Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen. Sind Investitionen durch ausländische Staatsbetriebe für die Schweiz wichtig? Besteht und was nützt der Schweiz Reziprozität?

ShortId
17.3671
Id
20173671
Updated
28.07.2023 04:19
Language
de
Title
Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen. Sind Investitionen durch ausländische Staatsbetriebe für die Schweiz wichtig? Besteht und was nützt der Schweiz Reziprozität?
AdditionalIndexing
15;1236;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie in seiner Antwort auf die Interpellation Buttet 17.3093, "Konkurrenz zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen. Wann kommt der langersehnte Bericht?", erwähnt, ist der Bundesrat gegenwärtig dabei, diesen Bericht unter Einschluss von Fallbeispielen zu erarbeiten. Der Bericht wird bis Ende 2017 vorliegen. Die Frage allfälliger Wettbewerbsverzerrungen durch ausländische staatsnahe Unternehmen wird in diesem Bericht nicht spezifisch analysiert.</p><p>2. Offenheit gegenüber Investitionen aus dem Ausland bedeutet für den Bundesrat, dass private Investoren grundsätzlich frei sein sollten, an wen sie ihre Anteile am betreffenden Unternehmen verkaufen. Eine Einschränkung dieser Freiheit, z. B. indem der Verkauf an staatsnahe Investoren unterbunden würde, hätte zur Folge, dass private Investitionen in Schweizer Unternehmen an Attraktivität verlieren würden, was sich negativ auf den Wirtschafts- und Investitionsstandort Schweiz auswirken würde. Eine Beurteilung, ob es sich um Investitionen von staatsnahen oder privaten Investoren handelt, ist oft schwierig vorzunehmen. Zudem sind die Daten der Schweizerischen Nationalbank zu den ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz nicht entsprechend aufgeschlüsselt. Folglich kann nicht festgestellt werden, welcher Anteil der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz durch staatsnahe Unternehmen getätigt wurde.</p><p>3. Es ist zutreffend, dass in China nicht alle Sektoren für Auslandinvestitionen offen sind. China hat jedoch während der letzten Jahre sein Investitionsregime weiter liberalisiert. Der Bundesrat setzt sich weiterhin auf bilateraler wie pluri- und multilateraler Ebene dafür ein, in China - aber auch in anderen Ländern - den Marktzugang für Schweizer Investitionen zu verbessern.</p><p>Dem Bundesrat ist kein Staat bekannt, der Prüfungsmechanismen für Investoren aus bestimmten Herkunftsländern wie z. B. China vorsieht. In verschiedenen Industriestaaten gibt es jedoch allgemeine, länderunspezifische Prüfungsmechanismen für ausländische Investitionen, wobei sich diese Prüfungen zumeist auf Aspekte der nationalen Sicherheit beschränken. Eine solche Melde- oder Genehmigungspflicht erachtet der Bundesrat nicht als notwendig, da Übernahmen bereits heute auf ihre wettbewerbsrechtliche Situation hin geprüft werden und in der Schweiz kritische Bereiche gegen unerwünschte Übernahmen geschützt sind (vgl. Antworten auf die Interpellationen Vogt 17.3387 und 17.3388). Eine generelle Überprüfung aller ausländischen Investitionen wäre mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden.</p><p>4. Für den Bundesrat sind sowohl die Verbesserung des Marktzugangs für Schweizer Investitionen in anderen Ländern (siehe auch Antwort auf Frage 3) als auch die Verringerung von unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen durch wirtschaftliche Aktivitäten von staatsnahen Unternehmen wichtige Ziele, die nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen. Regelungen zum Schutz vor Wettbewerbsverzerrungen durch ausländische staatsnahe Unternehmen existieren allerdings nicht. Die Bundesverfassung schützt private Unternehmen hingegen vor Wettbewerbsverzerrungen durch schweizerische staatsnahe Unternehmen. Insofern müssen für die unternehmerische Tätigkeit des Staates grundsätzlich die gleichen Regeln gelten wie für private Wettbewerbsteilnehmer. Ungeachtet dessen werden Übernahmen und Fusionen durch die Wettbewerbskommission (Weko) nach wettbewerbsrechtlichen Kriterien mit dem Ziel geprüft, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen zu verhindern und damit den Wettbewerb zu fördern.</p><p>Diesbezüglich ist der Bundesrat derzeit daran, eine Vernehmlassungsvorlage für eine Revision der Fusionskontrolle auszuarbeiten, um zukünftig den negativen Auswirkungen von Fusionen auf den Wettbewerb besser Rechnung tragen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Stellungnahmen des Bundesrates zu den Interpellationen 17.3387 und 17.3388 geben Anlass zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wann wird der Bundesrat den Bericht bzw. die Berichte in Erfüllung der Postulate 12.4172 und 15.3880 vorlegen (angenommen am 18. September 2014 bzw. am 18. Dezember 2015)? Wird der Bundesrat bei der Erfüllung dieser Postulate auch auf die Besonderheiten eingehen, die sich aus wirtschaftlichen Aktivitäten ausländischer staatsnaher Unternehmen ergeben (wie die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme)?</p><p>2. Der Bundesrat hält fest, dass die Offenheit der Schweiz gegenüber Investitionen aus dem Ausland für den Wirtschaftsstandort Schweiz zentral sei (Zufluss von Kapital und Know-how). Wie begründet er seine Aussage, dass die Offenheit im Besonderen auch gegenüber Investitionen staatlicher Unternehmen wichtig sei? Ist er der Ansicht, dass ein erheblicher Teil ausländischer Direktinvestitionen in der Schweiz von staatlichen oder staatsnahen Unternehmen getätigt werde und, wenn das zutrifft, dass dies volkswirtschaftlich und staatspolitisch sinnvoll sei?</p><p>3. Der Bundesrat erwähnt das Diskriminierungsrisiko für Schweizer Direktinvestitionen im Ausland (Investitionen privater Unternehmen, wohlverstanden, nicht des schweizerischen Staates!). Können schweizerische Unternehmen diskriminierungsfrei in China investieren und sich sonst wirtschaftlich betätigen? Ist, mit anderen Worten, die Reziprozität gewährleistet? Falls nein, was ist der Stand der Bemühungen des Bundesrates, für solche Reziprozität zu sorgen? Nächste Schritte, Zeitplan? Ist er bereit, bis zur Erlangung der vollständigen Reziprozität Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsbetriebe einzuschränken (bzw. die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen) oder sonst Massnahmen zu ergreifen, um die Reziprozität zu erzwingen? Ist er bereit, Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsbetriebe einzuschränken (bzw. die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen) oder sonst Massnahmen zu ergreifen, sobald feststeht, dass Reziprozität nicht zu erlangen ist?</p><p>4. Was nützt der Schweiz die Reziprozität (also das Recht, Gleiches im Ausland zu tun), wenn die Verstaatlichung und die Wettbewerbsverzerrungen der Schweizer Wirtschaft uns hier in der Schweiz schaden?</p>
  • Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen. Sind Investitionen durch ausländische Staatsbetriebe für die Schweiz wichtig? Besteht und was nützt der Schweiz Reziprozität?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie in seiner Antwort auf die Interpellation Buttet 17.3093, "Konkurrenz zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen. Wann kommt der langersehnte Bericht?", erwähnt, ist der Bundesrat gegenwärtig dabei, diesen Bericht unter Einschluss von Fallbeispielen zu erarbeiten. Der Bericht wird bis Ende 2017 vorliegen. Die Frage allfälliger Wettbewerbsverzerrungen durch ausländische staatsnahe Unternehmen wird in diesem Bericht nicht spezifisch analysiert.</p><p>2. Offenheit gegenüber Investitionen aus dem Ausland bedeutet für den Bundesrat, dass private Investoren grundsätzlich frei sein sollten, an wen sie ihre Anteile am betreffenden Unternehmen verkaufen. Eine Einschränkung dieser Freiheit, z. B. indem der Verkauf an staatsnahe Investoren unterbunden würde, hätte zur Folge, dass private Investitionen in Schweizer Unternehmen an Attraktivität verlieren würden, was sich negativ auf den Wirtschafts- und Investitionsstandort Schweiz auswirken würde. Eine Beurteilung, ob es sich um Investitionen von staatsnahen oder privaten Investoren handelt, ist oft schwierig vorzunehmen. Zudem sind die Daten der Schweizerischen Nationalbank zu den ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz nicht entsprechend aufgeschlüsselt. Folglich kann nicht festgestellt werden, welcher Anteil der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz durch staatsnahe Unternehmen getätigt wurde.</p><p>3. Es ist zutreffend, dass in China nicht alle Sektoren für Auslandinvestitionen offen sind. China hat jedoch während der letzten Jahre sein Investitionsregime weiter liberalisiert. Der Bundesrat setzt sich weiterhin auf bilateraler wie pluri- und multilateraler Ebene dafür ein, in China - aber auch in anderen Ländern - den Marktzugang für Schweizer Investitionen zu verbessern.</p><p>Dem Bundesrat ist kein Staat bekannt, der Prüfungsmechanismen für Investoren aus bestimmten Herkunftsländern wie z. B. China vorsieht. In verschiedenen Industriestaaten gibt es jedoch allgemeine, länderunspezifische Prüfungsmechanismen für ausländische Investitionen, wobei sich diese Prüfungen zumeist auf Aspekte der nationalen Sicherheit beschränken. Eine solche Melde- oder Genehmigungspflicht erachtet der Bundesrat nicht als notwendig, da Übernahmen bereits heute auf ihre wettbewerbsrechtliche Situation hin geprüft werden und in der Schweiz kritische Bereiche gegen unerwünschte Übernahmen geschützt sind (vgl. Antworten auf die Interpellationen Vogt 17.3387 und 17.3388). Eine generelle Überprüfung aller ausländischen Investitionen wäre mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden.</p><p>4. Für den Bundesrat sind sowohl die Verbesserung des Marktzugangs für Schweizer Investitionen in anderen Ländern (siehe auch Antwort auf Frage 3) als auch die Verringerung von unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen durch wirtschaftliche Aktivitäten von staatsnahen Unternehmen wichtige Ziele, die nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen. Regelungen zum Schutz vor Wettbewerbsverzerrungen durch ausländische staatsnahe Unternehmen existieren allerdings nicht. Die Bundesverfassung schützt private Unternehmen hingegen vor Wettbewerbsverzerrungen durch schweizerische staatsnahe Unternehmen. Insofern müssen für die unternehmerische Tätigkeit des Staates grundsätzlich die gleichen Regeln gelten wie für private Wettbewerbsteilnehmer. Ungeachtet dessen werden Übernahmen und Fusionen durch die Wettbewerbskommission (Weko) nach wettbewerbsrechtlichen Kriterien mit dem Ziel geprüft, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen zu verhindern und damit den Wettbewerb zu fördern.</p><p>Diesbezüglich ist der Bundesrat derzeit daran, eine Vernehmlassungsvorlage für eine Revision der Fusionskontrolle auszuarbeiten, um zukünftig den negativen Auswirkungen von Fusionen auf den Wettbewerb besser Rechnung tragen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Stellungnahmen des Bundesrates zu den Interpellationen 17.3387 und 17.3388 geben Anlass zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wann wird der Bundesrat den Bericht bzw. die Berichte in Erfüllung der Postulate 12.4172 und 15.3880 vorlegen (angenommen am 18. September 2014 bzw. am 18. Dezember 2015)? Wird der Bundesrat bei der Erfüllung dieser Postulate auch auf die Besonderheiten eingehen, die sich aus wirtschaftlichen Aktivitäten ausländischer staatsnaher Unternehmen ergeben (wie die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme)?</p><p>2. Der Bundesrat hält fest, dass die Offenheit der Schweiz gegenüber Investitionen aus dem Ausland für den Wirtschaftsstandort Schweiz zentral sei (Zufluss von Kapital und Know-how). Wie begründet er seine Aussage, dass die Offenheit im Besonderen auch gegenüber Investitionen staatlicher Unternehmen wichtig sei? Ist er der Ansicht, dass ein erheblicher Teil ausländischer Direktinvestitionen in der Schweiz von staatlichen oder staatsnahen Unternehmen getätigt werde und, wenn das zutrifft, dass dies volkswirtschaftlich und staatspolitisch sinnvoll sei?</p><p>3. Der Bundesrat erwähnt das Diskriminierungsrisiko für Schweizer Direktinvestitionen im Ausland (Investitionen privater Unternehmen, wohlverstanden, nicht des schweizerischen Staates!). Können schweizerische Unternehmen diskriminierungsfrei in China investieren und sich sonst wirtschaftlich betätigen? Ist, mit anderen Worten, die Reziprozität gewährleistet? Falls nein, was ist der Stand der Bemühungen des Bundesrates, für solche Reziprozität zu sorgen? Nächste Schritte, Zeitplan? Ist er bereit, bis zur Erlangung der vollständigen Reziprozität Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsbetriebe einzuschränken (bzw. die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen) oder sonst Massnahmen zu ergreifen, um die Reziprozität zu erzwingen? Ist er bereit, Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsbetriebe einzuschränken (bzw. die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen) oder sonst Massnahmen zu ergreifen, sobald feststeht, dass Reziprozität nicht zu erlangen ist?</p><p>4. Was nützt der Schweiz die Reziprozität (also das Recht, Gleiches im Ausland zu tun), wenn die Verstaatlichung und die Wettbewerbsverzerrungen der Schweizer Wirtschaft uns hier in der Schweiz schaden?</p>
    • Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen. Sind Investitionen durch ausländische Staatsbetriebe für die Schweiz wichtig? Besteht und was nützt der Schweiz Reziprozität?

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