Pflegepersonen am Schreibtisch statt beim Patienten

ShortId
17.3712
Id
20173712
Updated
28.07.2023 04:07
Language
de
Title
Pflegepersonen am Schreibtisch statt beim Patienten
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Pflegepersonen äussern vermehrt ihren Unmut darüber, dass der administrative Aufwand sie immer mehr daran hindere, ihren eigentlichen Auftrag direkt "beim Patienten" zu erfüllen. Die überbordende Bürokratie (Versicherer, Staat, Betreiber selber) frisst sie offensichtlich zulasten der direkten Patientenarbeit auf. Die Versicherer wiederum verweisen auf immer höhere Kosten u. a. der Spitex-Dienste, die von der Krankenpflegeversicherung zum Teil nicht abgedeckt seien (nicht-KVG-pflichtige Betreuungsleistungen). Deshalb sei es unumgänglich, wie überall im Geschäftsleben, entsprechende Nachweise zu erbringen. Dies, zumal es sich um eine Sozialversicherung handle, deren Kosten immer mehr aus dem Ruder laufen. Die Rückkehr zur unbürokratischen Pflegearbeit wäre wohl nicht nur wesentlich kostengünstiger, sondern auch wesentlich wertvoller für die Patienten und wesentlich befriedigender für das Pflegefachpersonal.</p>
  • <p>Wer eine Person behandelt und/oder pflegt und weitere Dienste in diesem Kontext erbringt, ist verpflichtet, den Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben und die Interessen der Patientinnen und Patienten zu wahren. Daraus folgt die Pflicht, über die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten fortlaufend Aufzeichnungen zu führen und den Behandlungsverlauf angemessen zu dokumentieren. Zudem sind die Leistungserbringer verpflichtet, dem Bund und den Kantonen Daten bekanntzugeben, die aus gesundheits- und krankenversicherungsrechtlicher Sicht und aus statistischen Gründen notwendig sind.</p><p>Die erstgenannte Dokumentationspflicht obliegt den jeweiligen Leistungserbringern, die die Patientin oder den Patienten behandeln. Demgegenüber ist es den Leistungserbringern freigestellt, wer innerhalb ihres Betriebes die aufsichts- und statistisch bedingten Daten zusammenstellt und den Behörden zur Verfügung stellt.</p><p>1./2. Dem Bundesrat sind keine aktuellen Beobachtungsstudien bekannt, die die Dauer des Patientenkontaktes von Pflegefachleuten zum Gegenstand haben. Es ist überaus schwierig, über die äusserst vielfältigen Betreuungsgebiete genaue Daten zu erheben. Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit wird zurzeit aber untersucht, welche Auswirkungen die Neuordnung der Pflegefinanzierung hatte. Die Leistungserbringer wurden u. a. befragt, ob sich der administrative Aufwand und die verfügbare Zeit für die Pflegebedürftigen mit der Neuordnung verändert haben. Grundsätzlich handelt es sich hier um Fragen der Gesundheitsversorgung, die in der Kompetenz der Kantone liegen. Zudem liegt die Zuteilung der verschiedenen Arbeiten in der Organisationsverantwortung der jeweiligen Einrichtungen. Der Bundesrat ist indes nicht befugt, einen Mindestprozentsatz an Pflege oder Betreuung vorzugeben.</p><p>3. Die Leistungen der Krankenpflege sowie die übrigen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistungen in Pflegeheimen und bei Langzeitbehandlung im Spital müssen für die Bestimmung der Kosten ermittelt werden. Dies führt dazu, dass die Pflegefachleute, die zu einem wesentlichen Teil diese Leistungen erbringen, sich an der Dokumentation oder Erfassung dieser Leistungen beteiligen müssen. Es liegt jedoch auch hier im Ermessen der Leistungserbringer, wie sie die personellen Ressourcen für diese administrativen Arbeiten einteilen beziehungsweise wem sie diese Aufgaben übertragen und welche technischen Mittel sie dazu benutzen. Es bestehen grosse Unterschiede zwischen Leistungserbringern in der Handhabung. IT-Lösungen können zu einer effizienteren Erfassung beitragen. Wichtig ist aber, dass die IT-Lösungen so aufgebaut sind, dass sie möglichst Doppelerhebungen von Daten für Dokumentations- und Abrechnungszwecke vermeiden. Hier besteht aus Sicht des Bundesrates noch Verbesserungspotenzial.</p><p>4. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Dokumentation von Leistungen effizient gestaltet und organisiert werden kann, indem Synergien genutzt werden und die Akteure sich auf die Erhebung der wesentlichen Daten einigen. Gleichzeitig hält der Bundesrat fest, dass die Dokumentation und Weitergabe von behandlungsrelevanten Informationen einen integralen Bestandteil einer qualitativ guten und interprofessionellen Behandlung bzw. Pflege darstellt.</p><p>Der Bundesrat ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht befugt, quantitative Zielvorgaben auszusprechen. Die in Erarbeitung befindliche Strategie E-Health Schweiz 2.0 soll hingegen hinsichtlich IT-gestützter Lösungen mögliche Hilfestellungen für die betroffenen Akteure beinhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Stunden pro Arbeitstag verbringt eine diplomierte Pflegefachperson heute in der Schweiz durchschnittlich mit der direkten Pflege oder Betreuung von Patientinnen und Patienten ("direkte und effektive Pflegearbeit und Patientenkontakt")?</p><p>2. Welchen Mindestprozentsatz an Pflege oder Betreuung direkt am Patienten betrachtet der Bundesrat für ein Pensum einer Pflegefachperson als zielführend, und wie viele Arbeitszeitprozente sind es aktuell?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat den möglichen Zielkonflikt zwischen den Anliegen "genaue Abrechnung zulasten der Krankenversicherung" einerseits und "möglichst viel Arbeit am Patienten" andererseits?</p><p>4. Ist er bereit, der in allen Bereichen des Gesundheitswesens ausufernden Bürokratie (Staat, Versicherer, Betreiber usw.) mit einer klaren Zielsetzung zur Halbierung des Bürokratieaufwandes entgegenzutreten?</p>
  • Pflegepersonen am Schreibtisch statt beim Patienten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Pflegepersonen äussern vermehrt ihren Unmut darüber, dass der administrative Aufwand sie immer mehr daran hindere, ihren eigentlichen Auftrag direkt "beim Patienten" zu erfüllen. Die überbordende Bürokratie (Versicherer, Staat, Betreiber selber) frisst sie offensichtlich zulasten der direkten Patientenarbeit auf. Die Versicherer wiederum verweisen auf immer höhere Kosten u. a. der Spitex-Dienste, die von der Krankenpflegeversicherung zum Teil nicht abgedeckt seien (nicht-KVG-pflichtige Betreuungsleistungen). Deshalb sei es unumgänglich, wie überall im Geschäftsleben, entsprechende Nachweise zu erbringen. Dies, zumal es sich um eine Sozialversicherung handle, deren Kosten immer mehr aus dem Ruder laufen. Die Rückkehr zur unbürokratischen Pflegearbeit wäre wohl nicht nur wesentlich kostengünstiger, sondern auch wesentlich wertvoller für die Patienten und wesentlich befriedigender für das Pflegefachpersonal.</p>
    • <p>Wer eine Person behandelt und/oder pflegt und weitere Dienste in diesem Kontext erbringt, ist verpflichtet, den Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben und die Interessen der Patientinnen und Patienten zu wahren. Daraus folgt die Pflicht, über die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten fortlaufend Aufzeichnungen zu führen und den Behandlungsverlauf angemessen zu dokumentieren. Zudem sind die Leistungserbringer verpflichtet, dem Bund und den Kantonen Daten bekanntzugeben, die aus gesundheits- und krankenversicherungsrechtlicher Sicht und aus statistischen Gründen notwendig sind.</p><p>Die erstgenannte Dokumentationspflicht obliegt den jeweiligen Leistungserbringern, die die Patientin oder den Patienten behandeln. Demgegenüber ist es den Leistungserbringern freigestellt, wer innerhalb ihres Betriebes die aufsichts- und statistisch bedingten Daten zusammenstellt und den Behörden zur Verfügung stellt.</p><p>1./2. Dem Bundesrat sind keine aktuellen Beobachtungsstudien bekannt, die die Dauer des Patientenkontaktes von Pflegefachleuten zum Gegenstand haben. Es ist überaus schwierig, über die äusserst vielfältigen Betreuungsgebiete genaue Daten zu erheben. Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit wird zurzeit aber untersucht, welche Auswirkungen die Neuordnung der Pflegefinanzierung hatte. Die Leistungserbringer wurden u. a. befragt, ob sich der administrative Aufwand und die verfügbare Zeit für die Pflegebedürftigen mit der Neuordnung verändert haben. Grundsätzlich handelt es sich hier um Fragen der Gesundheitsversorgung, die in der Kompetenz der Kantone liegen. Zudem liegt die Zuteilung der verschiedenen Arbeiten in der Organisationsverantwortung der jeweiligen Einrichtungen. Der Bundesrat ist indes nicht befugt, einen Mindestprozentsatz an Pflege oder Betreuung vorzugeben.</p><p>3. Die Leistungen der Krankenpflege sowie die übrigen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistungen in Pflegeheimen und bei Langzeitbehandlung im Spital müssen für die Bestimmung der Kosten ermittelt werden. Dies führt dazu, dass die Pflegefachleute, die zu einem wesentlichen Teil diese Leistungen erbringen, sich an der Dokumentation oder Erfassung dieser Leistungen beteiligen müssen. Es liegt jedoch auch hier im Ermessen der Leistungserbringer, wie sie die personellen Ressourcen für diese administrativen Arbeiten einteilen beziehungsweise wem sie diese Aufgaben übertragen und welche technischen Mittel sie dazu benutzen. Es bestehen grosse Unterschiede zwischen Leistungserbringern in der Handhabung. IT-Lösungen können zu einer effizienteren Erfassung beitragen. Wichtig ist aber, dass die IT-Lösungen so aufgebaut sind, dass sie möglichst Doppelerhebungen von Daten für Dokumentations- und Abrechnungszwecke vermeiden. Hier besteht aus Sicht des Bundesrates noch Verbesserungspotenzial.</p><p>4. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Dokumentation von Leistungen effizient gestaltet und organisiert werden kann, indem Synergien genutzt werden und die Akteure sich auf die Erhebung der wesentlichen Daten einigen. Gleichzeitig hält der Bundesrat fest, dass die Dokumentation und Weitergabe von behandlungsrelevanten Informationen einen integralen Bestandteil einer qualitativ guten und interprofessionellen Behandlung bzw. Pflege darstellt.</p><p>Der Bundesrat ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht befugt, quantitative Zielvorgaben auszusprechen. Die in Erarbeitung befindliche Strategie E-Health Schweiz 2.0 soll hingegen hinsichtlich IT-gestützter Lösungen mögliche Hilfestellungen für die betroffenen Akteure beinhalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Stunden pro Arbeitstag verbringt eine diplomierte Pflegefachperson heute in der Schweiz durchschnittlich mit der direkten Pflege oder Betreuung von Patientinnen und Patienten ("direkte und effektive Pflegearbeit und Patientenkontakt")?</p><p>2. Welchen Mindestprozentsatz an Pflege oder Betreuung direkt am Patienten betrachtet der Bundesrat für ein Pensum einer Pflegefachperson als zielführend, und wie viele Arbeitszeitprozente sind es aktuell?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat den möglichen Zielkonflikt zwischen den Anliegen "genaue Abrechnung zulasten der Krankenversicherung" einerseits und "möglichst viel Arbeit am Patienten" andererseits?</p><p>4. Ist er bereit, der in allen Bereichen des Gesundheitswesens ausufernden Bürokratie (Staat, Versicherer, Betreiber usw.) mit einer klaren Zielsetzung zur Halbierung des Bürokratieaufwandes entgegenzutreten?</p>
    • Pflegepersonen am Schreibtisch statt beim Patienten

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