Lohndumping in Partnerfilialen der Post. Wie können kleine Geschäfte und ihre Angestellten geschützt werden?

ShortId
17.3673
Id
20173673
Updated
28.07.2023 04:16
Language
de
Title
Lohndumping in Partnerfilialen der Post. Wie können kleine Geschäfte und ihre Angestellten geschützt werden?
AdditionalIndexing
34;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der digitale Wandel wirkt sich auch stark auf die Schweizerische Post aus. Die Kundenfrequenzen am Postschalter sind stark rückläufig. Um ihren gesetzlichen Auftrag effizient erbringen zu können und gleichzeitig die Finanzierung der Grundversorgung langfristig zu sichern, muss die Post unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf Änderungen im Kundenverhalten angemessen reagieren können. Eine mögliche Massnahme stellt die Umwandlung von Poststellen in Agenturen dar.</p><p>Als Subunternehmerinnen bieten die Agenturen im Auftrag der Post Dienstleistungen im Bereich Brief- und Paketpost an. Dazu gehören auch Dienstleistungen der Grundversorgung. Damit tragen die Agenturen zur Erfüllung der Erreichbarkeitsvorgaben gemäss Postgesetzgebung bei. Agenturen ermöglichen es der Post, ihre Dienstleistungen kostengünstiger als in Poststellen anzubieten, ohne dass damit eine Einbusse im Leistungsumfang der postalischen Grundversorgung einhergeht. Der Agenturpartner wiederum kann sein Dienstleistungsangebot durch Postdienste erweitern. Das Kerngeschäft verändert sich dabei nicht, soweit die Postdienste nur einen kleinen Teil zum Gesamtumsatz beitragen.</p><p>Beträgt der Anteil am jährlichen Umsatz weniger als 50 Prozent, dann gelten die Arbeitsbedingungen der Branche, in der die Agentur ihr Kerngeschäft betreibt. Agenturpartner sind aber vertraglich zu verpflichten, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen gemäss Postgesetzgebung dann einzuhalten, wenn sich der Anteil der Postdienste am jährlichen Gesamtumsatz auf mehr als 50 Prozent beläuft.</p><p>Die Agenturlösung setzt voraus, dass vor Ort ein Partner gefunden wird, der bereit ist, die Postgeschäfte ergänzend zu den eigenen Dienstleistungen anzubieten, und die Anforderungen der Post an eine Agentur erfüllt. Die Post ist bestrebt, nur mit seriösen Partnern zusammenzuarbeiten. Bevor sie sich für eine Zusammenarbeit entscheidet, überprüft sie insbesondere die betriebswirtschaftliche Stabilität und klärt das Image vor Ort ab. Hinweise auf eine unkorrekte Behandlung von Mitarbeitenden haben sich dabei laut Post bislang keine ergeben.</p><p>Sofern der Mindestlohn für eine Tätigkeit nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag geregelt ist, gelten die branchenüblichen Löhne im betroffenen Sektor als Referenz. Nach Artikel 360b des Obligationenrechtes beobachten kantonale tripartite Kommissionen die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Bei der Kontrolle in den Agenturen wurde kein gezieltes Lohndumping festgestellt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das aktuelle System zur Bekämpfung von Lohndumping angemessen ausgestaltet ist und sich bewährt hat. Darüber hinaus hält der Bundesrat am derzeitigen System fest, wonach Sozialpartner in der Schweiz bei Bedarf jederzeit Lohnverhandlungen durchführen können.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Arbeitsgesetz, die zwingenden Vorschriften des Obligationenrechtes sowie die Möglichkeit, Subunternehmerinnen in Gesamtarbeitsverträge aufzunehmen, die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, um gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.</p><p>Ferner hält er fest, dass bereits verschiedene Instrumente zur Verhinderung von Lohndumping existieren. In den Fällen, in denen keine Mindestlöhne existieren, stellen die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ein geeignetes Instrument im Kampf gegen allfällige Missbräuche dar.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit einigen Jahren - und seit einigen Monaten noch verstärkt - schliesst die Post Poststellen und eröffnet stattdessen Postagenturen in lokalen Geschäften (oder Partnerfilialen, wie sie nun genannt werden). Diese Postagenturen begnügen sich nicht damit, nur noch eine begrenzte Anzahl von Leistungen zu erbringen (fünf bis sechs gegenüber etwa 30 in traditionellen Poststellen) und Umstrukturierungen oder sogar Stellenabbau vorzunehmen, sondern sie betreiben auch Lohndumping. Die Post bezahlt nämlich keinen Lohn an die verantwortlichen Angestellten, sondern nur eine Vergütung, was es der Post ermöglicht, mit geringen Kosten Arbeitskräfte auszubeuten. Kürzlich berichtete RTS in einem Bericht, dass die Post den Ladenbesitzern eine Partnerschaft verspricht, mit der sie ihre Tätigkeiten aufrechterhalten oder sogar ausbauen können. Tatsächlich trifft dies jedoch nicht zu, denn viele Ladenbesitzer, die eine Postagentur betreiben, mussten ernüchtert feststellen, dass sich die Versprechen der Post nicht erfüllen. In der erwähnten Sendung wurde ebenso gezeigt, dass eine Angestellte, die zuvor bei der Schliessung der Poststelle von der Post entlassen worden war, in einem dieser kleinen Geschäfte, das eine Postfiliale betreibt, angestellt wurde und einen Viertel ihres vorherigen Lohns als Postangestellte erhielt. Die Entlöhnung dieser Angestellten kostete dieses kleine Geschäft jedoch mehr als die von der Post ausbezahlte Vergütung, daher musste sie entlassen werden.</p><p>1. Lohndumping ist gesetzeswidrig. Kann der Bundesrat daher den Nationalrat darüber informieren, was er unternimmt, um diese Form von Dumping zu bekämpfen, beispielsweise indem er durchsetzt, dass den Angestellten der Postagenturen ein vergleichbarer Lohn wie Postangestellten ausgezahlt wird?</p><p>2. Wird der Bundesrat in Zukunft vor diesem Hintergrund immer noch diese Postagenturen unterstützen, trotz der Bedingungen, die gegen das Arbeitsrecht verstossen?</p><p>3. Kann der Bundesrat Auskunft darüber geben, welche Politik er in Bezug auf die Bekämpfung von Lohndumping betreiben und umsetzen will und wie er das durch die Schliessung von Poststellen verursachte Lohndumping verurteilen und es bekämpfen will?</p>
  • Lohndumping in Partnerfilialen der Post. Wie können kleine Geschäfte und ihre Angestellten geschützt werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der digitale Wandel wirkt sich auch stark auf die Schweizerische Post aus. Die Kundenfrequenzen am Postschalter sind stark rückläufig. Um ihren gesetzlichen Auftrag effizient erbringen zu können und gleichzeitig die Finanzierung der Grundversorgung langfristig zu sichern, muss die Post unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf Änderungen im Kundenverhalten angemessen reagieren können. Eine mögliche Massnahme stellt die Umwandlung von Poststellen in Agenturen dar.</p><p>Als Subunternehmerinnen bieten die Agenturen im Auftrag der Post Dienstleistungen im Bereich Brief- und Paketpost an. Dazu gehören auch Dienstleistungen der Grundversorgung. Damit tragen die Agenturen zur Erfüllung der Erreichbarkeitsvorgaben gemäss Postgesetzgebung bei. Agenturen ermöglichen es der Post, ihre Dienstleistungen kostengünstiger als in Poststellen anzubieten, ohne dass damit eine Einbusse im Leistungsumfang der postalischen Grundversorgung einhergeht. Der Agenturpartner wiederum kann sein Dienstleistungsangebot durch Postdienste erweitern. Das Kerngeschäft verändert sich dabei nicht, soweit die Postdienste nur einen kleinen Teil zum Gesamtumsatz beitragen.</p><p>Beträgt der Anteil am jährlichen Umsatz weniger als 50 Prozent, dann gelten die Arbeitsbedingungen der Branche, in der die Agentur ihr Kerngeschäft betreibt. Agenturpartner sind aber vertraglich zu verpflichten, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen gemäss Postgesetzgebung dann einzuhalten, wenn sich der Anteil der Postdienste am jährlichen Gesamtumsatz auf mehr als 50 Prozent beläuft.</p><p>Die Agenturlösung setzt voraus, dass vor Ort ein Partner gefunden wird, der bereit ist, die Postgeschäfte ergänzend zu den eigenen Dienstleistungen anzubieten, und die Anforderungen der Post an eine Agentur erfüllt. Die Post ist bestrebt, nur mit seriösen Partnern zusammenzuarbeiten. Bevor sie sich für eine Zusammenarbeit entscheidet, überprüft sie insbesondere die betriebswirtschaftliche Stabilität und klärt das Image vor Ort ab. Hinweise auf eine unkorrekte Behandlung von Mitarbeitenden haben sich dabei laut Post bislang keine ergeben.</p><p>Sofern der Mindestlohn für eine Tätigkeit nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag geregelt ist, gelten die branchenüblichen Löhne im betroffenen Sektor als Referenz. Nach Artikel 360b des Obligationenrechtes beobachten kantonale tripartite Kommissionen die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Bei der Kontrolle in den Agenturen wurde kein gezieltes Lohndumping festgestellt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das aktuelle System zur Bekämpfung von Lohndumping angemessen ausgestaltet ist und sich bewährt hat. Darüber hinaus hält der Bundesrat am derzeitigen System fest, wonach Sozialpartner in der Schweiz bei Bedarf jederzeit Lohnverhandlungen durchführen können.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Arbeitsgesetz, die zwingenden Vorschriften des Obligationenrechtes sowie die Möglichkeit, Subunternehmerinnen in Gesamtarbeitsverträge aufzunehmen, die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, um gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.</p><p>Ferner hält er fest, dass bereits verschiedene Instrumente zur Verhinderung von Lohndumping existieren. In den Fällen, in denen keine Mindestlöhne existieren, stellen die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ein geeignetes Instrument im Kampf gegen allfällige Missbräuche dar.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit einigen Jahren - und seit einigen Monaten noch verstärkt - schliesst die Post Poststellen und eröffnet stattdessen Postagenturen in lokalen Geschäften (oder Partnerfilialen, wie sie nun genannt werden). Diese Postagenturen begnügen sich nicht damit, nur noch eine begrenzte Anzahl von Leistungen zu erbringen (fünf bis sechs gegenüber etwa 30 in traditionellen Poststellen) und Umstrukturierungen oder sogar Stellenabbau vorzunehmen, sondern sie betreiben auch Lohndumping. Die Post bezahlt nämlich keinen Lohn an die verantwortlichen Angestellten, sondern nur eine Vergütung, was es der Post ermöglicht, mit geringen Kosten Arbeitskräfte auszubeuten. Kürzlich berichtete RTS in einem Bericht, dass die Post den Ladenbesitzern eine Partnerschaft verspricht, mit der sie ihre Tätigkeiten aufrechterhalten oder sogar ausbauen können. Tatsächlich trifft dies jedoch nicht zu, denn viele Ladenbesitzer, die eine Postagentur betreiben, mussten ernüchtert feststellen, dass sich die Versprechen der Post nicht erfüllen. In der erwähnten Sendung wurde ebenso gezeigt, dass eine Angestellte, die zuvor bei der Schliessung der Poststelle von der Post entlassen worden war, in einem dieser kleinen Geschäfte, das eine Postfiliale betreibt, angestellt wurde und einen Viertel ihres vorherigen Lohns als Postangestellte erhielt. Die Entlöhnung dieser Angestellten kostete dieses kleine Geschäft jedoch mehr als die von der Post ausbezahlte Vergütung, daher musste sie entlassen werden.</p><p>1. Lohndumping ist gesetzeswidrig. Kann der Bundesrat daher den Nationalrat darüber informieren, was er unternimmt, um diese Form von Dumping zu bekämpfen, beispielsweise indem er durchsetzt, dass den Angestellten der Postagenturen ein vergleichbarer Lohn wie Postangestellten ausgezahlt wird?</p><p>2. Wird der Bundesrat in Zukunft vor diesem Hintergrund immer noch diese Postagenturen unterstützen, trotz der Bedingungen, die gegen das Arbeitsrecht verstossen?</p><p>3. Kann der Bundesrat Auskunft darüber geben, welche Politik er in Bezug auf die Bekämpfung von Lohndumping betreiben und umsetzen will und wie er das durch die Schliessung von Poststellen verursachte Lohndumping verurteilen und es bekämpfen will?</p>
    • Lohndumping in Partnerfilialen der Post. Wie können kleine Geschäfte und ihre Angestellten geschützt werden?

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