Wo haben die Schengen-Staaten wieder Grenzkontrollen eingeführt?

ShortId
17.3699
Id
20173699
Updated
28.07.2023 04:13
Language
de
Title
Wo haben die Schengen-Staaten wieder Grenzkontrollen eingeführt?
AdditionalIndexing
10;08;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schengener Grenzkodex (SGK) eröffnet den Schengen-Staaten das Recht, an den Binnengrenzen vorübergehend wieder Personenkontrollen einzuführen, wenn dies aufgrund einer ernsthaften Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit angezeigt ist (Art. 25ff. SGK). Die Massnahme darf nur so lange aufrechterhalten werden, als die entsprechende Gefährdungslage andauert und nicht andere, weniger einschneidende Massnahmen ergriffen werden können.</p><p>Die Maximaldauer für die Wiedereinführung der Grenzkontrollen ist gemäss den aktuellen Bestimmungen grundsätzlich auf sechs Monate beschränkt. Bei Gefährdungslagen wie infolge der Migrationskrise, die das Funktionieren des Schengen-Raumes als Ganzes beinträchtigen, kann dieser Zeitraum vom Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission dreimal auf insgesamt maximal zwei Jahre verlängert werden.</p><p>Welche Behörden bei einer Wiedereinführung der Grenzkontrollen zur Aufgabenwahrnehmung herangezogen werden dürfen, ist hingegen eine Frage des nationalen Rechts bzw. der innerstaatlichen Zuständigkeitsordnung.</p><p>In der Vergangenheit haben diverse Schengen-Staaten von der Möglichkeit der befristeten Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen Gebrauch gemacht. In den letzten zehn Jahren wurden gemäss Europäischer Kommission rund 80 Wiedereinführungen von Binnengrenzkontrollen oder deren Verlängerung notifiziert.</p><p>Die häufigsten Gründe, bisher in rund 30 Fällen, waren planbare Ereignisse wie Staatsbesuche, Konferenzen, Ministertreffen oder auch sportliche Grossveranstaltungen, bei denen eine entsprechende Gefährdungslage zu erwarten war. Die Dauer der Grenzkontrollen stand dabei in direktem Verhältnis zur Dauer der Veranstaltung. Derzeit bestehen keine Binnengrenzkontrollen im Zusammenhang mit derartigen planbaren Ereignissen.</p><p>Verschiedentlich wurden die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen aber auch als Reaktion auf nichtvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Terroranschläge oder konkrete Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit, wiedereingeführt. Seit 2007 war dies rund zehnmal der Fall; zurzeit kontrolliert Frankreich seine Binnengrenzen aufgrund der terroristischen Bedrohung.</p><p>Im Zuge der Migrationskrise haben seit 2015 insgesamt acht Schengen-Staaten die Binnengrenzkontrollen an bestimmten Grenzabschnitten vorübergehend wiedereingeführt. Zum aktuellen Zeitpunkt sind dies noch Deutschland, Österreich, Schweden, Norwegen und Dänemark.</p><p>Die vorübergehenden Wiedereinführungen der Binnengrenzkontrollen standen bisher stets im Einklang mit dem SGK. Dieser sieht denn auch entsprechende Informations- und Konsultationsmechanismen vor, im Rahmen derer die getroffenen Massnahmen jeweils auf ihre Verhältnismässigkeit hin überprüft werden. Reicht dies nicht aus, so hat die Europäische Kommission gegenüber den EU-Mitgliedstaaten zudem die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, um auf diesem Wege gegen allfällige Verstösse vorzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Schengen-Abkommen verbietet grundsätzlich den Mitgliedern die Kontrolle an der Binnengrenze, sieht aber gewisse Ausnahmen vor.</p><p>So haben diverse Mitglieder in letzter Zeit dennoch ebensolche errichtet. In diesem Sinne kontrolliert beispielsweise Dänemark bereits ab Januar 2016 angesichts der Flüchtlingsströme an der Grenze. Um die Polizei zu entlasten, will nun Dänemark sogar das Militär entsprechend ausbilden und einsetzen. Und Deutschland hat angesichts der Gefahr, die die Veranstaltung der G-20 in Hamburg bedeutete, bereits ab dem 12. Juni seine Schengen-Binnengrenze mit der Begründung kontrolliert, man wolle "die Anreise potenzieller Gewalttäter verhindern". Österreich will angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen die Grenze am Brenner mithilfe des Militärs schützen.</p><p>In diesem Sinne wird im Rahmen dieser Interpellation nach einer Gesamtübersicht gefragt, welche Länder mit welchen Argumenten eine Ausnahme beanspruchen bzw. welche Länder ihre Massnahmen an der Grenze im Widerspruch zum Schengen-Abkommen getroffen haben.</p>
  • Wo haben die Schengen-Staaten wieder Grenzkontrollen eingeführt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schengener Grenzkodex (SGK) eröffnet den Schengen-Staaten das Recht, an den Binnengrenzen vorübergehend wieder Personenkontrollen einzuführen, wenn dies aufgrund einer ernsthaften Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit angezeigt ist (Art. 25ff. SGK). Die Massnahme darf nur so lange aufrechterhalten werden, als die entsprechende Gefährdungslage andauert und nicht andere, weniger einschneidende Massnahmen ergriffen werden können.</p><p>Die Maximaldauer für die Wiedereinführung der Grenzkontrollen ist gemäss den aktuellen Bestimmungen grundsätzlich auf sechs Monate beschränkt. Bei Gefährdungslagen wie infolge der Migrationskrise, die das Funktionieren des Schengen-Raumes als Ganzes beinträchtigen, kann dieser Zeitraum vom Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission dreimal auf insgesamt maximal zwei Jahre verlängert werden.</p><p>Welche Behörden bei einer Wiedereinführung der Grenzkontrollen zur Aufgabenwahrnehmung herangezogen werden dürfen, ist hingegen eine Frage des nationalen Rechts bzw. der innerstaatlichen Zuständigkeitsordnung.</p><p>In der Vergangenheit haben diverse Schengen-Staaten von der Möglichkeit der befristeten Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen Gebrauch gemacht. In den letzten zehn Jahren wurden gemäss Europäischer Kommission rund 80 Wiedereinführungen von Binnengrenzkontrollen oder deren Verlängerung notifiziert.</p><p>Die häufigsten Gründe, bisher in rund 30 Fällen, waren planbare Ereignisse wie Staatsbesuche, Konferenzen, Ministertreffen oder auch sportliche Grossveranstaltungen, bei denen eine entsprechende Gefährdungslage zu erwarten war. Die Dauer der Grenzkontrollen stand dabei in direktem Verhältnis zur Dauer der Veranstaltung. Derzeit bestehen keine Binnengrenzkontrollen im Zusammenhang mit derartigen planbaren Ereignissen.</p><p>Verschiedentlich wurden die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen aber auch als Reaktion auf nichtvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Terroranschläge oder konkrete Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit, wiedereingeführt. Seit 2007 war dies rund zehnmal der Fall; zurzeit kontrolliert Frankreich seine Binnengrenzen aufgrund der terroristischen Bedrohung.</p><p>Im Zuge der Migrationskrise haben seit 2015 insgesamt acht Schengen-Staaten die Binnengrenzkontrollen an bestimmten Grenzabschnitten vorübergehend wiedereingeführt. Zum aktuellen Zeitpunkt sind dies noch Deutschland, Österreich, Schweden, Norwegen und Dänemark.</p><p>Die vorübergehenden Wiedereinführungen der Binnengrenzkontrollen standen bisher stets im Einklang mit dem SGK. Dieser sieht denn auch entsprechende Informations- und Konsultationsmechanismen vor, im Rahmen derer die getroffenen Massnahmen jeweils auf ihre Verhältnismässigkeit hin überprüft werden. Reicht dies nicht aus, so hat die Europäische Kommission gegenüber den EU-Mitgliedstaaten zudem die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, um auf diesem Wege gegen allfällige Verstösse vorzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Schengen-Abkommen verbietet grundsätzlich den Mitgliedern die Kontrolle an der Binnengrenze, sieht aber gewisse Ausnahmen vor.</p><p>So haben diverse Mitglieder in letzter Zeit dennoch ebensolche errichtet. In diesem Sinne kontrolliert beispielsweise Dänemark bereits ab Januar 2016 angesichts der Flüchtlingsströme an der Grenze. Um die Polizei zu entlasten, will nun Dänemark sogar das Militär entsprechend ausbilden und einsetzen. Und Deutschland hat angesichts der Gefahr, die die Veranstaltung der G-20 in Hamburg bedeutete, bereits ab dem 12. Juni seine Schengen-Binnengrenze mit der Begründung kontrolliert, man wolle "die Anreise potenzieller Gewalttäter verhindern". Österreich will angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen die Grenze am Brenner mithilfe des Militärs schützen.</p><p>In diesem Sinne wird im Rahmen dieser Interpellation nach einer Gesamtübersicht gefragt, welche Länder mit welchen Argumenten eine Ausnahme beanspruchen bzw. welche Länder ihre Massnahmen an der Grenze im Widerspruch zum Schengen-Abkommen getroffen haben.</p>
    • Wo haben die Schengen-Staaten wieder Grenzkontrollen eingeführt?

Back to List