Umsetzung des "Inländervorrangs light". Rechtzeitige Verfügbarkeit einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur in den RAV

ShortId
17.3726
Id
20173726
Updated
28.07.2023 04:01
Language
de
Title
Umsetzung des "Inländervorrangs light". Rechtzeitige Verfügbarkeit einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur in den RAV
AdditionalIndexing
44;34;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat erachtet die bereits heute der öffentlichen Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehenden IT-Systeme grundsätzlich als zweckmässig und ausreichend, um die vom Parlament beschlossene und vom Bundesrat konkretisierte Stellenmeldepflicht erfolgreich umzusetzen. Um den neuen Aufgaben der Stellenmeldepflicht gerecht zu werden, werden derzeit zudem Anpassungen und Weiterentwicklungen der bestehenden IT-Systeme vorgenommen, welche die mit der Stellenmeldepflicht verbundenen Aufgaben und Prozessanforderungen abbilden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) entwickelt u. a. ein bestehendes Matching-Instrument weiter, das den Abgleich von Informationen zu offenen Stellen und Stellensuchenden nach berufsspezifischen Fähigkeiten und Fachkenntnissen ermöglicht. Zudem prüft das Seco zurzeit, wie zusätzliche IT-Instrumente und insbesondere ein kompetenzbasiertes Matching-Instrument die kantonalen Vollzugsstellen unterstützen könnten (siehe Antwort zu Frage 3).</p><p>2. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zeichnet sich ab, dass die Stellenmeldepflicht nach einer Übergangsfrist und gestaffelt eingeführt wird, damit die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung geschaffen werden können. Dieses Vorgehen würde es der Wirtschaft und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (ÖAV) erlauben, die notwendigen IT-Systeme und administrativen Prozesse anzupassen und die Stellenmeldepflicht möglichst reibungslos und effizient umzusetzen. Das genannte Vorgehen gilt unter dem Vorbehalt der Resultate der Konsultationen der Verordnungsänderung durch die SPK der beiden Räte und der definitiven Beschlussfassung durch den Bundesrat.</p><p>Für die genannten Anpassungen der IT-Systeme fallen sowohl Seco-interne Aufwände als auch externe Aufwände beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) an, letztere beziehen sich auf eine bundesinterne Leistungsvereinbarung zwischen dem Seco und dem BIT.</p><p>Die genaue Schätzung dieser Aufwände und deren Verteilung (intern/extern) werden erst nach einer detaillierten Analyse der Anpassungen erfolgen.</p><p>3. Die Kantone haben unabhängig von der beschlossenen Stellenmeldepflicht bereits 2016 weiter gehende Bedürfnisse betreffend Unterstützung ihrer Vermittlungsaufgaben angemeldet. Diese Bedürfnisse haben die Kantone im Hinblick auf die Umsetzung der Stellenmeldepflicht bekräftigt. Das Seco prüft zurzeit die Möglichkeiten für die Beschaffung und Einführung eines kompetenzbasierten Matchings. Hierzu klärt es momentan die Anforderungen der Kantone sowie Arbeitgeber an ein solches Instrument. Die Aufsichtskommission des Fonds der Arbeitslosenversicherung - in welcher auch die Kantone vertreten sind - wird voraussichtlich im ersten Quartal 2018 über diese Optimierungsmassnahmen befinden. Eine allfällige externe Beschaffung wird zwingend unter Einhaltung des öffentlichen Beschaffungsrechts vollzogen. Systemtests mit einzelnen Anbietern vor einer möglichen offenen Ausschreibung sind heikel, da sie die Gleichbehandlung und den fairen, transparenten Wettbewerb beeinträchtigen können. Deshalb wird das Seco von Systemtests absehen.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Umsetzung der Stellenmeldepflicht die kantonalen Arbeitsmarktbehörden vor Herausforderungen stellt, insbesondere bei der Rekrutierung und Ausbildung von Vermittlungsspezialisten und Personalberatenden. Dem trüge der Bundesrat mit einer gestaffelten Einführung Rechnung. Die Erweiterungen der bestehenden IT-Systeme werden die Vollzugstellen bei der Bewältigung der neuen Aufgaben unterstützen. Ergänzend zu diesen Erweiterungen sollen mit den Prozessoptimierungen bzgl. Matching die regionalen Arbeitsvermittlungszentren zusätzlich unterstützt werden. Insbesondere kann ein kompetenzbasiertes Matching die Vermittlungsqualität und -effizienz der ÖAV steigern. Voraussetzung für ein effektives und effizientes Matching ist dabei eine hohe Datenqualität und somit eine präzise und stetige Datenpflege seitens der Anwender.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ende Juni 2017 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Umsetzung des "Inländervorrangs light", den das Parlament im Dezember 2016 beschloss. Demnach müssen Arbeitgeber freie Stellen in Berufen mit einer landesweiten Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent zunächst den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Die RAV haben darauf drei Tage Zeit, um den Unternehmen geeignete Kandidaten für die freien Stellen vorzuschlagen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) geht davon aus, dass für die Bewältigung dieser neuen Meldepflicht in den RAV schweizweit rund 270 neue Stellen geschaffen werden müssen. Aufgrund der Resultate der Vernehmlassung wird der Bundesrat demnächst abschliessend über die Ausführungsbestimmungen entscheiden.</p><p>Der Erfolg des "Inländervorrangs light" hängt wesentlich von der Fähigkeit der RAV ab, den Unternehmen in kurzer Zeit passende Kandidaten für offene Stellen vorzuschlagen. Wie verschiedenen Presseberichten zu entnehmen ist, stellt die Umsetzung der neuen Meldepflicht die IT-Systeme der RAV allerdings vor grosse Herausforderungen. Ein Problem besteht offensichtlich darin, dass in der derzeit verwendeten Software der Abgleich von Stellen- und Kandidatenprofilen nicht automatisiert ist. Zudem scheinen in den Profilen der Arbeitsuchenden nicht ausreichend Informationen erfasst zu werden, um eine effiziente Zuordnung auf die ausgeschriebenen Stellen zu ermöglichen. Gemäss einem am 8. August 2017 in der Zeitung "Le Temps" erschienenen Artikel könnte eine leistungsfähige und den neuen Anforderungen entsprechende Informatiklösung erst 2020 zur Verfügung stehen.</p><p>Angesichts dieser Situation sind Fachleute und kantonale Ämter beunruhigt und stellen den Fahrplan des Bundesrates für die Umsetzung des "Inländervorrangs light" grundsätzlich infrage. Aus politischer Sicht wäre eine solche Verzögerung äusserst problematisch und würde die Glaubwürdigkeit von Bundesrat und Parlament beeinträchtigen. Zudem könnten Schwierigkeiten bei der Umsetzung auch dazu führen, dass den Arbeitgebern trotz des beträchtlichen administrativen Mehraufwands keine geeigneten Kandidaten vorgeschlagen werden.</p><p>Interessanterweise verfügen verschiedene private Organisationen und Stellenvermittler bereits heute über Instrumente, die sich im Hinblick auf das "Matching" von Stellen- und Kandidatenprofil bewährt haben. So verweist die Zeitung "La Liberté" vom 20. September 2017 u. a. auf ein IT-System, das von der Schweizerischen Stiftung für Arbeit und Weiterbildung (SSAW) verwendet wird. Die automatisierte Zuordnung von Kandidaten und Stellenprofilen erlaubt eine rasche und effiziente Bearbeitung einer grossen Anzahl Dossiers.</p><p>Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Erachtet er die derzeit verfügbaren IT-Systeme in den RAV als ausreichend, um eine fristgerechte und effiziente Umsetzung des "Inländervorrangs light" zu gewährleisten?</p><p>2. Welcher Zeitplan besteht für allfällige Verbesserungen der IT-Systeme in den RAV im Hinblick auf die Bewältigung des "Inländervorrangs light"? Welche ungefähren Kosten sind mit diesen Verbesserungen verbunden?</p><p>3. Ist er bereit, Informatikinstrumente, die heute bereits von privaten Organisationen erfolgreich eingesetzt werden, zu testen, um die Einführung des "Inländervorrangs light" ohne Verzug sicherzustellen?</p><p>4. Erachtet er es als möglich, mit effizienten IT-Systemen die Kosten der Umsetzung des "Inländervorrangs light" zu reduzieren, insbesondere in Bezug auf die 270 neuen Stellen, die gemäss Seco geschaffen werden sollen?</p>
  • Umsetzung des "Inländervorrangs light". Rechtzeitige Verfügbarkeit einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur in den RAV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat erachtet die bereits heute der öffentlichen Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehenden IT-Systeme grundsätzlich als zweckmässig und ausreichend, um die vom Parlament beschlossene und vom Bundesrat konkretisierte Stellenmeldepflicht erfolgreich umzusetzen. Um den neuen Aufgaben der Stellenmeldepflicht gerecht zu werden, werden derzeit zudem Anpassungen und Weiterentwicklungen der bestehenden IT-Systeme vorgenommen, welche die mit der Stellenmeldepflicht verbundenen Aufgaben und Prozessanforderungen abbilden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) entwickelt u. a. ein bestehendes Matching-Instrument weiter, das den Abgleich von Informationen zu offenen Stellen und Stellensuchenden nach berufsspezifischen Fähigkeiten und Fachkenntnissen ermöglicht. Zudem prüft das Seco zurzeit, wie zusätzliche IT-Instrumente und insbesondere ein kompetenzbasiertes Matching-Instrument die kantonalen Vollzugsstellen unterstützen könnten (siehe Antwort zu Frage 3).</p><p>2. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zeichnet sich ab, dass die Stellenmeldepflicht nach einer Übergangsfrist und gestaffelt eingeführt wird, damit die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung geschaffen werden können. Dieses Vorgehen würde es der Wirtschaft und der öffentlichen Arbeitsvermittlung (ÖAV) erlauben, die notwendigen IT-Systeme und administrativen Prozesse anzupassen und die Stellenmeldepflicht möglichst reibungslos und effizient umzusetzen. Das genannte Vorgehen gilt unter dem Vorbehalt der Resultate der Konsultationen der Verordnungsänderung durch die SPK der beiden Räte und der definitiven Beschlussfassung durch den Bundesrat.</p><p>Für die genannten Anpassungen der IT-Systeme fallen sowohl Seco-interne Aufwände als auch externe Aufwände beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) an, letztere beziehen sich auf eine bundesinterne Leistungsvereinbarung zwischen dem Seco und dem BIT.</p><p>Die genaue Schätzung dieser Aufwände und deren Verteilung (intern/extern) werden erst nach einer detaillierten Analyse der Anpassungen erfolgen.</p><p>3. Die Kantone haben unabhängig von der beschlossenen Stellenmeldepflicht bereits 2016 weiter gehende Bedürfnisse betreffend Unterstützung ihrer Vermittlungsaufgaben angemeldet. Diese Bedürfnisse haben die Kantone im Hinblick auf die Umsetzung der Stellenmeldepflicht bekräftigt. Das Seco prüft zurzeit die Möglichkeiten für die Beschaffung und Einführung eines kompetenzbasierten Matchings. Hierzu klärt es momentan die Anforderungen der Kantone sowie Arbeitgeber an ein solches Instrument. Die Aufsichtskommission des Fonds der Arbeitslosenversicherung - in welcher auch die Kantone vertreten sind - wird voraussichtlich im ersten Quartal 2018 über diese Optimierungsmassnahmen befinden. Eine allfällige externe Beschaffung wird zwingend unter Einhaltung des öffentlichen Beschaffungsrechts vollzogen. Systemtests mit einzelnen Anbietern vor einer möglichen offenen Ausschreibung sind heikel, da sie die Gleichbehandlung und den fairen, transparenten Wettbewerb beeinträchtigen können. Deshalb wird das Seco von Systemtests absehen.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Umsetzung der Stellenmeldepflicht die kantonalen Arbeitsmarktbehörden vor Herausforderungen stellt, insbesondere bei der Rekrutierung und Ausbildung von Vermittlungsspezialisten und Personalberatenden. Dem trüge der Bundesrat mit einer gestaffelten Einführung Rechnung. Die Erweiterungen der bestehenden IT-Systeme werden die Vollzugstellen bei der Bewältigung der neuen Aufgaben unterstützen. Ergänzend zu diesen Erweiterungen sollen mit den Prozessoptimierungen bzgl. Matching die regionalen Arbeitsvermittlungszentren zusätzlich unterstützt werden. Insbesondere kann ein kompetenzbasiertes Matching die Vermittlungsqualität und -effizienz der ÖAV steigern. Voraussetzung für ein effektives und effizientes Matching ist dabei eine hohe Datenqualität und somit eine präzise und stetige Datenpflege seitens der Anwender.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ende Juni 2017 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Umsetzung des "Inländervorrangs light", den das Parlament im Dezember 2016 beschloss. Demnach müssen Arbeitgeber freie Stellen in Berufen mit einer landesweiten Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent zunächst den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Die RAV haben darauf drei Tage Zeit, um den Unternehmen geeignete Kandidaten für die freien Stellen vorzuschlagen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) geht davon aus, dass für die Bewältigung dieser neuen Meldepflicht in den RAV schweizweit rund 270 neue Stellen geschaffen werden müssen. Aufgrund der Resultate der Vernehmlassung wird der Bundesrat demnächst abschliessend über die Ausführungsbestimmungen entscheiden.</p><p>Der Erfolg des "Inländervorrangs light" hängt wesentlich von der Fähigkeit der RAV ab, den Unternehmen in kurzer Zeit passende Kandidaten für offene Stellen vorzuschlagen. Wie verschiedenen Presseberichten zu entnehmen ist, stellt die Umsetzung der neuen Meldepflicht die IT-Systeme der RAV allerdings vor grosse Herausforderungen. Ein Problem besteht offensichtlich darin, dass in der derzeit verwendeten Software der Abgleich von Stellen- und Kandidatenprofilen nicht automatisiert ist. Zudem scheinen in den Profilen der Arbeitsuchenden nicht ausreichend Informationen erfasst zu werden, um eine effiziente Zuordnung auf die ausgeschriebenen Stellen zu ermöglichen. Gemäss einem am 8. August 2017 in der Zeitung "Le Temps" erschienenen Artikel könnte eine leistungsfähige und den neuen Anforderungen entsprechende Informatiklösung erst 2020 zur Verfügung stehen.</p><p>Angesichts dieser Situation sind Fachleute und kantonale Ämter beunruhigt und stellen den Fahrplan des Bundesrates für die Umsetzung des "Inländervorrangs light" grundsätzlich infrage. Aus politischer Sicht wäre eine solche Verzögerung äusserst problematisch und würde die Glaubwürdigkeit von Bundesrat und Parlament beeinträchtigen. Zudem könnten Schwierigkeiten bei der Umsetzung auch dazu führen, dass den Arbeitgebern trotz des beträchtlichen administrativen Mehraufwands keine geeigneten Kandidaten vorgeschlagen werden.</p><p>Interessanterweise verfügen verschiedene private Organisationen und Stellenvermittler bereits heute über Instrumente, die sich im Hinblick auf das "Matching" von Stellen- und Kandidatenprofil bewährt haben. So verweist die Zeitung "La Liberté" vom 20. September 2017 u. a. auf ein IT-System, das von der Schweizerischen Stiftung für Arbeit und Weiterbildung (SSAW) verwendet wird. Die automatisierte Zuordnung von Kandidaten und Stellenprofilen erlaubt eine rasche und effiziente Bearbeitung einer grossen Anzahl Dossiers.</p><p>Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Erachtet er die derzeit verfügbaren IT-Systeme in den RAV als ausreichend, um eine fristgerechte und effiziente Umsetzung des "Inländervorrangs light" zu gewährleisten?</p><p>2. Welcher Zeitplan besteht für allfällige Verbesserungen der IT-Systeme in den RAV im Hinblick auf die Bewältigung des "Inländervorrangs light"? Welche ungefähren Kosten sind mit diesen Verbesserungen verbunden?</p><p>3. Ist er bereit, Informatikinstrumente, die heute bereits von privaten Organisationen erfolgreich eingesetzt werden, zu testen, um die Einführung des "Inländervorrangs light" ohne Verzug sicherzustellen?</p><p>4. Erachtet er es als möglich, mit effizienten IT-Systemen die Kosten der Umsetzung des "Inländervorrangs light" zu reduzieren, insbesondere in Bezug auf die 270 neuen Stellen, die gemäss Seco geschaffen werden sollen?</p>
    • Umsetzung des "Inländervorrangs light". Rechtzeitige Verfügbarkeit einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur in den RAV

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