Marktverzerrungen durch bundesnahe Betriebe

ShortId
17.3663
Id
20173663
Updated
28.07.2023 04:25
Language
de
Title
Marktverzerrungen durch bundesnahe Betriebe
AdditionalIndexing
15;04;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei vielen Schweizer Privatunternehmen regt sich Unmut über wettbewerbsverzerrende Auftritte von bundesnahen Betrieben. So treten bundesnahe Unternehmen seit einiger Zeit im Bereich Ingenieur- und technische Dienstleistungen überaus expansiv und teilweise auch aggressiv am Markt auf. Einerseits überbieten sie am Arbeitsmarkt bei ihrer Jagd nach erfahrenen und gut qualifizierten Ingenieuren die Privatunternehmen mit Konditionen teilweise deutlich über dem Marktniveau. Andererseits treten sie im Bieterwettbewerb gegenüber externen Auftraggebern mit aggressiven Offerten auf, die oftmals deutlich unter Marktniveau liegen.</p><p>Dies führt in direkter Konsequenz zu - auch politisch und volkswirtschaftlich - unerwünschten Marktverzerrungen und einer markanten Benachteiligung der Privatindustrie. Dadurch werden Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Schweizer Privatunternehmen stark gefährdet.</p>
  • <p>1.-5. Der Bundesrat steuert die bundesnahen Unternehmen mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er hingegen grundsätzlich keinen Einfluss. Die im Rahmen eines Bieterwettbewerbs offerierten Preise und Leistungen liegen in der Eigenverantwortung der bundesnahen Unternehmen. Ebenso verfügt der Bundesrat über keine Zahlen zum Kapazitäts- oder Kompetenzaufbau in einem gewissen Unternehmensbereich.</p><p>Sofern die bundesnahen Unternehmen nicht von einer gesetzlich definierten Monopolstellung - wie beispielsweise die Post bei den Briefen bis 50 Gramm - oder anderweitig von einer gesetzlich vorgesehenen Sonderregelung profitieren, sind sie vollständig dem Wettbewerb ausgesetzt. In Bezug auf die Post sei hier auch erwähnt, dass sie im Gegensatz zu ihren Konkurrenten einen gesetzlichen Auftrag zur Erbringung der Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs hat, welchen sie eigenwirtschaftlich finanzieren muss. Die bundesnahen Unternehmen können im Rahmen des jeweiligen Unternehmenserlasses im Markt frei agieren und sind den gleichen Regeln unterstellt wie die privaten Anbieter. Der Bundesrat erwartet selbstverständlich von diesen Unternehmen, dass sie sich im Rahmen eines Beschaffungsverfahrens an die gesetzlichen Vorgaben halten und sich im Sinne eines fairen Wettbewerbes verhalten. Im Weiteren können Missbräuche marktbeherrschender Unternehmen gemäss Kartellgesetz (SR 251) durch die Wettbewerbskommission geprüft werden.</p><p>Der Bundesrat hält in seinen strategischen Zielen fest, dass die bundesnahen Unternehmen eine sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgen und attraktive Anstellungsbedingungen bieten. Zur konkreten Ausgestaltung der Löhne wie auch zur Rekrutierung von Mitarbeitenden macht der Bundesrat keine Vorgaben. Es sei hier aber darauf hingewiesen, dass die bundesnahen Unternehmen diversen Gesamtarbeitsverträgen unterstehen und somit sozialpartnerschaftliche Lohn- und Arbeitsbedingungen erfüllen müssen.</p><p>Gestützt auf die beiden vom Nationalrat angenommenen Postulate der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172, "Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen", und Schilliger 15.3880, "Konkurrenziert der Staat die Wirtschaft? Übersicht tut not", erstellt der Bundesrat bis Ende Jahr einen Bericht, welcher sich mit den Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte befasst.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat er davon Kenntnis, dass bundesnahe Betriebe im Bieterwettbewerb mit privaten Unternehmen Ingenieur- und weitere technische Dienstleistungen und Produktionskapazitäten zu Konditionen anbieten, die teilweise deutlich unter dem marktüblichen Niveau liegen?</p><p>2. Hat er davon Kenntnis, dass bundesnahe Betriebe am Arbeitsmarkt privaten Unternehmen bestens qualifizierte und erfahrene Ingenieure und technische Fachspezialisten abwerben mit offerierten Löhnen, die teilweise deutlich über dem marktüblichen Niveau liegen?</p><p>3. Wie stellt er sicher, dass dieses Verhalten von bundesnahen Betrieben nicht zu unerwünschten Marktverzerrungen führt?</p><p>4. Wie stellt er sicher, dass die bundesnahen Betriebe im Wettbewerb mit Privaten nicht von Privilegien, über die sie aufgrund ihrer staatsnahen Stellung verfügen, profitieren? Wie erfolgt bei den bundesnahen Betrieben die politisch erwünschte klare Abgrenzung dieser Leistungen für Dritte von den subventionierten Bereichen?</p><p>5. Verfügt er über Zahlen zum festgestellten unternehmensinternen Ausbau von Ingenieur-Kompetenzen und -Kapazitäten der bundesnahen Betriebe? Wie viele der knapp 5700 Stellen (plus 21 Prozent), welche die SBB seit 2007 zusätzlich aufgebaut haben, betreffen den Bereich Ingenieure und technische Dienstleistungen? Und wie viele der zusätzlichen 70 Stellen der Südostbahn seit 2011 (plus 14 Prozent) fallen in diesen Bereich?</p>
  • Marktverzerrungen durch bundesnahe Betriebe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei vielen Schweizer Privatunternehmen regt sich Unmut über wettbewerbsverzerrende Auftritte von bundesnahen Betrieben. So treten bundesnahe Unternehmen seit einiger Zeit im Bereich Ingenieur- und technische Dienstleistungen überaus expansiv und teilweise auch aggressiv am Markt auf. Einerseits überbieten sie am Arbeitsmarkt bei ihrer Jagd nach erfahrenen und gut qualifizierten Ingenieuren die Privatunternehmen mit Konditionen teilweise deutlich über dem Marktniveau. Andererseits treten sie im Bieterwettbewerb gegenüber externen Auftraggebern mit aggressiven Offerten auf, die oftmals deutlich unter Marktniveau liegen.</p><p>Dies führt in direkter Konsequenz zu - auch politisch und volkswirtschaftlich - unerwünschten Marktverzerrungen und einer markanten Benachteiligung der Privatindustrie. Dadurch werden Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Schweizer Privatunternehmen stark gefährdet.</p>
    • <p>1.-5. Der Bundesrat steuert die bundesnahen Unternehmen mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er hingegen grundsätzlich keinen Einfluss. Die im Rahmen eines Bieterwettbewerbs offerierten Preise und Leistungen liegen in der Eigenverantwortung der bundesnahen Unternehmen. Ebenso verfügt der Bundesrat über keine Zahlen zum Kapazitäts- oder Kompetenzaufbau in einem gewissen Unternehmensbereich.</p><p>Sofern die bundesnahen Unternehmen nicht von einer gesetzlich definierten Monopolstellung - wie beispielsweise die Post bei den Briefen bis 50 Gramm - oder anderweitig von einer gesetzlich vorgesehenen Sonderregelung profitieren, sind sie vollständig dem Wettbewerb ausgesetzt. In Bezug auf die Post sei hier auch erwähnt, dass sie im Gegensatz zu ihren Konkurrenten einen gesetzlichen Auftrag zur Erbringung der Grundversorgung mit Postdiensten und mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs hat, welchen sie eigenwirtschaftlich finanzieren muss. Die bundesnahen Unternehmen können im Rahmen des jeweiligen Unternehmenserlasses im Markt frei agieren und sind den gleichen Regeln unterstellt wie die privaten Anbieter. Der Bundesrat erwartet selbstverständlich von diesen Unternehmen, dass sie sich im Rahmen eines Beschaffungsverfahrens an die gesetzlichen Vorgaben halten und sich im Sinne eines fairen Wettbewerbes verhalten. Im Weiteren können Missbräuche marktbeherrschender Unternehmen gemäss Kartellgesetz (SR 251) durch die Wettbewerbskommission geprüft werden.</p><p>Der Bundesrat hält in seinen strategischen Zielen fest, dass die bundesnahen Unternehmen eine sozialverantwortliche Personalpolitik verfolgen und attraktive Anstellungsbedingungen bieten. Zur konkreten Ausgestaltung der Löhne wie auch zur Rekrutierung von Mitarbeitenden macht der Bundesrat keine Vorgaben. Es sei hier aber darauf hingewiesen, dass die bundesnahen Unternehmen diversen Gesamtarbeitsverträgen unterstehen und somit sozialpartnerschaftliche Lohn- und Arbeitsbedingungen erfüllen müssen.</p><p>Gestützt auf die beiden vom Nationalrat angenommenen Postulate der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172, "Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen", und Schilliger 15.3880, "Konkurrenziert der Staat die Wirtschaft? Übersicht tut not", erstellt der Bundesrat bis Ende Jahr einen Bericht, welcher sich mit den Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte befasst.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat er davon Kenntnis, dass bundesnahe Betriebe im Bieterwettbewerb mit privaten Unternehmen Ingenieur- und weitere technische Dienstleistungen und Produktionskapazitäten zu Konditionen anbieten, die teilweise deutlich unter dem marktüblichen Niveau liegen?</p><p>2. Hat er davon Kenntnis, dass bundesnahe Betriebe am Arbeitsmarkt privaten Unternehmen bestens qualifizierte und erfahrene Ingenieure und technische Fachspezialisten abwerben mit offerierten Löhnen, die teilweise deutlich über dem marktüblichen Niveau liegen?</p><p>3. Wie stellt er sicher, dass dieses Verhalten von bundesnahen Betrieben nicht zu unerwünschten Marktverzerrungen führt?</p><p>4. Wie stellt er sicher, dass die bundesnahen Betriebe im Wettbewerb mit Privaten nicht von Privilegien, über die sie aufgrund ihrer staatsnahen Stellung verfügen, profitieren? Wie erfolgt bei den bundesnahen Betrieben die politisch erwünschte klare Abgrenzung dieser Leistungen für Dritte von den subventionierten Bereichen?</p><p>5. Verfügt er über Zahlen zum festgestellten unternehmensinternen Ausbau von Ingenieur-Kompetenzen und -Kapazitäten der bundesnahen Betriebe? Wie viele der knapp 5700 Stellen (plus 21 Prozent), welche die SBB seit 2007 zusätzlich aufgebaut haben, betreffen den Bereich Ingenieure und technische Dienstleistungen? Und wie viele der zusätzlichen 70 Stellen der Südostbahn seit 2011 (plus 14 Prozent) fallen in diesen Bereich?</p>
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