Ist der Stellenmarkt bereit für die Vermittlung von vorläufig Aufgenommenen?

ShortId
17.3682
Id
20173682
Updated
28.07.2023 04:11
Language
de
Title
Ist der Stellenmarkt bereit für die Vermittlung von vorläufig Aufgenommenen?
AdditionalIndexing
2811;24;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorläufig Aufgenommene sind seit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG; SR 142.20) im Jahre 2007 explizit eine Zielgruppe der Integrationsförderung und haben Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt unabhängig von der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage (Art. 85 Abs. 6 des Ausländergesetzes). Am 16. Dezember 2016 haben die eidgenössischen Räte die Ausführungsgesetzgebung zu Verfassungsartikel 121a BV (Masseneinwanderungs-Initiative) beschlossen und dabei den gesetzlichen Auftrag in Artikel 53 Absatz 6 AuG eingefügt, wonach die kantonalen Sozialhilfebehörden stellenlose anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden. Bei der vorgesehenen Anpassung der Verordnung über die Integration der Ausländerinnen und Ausländer (VIntA; SR 142.205) in Artikel 10a E-VIntA handelt es sich um die Ausführungsbestimmung dieses gesetzlichen Auftrages.</p><p>1. Gemäss der Asylstatistik des SEM (August 2017) lag die Erwerbsquote bei vorläufig aufgenommenen Personen fünf Jahre nach Einreise bei 41,5 Prozent. Untersuchungen zur Situation in der Schweiz und in verschiedenen OECD-Staaten zeigen, dass mit Fortdauer des Aufenthaltes die Erwerbsquote von Personen aus dem Asylbereich weiter auf bis zu 70 Prozent ansteigt.</p><p>Der Bundesrat schlägt in seinem Verordnungsentwurf (Art. 10a E-VIntA) vor, dass diejenigen Personen der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet werden, die bereits arbeitsmarktfähig sind. Die Zahl der mittelfristig bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldeten arbeitsmarktfähigen vorläufig Aufgenommenen wird auf rund 4000 Personen pro Jahr geschätzt. Die Erfolgsquote (Stellenvermittlungen) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen.</p><p>2. Durch die mittelfristige Erhöhung der Zahl der Stellensuchenden um bis zu 8000 pro Jahr ergeben sich bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung zusätzliche jährliche Verwaltungskosten in der Höhe von rund 6,4 Millionen Franken. Hinzu kommen die Kosten zur Abklärung der Arbeitsmarktfähigkeit. Bei Personen, die sich bereits seit längerer Zeit in der Schweiz aufhalten, kann die Beurteilung der Arbeitsmarktfähigkeit zumeist summarisch erfolgen. Die Kosten werden auf 400 Franken pro Fall oder auf 3,2 Millionen Franken bei 8000 Meldungen pro Jahr geschätzt.</p><p>Gemäss Schätzungen können durch eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt jährlich zwischen 35 000 und 50 000 Franken pro Person eingespart werden. Falls durch eine engere Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe und der öffentlichen Arbeitsvermittlung zusätzlich 800 anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen pro Jahr in den Arbeitsmarkt integriert werden (10 Prozent der Gemeldeten), ergeben sich bei staatlichen Transferleistungen Einsparungen in der Höhe von mindestens 28 Millionen Franken jährlich.</p><p>3. Gemäss einem Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Indikatoren älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Schweizer Arbeitsmarkt) lag die Arbeitslosenquote von Personen über 50 in den letzten Jahren konstant unter 3 Prozent. In der Schweiz liegen bisher keine empirischen Analysen zum Einfluss der vorläufig Aufgenommenen auf den Arbeitsmarkt vor. Der Bundesrat schätzt die Verdrängungseffekte durch die Vermittlung von vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt aufgrund ihres kleinen Anteils an der gesamten Erwerbsbevölkerung indes als sehr gering ein.</p><p>4.-6. Die arbeitsmarktliche Integration von Personen aus dem Asylbereich ist nicht primär eine Frage von Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlöhnen. Die Erfahrung zeigt, dass die Qualifikationen entscheidend sind für die arbeitsmarktliche Integration. Der Bundesrat verfügt nicht über die Kompetenz, Löhne für einzelne Kategorien von Erwerbstätigen festzulegen, auch nicht für Personen aus dem Asylbereich. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens prüfen die kantonalen Behörden, ob die orts- und branchenüblichen Löhne eingehalten sind. Dabei können sie z. B. die Besonderheiten von Praktika, welche einen Qualifizierungs- und Integrationscharakter aufweisen, berücksichtigen. In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) mit Mindestlöhnen sind die paritätischen Vollzugskommissionen nach Massgabe der Bestimmungen des ave GAV dafür zuständig, in besonderen Fällen über Abweichungen von den Mindestlöhnen zu entscheiden. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Vorgabe eines tiefen Mindestlohnes im Sinne der Interpellation zudem keine erstrebenswerte Massnahme zur verbesserten Integration von Personen aus dem Asylbereich in den schweizerischen Arbeitsmarkt, da das Ziel eine wirtschaftliche Selbstständigkeit dieser Zielgruppe ist. Eines der Hauptziele der Integrationsförderung ist deshalb die nachhaltige berufliche Integration und die Ablösung von der Sozialhilfe.</p><p>7. Der Gesetzgeber verpflichtet das SEM in Artikel 84 Absätze 1 und 2 AuG, periodisch zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme noch gegeben sind, und diese aufzuheben sowie den Vollzug der Weg- oder Ausweisung anzuordnen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Per 31. August 2017 waren in der Schweiz 40 112 Personen vorläufig aufgenommen, davon 9699 Personen als Flüchtlinge. Bei der überwiegenden Mehrheit der vorläufigen Aufnahmen ist von längerfristig bestehenden Vollzugshindernissen in den Herkunftsstaaten auszugehen (z. B. Syrien, Somalia, Afghanistan). In diesen Fällen rechtfertigt sich eine jährliche Überprüfung der vorläufigen Aufnahme angesichts des damit verbundenen, beträchtlichen administrativen Aufwands nicht. Das SEM überprüft derzeit pro Jahr rund 1000 bis 1500 ausgewählte vorläufige Aufnahmen. Während im Geschäftsjahr 2017 die in den Jahren 2010 bis 2015 angeordneten vorläufigen Aufnahmen von Personen aus dem Westbalkan gezielt überprüft wurden, wird der Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2018 auf der Überprüfung der wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs angeordneten vorläufigen Aufnahmen von eritreischen Staatsangehörigen liegen. Systematisch überprüft und nach Möglichkeit aufgehoben werden in jedem Fall vorläufige Aufnahmen von Personen, welche zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind oder die erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz verstossen haben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Etwas mehr als die Hälfte der Arbeitslosen in der Schweiz sind Ausländer. Im zweiten Quartal 2017 betrug die Erwerbslosenquote bei den Staatsangehörigen aus Drittstaaten hohe 13 Prozent. Gemäss einer Medienmitteilung sowie einer neuen Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA, Art. 10a) beabsichtigt der Bundesrat trotzdem, auch alle vorläufig Aufgenommenen durch die Kantone respektive deren regionale Arbeitsvermittlungszentren in den Arbeitsmarkt vermitteln zu lassen. Damit würde faktisch eine "staatliche Stellenvermittlung, weitgehend an Ausländer", geschaffen. In diesem Zusammenhang stellen sich grundsätzliche Fragen:</p><p>1. Eine wirtschaftliche Selbstständigkeit dürfte erfahrungsgemäss nur bei einem verschwindend kleinen Teil der vorläufig aufgenommenen Personen zu erreichen sein. Wie hoch wäre die aktuell zu vermittelnde Anzahl vorläufig Aufgenommener, und wie schätzt der Bund die Erfolgsquote dieser Massnahme bei vorläufig Aufgenommenen ein (Anzahl erfolgreiche Stellenvermittlungen)?</p><p>2. Wie hoch sind die Mehraufwände und Kosten, die den Kantonen mit dieser Massnahme aufgebürdet werden, und zwar für die Kompetenzerfassung, Abklärungen, Schulung, Integrationskurse an vorläufig Aufgenommene, die Stellenvermittlung, das Monitoring sowie die Meldung der Resultate ans SEM usw.?</p><p>3. Wie wird die Wirkung der Bemühungen von Bund und Kantonen, den vorläufig Aufgenommenen mit einem Millionenaufwand Arbeitsplätze zu vermitteln, auf die zunehmende Zahl stellenloser Schweizer über 50 eingeschätzt?</p><p>4. Ist es bei den heute geltenden Mindestlöhnen und Gesamtarbeitsverträgen in zahlreichen Branchen realistisch, mit Tausenden Stellen für vorläufig Aufgenommene zu rechnen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die nötigen gesetzlichen Anpassungen (z. B. Herabsetzung oder Verbote von Mindestlöhnen) in der Wirtschaft vorzunehmen, um damit Tausende von "1500- oder 2000-Franken-Jobs" zu ermöglichen?</p><p>6. Teilt er die Einschätzung der SVP, dass mit "Niedriglohn-Jobs" eine neue Schicht von "Working Poor" geschaffen wird, die trotz allen Investitionen in sie zusätzlich noch von Sozialhilfe leben muss?</p><p>7. Wäre es langfristig für alle Beteiligten nicht gescheiter, die möglichst baldige Rückkehr von vorläufig aufgenommenen Personen ins Heimatland zu forcieren, was der eigentliche Zweck dieses Status ist?</p>
  • Ist der Stellenmarkt bereit für die Vermittlung von vorläufig Aufgenommenen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorläufig Aufgenommene sind seit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG; SR 142.20) im Jahre 2007 explizit eine Zielgruppe der Integrationsförderung und haben Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt unabhängig von der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage (Art. 85 Abs. 6 des Ausländergesetzes). Am 16. Dezember 2016 haben die eidgenössischen Räte die Ausführungsgesetzgebung zu Verfassungsartikel 121a BV (Masseneinwanderungs-Initiative) beschlossen und dabei den gesetzlichen Auftrag in Artikel 53 Absatz 6 AuG eingefügt, wonach die kantonalen Sozialhilfebehörden stellenlose anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden. Bei der vorgesehenen Anpassung der Verordnung über die Integration der Ausländerinnen und Ausländer (VIntA; SR 142.205) in Artikel 10a E-VIntA handelt es sich um die Ausführungsbestimmung dieses gesetzlichen Auftrages.</p><p>1. Gemäss der Asylstatistik des SEM (August 2017) lag die Erwerbsquote bei vorläufig aufgenommenen Personen fünf Jahre nach Einreise bei 41,5 Prozent. Untersuchungen zur Situation in der Schweiz und in verschiedenen OECD-Staaten zeigen, dass mit Fortdauer des Aufenthaltes die Erwerbsquote von Personen aus dem Asylbereich weiter auf bis zu 70 Prozent ansteigt.</p><p>Der Bundesrat schlägt in seinem Verordnungsentwurf (Art. 10a E-VIntA) vor, dass diejenigen Personen der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet werden, die bereits arbeitsmarktfähig sind. Die Zahl der mittelfristig bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldeten arbeitsmarktfähigen vorläufig Aufgenommenen wird auf rund 4000 Personen pro Jahr geschätzt. Die Erfolgsquote (Stellenvermittlungen) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen.</p><p>2. Durch die mittelfristige Erhöhung der Zahl der Stellensuchenden um bis zu 8000 pro Jahr ergeben sich bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung zusätzliche jährliche Verwaltungskosten in der Höhe von rund 6,4 Millionen Franken. Hinzu kommen die Kosten zur Abklärung der Arbeitsmarktfähigkeit. Bei Personen, die sich bereits seit längerer Zeit in der Schweiz aufhalten, kann die Beurteilung der Arbeitsmarktfähigkeit zumeist summarisch erfolgen. Die Kosten werden auf 400 Franken pro Fall oder auf 3,2 Millionen Franken bei 8000 Meldungen pro Jahr geschätzt.</p><p>Gemäss Schätzungen können durch eine erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt jährlich zwischen 35 000 und 50 000 Franken pro Person eingespart werden. Falls durch eine engere Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe und der öffentlichen Arbeitsvermittlung zusätzlich 800 anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen pro Jahr in den Arbeitsmarkt integriert werden (10 Prozent der Gemeldeten), ergeben sich bei staatlichen Transferleistungen Einsparungen in der Höhe von mindestens 28 Millionen Franken jährlich.</p><p>3. Gemäss einem Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Indikatoren älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Schweizer Arbeitsmarkt) lag die Arbeitslosenquote von Personen über 50 in den letzten Jahren konstant unter 3 Prozent. In der Schweiz liegen bisher keine empirischen Analysen zum Einfluss der vorläufig Aufgenommenen auf den Arbeitsmarkt vor. Der Bundesrat schätzt die Verdrängungseffekte durch die Vermittlung von vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt aufgrund ihres kleinen Anteils an der gesamten Erwerbsbevölkerung indes als sehr gering ein.</p><p>4.-6. Die arbeitsmarktliche Integration von Personen aus dem Asylbereich ist nicht primär eine Frage von Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlöhnen. Die Erfahrung zeigt, dass die Qualifikationen entscheidend sind für die arbeitsmarktliche Integration. Der Bundesrat verfügt nicht über die Kompetenz, Löhne für einzelne Kategorien von Erwerbstätigen festzulegen, auch nicht für Personen aus dem Asylbereich. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens prüfen die kantonalen Behörden, ob die orts- und branchenüblichen Löhne eingehalten sind. Dabei können sie z. B. die Besonderheiten von Praktika, welche einen Qualifizierungs- und Integrationscharakter aufweisen, berücksichtigen. In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) mit Mindestlöhnen sind die paritätischen Vollzugskommissionen nach Massgabe der Bestimmungen des ave GAV dafür zuständig, in besonderen Fällen über Abweichungen von den Mindestlöhnen zu entscheiden. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Vorgabe eines tiefen Mindestlohnes im Sinne der Interpellation zudem keine erstrebenswerte Massnahme zur verbesserten Integration von Personen aus dem Asylbereich in den schweizerischen Arbeitsmarkt, da das Ziel eine wirtschaftliche Selbstständigkeit dieser Zielgruppe ist. Eines der Hauptziele der Integrationsförderung ist deshalb die nachhaltige berufliche Integration und die Ablösung von der Sozialhilfe.</p><p>7. Der Gesetzgeber verpflichtet das SEM in Artikel 84 Absätze 1 und 2 AuG, periodisch zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme noch gegeben sind, und diese aufzuheben sowie den Vollzug der Weg- oder Ausweisung anzuordnen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Per 31. August 2017 waren in der Schweiz 40 112 Personen vorläufig aufgenommen, davon 9699 Personen als Flüchtlinge. Bei der überwiegenden Mehrheit der vorläufigen Aufnahmen ist von längerfristig bestehenden Vollzugshindernissen in den Herkunftsstaaten auszugehen (z. B. Syrien, Somalia, Afghanistan). In diesen Fällen rechtfertigt sich eine jährliche Überprüfung der vorläufigen Aufnahme angesichts des damit verbundenen, beträchtlichen administrativen Aufwands nicht. Das SEM überprüft derzeit pro Jahr rund 1000 bis 1500 ausgewählte vorläufige Aufnahmen. Während im Geschäftsjahr 2017 die in den Jahren 2010 bis 2015 angeordneten vorläufigen Aufnahmen von Personen aus dem Westbalkan gezielt überprüft wurden, wird der Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2018 auf der Überprüfung der wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs angeordneten vorläufigen Aufnahmen von eritreischen Staatsangehörigen liegen. Systematisch überprüft und nach Möglichkeit aufgehoben werden in jedem Fall vorläufige Aufnahmen von Personen, welche zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind oder die erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz verstossen haben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Etwas mehr als die Hälfte der Arbeitslosen in der Schweiz sind Ausländer. Im zweiten Quartal 2017 betrug die Erwerbslosenquote bei den Staatsangehörigen aus Drittstaaten hohe 13 Prozent. Gemäss einer Medienmitteilung sowie einer neuen Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA, Art. 10a) beabsichtigt der Bundesrat trotzdem, auch alle vorläufig Aufgenommenen durch die Kantone respektive deren regionale Arbeitsvermittlungszentren in den Arbeitsmarkt vermitteln zu lassen. Damit würde faktisch eine "staatliche Stellenvermittlung, weitgehend an Ausländer", geschaffen. In diesem Zusammenhang stellen sich grundsätzliche Fragen:</p><p>1. Eine wirtschaftliche Selbstständigkeit dürfte erfahrungsgemäss nur bei einem verschwindend kleinen Teil der vorläufig aufgenommenen Personen zu erreichen sein. Wie hoch wäre die aktuell zu vermittelnde Anzahl vorläufig Aufgenommener, und wie schätzt der Bund die Erfolgsquote dieser Massnahme bei vorläufig Aufgenommenen ein (Anzahl erfolgreiche Stellenvermittlungen)?</p><p>2. Wie hoch sind die Mehraufwände und Kosten, die den Kantonen mit dieser Massnahme aufgebürdet werden, und zwar für die Kompetenzerfassung, Abklärungen, Schulung, Integrationskurse an vorläufig Aufgenommene, die Stellenvermittlung, das Monitoring sowie die Meldung der Resultate ans SEM usw.?</p><p>3. Wie wird die Wirkung der Bemühungen von Bund und Kantonen, den vorläufig Aufgenommenen mit einem Millionenaufwand Arbeitsplätze zu vermitteln, auf die zunehmende Zahl stellenloser Schweizer über 50 eingeschätzt?</p><p>4. Ist es bei den heute geltenden Mindestlöhnen und Gesamtarbeitsverträgen in zahlreichen Branchen realistisch, mit Tausenden Stellen für vorläufig Aufgenommene zu rechnen?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die nötigen gesetzlichen Anpassungen (z. B. Herabsetzung oder Verbote von Mindestlöhnen) in der Wirtschaft vorzunehmen, um damit Tausende von "1500- oder 2000-Franken-Jobs" zu ermöglichen?</p><p>6. Teilt er die Einschätzung der SVP, dass mit "Niedriglohn-Jobs" eine neue Schicht von "Working Poor" geschaffen wird, die trotz allen Investitionen in sie zusätzlich noch von Sozialhilfe leben muss?</p><p>7. Wäre es langfristig für alle Beteiligten nicht gescheiter, die möglichst baldige Rückkehr von vorläufig aufgenommenen Personen ins Heimatland zu forcieren, was der eigentliche Zweck dieses Status ist?</p>
    • Ist der Stellenmarkt bereit für die Vermittlung von vorläufig Aufgenommenen?

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