Zeitpunkt so rasch wie möglich ab. Im Jahr 2016 erledigte das SEM insgesamt 3023 Gesuche und im Jahr 2017 bis Ende September 2032 Gesuche von syrischen Asylsuchenden. Dadurch sank die Anzahl der hängigen Gesuche von syrischen Asylsuchenden seit Ende 2015 von 4339 auf 3381 Gesuche per Ende Oktober 2017. Zudem wird der besonderen Situation der Kernfamilie von Personen, die vom Syrien-Konflikt direkt betroffen sind, auch weiterhin bei der Behandlung von humanitären Einreisegesuchen angemessen Rechnung getragen, und zwar unabhängig von der festgelegten Behandlungsstrategie.</p><p>Was den Hinweis der Interpellantin auf Syrien II betrifft, halten wir fest, dass das Syrien-II-Kontingent bis auf einige wenige Plätze bereits ausgeschöpft ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Asylgesuche von Personen, deren Kernfamilie (Ehegatten und minderjährige Kinder) noch in Syrien ist (Syrien II), trotz der Behandlungsstrategie des SEM prioritär behandelt werden müssten?</p>
    • Behandlungsstrategie für Gesuche Syrien II. Visaerleichterungen für Ehegatten und minderjährige Kinder von syrischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz vorläufig aufgenommen wurden

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