Handlungsoptionen bei Rückführungen nach Algerien

ShortId
17.3707
Id
20173707
Updated
28.07.2023 04:11
Language
de
Title
Handlungsoptionen bei Rückführungen nach Algerien
AdditionalIndexing
2811;08;48
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Im Jahr 2015 verweigerten 95 Personen ihre Rückführung nach Algerien auf einem Linienflug (2016: 75 Personen; Januar-August 2017: 50 Personen). Dies entspricht durchschnittlich rund einem Viertel der durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) getätigten Flugbuchungen nach Algerien. Die Kantone können später erneut eine Flugbuchung veranlassen oder Ausschaffungshaft anordnen. Zu alternativen Wegen: siehe Antworten 2, 4, 5 und 6.</p><p>2. Seit Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens von 2006 zwischen der Schweiz und Algerien findet ein regelmässiger Austausch mit den algerischen Behörden statt, seit 2013 in Form eines Migrationsdialogs. Der letzte Dialog fand nach zweijährigem Unterbruch am 21. September 2017 in Bern statt. Er hat dazu geführt, dass die Identifikation mutmasslicher Algerier inzwischen gut funktioniert und Ersatzreisepapiere einfacher zu beschaffen sind. So hat Algerien seit 2014 insgesamt 449 Identifikationsanträge des SEM positiv beantwortet und Ersatzreisedokumente ausgestellt. Von August 2015 (846 Personen) bis August 2017 sind die Vollzugspendenzen für Algerien um rund 20 Prozent auf 689 Personen gesunken.</p><p>3. Es ist zutreffend, dass Air Algérie aktuell der wichtigste Partner der Schweiz bei der Abwicklung von Rückführungen nach Algerien ist. Gestützt auf das Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen vom 14. September 1963 (SR 0.748.710.1) hat der Bordkommandant die Befugnis, stark renitente Personen im Interesse der Flugsicherheit und zum Schutz der anderen Passagiere vom Flug auszuschliessen. Dennoch konnten im Jahr 2016 total 15 Personen unbegleitet sowie 5 Personen polizeilich begleitet mit dieser Fluggesellschaft in ihr Herkunftsland befördert werden (Januar-August 2017: 14 unbegleitete und 9 polizeilich begleitete Rückführungen).</p><p>4. Das Rückübernahmeabkommen mit Algerien schreibt explizit vor, dass Rückführungen auf dem Luftweg und mit Linienflügen zu erfolgen haben. Im Rahmen des Migrationsdialogs werden jedoch auch alternative Rückführungsmöglichkeiten besprochen. Zu den Rückführungen nach Algerien auf dem Seeweg: siehe Antwort 6.</p><p>5. Es gibt bereits heute regelmässig Treffen auf Ministerstufe zwischen der Schweiz und Algerien. So hat Bundesrätin Sommaruga ihren algerischen Amtskollegen am Rande der UN-Generalversammlung in New York im September 2016 zu einem bilateralen Gespräch getroffen und mit ihm über die Schwierigkeiten in der Rückkehrzusammenarbeit gesprochen. Die stellvertretende Staatssekretärin des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, Krystyna Marty Lang, reiste im Januar 2017 ebenfalls nach Algerien. Bis zum Jahresende sind weitere Gespräche auf dieser Ebene geplant. Zudem sind weitere hochrangige Kontakte mit Algerien erwünscht.</p><p>6. Wie unter Antwort 4 dargelegt, sieht das Rückübernahmeabkommen mit Algerien keine Rückführungen auf dem Seeweg vor. Algerien hat entsprechenden Vorschlägen der Schweiz bis anhin seine Zustimmung verweigert. Kein europäischer Staat kann Sonderflüge durchführen, auch Deutschland und Frankreich nicht. Die Schweiz ist Teil des europäischen Netzwerks Eurint (European Integrated Return Management), welches die Verbesserung der Zusammenarbeit im Rückkehrbereich mit Herkunftsländern von Migrantinnen und Migranten zum Ziel hat. Zudem sucht die Schweiz aktiv nach alternativen Lösungen, auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.</p><p>7. Per Beschluss vom 15. Juni 2012 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Liste der prioritären Länder aus Perspektive der Rückkehr von Migrantinnen und Migranten zu erstellen und diese den übrigen Departementen zur Kenntnis zu bringen. Ziel der Länderliste Rückkehr ist es, unter Berücksichtigung der Gesamtinteressen der Schweiz Möglichkeiten zu prüfen, das Rückkehrdossier mit weiteren aussen- und aussenwirtschaftspolitischen Dossiers zu verknüpfen. Auf diese Weise soll der Verhandlungsspielraum gegenüber jenen Staaten vergrössert werden, mit denen die Schweiz anhaltende Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit im Rückkehrbereich hat. Algerien steht seit August 2013 auf dieser Liste. Zu den bilateralen Bestrebungen der Schweiz: siehe Antworten 2 und 5.</p><p>8. Algerien, das von der Weltbank als Land mit mittlerem bis hohem Einkommen eingestuft wird, ist kein Zielland der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz. Jedoch unterstützt die Schweiz seit dem Jahr 1976 die Flüchtlinge aus der Westsahara in Tindouf im Südwesten Algeriens, seit 2005 über das Welternährungsprogramm der Uno (World Food Programme) in Form von finanzieller Hilfe und der Lieferung von Milchpulver. Diese Unterstützung beläuft sich im Jahr 2017 auf 2,3 Millionen Franken. Angesichts dieses vergleichsweise bescheidenen und auf den humanitären Bereich fokussierten Engagements der Schweiz in Algerien wäre dessen Verknüpfung mit der Rückkehrthematik weder verhältnismässig noch erfolgversprechend.</p><p>Die Schweiz als assoziierter Schengen-Staat ist bei der Visumerteilung sowie beim Ergreifen von Massnahmen im Visumbereich für Kurzaufenthalte (Schengen-Visa für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Bezugszeitraums von 180 Tagen) an den Visakodex gebunden. Pauschale Visumverweigerungen für bestimmte Personengruppen sind nicht zulässig. Im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit finden im Übrigen regelmässig Gespräche zwischen den Schengen-Staaten über Rückübernahme statt, und es werden gemeinsame Lösungsansätze entwickelt.</p><p>9. Die interdepartementale Struktur zur internationalen Migrationszusammenarbeit stellt die Koordination der migrationsaussenpolitischen Aktivitäten innerhalb der Bundesverwaltung sicher. In diesem Rahmen verabschiedet der Bundesrat jährlich einen umfassenden Tätigkeitsbericht, in welchem gezielt auch auf die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Staaten im Rückkehrbereich eingegangen wird. Das EJPD leitet den Bericht anschliessend an die Bundesversammlung weiter. Da Algerien in diesem Bericht aufgeführt ist, ist das in der Interpellation angesprochene Informationsbedürfnis bereits heute gedeckt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Laut dem Staatssekretär für Migration, Mario Gattiker, werden im Staatssekretariat für Migration (SEM) die Anträge jener Asylsuchenden, die keine Aussicht auf unseren Schutz haben, rasch erledigt. Gleichzeitig ist bekannt, dass Rückführungen von Algeriern, deren Asylgesuche abgelehnt wurden, in der Praxis oft nicht möglich sind. In der Statistik der Vollzugspendenzen bilden die Algerier mit etwa 700 Personen denn auch die grösste Gruppe von abgewiesenen Asylbewerbern, die die Schweiz verlassen müssen.</p><p>Zwar hat die Schweiz ein Rückübernahmeabkommen mit Algerien ausgehandelt, das seit 2007 in Kraft ist. Doch mit der Umsetzung hapert es. Ein technisches Protokoll, das u. a. die Möglichkeit von begleiteten Rückführungen vorsehen würde, konnte nie finalisiert und unterzeichnet werden.</p><p>Algerien beharrt auf einer freiwilligen Rückkehr seiner Landsleute und akzeptiert keine Sonderflüge. Abgewiesene Asylbewerber oder Straftäter, die nach Verbüssen ihrer Strafe in einer Schweizer Haftanstalt des Landes verwiesen werden, können sich einer Rückführung problemlos entziehen. Überdies berichten Vollzugsangestellte und Fachleute übereinstimmend, die für Ausschaffungsflüge nach Algerien vorgesehene Fluggesellschaft Air Algérie weigere sich, renitente oder unkooperative Auszuschaffende an Bord zu nehmen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antworten zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele algerische Auszuschaffende weigerten sich 2015, 2016 und 2017, mit einem Linienflug in ihre Heimat zurückzukehren? Was passiert mit diesen Personen? Welche alternativen Rückführungsmöglichkeiten bestehen, und wie werden diese genutzt?</p><p>2. Wie hat sich die Zusammenarbeit mit Algerien in Bezug auf Rückführungen algerischer Staatsangehöriger in den vergangenen Jahren entwickelt? Hat der Dialog mit den algerischen Behörden zu Verbesserungen in der Rücknahmepraxis Algeriens geführt?</p><p>3. Die Fluggesellschaft Air Algérie spielt bei Rückführungen nach Algerien eine wichtige Rolle. Welche Massnahmen könnte der Bundesrat ergreifen, um Air Algérie zur Durchführung der Rückschaffungsflüge zu bewegen?</p><p>4. Das SEM organisiert regelmässig Rückführung auf dem Seeweg nach Marokko. Warum sind solche Rückführungen nach Algerien nicht möglich?</p><p>5. Wäre es in Anbetracht der wesentlichen Probleme mit Algerien im Migrationsbereich nicht angebracht, das Problem als Chefsache zu deklarieren? Wäre demnach nicht eine Reise der zuständigen Bundesrätin oder des Staatssekretärs nach Algerien zu erwägen? Wenn nicht, warum? Ist der Vollzug der Wegweisungen nach Algerien nicht genug wichtig?</p><p>6. Wie handhaben unsere Nachbarländer Rückführungen nach Algerien? Nach meinen Informationen führt etwa Frankreich Rückführungen auf dem Seeweg nach Algerien durch. Wäre eine Rückführungskooperation z. B. mit Frankreich oder Deutschland möglich?</p><p>7. In seiner Antwort auf die Motion der P-Liberalen Fraktion 11.3510 vom 7. September 2011 schrieb der Bundesrat, "dass die Konditionalität nicht einheitlich und systematisch umgesetzt werden kann, dass sie aber vom Grundsatz her ein grundlegendes Element unserer Aussenpolitik bleibt. Dabei setzt der Bundesrat auf einen differenzierten und positiven Ansatz bei der Anwendung von Konditionalität. Er ist überzeugt, dass gerade in Bezug auf die Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden eine 'positive Konditionalität' und die Ausarbeitung von gemeinsamen Lösungen zur Bewältigung der Migrationsprobleme bessere Resultate erbringen." Was hat der Bundesrat seit 2011 unternommen, um die Rückübernahme durch Algerien zu verbessern?</p><p>8. Mit welchen Massnahmen hat sich die Schweiz in den vergangenen zehn Jahren in Algerien engagiert (finanzielle und nichtfinanzielle Unterstützung)? Welche Optionen bestehen, um die Herkunftsstaaten auszuschaffender Personen in die Pflicht zu nehmen und im Sinne der Konditionalität zur Rücknahme von eigenen Staatsangehörigen zu bewegen? Wären etwa Massnahmen im Visabereich ein zielführendes Instrument?</p><p>9. Ist der Bundesrat einverstanden, angesichts der Wichtigkeit dieser Frage das Parlament jährlich über die Fortschritte mit Algerien ausführlich zu informieren? Wenn nicht, warum?</p>
  • Handlungsoptionen bei Rückführungen nach Algerien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Jahr 2015 verweigerten 95 Personen ihre Rückführung nach Algerien auf einem Linienflug (2016: 75 Personen; Januar-August 2017: 50 Personen). Dies entspricht durchschnittlich rund einem Viertel der durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) getätigten Flugbuchungen nach Algerien. Die Kantone können später erneut eine Flugbuchung veranlassen oder Ausschaffungshaft anordnen. Zu alternativen Wegen: siehe Antworten 2, 4, 5 und 6.</p><p>2. Seit Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens von 2006 zwischen der Schweiz und Algerien findet ein regelmässiger Austausch mit den algerischen Behörden statt, seit 2013 in Form eines Migrationsdialogs. Der letzte Dialog fand nach zweijährigem Unterbruch am 21. September 2017 in Bern statt. Er hat dazu geführt, dass die Identifikation mutmasslicher Algerier inzwischen gut funktioniert und Ersatzreisepapiere einfacher zu beschaffen sind. So hat Algerien seit 2014 insgesamt 449 Identifikationsanträge des SEM positiv beantwortet und Ersatzreisedokumente ausgestellt. Von August 2015 (846 Personen) bis August 2017 sind die Vollzugspendenzen für Algerien um rund 20 Prozent auf 689 Personen gesunken.</p><p>3. Es ist zutreffend, dass Air Algérie aktuell der wichtigste Partner der Schweiz bei der Abwicklung von Rückführungen nach Algerien ist. Gestützt auf das Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen vom 14. September 1963 (SR 0.748.710.1) hat der Bordkommandant die Befugnis, stark renitente Personen im Interesse der Flugsicherheit und zum Schutz der anderen Passagiere vom Flug auszuschliessen. Dennoch konnten im Jahr 2016 total 15 Personen unbegleitet sowie 5 Personen polizeilich begleitet mit dieser Fluggesellschaft in ihr Herkunftsland befördert werden (Januar-August 2017: 14 unbegleitete und 9 polizeilich begleitete Rückführungen).</p><p>4. Das Rückübernahmeabkommen mit Algerien schreibt explizit vor, dass Rückführungen auf dem Luftweg und mit Linienflügen zu erfolgen haben. Im Rahmen des Migrationsdialogs werden jedoch auch alternative Rückführungsmöglichkeiten besprochen. Zu den Rückführungen nach Algerien auf dem Seeweg: siehe Antwort 6.</p><p>5. Es gibt bereits heute regelmässig Treffen auf Ministerstufe zwischen der Schweiz und Algerien. So hat Bundesrätin Sommaruga ihren algerischen Amtskollegen am Rande der UN-Generalversammlung in New York im September 2016 zu einem bilateralen Gespräch getroffen und mit ihm über die Schwierigkeiten in der Rückkehrzusammenarbeit gesprochen. Die stellvertretende Staatssekretärin des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, Krystyna Marty Lang, reiste im Januar 2017 ebenfalls nach Algerien. Bis zum Jahresende sind weitere Gespräche auf dieser Ebene geplant. Zudem sind weitere hochrangige Kontakte mit Algerien erwünscht.</p><p>6. Wie unter Antwort 4 dargelegt, sieht das Rückübernahmeabkommen mit Algerien keine Rückführungen auf dem Seeweg vor. Algerien hat entsprechenden Vorschlägen der Schweiz bis anhin seine Zustimmung verweigert. Kein europäischer Staat kann Sonderflüge durchführen, auch Deutschland und Frankreich nicht. Die Schweiz ist Teil des europäischen Netzwerks Eurint (European Integrated Return Management), welches die Verbesserung der Zusammenarbeit im Rückkehrbereich mit Herkunftsländern von Migrantinnen und Migranten zum Ziel hat. Zudem sucht die Schweiz aktiv nach alternativen Lösungen, auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.</p><p>7. Per Beschluss vom 15. Juni 2012 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Liste der prioritären Länder aus Perspektive der Rückkehr von Migrantinnen und Migranten zu erstellen und diese den übrigen Departementen zur Kenntnis zu bringen. Ziel der Länderliste Rückkehr ist es, unter Berücksichtigung der Gesamtinteressen der Schweiz Möglichkeiten zu prüfen, das Rückkehrdossier mit weiteren aussen- und aussenwirtschaftspolitischen Dossiers zu verknüpfen. Auf diese Weise soll der Verhandlungsspielraum gegenüber jenen Staaten vergrössert werden, mit denen die Schweiz anhaltende Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit im Rückkehrbereich hat. Algerien steht seit August 2013 auf dieser Liste. Zu den bilateralen Bestrebungen der Schweiz: siehe Antworten 2 und 5.</p><p>8. Algerien, das von der Weltbank als Land mit mittlerem bis hohem Einkommen eingestuft wird, ist kein Zielland der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz. Jedoch unterstützt die Schweiz seit dem Jahr 1976 die Flüchtlinge aus der Westsahara in Tindouf im Südwesten Algeriens, seit 2005 über das Welternährungsprogramm der Uno (World Food Programme) in Form von finanzieller Hilfe und der Lieferung von Milchpulver. Diese Unterstützung beläuft sich im Jahr 2017 auf 2,3 Millionen Franken. Angesichts dieses vergleichsweise bescheidenen und auf den humanitären Bereich fokussierten Engagements der Schweiz in Algerien wäre dessen Verknüpfung mit der Rückkehrthematik weder verhältnismässig noch erfolgversprechend.</p><p>Die Schweiz als assoziierter Schengen-Staat ist bei der Visumerteilung sowie beim Ergreifen von Massnahmen im Visumbereich für Kurzaufenthalte (Schengen-Visa für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Bezugszeitraums von 180 Tagen) an den Visakodex gebunden. Pauschale Visumverweigerungen für bestimmte Personengruppen sind nicht zulässig. Im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit finden im Übrigen regelmässig Gespräche zwischen den Schengen-Staaten über Rückübernahme statt, und es werden gemeinsame Lösungsansätze entwickelt.</p><p>9. Die interdepartementale Struktur zur internationalen Migrationszusammenarbeit stellt die Koordination der migrationsaussenpolitischen Aktivitäten innerhalb der Bundesverwaltung sicher. In diesem Rahmen verabschiedet der Bundesrat jährlich einen umfassenden Tätigkeitsbericht, in welchem gezielt auch auf die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Staaten im Rückkehrbereich eingegangen wird. Das EJPD leitet den Bericht anschliessend an die Bundesversammlung weiter. Da Algerien in diesem Bericht aufgeführt ist, ist das in der Interpellation angesprochene Informationsbedürfnis bereits heute gedeckt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Laut dem Staatssekretär für Migration, Mario Gattiker, werden im Staatssekretariat für Migration (SEM) die Anträge jener Asylsuchenden, die keine Aussicht auf unseren Schutz haben, rasch erledigt. Gleichzeitig ist bekannt, dass Rückführungen von Algeriern, deren Asylgesuche abgelehnt wurden, in der Praxis oft nicht möglich sind. In der Statistik der Vollzugspendenzen bilden die Algerier mit etwa 700 Personen denn auch die grösste Gruppe von abgewiesenen Asylbewerbern, die die Schweiz verlassen müssen.</p><p>Zwar hat die Schweiz ein Rückübernahmeabkommen mit Algerien ausgehandelt, das seit 2007 in Kraft ist. Doch mit der Umsetzung hapert es. Ein technisches Protokoll, das u. a. die Möglichkeit von begleiteten Rückführungen vorsehen würde, konnte nie finalisiert und unterzeichnet werden.</p><p>Algerien beharrt auf einer freiwilligen Rückkehr seiner Landsleute und akzeptiert keine Sonderflüge. Abgewiesene Asylbewerber oder Straftäter, die nach Verbüssen ihrer Strafe in einer Schweizer Haftanstalt des Landes verwiesen werden, können sich einer Rückführung problemlos entziehen. Überdies berichten Vollzugsangestellte und Fachleute übereinstimmend, die für Ausschaffungsflüge nach Algerien vorgesehene Fluggesellschaft Air Algérie weigere sich, renitente oder unkooperative Auszuschaffende an Bord zu nehmen.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antworten zu folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele algerische Auszuschaffende weigerten sich 2015, 2016 und 2017, mit einem Linienflug in ihre Heimat zurückzukehren? Was passiert mit diesen Personen? Welche alternativen Rückführungsmöglichkeiten bestehen, und wie werden diese genutzt?</p><p>2. Wie hat sich die Zusammenarbeit mit Algerien in Bezug auf Rückführungen algerischer Staatsangehöriger in den vergangenen Jahren entwickelt? Hat der Dialog mit den algerischen Behörden zu Verbesserungen in der Rücknahmepraxis Algeriens geführt?</p><p>3. Die Fluggesellschaft Air Algérie spielt bei Rückführungen nach Algerien eine wichtige Rolle. Welche Massnahmen könnte der Bundesrat ergreifen, um Air Algérie zur Durchführung der Rückschaffungsflüge zu bewegen?</p><p>4. Das SEM organisiert regelmässig Rückführung auf dem Seeweg nach Marokko. Warum sind solche Rückführungen nach Algerien nicht möglich?</p><p>5. Wäre es in Anbetracht der wesentlichen Probleme mit Algerien im Migrationsbereich nicht angebracht, das Problem als Chefsache zu deklarieren? Wäre demnach nicht eine Reise der zuständigen Bundesrätin oder des Staatssekretärs nach Algerien zu erwägen? Wenn nicht, warum? Ist der Vollzug der Wegweisungen nach Algerien nicht genug wichtig?</p><p>6. Wie handhaben unsere Nachbarländer Rückführungen nach Algerien? Nach meinen Informationen führt etwa Frankreich Rückführungen auf dem Seeweg nach Algerien durch. Wäre eine Rückführungskooperation z. B. mit Frankreich oder Deutschland möglich?</p><p>7. In seiner Antwort auf die Motion der P-Liberalen Fraktion 11.3510 vom 7. September 2011 schrieb der Bundesrat, "dass die Konditionalität nicht einheitlich und systematisch umgesetzt werden kann, dass sie aber vom Grundsatz her ein grundlegendes Element unserer Aussenpolitik bleibt. Dabei setzt der Bundesrat auf einen differenzierten und positiven Ansatz bei der Anwendung von Konditionalität. Er ist überzeugt, dass gerade in Bezug auf die Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden eine 'positive Konditionalität' und die Ausarbeitung von gemeinsamen Lösungen zur Bewältigung der Migrationsprobleme bessere Resultate erbringen." Was hat der Bundesrat seit 2011 unternommen, um die Rückübernahme durch Algerien zu verbessern?</p><p>8. Mit welchen Massnahmen hat sich die Schweiz in den vergangenen zehn Jahren in Algerien engagiert (finanzielle und nichtfinanzielle Unterstützung)? Welche Optionen bestehen, um die Herkunftsstaaten auszuschaffender Personen in die Pflicht zu nehmen und im Sinne der Konditionalität zur Rücknahme von eigenen Staatsangehörigen zu bewegen? Wären etwa Massnahmen im Visabereich ein zielführendes Instrument?</p><p>9. Ist der Bundesrat einverstanden, angesichts der Wichtigkeit dieser Frage das Parlament jährlich über die Fortschritte mit Algerien ausführlich zu informieren? Wenn nicht, warum?</p>
    • Handlungsoptionen bei Rückführungen nach Algerien

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