Psychische Gesundheit in der Schweiz

ShortId
17.3697
Id
20173697
Updated
28.07.2023 04:14
Language
de
Title
Psychische Gesundheit in der Schweiz
AdditionalIndexing
24;2841;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss der OECD-Studie "Mental Health and Work" aus dem Jahre 2014 beliefen sich die geschätzten direkten und indirekten Kosten (volkswirtschaftliche Gesamtkosten) psychischer Erkrankungen für das Jahr 2010 in der Schweiz auf 3,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP). Die Zahlen der OECD-Studie stammen aus der europäischen Studie "Cost of disorders of the brain in Europe 2010". In dieser Studie werden die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten für die Schweiz auf rund 18 Milliarden Franken geschätzt. Allerdings sind darin nicht nur psychiatrische Krankheiten, sondern auch weitere Erkrankungen des Gehirns enthalten (Hirntumore, Epilepsie usw.). Wird die Schätzung auf die psychiatrischen Erkrankungen beschränkt, so ergeben sich für das Jahr 2010 volkswirtschaftliche Gesamtkosten von rund 11 Milliarden Franken (Quelle: Obsan, Monitoring-Bericht Psychische Gesundheit, 2016). In den volkswirtschaftlichen Gesamtkosten von 2010 betragen die direkten Kosten 3,479 Milliarden Franken (Quelle: Bundesamt für Statistik, Statistik Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens). Zahlen zu den volkswirtschaftlichen Gesamtkosten psychischer Erkrankungen (direkte und indirekte Kosten) liegen für das Jahr 2016 nicht vor.</p><p>2. Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet und können in jeder Lebensphase auftreten. Die Angaben zur Häufigkeit variieren je nach Datenquelle und Studie. Im Bericht zum Postulat Stähelin 10.3255, "Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz", wurde auf der Grundlage von internationalen Studien die Schätzung abgeleitet, dass bis zu einem Drittel der Bevölkerung der Schweiz innerhalb eines Jahres an einer diagnostizierbaren psychischen Krankheit leidet. Diese Zahl beinhaltet ein breites Spektrum der Betroffenheit von leichten Erkrankungen (z. B. eine leichte depressive Episode) bis schwerwiegenden psychischen Erkrankungen (z. B. eine Schizophrenie).</p><p>3. Aufgrund der Datenlage in der Schweiz können nur die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) anfallenden direkten Kosten der psychischen Erkrankungen genau beziffert werden. Diese betrugen für den Psychiatriebereich im Jahr 2006 1,310 Milliarden Franken und im Jahr 2016 2,029 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Zunahme von 54,9 Prozent. Damit fällt die Kostenentwicklung im Psychiatriebereich in der Zeitspanne zwischen 2006 und 2016 etwas tiefer aus als die Kostenentwicklung im gesamten OKP-Bereich (Spital und ambulante Praxen). Hier sind die Kosten zwischen 2006 und 2016 um 58,9 Prozent gestiegen (2006: 14,072 Milliarden Franken; 2016: 22,354 Milliarden Franken).</p><p>4. Die direkten OKP-Kosten für medizinische Leistungen im Psychiatriebereich betrugen für das Jahr 2016 rund 2,029 Milliarden Franken. Die gesamten Ausgaben der Invalidenversicherung (IV) für Menschen mit einer psychischen Erkrankung beliefen sich im Jahr 2016 auf rund 3,2 Milliarden Franken.</p><p>5. In der Invalidenversicherung werden nur Daten über zugesprochene Leistungen zentral erfasst. Es können deshalb keine Aussagen über die Anzahl Verfahren gemacht werden, in denen Menschen mit einer psychischen Erkrankung involviert sind und ein Entscheid der IV-Stelle noch aussteht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Auskunft über den Zustand der psychischen Gesundheit in der Schweiz zu erteilen. Im Jahr 2014 hat eine OECD-Studie die jährlichen Kosten der psychischen Gesundheit in der Schweiz auf 18 Milliarden Franken beziffert. Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch waren die Kosten im Jahr 2016?</p><p>2. Wie viele Personen sind betroffen?</p><p>3. Wie haben sich diese Zahlen im Laufe der letzten zehn Jahre entwickelt?</p><p>4. Wie sieht die Kostenverteilung zwischen der Krankenversicherung (KVG) und der Invalidenversicherung (IV) aus?</p><p>5. Wie viele kranke Personen warten derzeit auf einen Entscheid der IV?</p>
  • Psychische Gesundheit in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss der OECD-Studie "Mental Health and Work" aus dem Jahre 2014 beliefen sich die geschätzten direkten und indirekten Kosten (volkswirtschaftliche Gesamtkosten) psychischer Erkrankungen für das Jahr 2010 in der Schweiz auf 3,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP). Die Zahlen der OECD-Studie stammen aus der europäischen Studie "Cost of disorders of the brain in Europe 2010". In dieser Studie werden die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten für die Schweiz auf rund 18 Milliarden Franken geschätzt. Allerdings sind darin nicht nur psychiatrische Krankheiten, sondern auch weitere Erkrankungen des Gehirns enthalten (Hirntumore, Epilepsie usw.). Wird die Schätzung auf die psychiatrischen Erkrankungen beschränkt, so ergeben sich für das Jahr 2010 volkswirtschaftliche Gesamtkosten von rund 11 Milliarden Franken (Quelle: Obsan, Monitoring-Bericht Psychische Gesundheit, 2016). In den volkswirtschaftlichen Gesamtkosten von 2010 betragen die direkten Kosten 3,479 Milliarden Franken (Quelle: Bundesamt für Statistik, Statistik Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens). Zahlen zu den volkswirtschaftlichen Gesamtkosten psychischer Erkrankungen (direkte und indirekte Kosten) liegen für das Jahr 2016 nicht vor.</p><p>2. Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet und können in jeder Lebensphase auftreten. Die Angaben zur Häufigkeit variieren je nach Datenquelle und Studie. Im Bericht zum Postulat Stähelin 10.3255, "Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz", wurde auf der Grundlage von internationalen Studien die Schätzung abgeleitet, dass bis zu einem Drittel der Bevölkerung der Schweiz innerhalb eines Jahres an einer diagnostizierbaren psychischen Krankheit leidet. Diese Zahl beinhaltet ein breites Spektrum der Betroffenheit von leichten Erkrankungen (z. B. eine leichte depressive Episode) bis schwerwiegenden psychischen Erkrankungen (z. B. eine Schizophrenie).</p><p>3. Aufgrund der Datenlage in der Schweiz können nur die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) anfallenden direkten Kosten der psychischen Erkrankungen genau beziffert werden. Diese betrugen für den Psychiatriebereich im Jahr 2006 1,310 Milliarden Franken und im Jahr 2016 2,029 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Zunahme von 54,9 Prozent. Damit fällt die Kostenentwicklung im Psychiatriebereich in der Zeitspanne zwischen 2006 und 2016 etwas tiefer aus als die Kostenentwicklung im gesamten OKP-Bereich (Spital und ambulante Praxen). Hier sind die Kosten zwischen 2006 und 2016 um 58,9 Prozent gestiegen (2006: 14,072 Milliarden Franken; 2016: 22,354 Milliarden Franken).</p><p>4. Die direkten OKP-Kosten für medizinische Leistungen im Psychiatriebereich betrugen für das Jahr 2016 rund 2,029 Milliarden Franken. Die gesamten Ausgaben der Invalidenversicherung (IV) für Menschen mit einer psychischen Erkrankung beliefen sich im Jahr 2016 auf rund 3,2 Milliarden Franken.</p><p>5. In der Invalidenversicherung werden nur Daten über zugesprochene Leistungen zentral erfasst. Es können deshalb keine Aussagen über die Anzahl Verfahren gemacht werden, in denen Menschen mit einer psychischen Erkrankung involviert sind und ein Entscheid der IV-Stelle noch aussteht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Auskunft über den Zustand der psychischen Gesundheit in der Schweiz zu erteilen. Im Jahr 2014 hat eine OECD-Studie die jährlichen Kosten der psychischen Gesundheit in der Schweiz auf 18 Milliarden Franken beziffert. Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch waren die Kosten im Jahr 2016?</p><p>2. Wie viele Personen sind betroffen?</p><p>3. Wie haben sich diese Zahlen im Laufe der letzten zehn Jahre entwickelt?</p><p>4. Wie sieht die Kostenverteilung zwischen der Krankenversicherung (KVG) und der Invalidenversicherung (IV) aus?</p><p>5. Wie viele kranke Personen warten derzeit auf einen Entscheid der IV?</p>
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