Deckt der Strassenverkehr seine Unfall- und Unfallfolgekosten selbst?

ShortId
17.3668
Id
20173668
Updated
28.07.2023 04:20
Language
de
Title
Deckt der Strassenverkehr seine Unfall- und Unfallfolgekosten selbst?
AdditionalIndexing
48;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einleitend ist anzumerken, dass die vom Interpellanten zitierte Statistik nicht nur den motorisierten Strassenverkehr, sondern auch den Langsamverkehr umfasst. In den nachfolgenden Ausführungen wird ausschliesslich der motorisierte öffentliche und individuelle Strassenverkehr für Personen und Güter betrachtet. Nicht polizeilich registrierte Unfälle (sog. Dunkelziffer, welche von der Beratungsstelle für Unfallverhütung berechnet wird) werden auch einbezogen. </p><p>1. Nein, der motorisierte Strassenverkehr trägt wie die übrigen Verkehrsarten die von ihm verursachten Unfall- und Unfallfolgekosten nicht vollumfänglich.</p><p>2. Im Jahr 2014 (aktuellste verfügbare Zahlen) entstanden im motorisierten Strassenverkehr Unfallkosten von insgesamt 6,5 Milliarden. Franken. Davon wurden 865 Millionen Franken auf die Allgemeinheit und die öffentliche Hand überwälzt. Dies ergibt einen Deckungsgrad von 87 Prozent.</p><p>3. Die höchsten Kosten entstanden der Allgemeinheit und der öffentlichen Hand 2014 durch immaterielle Kosten, d. h. durch Kosten von Leid, Schmerz, Schock und des Verlusts an Lebensfreude (275 Millionen Franken), durch medizinische Heilungskosten (225 Millionen Franken) sowie Rechtsfolgekosten und Nettoproduktionsausfälle (je 140 Millionen Franken). Insgesamt wurden in diesen Bereichen externe Kosten von 780 Millionen Franken resp. 90 Prozent der unter Antwort 2 erwähnten 865 Millionen Franken verursacht. </p><p>4. Die IV, die AHV, die Unfall- sowie die allgemeine Krankenversicherung erbrachten 2014 für Unfallopfer im motorisierten Strassenverkehr Leistungen im Umfang von 575 Millionen Franken, wovon gut 180 Millionen Franken durch Regress auf die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen internalisiert wurden. Es verblieben somit knapp 395 Millionen Franken nichtinternalisierte Unfallkosten des motorisierten Strassenverkehrs bei den Unfall-, Kranken- und Sozialversicherungen.</p><p>5. Dazu fehlen zurzeit die gesetzlichen Grundlagen. Mit der obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind nur Personen- und Sachschäden von nichtunfallverursachenden Personen abgedeckt. Insbesondere für die Schäden, die bei unfallverursachenden Versicherungsnehmenden entstanden sind, können die Unfall-, Kranken- und Sozialversicherungen keinen Regress auf die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung nehmen.</p><p>6. Die Datengrundlagen sind weitgehend vorhanden. </p><p>7. Beim Schwerverkehr erhebt der Bund seit 2001 die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, die diese Kosten berücksichtigt. Der Bund strebt zudem grundsätzlich eine breitere Verankerung des Verursacherprinzips im Verkehrsbereich an. Dabei muss die finanzielle Tragbarkeit des Verkehrs für die Bevölkerung und die Wirtschaft jedoch gewährleistet bleiben. </p><p>Der Bundesrat ist zudem bestrebt, die Anzahl schwerverunfallter Personen und damit die Unfallkosten insgesamt zu senken. Mit dem Programm Via sicura soll die Sicherheit im Strassenverkehr noch weiter erhöht werden, womit auch die volkswirtschaftlichen Kosten gesenkt werden und das Verhältnis zwischen Verkehrskosten und -nutzen verbessert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Jahresstatistik der Strassenverkehrsunfälle basierend auf dem Strassenverkehrsunfall-Register des Astra zeigt: Im motorisierten Strassenverkehr kam es 2016 bei Unfällen zu 3785 Schwerverletzten und 216 Unfalltoten. Dazu kommt eine Vielzahl weniger tragischer Unfälle mit diversen weniger schweren Verletzungen. Diese Unfälle führen sicherlich zu relevanten Kostenfolgen. Es wäre wünschenswert, wenn diese möglichst nach dem Verursacherprinzip bewältigt würden. Kostenwahrheit im Verkehr setzt einen wichtigen Anreiz beim Mobilitätsverhalten und bei der Wahl des Verkehrsmittels.</p><p>1. Deckt der motorisierte Strassenverkehr im Sinne des Verursacherprinzips die von ihm verursachten Unfall- und Unfallfolgekosten vollumfänglich (inkl. Erwerbsausfall und Langzeitfolgen wie Invalidität und dauernde Erwerbsunfähigkeit, Polizei- und Rechtsfolgekosten und administrative Kosten, welche bei Versicherungen anfallen)?</p><p>2. Wenn nein: Wie hoch ist der Deckungsgrad?</p><p>3. Welche Kosten werden auf die Allgemeinheit überwälzt, und wie hoch sind sie?</p><p>4. Inwiefern trägt die Allgemeinheit über die Invalidenversicherung (IV), die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Unfallversicherungen Kosten von Strassenverkehrsunfällen mit, weil die Prämienmodelle dieser Versicherungen das Mobilitätsverhalten und die Verkehrsmittelwahl der Versicherten nicht berücksichtigen?</p><p>5. Warum werden nicht sämtliche Kosten den Verursachern auferlegt?</p><p>6. Falls entsprechende Grundlagen fehlen: Ist der Bundesrat bereit, diese Datengrundlagen zu erheben?</p><p>7. Was tut der Bund, um die externalisierten Unfall- und Unfallfolgekosten zu internalisieren?</p>
  • Deckt der Strassenverkehr seine Unfall- und Unfallfolgekosten selbst?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einleitend ist anzumerken, dass die vom Interpellanten zitierte Statistik nicht nur den motorisierten Strassenverkehr, sondern auch den Langsamverkehr umfasst. In den nachfolgenden Ausführungen wird ausschliesslich der motorisierte öffentliche und individuelle Strassenverkehr für Personen und Güter betrachtet. Nicht polizeilich registrierte Unfälle (sog. Dunkelziffer, welche von der Beratungsstelle für Unfallverhütung berechnet wird) werden auch einbezogen. </p><p>1. Nein, der motorisierte Strassenverkehr trägt wie die übrigen Verkehrsarten die von ihm verursachten Unfall- und Unfallfolgekosten nicht vollumfänglich.</p><p>2. Im Jahr 2014 (aktuellste verfügbare Zahlen) entstanden im motorisierten Strassenverkehr Unfallkosten von insgesamt 6,5 Milliarden. Franken. Davon wurden 865 Millionen Franken auf die Allgemeinheit und die öffentliche Hand überwälzt. Dies ergibt einen Deckungsgrad von 87 Prozent.</p><p>3. Die höchsten Kosten entstanden der Allgemeinheit und der öffentlichen Hand 2014 durch immaterielle Kosten, d. h. durch Kosten von Leid, Schmerz, Schock und des Verlusts an Lebensfreude (275 Millionen Franken), durch medizinische Heilungskosten (225 Millionen Franken) sowie Rechtsfolgekosten und Nettoproduktionsausfälle (je 140 Millionen Franken). Insgesamt wurden in diesen Bereichen externe Kosten von 780 Millionen Franken resp. 90 Prozent der unter Antwort 2 erwähnten 865 Millionen Franken verursacht. </p><p>4. Die IV, die AHV, die Unfall- sowie die allgemeine Krankenversicherung erbrachten 2014 für Unfallopfer im motorisierten Strassenverkehr Leistungen im Umfang von 575 Millionen Franken, wovon gut 180 Millionen Franken durch Regress auf die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen internalisiert wurden. Es verblieben somit knapp 395 Millionen Franken nichtinternalisierte Unfallkosten des motorisierten Strassenverkehrs bei den Unfall-, Kranken- und Sozialversicherungen.</p><p>5. Dazu fehlen zurzeit die gesetzlichen Grundlagen. Mit der obligatorischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind nur Personen- und Sachschäden von nichtunfallverursachenden Personen abgedeckt. Insbesondere für die Schäden, die bei unfallverursachenden Versicherungsnehmenden entstanden sind, können die Unfall-, Kranken- und Sozialversicherungen keinen Regress auf die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung nehmen.</p><p>6. Die Datengrundlagen sind weitgehend vorhanden. </p><p>7. Beim Schwerverkehr erhebt der Bund seit 2001 die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, die diese Kosten berücksichtigt. Der Bund strebt zudem grundsätzlich eine breitere Verankerung des Verursacherprinzips im Verkehrsbereich an. Dabei muss die finanzielle Tragbarkeit des Verkehrs für die Bevölkerung und die Wirtschaft jedoch gewährleistet bleiben. </p><p>Der Bundesrat ist zudem bestrebt, die Anzahl schwerverunfallter Personen und damit die Unfallkosten insgesamt zu senken. Mit dem Programm Via sicura soll die Sicherheit im Strassenverkehr noch weiter erhöht werden, womit auch die volkswirtschaftlichen Kosten gesenkt werden und das Verhältnis zwischen Verkehrskosten und -nutzen verbessert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Jahresstatistik der Strassenverkehrsunfälle basierend auf dem Strassenverkehrsunfall-Register des Astra zeigt: Im motorisierten Strassenverkehr kam es 2016 bei Unfällen zu 3785 Schwerverletzten und 216 Unfalltoten. Dazu kommt eine Vielzahl weniger tragischer Unfälle mit diversen weniger schweren Verletzungen. Diese Unfälle führen sicherlich zu relevanten Kostenfolgen. Es wäre wünschenswert, wenn diese möglichst nach dem Verursacherprinzip bewältigt würden. Kostenwahrheit im Verkehr setzt einen wichtigen Anreiz beim Mobilitätsverhalten und bei der Wahl des Verkehrsmittels.</p><p>1. Deckt der motorisierte Strassenverkehr im Sinne des Verursacherprinzips die von ihm verursachten Unfall- und Unfallfolgekosten vollumfänglich (inkl. Erwerbsausfall und Langzeitfolgen wie Invalidität und dauernde Erwerbsunfähigkeit, Polizei- und Rechtsfolgekosten und administrative Kosten, welche bei Versicherungen anfallen)?</p><p>2. Wenn nein: Wie hoch ist der Deckungsgrad?</p><p>3. Welche Kosten werden auf die Allgemeinheit überwälzt, und wie hoch sind sie?</p><p>4. Inwiefern trägt die Allgemeinheit über die Invalidenversicherung (IV), die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Unfallversicherungen Kosten von Strassenverkehrsunfällen mit, weil die Prämienmodelle dieser Versicherungen das Mobilitätsverhalten und die Verkehrsmittelwahl der Versicherten nicht berücksichtigen?</p><p>5. Warum werden nicht sämtliche Kosten den Verursachern auferlegt?</p><p>6. Falls entsprechende Grundlagen fehlen: Ist der Bundesrat bereit, diese Datengrundlagen zu erheben?</p><p>7. Was tut der Bund, um die externalisierten Unfall- und Unfallfolgekosten zu internalisieren?</p>
    • Deckt der Strassenverkehr seine Unfall- und Unfallfolgekosten selbst?

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