Das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben. Schaffung von Rechtssicherheit durch die Lockerung und Klärung der Bestimmungen über das Rechtsvorbeifahren

ShortId
17.3666
Id
20173666
Updated
28.07.2023 14:42
Language
de
Title
Das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben. Schaffung von Rechtssicherheit durch die Lockerung und Klärung der Bestimmungen über das Rechtsvorbeifahren
AdditionalIndexing
48;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das generelle Erlauben des Rechtsvorbeifahrens auf Autobahnen und Autostrassen würde zu einer signifikanten Kapazitätssteigerung der meistbefahrenen Strassen der Schweiz führen und eine Rechtsunsicherheit beseitigen. Die Verkehrssicherheit würde, bei Beibehaltung des Rechtsüberholverbots, nicht beeinträchtigt. Die Abgrenzung zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen müsste indes geregelt werden. Bereits eine Beweislastumkehr könnte die Situation deutlich verbessern.</p><p>Rechtsüberholen wird heute mit Führerausweisentzug bestraft, was viele Automobilisten selbst bei sehr hohem Verkehrsaufkommen davon abhält, rechts vorbeizufahren. Sie laufen Gefahr, dass das Rechtsvorbeifahren als Rechtsüberholen eingestuft wird. Zudem werden ausgesprochene Strafen angesichts der komplizierten Regelung oft auch als willkürlich empfunden. Als Folge werden wertvolle Kapazitäten auf unseren Nationalstrassen vergeben. Immerhin schätzt das Lavoc der EPFL, dass mit Rechtsvorbeifahren die Strassenkapazität um 5 bis 10 Prozent gesteigert werden könnte. Das ist angesichts dessen, dass die Nationalstrassen über 43 Prozent des gesamten Individualverkehrs auf lediglich rund 2,5 Prozent der gesamten Strassenfläche absorbieren, eine erhebliche Kapazitätssteigerung.</p><p>Der Bundesrat lehnte bisher Vorstösse zum Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen ab (u. a. 13.3053). Das Bundesgericht versucht den tatsächlichen Gegebenheiten aber vermehrt Rechnung zu tragen. So verstösst der Automobilist, der mit konstanter Geschwindigkeit rechts an einer linken Kolonne vorbeifährt, wo der Verkehr dichter und langsamer ist, nicht gegen das Gesetz (passives Vorbeifahren). In BGE 142 IV 93 wird festgehalten, dass bereits parallele Kolonnen vorliegen, wenn die Fahrzeuge auf der Überholspur wegen Verkehrsüberlastung nicht mehr gleich schnell fahren können wie die auf der rechten Spur. Eine solche Situation sei nicht mehr aussergewöhnlich, und niemand werde überrascht, wenn auf der Autobahn rechts an ihm vorbeigefahren werde. Die theoretische Gefährdung wird damit relativiert und die Verkehrssicherheit unter Wahrung des Rechtsüberholverbots nicht beeinträchtigt.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 36 Absatz 5 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) so anzupassen, dass das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen generell zugelassen ist. Das Verbot des Rechtsüberholens soll hingegen beibehalten werden.</p>
  • Das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben. Schaffung von Rechtssicherheit durch die Lockerung und Klärung der Bestimmungen über das Rechtsvorbeifahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das generelle Erlauben des Rechtsvorbeifahrens auf Autobahnen und Autostrassen würde zu einer signifikanten Kapazitätssteigerung der meistbefahrenen Strassen der Schweiz führen und eine Rechtsunsicherheit beseitigen. Die Verkehrssicherheit würde, bei Beibehaltung des Rechtsüberholverbots, nicht beeinträchtigt. Die Abgrenzung zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen müsste indes geregelt werden. Bereits eine Beweislastumkehr könnte die Situation deutlich verbessern.</p><p>Rechtsüberholen wird heute mit Führerausweisentzug bestraft, was viele Automobilisten selbst bei sehr hohem Verkehrsaufkommen davon abhält, rechts vorbeizufahren. Sie laufen Gefahr, dass das Rechtsvorbeifahren als Rechtsüberholen eingestuft wird. Zudem werden ausgesprochene Strafen angesichts der komplizierten Regelung oft auch als willkürlich empfunden. Als Folge werden wertvolle Kapazitäten auf unseren Nationalstrassen vergeben. Immerhin schätzt das Lavoc der EPFL, dass mit Rechtsvorbeifahren die Strassenkapazität um 5 bis 10 Prozent gesteigert werden könnte. Das ist angesichts dessen, dass die Nationalstrassen über 43 Prozent des gesamten Individualverkehrs auf lediglich rund 2,5 Prozent der gesamten Strassenfläche absorbieren, eine erhebliche Kapazitätssteigerung.</p><p>Der Bundesrat lehnte bisher Vorstösse zum Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen ab (u. a. 13.3053). Das Bundesgericht versucht den tatsächlichen Gegebenheiten aber vermehrt Rechnung zu tragen. So verstösst der Automobilist, der mit konstanter Geschwindigkeit rechts an einer linken Kolonne vorbeifährt, wo der Verkehr dichter und langsamer ist, nicht gegen das Gesetz (passives Vorbeifahren). In BGE 142 IV 93 wird festgehalten, dass bereits parallele Kolonnen vorliegen, wenn die Fahrzeuge auf der Überholspur wegen Verkehrsüberlastung nicht mehr gleich schnell fahren können wie die auf der rechten Spur. Eine solche Situation sei nicht mehr aussergewöhnlich, und niemand werde überrascht, wenn auf der Autobahn rechts an ihm vorbeigefahren werde. Die theoretische Gefährdung wird damit relativiert und die Verkehrssicherheit unter Wahrung des Rechtsüberholverbots nicht beeinträchtigt.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 36 Absatz 5 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) so anzupassen, dass das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen generell zugelassen ist. Das Verbot des Rechtsüberholens soll hingegen beibehalten werden.</p>
    • Das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben. Schaffung von Rechtssicherheit durch die Lockerung und Klärung der Bestimmungen über das Rechtsvorbeifahren

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