Warum baut die Post erneut ihre Dienstleistungen zum Nachteil der Presse ab?

ShortId
17.3672
Id
20173672
Updated
28.07.2023 04:16
Language
de
Title
Warum baut die Post erneut ihre Dienstleistungen zum Nachteil der Presse ab?
AdditionalIndexing
34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat anerkennt, dass sich die Printmedien in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Das Angebot an kostenlosen Informationsangeboten im Internet hat zu einer sinkenden Anzahl an Abonnementen und zu sinkenden Werbeeinnahmen aufseiten der Verleger geführt.</p><p>Der postalische Grundversorgungsauftrag umfasst u. a. die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften. Die Post hat die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen. Sie legt ihre Preise für Grundversorgungsdienste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen fest. Wie jedes andere Unternehmen legt sie ihre Preise nach wirtschaftlichen Grundsätzen fest. Die Zustellpreise für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften müssen ausserdem distanzunabhängig sein und den in den grösseren Agglomerationen üblichen Preisen entsprechen. Die Post weist seit Jahren in der Zeitungsrechnung ein Defizit aus.</p><p>Festgebundene Zeitungsbeilagen gehören ebenfalls zur Grundversorgung. Die Zugabe von Beilagen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Fremdbeilagen werden von Drittunternehmern beigelegt und haben überwiegend Werbe- und Verkaufscharakter. Die Zunahme von Fremdbeilagen hat für die Post höhere Kosten in der Zustellungsverarbeitung zur Folge und erhöht tendenziell das Defizit in der Zeitungsrechnung. Mit der Begrenzung des Gewichts der Beilagen soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. Die Preise für abonnierte Zeitungen bleiben dagegen unverändert. Durch eine Beschränkung des Umfangs der Beilagen werden die durch die Zugabe von Fremdbeilagen verursachten zusätzlichen Kosten höchstens indirekt und nur dort angelastet, wo sie verursacht werden. Mit Blick auf die Vorgabe zur eigenwirtschaftlichen Erbringung der Grundversorgung erachtet der Bundesrat diese Massnahme als nachvollziehbar.</p><p>2. Als Unternehmen im Eigentum des Bundes hat die Post den Auftrag, die Grundversorgung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Leistungserbringung muss sie eigenwirtschaftlich finanzieren. Die Verleger profitieren ihrerseits von der Vorgabe der Distanzunabhängigkeit sowie der Zustellung der Zeitungen und Zeitschriften zu Agglomerationspreisen. Zudem unterstützt der Bund im Rahmen der indirekten Presseförderung die Regional- und Lokalpresse jährlich mit 30 Millionen Franken.</p><p>3. Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Diese beschränken sich auf die grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens, auf allgemeine finanzielle und personelle Vorgaben sowie auf Leitlinien für Kooperationen und Beteiligungen. Die Umsetzung der Ziele liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates. Bei der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Dienstleistungen belässt der Bundesrat der Post innerhalb der rechtlichen Vorgaben unternehmerischen Spielraum.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Post hat kürzlich beschlossen, die Tarifbestimmungen und das Höchstgewicht für Fremdbeilagen in Zeitungen auf den 1. Januar 2018 anzupassen. Bisher beträgt der Preis 11 und 15 Rappen ohne Gewichtsbegrenzung. Ab dem 1. Januar 2018 wird der Preis immer noch zwischen 11 bis 15 Rappen liegen, aber das Höchstgewicht wird 50 Gramm sein. Ausserdem darf die Beilage nicht schwerer als die Zeitung selbst sein. Diese neuen Informationen stammen aus der Broschüre "Anpassungen der Dienstleistungen der Post CH AG für Geschäftskunden per 1. Januar 2018".</p><p>Konkret werden die Dienstleistungen der Post ohne Tarifausgleich zum Nachteil der Zeitungen abgebaut. Damit wird es künftig weniger interessant sein, Zeitungen Werbeprospekte beizulegen, was nachteilige Auswirkungen auf die Werbeeinnahmen der Zeitungen haben wird.</p><p>Die Presse durchlebt gerade eine wirtschaftlich schwierige Zeit, insbesondere infolge des Rückgangs an Werbeeinnahmen; da erscheint die Entscheidung der Post zumindest ungelegen zu kommen. Immerhin spielt die Presse eine entscheidende Rolle für das Funktionieren der Demokratie, und sie trägt massgebend zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Information und zur Meinungsbildung bei.</p><p>1. Erachtet der Bundesrat die Entscheidung der Post mit Blick auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten der Presse als angebracht?</p><p>2. Müsste die Post in Anbetracht ihrer Stellung als öffentliches und bundeseigenes Unternehmen in ihren Entscheidungen die im allgemeinen Interesse liegende Rolle der Presse nicht mehr berücksichtigen?</p><p>3. Erwägt die Post mittelfristig weitere Änderungen ihrer Dienstleistungen oder Tarifbestimmungen, die direkt oder indirekt eine negative Auswirkung auf die Presse haben können?</p>
  • Warum baut die Post erneut ihre Dienstleistungen zum Nachteil der Presse ab?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat anerkennt, dass sich die Printmedien in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Das Angebot an kostenlosen Informationsangeboten im Internet hat zu einer sinkenden Anzahl an Abonnementen und zu sinkenden Werbeeinnahmen aufseiten der Verleger geführt.</p><p>Der postalische Grundversorgungsauftrag umfasst u. a. die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften. Die Post hat die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen. Sie legt ihre Preise für Grundversorgungsdienste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen fest. Wie jedes andere Unternehmen legt sie ihre Preise nach wirtschaftlichen Grundsätzen fest. Die Zustellpreise für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften müssen ausserdem distanzunabhängig sein und den in den grösseren Agglomerationen üblichen Preisen entsprechen. Die Post weist seit Jahren in der Zeitungsrechnung ein Defizit aus.</p><p>Festgebundene Zeitungsbeilagen gehören ebenfalls zur Grundversorgung. Die Zugabe von Beilagen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Fremdbeilagen werden von Drittunternehmern beigelegt und haben überwiegend Werbe- und Verkaufscharakter. Die Zunahme von Fremdbeilagen hat für die Post höhere Kosten in der Zustellungsverarbeitung zur Folge und erhöht tendenziell das Defizit in der Zeitungsrechnung. Mit der Begrenzung des Gewichts der Beilagen soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. Die Preise für abonnierte Zeitungen bleiben dagegen unverändert. Durch eine Beschränkung des Umfangs der Beilagen werden die durch die Zugabe von Fremdbeilagen verursachten zusätzlichen Kosten höchstens indirekt und nur dort angelastet, wo sie verursacht werden. Mit Blick auf die Vorgabe zur eigenwirtschaftlichen Erbringung der Grundversorgung erachtet der Bundesrat diese Massnahme als nachvollziehbar.</p><p>2. Als Unternehmen im Eigentum des Bundes hat die Post den Auftrag, die Grundversorgung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Leistungserbringung muss sie eigenwirtschaftlich finanzieren. Die Verleger profitieren ihrerseits von der Vorgabe der Distanzunabhängigkeit sowie der Zustellung der Zeitungen und Zeitschriften zu Agglomerationspreisen. Zudem unterstützt der Bund im Rahmen der indirekten Presseförderung die Regional- und Lokalpresse jährlich mit 30 Millionen Franken.</p><p>3. Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Diese beschränken sich auf die grundsätzliche Ausrichtung des Unternehmens, auf allgemeine finanzielle und personelle Vorgaben sowie auf Leitlinien für Kooperationen und Beteiligungen. Die Umsetzung der Ziele liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates. Bei der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Dienstleistungen belässt der Bundesrat der Post innerhalb der rechtlichen Vorgaben unternehmerischen Spielraum.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Post hat kürzlich beschlossen, die Tarifbestimmungen und das Höchstgewicht für Fremdbeilagen in Zeitungen auf den 1. Januar 2018 anzupassen. Bisher beträgt der Preis 11 und 15 Rappen ohne Gewichtsbegrenzung. Ab dem 1. Januar 2018 wird der Preis immer noch zwischen 11 bis 15 Rappen liegen, aber das Höchstgewicht wird 50 Gramm sein. Ausserdem darf die Beilage nicht schwerer als die Zeitung selbst sein. Diese neuen Informationen stammen aus der Broschüre "Anpassungen der Dienstleistungen der Post CH AG für Geschäftskunden per 1. Januar 2018".</p><p>Konkret werden die Dienstleistungen der Post ohne Tarifausgleich zum Nachteil der Zeitungen abgebaut. Damit wird es künftig weniger interessant sein, Zeitungen Werbeprospekte beizulegen, was nachteilige Auswirkungen auf die Werbeeinnahmen der Zeitungen haben wird.</p><p>Die Presse durchlebt gerade eine wirtschaftlich schwierige Zeit, insbesondere infolge des Rückgangs an Werbeeinnahmen; da erscheint die Entscheidung der Post zumindest ungelegen zu kommen. Immerhin spielt die Presse eine entscheidende Rolle für das Funktionieren der Demokratie, und sie trägt massgebend zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Information und zur Meinungsbildung bei.</p><p>1. Erachtet der Bundesrat die Entscheidung der Post mit Blick auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten der Presse als angebracht?</p><p>2. Müsste die Post in Anbetracht ihrer Stellung als öffentliches und bundeseigenes Unternehmen in ihren Entscheidungen die im allgemeinen Interesse liegende Rolle der Presse nicht mehr berücksichtigen?</p><p>3. Erwägt die Post mittelfristig weitere Änderungen ihrer Dienstleistungen oder Tarifbestimmungen, die direkt oder indirekt eine negative Auswirkung auf die Presse haben können?</p>
    • Warum baut die Post erneut ihre Dienstleistungen zum Nachteil der Presse ab?

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