Ungenügende Kapazitäten für die praxisnahe Forschung und Entwicklung im Bereich Tierwohl der Nutztiere

ShortId
17.3675
Id
20173675
Updated
28.07.2023 04:15
Language
de
Title
Ungenügende Kapazitäten für die praxisnahe Forschung und Entwicklung im Bereich Tierwohl der Nutztiere
AdditionalIndexing
36;52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. In der Schweiz befassen sich insbesondere das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in seinen beiden Zentren für tiergerechte Haltung in Tänikon (Wiederkäuer und Schweine) und Zollikofen (Geflügel und Kaninchen), die Vetsuisse-Fakultäten der Universitäten Bern und Zürich, die Einheit für Ethologie und Tierwohl der ETH Zürich, die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften sowie das Forschungsinstitut für biologischen Landbau mit Forschung im Bereich Nutztiere. Für die Forschung in den beiden Zentren hat das BLV in den letzten fünf Jahren rund 3 500 000 Franken für Personalkosten aufgewendet. Weiter hat sich das BLV in den vergangenen fünf Jahren mit insgesamt 5 220 000 Franken an verschiedenen Forschungsprojekten für die Verbesserung des Tierwohls von Nutztieren beteiligt, wobei die Höhe der jährlichen Aufwendungen jeweils von den bearbeiteten Forschungsprojekten abhängig war. Sämtliche Forschungsprojekte sind im Informationssystem Aramis (<a href="http://www.aramis.admin.ch">www.aramis.admin.ch</a>) erfasst und öffentlich zugänglich. Die Projekte der letzten fünf Jahre befassten sich grösstenteils mit der Beurteilung und Weiterentwicklung von Haltungssystemen für Rinder, Schweine, Ziegen, Pferde, Legehennen, Mastgeflügel und Kaninchen. Daneben befassten sich einige Projekte mit den Auswirkungen von schmerzhaften Eingriffen an Nutztieren. In Bezug auf die Schlachtung wurde zudem ein Projekt zur Betäubung von Wasserbüffeln finanziert. Die Forschungsprojekte tragen dazu bei, das Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu verbessern. Über Angaben zu Beiträgen, welche die Kantone an tierschutzrelevante Forschungsprojekte geleistet haben, verfügt der Bundesrat nicht.</p><p>3./4. Ausserdem pflegt das BLV auch enge Kontakte mit renommierten international tätigen Organisationen, wie z. B. der Ufaw (Universities Federation for Animal Welfare), welche für die Schweiz wertvolle Forschungsergebnisse unter anderem auch zum Thema Betäubung beim Schlachten sammeln und aufarbeiten. Für Forschungsergebnisse in den Bereichen Transport und Schlachtung kann das BLV zudem auf die Erkenntnisse des Beratungs- und Schulungsinstituts für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (D) zurückgreifen, um Fachinformationen für die kantonalen Vollzugsorgane zu erarbeiten. Ferner werden im Rahmen des Projekts zu bewährten Methoden beim Tiertransport der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission Leitlinien zur Verbesserung des Tierwohls im Zusammenhang mit Tiertransporten entwickelt und publiziert (<a href="http://animaltransportguides.eu">http://animaltransportguides.eu</a>). Diese Leitlinien werden wo nötig an die Schweizer Verhältnisse angepasst und ebenfalls den kantonalen Behörden zur Verfügung gestellt.</p><p>Im Bereich Tierwohl und Haltung von Nutztieren wird demnach bereits eine praxisnahe angewandte Forschung betrieben, und im Bereich Schlachtung und Transport nutzt das BLV seine bestehenden engen Beziehungen zu international renommierten Forschungsinstituten. Das Amt verfügt so über die erforderlichen Kenntnisse, und ein entsprechendes Kompetenzzentrum ist nicht vonnöten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Landwirtschafts- und das Tierschutzgesetz stellen hohe Anforderungen an eine tierfreundliche Nutztierhaltung. Mit Direktzahlungen werden für das Tierwohl "Besonders tierfreundliche Stallsysteme" (BTS)und "Regelmässiger Auslauf im Freien" (RAUS) gefördert. Die Ansprüche seitens Detailhandel und Konsumentinnen und Konsumenten sind bezüglich Tierwohl zunehmend hoch angesetzt.</p><p>Früher war die Schweiz in der Entwicklung tierfreundlicher Haltungssysteme führend. Heute sind die zuständigen Institutionen des BLV hauptsächlich noch mit der Prüfung und Zulassung von Einrichtungen beschäftigt. Für die Abklärung von praxisnahen, angewandten Fragestellungen bestehen nur wenige Kapazitäten.</p><p>Zu Tiertransporten und Schlachtanlagen wird weltweit viel publiziert. Die entsprechenden Ergebnisse aber sind für die spezifisch schweizerischen Verhältnisse oft nicht anwendbar. Daher drängt sich eine starke, auf Schweizer Verhältnisse ausgerichtete praxisrelevante Forschung und Entwicklung in den Bereichen Transport und Schlachtung von Nutztieren auf.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Institutionen befassen sich in der Schweiz mit der Forschung im Bereich Nutztiere? Wie hoch ist die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung? Wie viel Mittel für die Tierwohlforschung werden in der Schweiz eingesetzt, und wie hat sich dieser Betrag in den letzten Jahren entwickelt?</p><p>2. Welche Fragestellungen bezüglich Tierwohl wurden von diesen Institutionen in den vergangenen fünf Jahren bearbeitet? Welche Kosten entstanden dadurch für Bund und Kantone? Zu welchen Ergebnissen und Verbesserungen in Haltung, Fütterung, Transport, Schlachtung usw. von Nutztieren führten diese Untersuchungen?</p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass mehr praxisnahe und angewandte Forschung im Bereich Tierwohl hinsichtlich tierfreundlicher Haltung, Transport und Schlachtung von Nutztieren erforderlich wäre?</p><p>4. Wie will er dem Ruf zur Weiterentwicklung einer praxisnahen Nutztierforschung gerecht werden und die Entwicklung von tierfreundlichen Produktionssystemen fördern? Könnte ein Kompetenzzentrum für das Tierwohl der Nutztiere, in dem insbesondere auch praxisnahe Fragen der Tierschutzkonformität von Transporten und der Schlachtung bearbeitet würden, diese Lücke schliessen?</p>
  • Ungenügende Kapazitäten für die praxisnahe Forschung und Entwicklung im Bereich Tierwohl der Nutztiere
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. In der Schweiz befassen sich insbesondere das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in seinen beiden Zentren für tiergerechte Haltung in Tänikon (Wiederkäuer und Schweine) und Zollikofen (Geflügel und Kaninchen), die Vetsuisse-Fakultäten der Universitäten Bern und Zürich, die Einheit für Ethologie und Tierwohl der ETH Zürich, die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften sowie das Forschungsinstitut für biologischen Landbau mit Forschung im Bereich Nutztiere. Für die Forschung in den beiden Zentren hat das BLV in den letzten fünf Jahren rund 3 500 000 Franken für Personalkosten aufgewendet. Weiter hat sich das BLV in den vergangenen fünf Jahren mit insgesamt 5 220 000 Franken an verschiedenen Forschungsprojekten für die Verbesserung des Tierwohls von Nutztieren beteiligt, wobei die Höhe der jährlichen Aufwendungen jeweils von den bearbeiteten Forschungsprojekten abhängig war. Sämtliche Forschungsprojekte sind im Informationssystem Aramis (<a href="http://www.aramis.admin.ch">www.aramis.admin.ch</a>) erfasst und öffentlich zugänglich. Die Projekte der letzten fünf Jahre befassten sich grösstenteils mit der Beurteilung und Weiterentwicklung von Haltungssystemen für Rinder, Schweine, Ziegen, Pferde, Legehennen, Mastgeflügel und Kaninchen. Daneben befassten sich einige Projekte mit den Auswirkungen von schmerzhaften Eingriffen an Nutztieren. In Bezug auf die Schlachtung wurde zudem ein Projekt zur Betäubung von Wasserbüffeln finanziert. Die Forschungsprojekte tragen dazu bei, das Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu verbessern. Über Angaben zu Beiträgen, welche die Kantone an tierschutzrelevante Forschungsprojekte geleistet haben, verfügt der Bundesrat nicht.</p><p>3./4. Ausserdem pflegt das BLV auch enge Kontakte mit renommierten international tätigen Organisationen, wie z. B. der Ufaw (Universities Federation for Animal Welfare), welche für die Schweiz wertvolle Forschungsergebnisse unter anderem auch zum Thema Betäubung beim Schlachten sammeln und aufarbeiten. Für Forschungsergebnisse in den Bereichen Transport und Schlachtung kann das BLV zudem auf die Erkenntnisse des Beratungs- und Schulungsinstituts für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (D) zurückgreifen, um Fachinformationen für die kantonalen Vollzugsorgane zu erarbeiten. Ferner werden im Rahmen des Projekts zu bewährten Methoden beim Tiertransport der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission Leitlinien zur Verbesserung des Tierwohls im Zusammenhang mit Tiertransporten entwickelt und publiziert (<a href="http://animaltransportguides.eu">http://animaltransportguides.eu</a>). Diese Leitlinien werden wo nötig an die Schweizer Verhältnisse angepasst und ebenfalls den kantonalen Behörden zur Verfügung gestellt.</p><p>Im Bereich Tierwohl und Haltung von Nutztieren wird demnach bereits eine praxisnahe angewandte Forschung betrieben, und im Bereich Schlachtung und Transport nutzt das BLV seine bestehenden engen Beziehungen zu international renommierten Forschungsinstituten. Das Amt verfügt so über die erforderlichen Kenntnisse, und ein entsprechendes Kompetenzzentrum ist nicht vonnöten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Landwirtschafts- und das Tierschutzgesetz stellen hohe Anforderungen an eine tierfreundliche Nutztierhaltung. Mit Direktzahlungen werden für das Tierwohl "Besonders tierfreundliche Stallsysteme" (BTS)und "Regelmässiger Auslauf im Freien" (RAUS) gefördert. Die Ansprüche seitens Detailhandel und Konsumentinnen und Konsumenten sind bezüglich Tierwohl zunehmend hoch angesetzt.</p><p>Früher war die Schweiz in der Entwicklung tierfreundlicher Haltungssysteme führend. Heute sind die zuständigen Institutionen des BLV hauptsächlich noch mit der Prüfung und Zulassung von Einrichtungen beschäftigt. Für die Abklärung von praxisnahen, angewandten Fragestellungen bestehen nur wenige Kapazitäten.</p><p>Zu Tiertransporten und Schlachtanlagen wird weltweit viel publiziert. Die entsprechenden Ergebnisse aber sind für die spezifisch schweizerischen Verhältnisse oft nicht anwendbar. Daher drängt sich eine starke, auf Schweizer Verhältnisse ausgerichtete praxisrelevante Forschung und Entwicklung in den Bereichen Transport und Schlachtung von Nutztieren auf.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Institutionen befassen sich in der Schweiz mit der Forschung im Bereich Nutztiere? Wie hoch ist die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung? Wie viel Mittel für die Tierwohlforschung werden in der Schweiz eingesetzt, und wie hat sich dieser Betrag in den letzten Jahren entwickelt?</p><p>2. Welche Fragestellungen bezüglich Tierwohl wurden von diesen Institutionen in den vergangenen fünf Jahren bearbeitet? Welche Kosten entstanden dadurch für Bund und Kantone? Zu welchen Ergebnissen und Verbesserungen in Haltung, Fütterung, Transport, Schlachtung usw. von Nutztieren führten diese Untersuchungen?</p><p>3. Teilt er die Ansicht, dass mehr praxisnahe und angewandte Forschung im Bereich Tierwohl hinsichtlich tierfreundlicher Haltung, Transport und Schlachtung von Nutztieren erforderlich wäre?</p><p>4. Wie will er dem Ruf zur Weiterentwicklung einer praxisnahen Nutztierforschung gerecht werden und die Entwicklung von tierfreundlichen Produktionssystemen fördern? Könnte ein Kompetenzzentrum für das Tierwohl der Nutztiere, in dem insbesondere auch praxisnahe Fragen der Tierschutzkonformität von Transporten und der Schlachtung bearbeitet würden, diese Lücke schliessen?</p>
    • Ungenügende Kapazitäten für die praxisnahe Forschung und Entwicklung im Bereich Tierwohl der Nutztiere

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