Beurteilung und Verringerung von Mikroverunreinigungen in Gewässern

ShortId
17.3720
Id
20173720
Updated
28.07.2023 04:04
Language
de
Title
Beurteilung und Verringerung von Mikroverunreinigungen in Gewässern
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seinem Bericht vom 16. Juni 2017 in Erfüllung des Postulates Hêche 12.3090 vom 7. März 2012 zeigt der Bundesrat auf (Tabelle 1), dass im Rhein bei Basel verschiedene Stoffe detektiert werden. Die Jahresfracht der aufgeführten Arzneimittel und deren Abbauprodukte, der Industrie- und Haushaltschemikalien und Lebensmittelzusatzstoffe ist im Vergleich zur Jahresfracht an Pflanzenschutzmitteln hoch. Zum Beispiel beträgt die Jahresfracht der beiden Stoffe mit umweltrelevanten Eigenschaften Edta und Benzotriazol 29 respektive 6,2 Tonnen, währenddem nur 0,3 Tonnen des Herbizids Mecoprop gemessen werden.</p><p>Die in den Gewässern gemessenen Pflanzenschutzmittel und Biozide sind toxikologisch unterschiedlich relevant. Trotzdem gilt heute ein einheitlicher Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Im Bericht (Anhang 1) werden Massnahmen emissionsquellenübergreifend für Haushalte, Industrie und Gewerbe sowie für das Gesundheitswesen dargestellt. Diese Bereiche werden durch rechtliche Grundlagen abgedeckt, welche im Bericht in Tabelle 2 dargestellt sind. </p><p>Am 6. September 2017 verabschiedete der Bundesrat den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Mit rund 50 Massnahmen will er deren Risiken halbieren. Um die relevanten Belastungen der Gewässer durch Mikroverunreinigungen weiter zu verringern, drängt sich ein Vorgehen auf, das auf einheitlichen Grundlagen beruht und zwischen den Emissionsquellen abgestimmt ist.</p>
  • <p>1. Es ist unmöglich, für Tausende von Stoffen die in Gewässern zulässigen Höchstkonzentrationen festzulegen und diese zu überprüfen. Daher muss eine Auswahl getroffen werden. Für die Oberflächengewässer werden zur Festlegung von zulässigen Höchstkonzentrationen Stoffe ausgewählt, die bereits in hohen oder ökotoxikologisch problematischen Konzentrationen gemessen wurden oder bei denen solche Konzentrationen aufgrund ihrer Stoffeigenschaften, Einsatzmengen und -orte zu erwarten sind. Dabei werden Stoffe aus den wichtigsten Emissionsquellen berücksichtigt. Für das als Trinkwasser genutzte Grundwasser werden Stoffe ausgewählt, die verbreitet und in erhöhten Konzentrationen im Grundwasser gefunden werden.</p><p>2./3. Neue numerische Anforderungen für Oberflächengewässer sollen die Beurteilung ermöglichen, ob eine Verunreinigung so hoch ist, dass eine Beeinträchtigung der Wasserlebewesen nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Dazu erfolgt die Festlegung - unabhängig von Herkunft und Verwendungsart - nach einem für alle Stoffe einheitlichen, international standardisierten Verfahren (Technical Guidance For Deriving Environmental Quality Standards, Guidance Document No. 27, EC, 2011).</p><p>Die Festlegung neuer numerischer Anforderungen an das als Trinkwasser genutzte Grundwasser orientiert sich an den Zielen von Anhang 1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201).</p><p>4. Es gibt zwei Haupteintragspfade von organischen Mikroverunreinigungen mit problematischen Auswirkungen auf die Oberflächengewässer:</p><p>- Eintrag von Stoffen aus Haushalten und Industrie/Gewerbe über gereinigtes Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen. Dieser ist vor allem für mittlere und grosse Fliessgewässer relevant.</p><p>- Eintrag von Pflanzenschutzmitteln (PSM) aus der Landwirtschaft. Dieser ist vor allem für kleine bis mittelgrosse Fliessgewässer relevant. Aufgrund der geringeren Verdünnung in diesen Gewässern können die darin vorkommenden PSM-Konzentrationen mehr als 100-fach höher sein als entsprechende Konzentrationen in grossen Gewässern wie dem Rhein bei Basel.</p><p>Die wissenschaftlichen Grundlagen zur Ermittlung dieser Haupteintragspfade finden sich in mehreren Situationsanalysen, die im Auftrag des Bundes durchgeführt wurden. Aktuelle Ergebnisse der Nationalen Beobachtung Oberflächengewässerqualität (Nawa 2012 und 2015) bestätigen diese Analysen.</p><p>Die Ergebnisse der nationalen Grundwasserbeobachtung Naqua zeigen, dass die Landwirtschaft (Nitrat, Abbauprodukte von PSM) sowie die Verwendung von Treibstoffen (Antiklopfmittel MTBE, hauptsächlicher Eintrag über die Atmosphäre) die bedeutendsten Eintragsquellen für das Grundwasser sind.</p><p>5. Die einheitlichen Grundlagen finden sich in Artikel 6 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20), der ein generelles Verunreinigungsverbot von Gewässern beinhaltet, sowie in Anhang 2 der GSchV mit den aufgeführten Anforderungen an die Wasserqualität. Basierend auf diesen Grundlagen werden im Bedarfsfall diverse Massnahmen zur Reduktion der Einträge von Mikroverunreinigungen in die Gewässer ergriffen.</p><p>6. Die im Auftrag des Bundes durchgeführten Situationsanalysen wie zum Beispiel die aktuell laufenden Untersuchungen zu den Einträgen aus Industrie und Gewerbe sowie ein umfassendes Gewässermonitoring des Bundes in Zusammenarbeit mit den Kantonen sind die Grundlagen für die möglichst umfassende Berücksichtigung aller relevanten Emissionsquellen. Je nach Situation werden anschliessend die notwendigen Massnahmen eingeleitet, damit die Belastungen durch die verschiedenen Verursacher möglichst rasch reduziert werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Für welche Stoffe werden in Gewässern Höchstkonzentrationen festgelegt?</p><p>2. Nach welchen Kriterien werden diese Höchstkonzentrationen festgelegt?</p><p>3. Werden bei der Festlegung dieser Höchstkonzentrationen je nach Herkunft der Stoffe unterschiedliche Kriterien angewendet? Wenn ja, worin ist dies begründet?</p><p>4. Welches sind hinsichtlich Umweltwirkung die bedeutendsten Emissionsquellen und Einträge? Wie wird dies begründet?</p><p>5. Wie wird sichergestellt, dass die Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen auf einer einheitlichen Grundlage beruhen und auf die Relevanz der Emissionsquellen und Einträge abgestimmt sind?</p><p>6. Die Datenlage zu Pflanzenschutzmitteln (PSM) als mögliche Eintragsquellen in Gewässer ist sehr gut und erlaubt ein gezieltes Monitoring. Wie wird sichergestellt, dass anderen möglichen Emissionsquellen und Einträgen als PSM genügend Beachtung geschenkt wird?</p>
  • Beurteilung und Verringerung von Mikroverunreinigungen in Gewässern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seinem Bericht vom 16. Juni 2017 in Erfüllung des Postulates Hêche 12.3090 vom 7. März 2012 zeigt der Bundesrat auf (Tabelle 1), dass im Rhein bei Basel verschiedene Stoffe detektiert werden. Die Jahresfracht der aufgeführten Arzneimittel und deren Abbauprodukte, der Industrie- und Haushaltschemikalien und Lebensmittelzusatzstoffe ist im Vergleich zur Jahresfracht an Pflanzenschutzmitteln hoch. Zum Beispiel beträgt die Jahresfracht der beiden Stoffe mit umweltrelevanten Eigenschaften Edta und Benzotriazol 29 respektive 6,2 Tonnen, währenddem nur 0,3 Tonnen des Herbizids Mecoprop gemessen werden.</p><p>Die in den Gewässern gemessenen Pflanzenschutzmittel und Biozide sind toxikologisch unterschiedlich relevant. Trotzdem gilt heute ein einheitlicher Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Im Bericht (Anhang 1) werden Massnahmen emissionsquellenübergreifend für Haushalte, Industrie und Gewerbe sowie für das Gesundheitswesen dargestellt. Diese Bereiche werden durch rechtliche Grundlagen abgedeckt, welche im Bericht in Tabelle 2 dargestellt sind. </p><p>Am 6. September 2017 verabschiedete der Bundesrat den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Mit rund 50 Massnahmen will er deren Risiken halbieren. Um die relevanten Belastungen der Gewässer durch Mikroverunreinigungen weiter zu verringern, drängt sich ein Vorgehen auf, das auf einheitlichen Grundlagen beruht und zwischen den Emissionsquellen abgestimmt ist.</p>
    • <p>1. Es ist unmöglich, für Tausende von Stoffen die in Gewässern zulässigen Höchstkonzentrationen festzulegen und diese zu überprüfen. Daher muss eine Auswahl getroffen werden. Für die Oberflächengewässer werden zur Festlegung von zulässigen Höchstkonzentrationen Stoffe ausgewählt, die bereits in hohen oder ökotoxikologisch problematischen Konzentrationen gemessen wurden oder bei denen solche Konzentrationen aufgrund ihrer Stoffeigenschaften, Einsatzmengen und -orte zu erwarten sind. Dabei werden Stoffe aus den wichtigsten Emissionsquellen berücksichtigt. Für das als Trinkwasser genutzte Grundwasser werden Stoffe ausgewählt, die verbreitet und in erhöhten Konzentrationen im Grundwasser gefunden werden.</p><p>2./3. Neue numerische Anforderungen für Oberflächengewässer sollen die Beurteilung ermöglichen, ob eine Verunreinigung so hoch ist, dass eine Beeinträchtigung der Wasserlebewesen nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Dazu erfolgt die Festlegung - unabhängig von Herkunft und Verwendungsart - nach einem für alle Stoffe einheitlichen, international standardisierten Verfahren (Technical Guidance For Deriving Environmental Quality Standards, Guidance Document No. 27, EC, 2011).</p><p>Die Festlegung neuer numerischer Anforderungen an das als Trinkwasser genutzte Grundwasser orientiert sich an den Zielen von Anhang 1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201).</p><p>4. Es gibt zwei Haupteintragspfade von organischen Mikroverunreinigungen mit problematischen Auswirkungen auf die Oberflächengewässer:</p><p>- Eintrag von Stoffen aus Haushalten und Industrie/Gewerbe über gereinigtes Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen. Dieser ist vor allem für mittlere und grosse Fliessgewässer relevant.</p><p>- Eintrag von Pflanzenschutzmitteln (PSM) aus der Landwirtschaft. Dieser ist vor allem für kleine bis mittelgrosse Fliessgewässer relevant. Aufgrund der geringeren Verdünnung in diesen Gewässern können die darin vorkommenden PSM-Konzentrationen mehr als 100-fach höher sein als entsprechende Konzentrationen in grossen Gewässern wie dem Rhein bei Basel.</p><p>Die wissenschaftlichen Grundlagen zur Ermittlung dieser Haupteintragspfade finden sich in mehreren Situationsanalysen, die im Auftrag des Bundes durchgeführt wurden. Aktuelle Ergebnisse der Nationalen Beobachtung Oberflächengewässerqualität (Nawa 2012 und 2015) bestätigen diese Analysen.</p><p>Die Ergebnisse der nationalen Grundwasserbeobachtung Naqua zeigen, dass die Landwirtschaft (Nitrat, Abbauprodukte von PSM) sowie die Verwendung von Treibstoffen (Antiklopfmittel MTBE, hauptsächlicher Eintrag über die Atmosphäre) die bedeutendsten Eintragsquellen für das Grundwasser sind.</p><p>5. Die einheitlichen Grundlagen finden sich in Artikel 6 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20), der ein generelles Verunreinigungsverbot von Gewässern beinhaltet, sowie in Anhang 2 der GSchV mit den aufgeführten Anforderungen an die Wasserqualität. Basierend auf diesen Grundlagen werden im Bedarfsfall diverse Massnahmen zur Reduktion der Einträge von Mikroverunreinigungen in die Gewässer ergriffen.</p><p>6. Die im Auftrag des Bundes durchgeführten Situationsanalysen wie zum Beispiel die aktuell laufenden Untersuchungen zu den Einträgen aus Industrie und Gewerbe sowie ein umfassendes Gewässermonitoring des Bundes in Zusammenarbeit mit den Kantonen sind die Grundlagen für die möglichst umfassende Berücksichtigung aller relevanten Emissionsquellen. Je nach Situation werden anschliessend die notwendigen Massnahmen eingeleitet, damit die Belastungen durch die verschiedenen Verursacher möglichst rasch reduziert werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Für welche Stoffe werden in Gewässern Höchstkonzentrationen festgelegt?</p><p>2. Nach welchen Kriterien werden diese Höchstkonzentrationen festgelegt?</p><p>3. Werden bei der Festlegung dieser Höchstkonzentrationen je nach Herkunft der Stoffe unterschiedliche Kriterien angewendet? Wenn ja, worin ist dies begründet?</p><p>4. Welches sind hinsichtlich Umweltwirkung die bedeutendsten Emissionsquellen und Einträge? Wie wird dies begründet?</p><p>5. Wie wird sichergestellt, dass die Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen auf einer einheitlichen Grundlage beruhen und auf die Relevanz der Emissionsquellen und Einträge abgestimmt sind?</p><p>6. Die Datenlage zu Pflanzenschutzmitteln (PSM) als mögliche Eintragsquellen in Gewässer ist sehr gut und erlaubt ein gezieltes Monitoring. Wie wird sichergestellt, dass anderen möglichen Emissionsquellen und Einträgen als PSM genügend Beachtung geschenkt wird?</p>
    • Beurteilung und Verringerung von Mikroverunreinigungen in Gewässern

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