Prüfung eines Pestizidverbots im Sömmerungsgebiet

ShortId
17.3703
Id
20173703
Updated
28.07.2023 04:14
Language
de
Title
Prüfung eines Pestizidverbots im Sömmerungsgebiet
AdditionalIndexing
52;55;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Sömmerungsgebiet wird mit der Agrarpolitik 2014-2017 zu Recht massiv stärker gefördert als vorher. Als Gegenleistung kann der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide erwartet werden. Auch die meisten Leute und vor allem auch die Touristen gehen davon aus, dass im Sömmerungsgebiet keinerlei Pestizide zum Einsatz kommen, und schätzen die "unberührte Natur".</p><p>Tatsächlich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Sömmerungsgebiet heute rechtlich bereits eingeschränkt. Es dürfen einzig bestimmte Herbizide zur Einzelstockbehandlung eingesetzt werden. Zur Flächenbehandlung dürfen sie nur mit Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle und im Rahmen eines Sanierungsplans eingesetzt werden.</p><p>In der Praxis ist aber immer mehr zu beobachten, dass von Laien und Fachleuten regelmässig und flächig Herbizide ausgebracht werden. Die grösste Alpbesitzerin in der Schweiz (mit 42 Alpen in der Innerschweiz) gibt ihren Pächtern und Bewirtschaftern die Herbizide sogar gratis ab. Viele Weide- und Wildtiere fressen behandelte Pflanzen, weil sie offenbar mit dem Dörren einen attraktiven Geschmack entwickeln. Eine Umfrage bei mehreren Kantonen ergibt allerdings, dass die zuständigen Behörden kaum Bewilligungen erteilen.</p><p>In dieser Situation fordere ich eine klare rechtliche Regelung, wie sie auch der Tourismuskonkurrent Österreich bereits kennt, nämlich ein generelles Verbot des Einsatzes von Herbiziden im Sömmerungsgebiet. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, entlastet Mensch, Tier und Natur und gibt ein positives Signal für den Tourismus. Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Verbot von Pestizideinsatz im Sömmerungsgebiet zu prüfen und die entsprechenden Verordnungen zu überarbeiten.</p>
  • <p>Auf Alpweiden wachsen nicht nur Futterpflanzen oder für die Artenvielfalt wertvolle Pflanzen, sondern auch Problempflanzen wie Blacken, Ackerkratzdisteln, weisser Germer sowie Jakobs- und Alpenkreuzkraut.</p><p>Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurde die Sömmerung zwar stärker unterstützt, trotzdem werden teilweise ertragsarme Flächen weniger genutzt. Die aufkommende Verbuschung verdrängt schützenswerte Pflanzen- und Tierarten. Gewisse Problempflanzen (Alpenkreuzkraut, Germer) sind für die Nutztiere sogar giftig und müssen bekämpft werden. Eine Weidepflege ist deshalb notwendig und ausserdem für den Erhalt von Sömmerungsbeiträgen vorgeschrieben. Dafür sind verschiedene Methoden möglich: besseres Weidemanagement, Abschneiden (Farne, Sträucher), Abreissen (Kreuzkräuter), Ausreissen (Blacken) oder Einzelstockbehandlung mit bewilligten Herbiziden.</p><p>Die aktuellen rechtlichen Grundlagen sind klar. Sie schränken den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Sömmerungsgebiet stark ein. Herbizide dürfen nur gezielt zur Einzelstockbehandlung verwendet werden. Eine Flächenbehandlung ist nur mit Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle im Rahmen eines Sanierungsplans möglich. Wartefristen müssen eingehalten werden. Ein unerlaubter Herbizideinsatz hat eine Kürzung der Direktzahlungen zur Folge.</p><p>Ein allgemeines Verbot von Herbiziden im Sömmerungsgebiet würde die Auswahl der Bekämpfungsmassnahmen reduzieren. Bei grossen Dichten an Problempflanzen wie Blacken oder Disteln wäre die Sanierung der Flächen erschwert. Das Absamen und damit die Ausbreitung von Problempflanzen könnte auf den meisten Sömmerungsflächen nur mit zusätzlicher Handarbeit verhindert werden, was aufgrund der begrenzten Arbeitsressourcen für das gesamte Sömmerungsgebiet von 465 000 Hektaren herausfordernd wäre. Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel sieht der Bundesrat kein generelles Verbot von Herbiziden im Sömmerungsgebiet vor. Er erachtet die bestehenden strengen Regelungen für deren Einsatz als genügend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Verbot von Pestizideinsatz im Sömmerungsgebiet zu prüfen.</p>
  • Prüfung eines Pestizidverbots im Sömmerungsgebiet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Sömmerungsgebiet wird mit der Agrarpolitik 2014-2017 zu Recht massiv stärker gefördert als vorher. Als Gegenleistung kann der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide erwartet werden. Auch die meisten Leute und vor allem auch die Touristen gehen davon aus, dass im Sömmerungsgebiet keinerlei Pestizide zum Einsatz kommen, und schätzen die "unberührte Natur".</p><p>Tatsächlich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Sömmerungsgebiet heute rechtlich bereits eingeschränkt. Es dürfen einzig bestimmte Herbizide zur Einzelstockbehandlung eingesetzt werden. Zur Flächenbehandlung dürfen sie nur mit Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle und im Rahmen eines Sanierungsplans eingesetzt werden.</p><p>In der Praxis ist aber immer mehr zu beobachten, dass von Laien und Fachleuten regelmässig und flächig Herbizide ausgebracht werden. Die grösste Alpbesitzerin in der Schweiz (mit 42 Alpen in der Innerschweiz) gibt ihren Pächtern und Bewirtschaftern die Herbizide sogar gratis ab. Viele Weide- und Wildtiere fressen behandelte Pflanzen, weil sie offenbar mit dem Dörren einen attraktiven Geschmack entwickeln. Eine Umfrage bei mehreren Kantonen ergibt allerdings, dass die zuständigen Behörden kaum Bewilligungen erteilen.</p><p>In dieser Situation fordere ich eine klare rechtliche Regelung, wie sie auch der Tourismuskonkurrent Österreich bereits kennt, nämlich ein generelles Verbot des Einsatzes von Herbiziden im Sömmerungsgebiet. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, entlastet Mensch, Tier und Natur und gibt ein positives Signal für den Tourismus. Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Verbot von Pestizideinsatz im Sömmerungsgebiet zu prüfen und die entsprechenden Verordnungen zu überarbeiten.</p>
    • <p>Auf Alpweiden wachsen nicht nur Futterpflanzen oder für die Artenvielfalt wertvolle Pflanzen, sondern auch Problempflanzen wie Blacken, Ackerkratzdisteln, weisser Germer sowie Jakobs- und Alpenkreuzkraut.</p><p>Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurde die Sömmerung zwar stärker unterstützt, trotzdem werden teilweise ertragsarme Flächen weniger genutzt. Die aufkommende Verbuschung verdrängt schützenswerte Pflanzen- und Tierarten. Gewisse Problempflanzen (Alpenkreuzkraut, Germer) sind für die Nutztiere sogar giftig und müssen bekämpft werden. Eine Weidepflege ist deshalb notwendig und ausserdem für den Erhalt von Sömmerungsbeiträgen vorgeschrieben. Dafür sind verschiedene Methoden möglich: besseres Weidemanagement, Abschneiden (Farne, Sträucher), Abreissen (Kreuzkräuter), Ausreissen (Blacken) oder Einzelstockbehandlung mit bewilligten Herbiziden.</p><p>Die aktuellen rechtlichen Grundlagen sind klar. Sie schränken den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Sömmerungsgebiet stark ein. Herbizide dürfen nur gezielt zur Einzelstockbehandlung verwendet werden. Eine Flächenbehandlung ist nur mit Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle im Rahmen eines Sanierungsplans möglich. Wartefristen müssen eingehalten werden. Ein unerlaubter Herbizideinsatz hat eine Kürzung der Direktzahlungen zur Folge.</p><p>Ein allgemeines Verbot von Herbiziden im Sömmerungsgebiet würde die Auswahl der Bekämpfungsmassnahmen reduzieren. Bei grossen Dichten an Problempflanzen wie Blacken oder Disteln wäre die Sanierung der Flächen erschwert. Das Absamen und damit die Ausbreitung von Problempflanzen könnte auf den meisten Sömmerungsflächen nur mit zusätzlicher Handarbeit verhindert werden, was aufgrund der begrenzten Arbeitsressourcen für das gesamte Sömmerungsgebiet von 465 000 Hektaren herausfordernd wäre. Im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel sieht der Bundesrat kein generelles Verbot von Herbiziden im Sömmerungsgebiet vor. Er erachtet die bestehenden strengen Regelungen für deren Einsatz als genügend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Verbot von Pestizideinsatz im Sömmerungsgebiet zu prüfen.</p>
    • Prüfung eines Pestizidverbots im Sömmerungsgebiet

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