Aufträge des Seco an die kantonale paritätische Berufskommission des Baugewerbes

ShortId
17.3728
Id
20173728
Updated
28.07.2023 04:04
Language
de
Title
Aufträge des Seco an die kantonale paritätische Berufskommission des Baugewerbes
AdditionalIndexing
24;15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass der Bund oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit paritätischen Kommissionen von auf Bundesebene oder kantonaler Ebene allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen Leistungsvereinbarungen über die Kontrolltätigkeit bei Betrieben mit Sitz in der Schweiz abschliesst und diese Kontrolltätigkeit (mit)finanziert.</p><p>Folglich hat das Seco mit der kantonalen paritätischen Berufskommission des Hoch- und Tiefbaugewerbes (KPK) des Tessins keine solche Vereinbarung abgeschlossen.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Frage 17.5425 festgehalten hat, ist gesetzlich einzig vorgesehen, dass der Staat die Kontrolltätigkeit der paritätischen Kommissionen im Rahmen des Entsendewesens entschädigt. Die Entschädigungen des Bundes werden in Subventionsvereinbarungen zwischen dem Seco und den zentralen oder nationalen paritätischen Kommissionen geregelt. Da es sich bei der KPK um eine kantonale paritätische Kommission handelt, hat sie mit dem Seco auch nicht eine solche Vereinbarung abgeschlossen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Frage 17.5425 wurde Aufschluss verlangt über die Aufträge des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) an die kantonale paritätische Berufskommission des Hoch- und Tiefbaugewerbes (KPK) des Tessins. Diese wurde erst am 11. Mai 2017 ins Handelsregister eingetragen, während die Statuten das Datum vom 24. November 2016 tragen. Die Frage lautete demnach, ob das Seco der KPK einen Auftrag erteilt hatte, noch bevor diese sich eigene Statuten gegeben hatte und im Handelsregister eingetragen war, wodurch sie den damit verbundenen Pflichten, insbesondere in Bezug auf die Rechnungsführung, unterstellt gewesen wäre.</p><p>Gemäss der Antwort des Bundesrates schliesst das Seco Vereinbarungen für Kontrollen im Bereich der Entsendungen nur mit den nationalen paritätischen Kommissionen, im konkreten Fall also mit der Schweizerischen Paritätischen Vollzugskommission Bauhauptgewerbe.</p><p>Der Bundesrat äussert sich in seiner Antwort aber nicht zu den Kontrollen lokaler Betriebe, die von der KPK durchgeführt werden.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Hat das Seco Vereinbarungen mit der Tessiner KPK geschlossen oder ihr Aufträge erteilt betreffend die Kontrolle lokaler Betriebe?</p><p>2. Falls ja, wann war dies der Fall? Verfügte die KPK zu diesem Zeitpunkt schon über Statuten, und war sie schon im Handelsregister eingetragen? Falls ein Auftrag erteilt wurde, bevor sich die KPK ihre Statuten gegeben hatte und im Handelsregister eingetragen war: Wie rechtfertigt der Bundesrat dies?</p>
  • Aufträge des Seco an die kantonale paritätische Berufskommission des Baugewerbes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass der Bund oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit paritätischen Kommissionen von auf Bundesebene oder kantonaler Ebene allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen Leistungsvereinbarungen über die Kontrolltätigkeit bei Betrieben mit Sitz in der Schweiz abschliesst und diese Kontrolltätigkeit (mit)finanziert.</p><p>Folglich hat das Seco mit der kantonalen paritätischen Berufskommission des Hoch- und Tiefbaugewerbes (KPK) des Tessins keine solche Vereinbarung abgeschlossen.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Frage 17.5425 festgehalten hat, ist gesetzlich einzig vorgesehen, dass der Staat die Kontrolltätigkeit der paritätischen Kommissionen im Rahmen des Entsendewesens entschädigt. Die Entschädigungen des Bundes werden in Subventionsvereinbarungen zwischen dem Seco und den zentralen oder nationalen paritätischen Kommissionen geregelt. Da es sich bei der KPK um eine kantonale paritätische Kommission handelt, hat sie mit dem Seco auch nicht eine solche Vereinbarung abgeschlossen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Frage 17.5425 wurde Aufschluss verlangt über die Aufträge des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) an die kantonale paritätische Berufskommission des Hoch- und Tiefbaugewerbes (KPK) des Tessins. Diese wurde erst am 11. Mai 2017 ins Handelsregister eingetragen, während die Statuten das Datum vom 24. November 2016 tragen. Die Frage lautete demnach, ob das Seco der KPK einen Auftrag erteilt hatte, noch bevor diese sich eigene Statuten gegeben hatte und im Handelsregister eingetragen war, wodurch sie den damit verbundenen Pflichten, insbesondere in Bezug auf die Rechnungsführung, unterstellt gewesen wäre.</p><p>Gemäss der Antwort des Bundesrates schliesst das Seco Vereinbarungen für Kontrollen im Bereich der Entsendungen nur mit den nationalen paritätischen Kommissionen, im konkreten Fall also mit der Schweizerischen Paritätischen Vollzugskommission Bauhauptgewerbe.</p><p>Der Bundesrat äussert sich in seiner Antwort aber nicht zu den Kontrollen lokaler Betriebe, die von der KPK durchgeführt werden.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Hat das Seco Vereinbarungen mit der Tessiner KPK geschlossen oder ihr Aufträge erteilt betreffend die Kontrolle lokaler Betriebe?</p><p>2. Falls ja, wann war dies der Fall? Verfügte die KPK zu diesem Zeitpunkt schon über Statuten, und war sie schon im Handelsregister eingetragen? Falls ein Auftrag erteilt wurde, bevor sich die KPK ihre Statuten gegeben hatte und im Handelsregister eingetragen war: Wie rechtfertigt der Bundesrat dies?</p>
    • Aufträge des Seco an die kantonale paritätische Berufskommission des Baugewerbes

Back to List