Stand bei der Erarbeitung und Umsetzung der Aktionspläne zum Klima

ShortId
17.3684
Id
20173684
Updated
28.07.2023 04:08
Language
de
Title
Stand bei der Erarbeitung und Umsetzung der Aktionspläne zum Klima
AdditionalIndexing
04;52;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Um den kantonalen Bedürfnissen möglichst gerecht zu werden, hat das Bafu im Jahr 2015 zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone eine Arbeitshilfe entwickelt, die den Kantonen die Erarbeitung einer eigenen Anpassungsstrategie ermöglichen soll. Damit steht eine einheitliche Grundlage für die Entwicklung kantonaler Strategien zur Verfügung.</p><p>Diese Grundlagen werden laufend verbessert. Beispielsweise wird Meteo Schweiz Ende 2018 neue, regionale Klimaszenarien mit einer besseren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereitstellen. Zudem hat das Bafu in acht kantonalen Fallstudien die klimabedingten Risiken und Chancen analysiert. Der Synthesebericht, in dem die wichtigsten Chancen und Risiken des Klimawandels für die Schweiz dargestellt sind, wird Ende 2017.</p><p>3. Die Anpassungsstrategie des Bundesrates wurde im Rahmen des Interdepartementalen Ausschusses Klima (IDA Klima) erarbeitet. Für die neun vom Klimawandel besonders betroffenen Sektoren Wasserwirtschaft, Umgang mit Naturgefahren, Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Energie, Tourismus, Biodiversitätsmanagement, Gesundheit (Mensch und Tier) und Raumentwicklung wurden in einem ersten Schritt nach einer einheitlichen Methodik Handlungsfelder für die Anpassung priorisiert. In einem zweiten Schritt wurde ein Aktionsplan mit 63 konkreten Massnahmen entwickelt, dessen Stand der Umsetzung alle zwei Jahre überprüft wird. Zudem wurden die wichtigsten sektorenübergreifenden Herausforderungen identifiziert, deren Bewältigung eine enge Abstimmung in den verschiedenen Sektorpolitiken erfordert.</p><p>4. Das Bafu organisiert jährlich eine Koordinationskonferenz, an der die Kantone Gelegenheit haben, sich gegenseitig und mit dem Bund über Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel auszutauschen und das Vorgehen abzustimmen. Eine Sammlung von Best-Practice-Beispielen ist für die nächsten Jahre vorgesehen.</p><p>5. Die einzelnen Anpassungsmassnahmen werden integriert in den Sektorpolitiken umgesetzt und im Rahmen der bestehenden Gefässe finanziert. Beispiele sind die Gefahrenprävention und die Waldpolitik. Zur Umsetzung der Anpassungsstrategie hat das Bafu das Pilotprogramm "Anpassung an den Klimawandel" lanciert, das darauf abzielt, innovative und beispielhafte Projekte zur Anpassung an den Klimawandel in Kantonen, Regionen und Gemeinden anzustossen.</p><p>Für die Verminderung der Treibhausgasemissionen unterstützt der Bund mit dem Gebäudeprogramm, das aus den Einnahmen der CO2-Abgabe finanziert wird, die Förderprogramme der Kantone zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und zum vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien.</p><p>6. Beim Umgang mit Naturgefahren ist die Anpassung an den Klimawandel Bestandteil des integralen Risikomanagements und wird mit Subventionen im Rahmen von Programmvereinbarungen und Einzelprojekten unterstützt. Für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel (Schutzwald und Jungwaldpflege) hat das Parlament bei der Revision des Waldgesetzes (WaG, SR 921.0) 20 Millionen Franken pro Jahr ab 2017 bewilligt.</p><p>Beim Gebäudeprogramm sind nur Kantone globalbeitragsberechtigt, die eigene Förderprogramme gesetzlich verankert haben. Für die energetische Sanierung der Gebäudehülle erhalten die Kantone einen Sockelbeitrag, bei den übrigen Massnahmen verdoppelt der Bund die von den Kantonen eingestellten Mittel.</p><p>7./8. Weil viele Anpassungsmassnahmen als Teil von Aktivitäten der einzelnen Sektorstrategien unabhängig vom Klimawandel geplant und umgesetzt werden, können die Kosten nicht beziffert werden. Bei der ersten Berichterstattung der Kantone im Jahre 2015 blieb diese Frage daher unbeantwortet.</p><p>Erschwerend kommt dazu, dass ein einzelnes Ereignis oft nicht mit ausreichender Sicherheit dem Klimawandel zugeordnet werden kann (z. B. Hochwasser, Sommertrockenheit). Die Quantifizierung nichtmonetärer Schäden wie zum Beispiel Todesfälle oder Biodiversitätsverlust ist zudem anspruchsvoll und ethisch umstritten. Aus diesem Grund hat das Bafu bei der Risikoanalyse in acht Kantonen den Ansatz gewählt, diese nur qualitativ zu bewerten.</p><p>Für bestimmte Massnahmen, wie zum Beispiel der künstliche Stollen zur Regulierung des Gletschersees am Unteren Grindelwaldgletscher, die Überwachung von steilen Bergflanken in Permafrostgebieten, die kantonalen Einsatzpläne für Hitzewellen, die Massnahmen zum Umgang mit lokaler Sommertrockenheit oder die Überwachung der Tigermücke, kann der Nutzen in Form von vermiedenen, hypothetischen Schäden dargestellt werden.</p><p>9. Die 63 Anpassungsmassnahmen des Aktionsplans werden durch Priorisierung im Rahmen der bestehenden Budgets finanziert. Gemäss einem ersten Controllingbericht, der bis Ende 2017 veröffentlicht wird, konnte ein Grossteil der Massnahmen wie geplant umgesetzt werden, vier Massnahmen konnten aufgrund fehlender Ressourcen nur eingeschränkt und fünf gar nicht realisiert werden.</p><p>10. Die Kantone spielen bei der Umsetzung der Anpassungsstrategie des Bundesrates eine wichtige Rolle, weil sie für viele Sektorpolitiken zuständig sind. Sie sind verpflichtet, regelmässig über die ergriffenen Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu berichten. Eine erste Standortbestimmung im Jahr 2015 ergab, dass einige Kantone Analysen zu ihrer Betroffenheit durch den Klimawandel (z. B. AG, BE, BS, GE, SH, TG, VD, ZH), Massnahmenpläne für Hitzewellen (FR, GE, NE, TI, VD, VS) oder Anpassungsstrategien bzw. Massnahmenpläne (z. B. GE, GR, UR, SO) haben. Einige Kantone sind auch aufgrund der geringeren Betroffenheit weniger aktiv. Eine Möglichkeit, säumige Kantone stärker in die Pflicht zu nehmen, gibt es nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Klimawandel wird auch in der Schweiz immer stärker spürbar. Gletscher schmelzen und verschwinden, es kommt zu Bergstürzen, Hitzeperioden und starke Regenfälle werden länger und stärker. 2013 hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) das Pilotprojekt "Anpassung an den Klimawandel" lanciert mit 31 Projekten. In mehreren Kantonen laufen Projekte zur Anpassung an den Klimawandel, jedoch nicht in allen. Einige dieser Strategien erhalten auch Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasen, wie es auch das Klimaabkommen von Paris vorsieht.</p><p>1. Welche Grundlagen für die Erstellung von Aktionsplänen stellt der Bund den Kantonen zur Verfügung?</p><p>2. Sind diese genügend, oder müssen sie allenfalls verstärkt werden?</p><p>3. Wie wird gewährleistet, dass das Vorgehen der Bundesämter und Fachstellen des Bundes bei der Anpassung an den Klimawandel umfassend koordiniert ist?</p><p>4. Einzelne Kantone, Städte und Gemeinden haben bereits Grundlagendokumente oder Strategien entwickelt. Wie werden Koordination und Austausch im Sinne von Best Practice gewährleistet?</p><p>5. Wie kann der Bund die Kantone darin unterstützen, Massnahmen sowohl zur Anpassung an die Klimaveränderung (Adaptation) als auch zur Verminderung von Treibhausgasen (Mitigation) zu beschliessen und umzusetzen?</p><p>6. Gibt es finanzielle Anreize für die Kantone?</p><p>7. Können die voraussichtlichen Kosten der Massnahmen in den Kantonen für die beiden Kategorien beziffert werden?</p><p>8. Bei frühzeitiger Anpassung an die erwarteten Auswirkungen werden die Kosten wesentlich günstiger ausfallen, als wenn später Schäden behoben werden müssen. Wie hoch sind die Kosten, wenn nicht rasch gehandelt wird, bzw. welche direkten und indirekten Kosten lassen sich vermeiden, wenn der Aktionsplan rasch greift? </p><p>9. Wie kann sichergestellt werden, dass für die Umsetzung der Massnahmen auf Bundesebene die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen?</p><p>10. Gibt es Möglichkeiten, säumige Kantone stärker in die Pflicht zu nehmen?</p>
  • Stand bei der Erarbeitung und Umsetzung der Aktionspläne zum Klima
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Um den kantonalen Bedürfnissen möglichst gerecht zu werden, hat das Bafu im Jahr 2015 zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone eine Arbeitshilfe entwickelt, die den Kantonen die Erarbeitung einer eigenen Anpassungsstrategie ermöglichen soll. Damit steht eine einheitliche Grundlage für die Entwicklung kantonaler Strategien zur Verfügung.</p><p>Diese Grundlagen werden laufend verbessert. Beispielsweise wird Meteo Schweiz Ende 2018 neue, regionale Klimaszenarien mit einer besseren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereitstellen. Zudem hat das Bafu in acht kantonalen Fallstudien die klimabedingten Risiken und Chancen analysiert. Der Synthesebericht, in dem die wichtigsten Chancen und Risiken des Klimawandels für die Schweiz dargestellt sind, wird Ende 2017.</p><p>3. Die Anpassungsstrategie des Bundesrates wurde im Rahmen des Interdepartementalen Ausschusses Klima (IDA Klima) erarbeitet. Für die neun vom Klimawandel besonders betroffenen Sektoren Wasserwirtschaft, Umgang mit Naturgefahren, Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Energie, Tourismus, Biodiversitätsmanagement, Gesundheit (Mensch und Tier) und Raumentwicklung wurden in einem ersten Schritt nach einer einheitlichen Methodik Handlungsfelder für die Anpassung priorisiert. In einem zweiten Schritt wurde ein Aktionsplan mit 63 konkreten Massnahmen entwickelt, dessen Stand der Umsetzung alle zwei Jahre überprüft wird. Zudem wurden die wichtigsten sektorenübergreifenden Herausforderungen identifiziert, deren Bewältigung eine enge Abstimmung in den verschiedenen Sektorpolitiken erfordert.</p><p>4. Das Bafu organisiert jährlich eine Koordinationskonferenz, an der die Kantone Gelegenheit haben, sich gegenseitig und mit dem Bund über Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel auszutauschen und das Vorgehen abzustimmen. Eine Sammlung von Best-Practice-Beispielen ist für die nächsten Jahre vorgesehen.</p><p>5. Die einzelnen Anpassungsmassnahmen werden integriert in den Sektorpolitiken umgesetzt und im Rahmen der bestehenden Gefässe finanziert. Beispiele sind die Gefahrenprävention und die Waldpolitik. Zur Umsetzung der Anpassungsstrategie hat das Bafu das Pilotprogramm "Anpassung an den Klimawandel" lanciert, das darauf abzielt, innovative und beispielhafte Projekte zur Anpassung an den Klimawandel in Kantonen, Regionen und Gemeinden anzustossen.</p><p>Für die Verminderung der Treibhausgasemissionen unterstützt der Bund mit dem Gebäudeprogramm, das aus den Einnahmen der CO2-Abgabe finanziert wird, die Förderprogramme der Kantone zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und zum vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien.</p><p>6. Beim Umgang mit Naturgefahren ist die Anpassung an den Klimawandel Bestandteil des integralen Risikomanagements und wird mit Subventionen im Rahmen von Programmvereinbarungen und Einzelprojekten unterstützt. Für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel (Schutzwald und Jungwaldpflege) hat das Parlament bei der Revision des Waldgesetzes (WaG, SR 921.0) 20 Millionen Franken pro Jahr ab 2017 bewilligt.</p><p>Beim Gebäudeprogramm sind nur Kantone globalbeitragsberechtigt, die eigene Förderprogramme gesetzlich verankert haben. Für die energetische Sanierung der Gebäudehülle erhalten die Kantone einen Sockelbeitrag, bei den übrigen Massnahmen verdoppelt der Bund die von den Kantonen eingestellten Mittel.</p><p>7./8. Weil viele Anpassungsmassnahmen als Teil von Aktivitäten der einzelnen Sektorstrategien unabhängig vom Klimawandel geplant und umgesetzt werden, können die Kosten nicht beziffert werden. Bei der ersten Berichterstattung der Kantone im Jahre 2015 blieb diese Frage daher unbeantwortet.</p><p>Erschwerend kommt dazu, dass ein einzelnes Ereignis oft nicht mit ausreichender Sicherheit dem Klimawandel zugeordnet werden kann (z. B. Hochwasser, Sommertrockenheit). Die Quantifizierung nichtmonetärer Schäden wie zum Beispiel Todesfälle oder Biodiversitätsverlust ist zudem anspruchsvoll und ethisch umstritten. Aus diesem Grund hat das Bafu bei der Risikoanalyse in acht Kantonen den Ansatz gewählt, diese nur qualitativ zu bewerten.</p><p>Für bestimmte Massnahmen, wie zum Beispiel der künstliche Stollen zur Regulierung des Gletschersees am Unteren Grindelwaldgletscher, die Überwachung von steilen Bergflanken in Permafrostgebieten, die kantonalen Einsatzpläne für Hitzewellen, die Massnahmen zum Umgang mit lokaler Sommertrockenheit oder die Überwachung der Tigermücke, kann der Nutzen in Form von vermiedenen, hypothetischen Schäden dargestellt werden.</p><p>9. Die 63 Anpassungsmassnahmen des Aktionsplans werden durch Priorisierung im Rahmen der bestehenden Budgets finanziert. Gemäss einem ersten Controllingbericht, der bis Ende 2017 veröffentlicht wird, konnte ein Grossteil der Massnahmen wie geplant umgesetzt werden, vier Massnahmen konnten aufgrund fehlender Ressourcen nur eingeschränkt und fünf gar nicht realisiert werden.</p><p>10. Die Kantone spielen bei der Umsetzung der Anpassungsstrategie des Bundesrates eine wichtige Rolle, weil sie für viele Sektorpolitiken zuständig sind. Sie sind verpflichtet, regelmässig über die ergriffenen Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu berichten. Eine erste Standortbestimmung im Jahr 2015 ergab, dass einige Kantone Analysen zu ihrer Betroffenheit durch den Klimawandel (z. B. AG, BE, BS, GE, SH, TG, VD, ZH), Massnahmenpläne für Hitzewellen (FR, GE, NE, TI, VD, VS) oder Anpassungsstrategien bzw. Massnahmenpläne (z. B. GE, GR, UR, SO) haben. Einige Kantone sind auch aufgrund der geringeren Betroffenheit weniger aktiv. Eine Möglichkeit, säumige Kantone stärker in die Pflicht zu nehmen, gibt es nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Klimawandel wird auch in der Schweiz immer stärker spürbar. Gletscher schmelzen und verschwinden, es kommt zu Bergstürzen, Hitzeperioden und starke Regenfälle werden länger und stärker. 2013 hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) das Pilotprojekt "Anpassung an den Klimawandel" lanciert mit 31 Projekten. In mehreren Kantonen laufen Projekte zur Anpassung an den Klimawandel, jedoch nicht in allen. Einige dieser Strategien erhalten auch Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasen, wie es auch das Klimaabkommen von Paris vorsieht.</p><p>1. Welche Grundlagen für die Erstellung von Aktionsplänen stellt der Bund den Kantonen zur Verfügung?</p><p>2. Sind diese genügend, oder müssen sie allenfalls verstärkt werden?</p><p>3. Wie wird gewährleistet, dass das Vorgehen der Bundesämter und Fachstellen des Bundes bei der Anpassung an den Klimawandel umfassend koordiniert ist?</p><p>4. Einzelne Kantone, Städte und Gemeinden haben bereits Grundlagendokumente oder Strategien entwickelt. Wie werden Koordination und Austausch im Sinne von Best Practice gewährleistet?</p><p>5. Wie kann der Bund die Kantone darin unterstützen, Massnahmen sowohl zur Anpassung an die Klimaveränderung (Adaptation) als auch zur Verminderung von Treibhausgasen (Mitigation) zu beschliessen und umzusetzen?</p><p>6. Gibt es finanzielle Anreize für die Kantone?</p><p>7. Können die voraussichtlichen Kosten der Massnahmen in den Kantonen für die beiden Kategorien beziffert werden?</p><p>8. Bei frühzeitiger Anpassung an die erwarteten Auswirkungen werden die Kosten wesentlich günstiger ausfallen, als wenn später Schäden behoben werden müssen. Wie hoch sind die Kosten, wenn nicht rasch gehandelt wird, bzw. welche direkten und indirekten Kosten lassen sich vermeiden, wenn der Aktionsplan rasch greift? </p><p>9. Wie kann sichergestellt werden, dass für die Umsetzung der Massnahmen auf Bundesebene die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen?</p><p>10. Gibt es Möglichkeiten, säumige Kantone stärker in die Pflicht zu nehmen?</p>
    • Stand bei der Erarbeitung und Umsetzung der Aktionspläne zum Klima

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