Statistische Erfassung von "hate crimes" aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen

ShortId
17.3667
Id
20173667
Updated
28.07.2023 14:44
Language
de
Title
Statistische Erfassung von "hate crimes" aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen
AdditionalIndexing
28;1216;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Mehrheit der Kantone habe sich gegen die Erfassung ausgesprochen. Man sei sogar gegen die vom Bundesamt für Statistik vorgeschlagene Lightversion gewesen, das Tatmotiv Homophobie/Transphobie aufzunehmen. Dies hat das Bundesamt für Statistik dazu bewogen, ganz darauf zu verzichten. Das erstaunt schon sehr, da der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 15.3403 sagt, dass er sich international dafür einsetzt, eine stärkere Sensibilisierung für "hate crimes" gegenüber LGBT zu erwirken. In der Schweiz selber aber will man eine statistische Erfassung nicht wirklich einführen. Wenn man sich für dieses wichtige Anliegen aber international einsetzt, dann muss man im eigenen Land auch Vorbild sein.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, auch in der Schweiz den Minderheitenschutz ernsthaft anzugehen. Das Bundesamt für Statistik soll eine Form finden, die die Erfassung ohne grossen Aufwand erlaubt. Auf einem Polizeirapport (das Tatmotiv muss ja erhoben werden) auch noch zu erfassen, ob das Tatmotiv homo- oder transphobe Gründe hat, kann nicht ernsthaft als schwierig oder unmöglich bezeichnet werden. Die OSZE-Menschenrechtsinstitution registriert eine Zunahme von Straftaten, die sich gegen bestimmte Gruppen wie Homosexuelle/Transmenschen, Ausländer oder Frauen richten. Die Daten seien aber nicht umfassend, weil viele Mitgliedländer wie die Schweiz sie bislang nicht erfassen würden. Wir müssen deshalb ernsthaft Schritte unternehmen, um diese Daten zu erfassen. Daten sind Grundlage zur Problemlösung und geben auch Hinweise, wo die Prävention ansetzen kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet es als wichtig, die Gleichbehandlung zu fördern, jegliche Form von Diskriminierung, namentlich aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität, zu beseitigen und die für entsprechende Massnahmen notwendigen Zahlen zu beschaffen.</p><p>In der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) können die Kantone auf freiwilliger Basis das Tatmotiv angeben, also beispielsweise rassistisch oder sexuell motivierte Verbrechen (nicht differenziert). Da die Erfassung des Tatmotivs aber nicht obligatorisch ist, weisen diese Daten eine unzureichende Qualität auf und können weder verwendet noch veröffentlicht werden. Solange "hate crimes" im Allgemeinen oder aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. der Geschlechtsidentität nicht wie im positiven Bescheid zur parlamentarischen Initiative Reynard 13.407, "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung", vom 7. März 2013 vorgesehen einen eigenen Straftatbestand darstellen und die Angabe des Tatmotivs nicht in allen Kantonen obligatorisch ist, wird es nicht möglich sein, entsprechende Daten in ausreichend guter Qualität zu veröffentlichen.</p><p>Wie vom Bundesrat in der Beantwortung der Anfrage Quadranti 16.1051, "Stand der Arbeiten in der Verwaltung bezüglich statistischer Erfassung von 'hate crimes'", erwähnt, hat das Bundesamt für Statistik in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren geprüft, inwiefern die Erfassung von "hate crimes" aufgrund der sexuellen Orientierung institutionalisiert und für verbindlich erklärt werden könnte. Bei einer zu diesem Zweck durchgeführten Befragung der Kantone hat sich gezeigt, dass diese einer solchen Regelung kritisch gegenüberstehen. Ihre Bedenken betreffen insbesondere die subjektive Beurteilung des Konzepts, die schwierige Eingrenzung des Themas und den erwarteten hohen finanziellen Aufwand für die Umsetzung. Für Kantone und Bund würden hohe Kosten anfallen, die mit der Ergebnisqualität einer solchen Statistik abzuwägen wären. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass weder bei der Erfassung noch bezüglich der Ergebnisse eine ausreichende Qualität gewährleistet werden könnte.</p><p>Eine effiziente, einheitliche und für alle Kantone verbindliche Datenerfassung in der PKS im Zusammenhang mit "hate crimes" aufgrund sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen bleibt daher schwierig, und es dürften umfangreiche Investitionen nötig sein, um dieses Ziel zu erreichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, "hate crimes" gegenüber dem im Titel erwähnten Personenkreis statistisch zu erfassen. Die Erhebung dieser Daten ist notwendig, um zu sehen, ob es in der Schweiz diesbezüglich tatsächlich ein Problem gibt. Ein Problem muss als solches erkannt sein, um es lösen zu können. Und um ein Problem gerade in diesem Bereich zu erkennen, braucht es Zahlen.</p>
  • Statistische Erfassung von "hate crimes" aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Mehrheit der Kantone habe sich gegen die Erfassung ausgesprochen. Man sei sogar gegen die vom Bundesamt für Statistik vorgeschlagene Lightversion gewesen, das Tatmotiv Homophobie/Transphobie aufzunehmen. Dies hat das Bundesamt für Statistik dazu bewogen, ganz darauf zu verzichten. Das erstaunt schon sehr, da der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 15.3403 sagt, dass er sich international dafür einsetzt, eine stärkere Sensibilisierung für "hate crimes" gegenüber LGBT zu erwirken. In der Schweiz selber aber will man eine statistische Erfassung nicht wirklich einführen. Wenn man sich für dieses wichtige Anliegen aber international einsetzt, dann muss man im eigenen Land auch Vorbild sein.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, auch in der Schweiz den Minderheitenschutz ernsthaft anzugehen. Das Bundesamt für Statistik soll eine Form finden, die die Erfassung ohne grossen Aufwand erlaubt. Auf einem Polizeirapport (das Tatmotiv muss ja erhoben werden) auch noch zu erfassen, ob das Tatmotiv homo- oder transphobe Gründe hat, kann nicht ernsthaft als schwierig oder unmöglich bezeichnet werden. Die OSZE-Menschenrechtsinstitution registriert eine Zunahme von Straftaten, die sich gegen bestimmte Gruppen wie Homosexuelle/Transmenschen, Ausländer oder Frauen richten. Die Daten seien aber nicht umfassend, weil viele Mitgliedländer wie die Schweiz sie bislang nicht erfassen würden. Wir müssen deshalb ernsthaft Schritte unternehmen, um diese Daten zu erfassen. Daten sind Grundlage zur Problemlösung und geben auch Hinweise, wo die Prävention ansetzen kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet es als wichtig, die Gleichbehandlung zu fördern, jegliche Form von Diskriminierung, namentlich aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität, zu beseitigen und die für entsprechende Massnahmen notwendigen Zahlen zu beschaffen.</p><p>In der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) können die Kantone auf freiwilliger Basis das Tatmotiv angeben, also beispielsweise rassistisch oder sexuell motivierte Verbrechen (nicht differenziert). Da die Erfassung des Tatmotivs aber nicht obligatorisch ist, weisen diese Daten eine unzureichende Qualität auf und können weder verwendet noch veröffentlicht werden. Solange "hate crimes" im Allgemeinen oder aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. der Geschlechtsidentität nicht wie im positiven Bescheid zur parlamentarischen Initiative Reynard 13.407, "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung", vom 7. März 2013 vorgesehen einen eigenen Straftatbestand darstellen und die Angabe des Tatmotivs nicht in allen Kantonen obligatorisch ist, wird es nicht möglich sein, entsprechende Daten in ausreichend guter Qualität zu veröffentlichen.</p><p>Wie vom Bundesrat in der Beantwortung der Anfrage Quadranti 16.1051, "Stand der Arbeiten in der Verwaltung bezüglich statistischer Erfassung von 'hate crimes'", erwähnt, hat das Bundesamt für Statistik in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren geprüft, inwiefern die Erfassung von "hate crimes" aufgrund der sexuellen Orientierung institutionalisiert und für verbindlich erklärt werden könnte. Bei einer zu diesem Zweck durchgeführten Befragung der Kantone hat sich gezeigt, dass diese einer solchen Regelung kritisch gegenüberstehen. Ihre Bedenken betreffen insbesondere die subjektive Beurteilung des Konzepts, die schwierige Eingrenzung des Themas und den erwarteten hohen finanziellen Aufwand für die Umsetzung. Für Kantone und Bund würden hohe Kosten anfallen, die mit der Ergebnisqualität einer solchen Statistik abzuwägen wären. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass weder bei der Erfassung noch bezüglich der Ergebnisse eine ausreichende Qualität gewährleistet werden könnte.</p><p>Eine effiziente, einheitliche und für alle Kantone verbindliche Datenerfassung in der PKS im Zusammenhang mit "hate crimes" aufgrund sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen bleibt daher schwierig, und es dürften umfangreiche Investitionen nötig sein, um dieses Ziel zu erreichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, "hate crimes" gegenüber dem im Titel erwähnten Personenkreis statistisch zu erfassen. Die Erhebung dieser Daten ist notwendig, um zu sehen, ob es in der Schweiz diesbezüglich tatsächlich ein Problem gibt. Ein Problem muss als solches erkannt sein, um es lösen zu können. Und um ein Problem gerade in diesem Bereich zu erkennen, braucht es Zahlen.</p>
    • Statistische Erfassung von "hate crimes" aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen

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