Permanente Überwachung von Gefährdern

ShortId
17.3730
Id
20173730
Updated
28.07.2023 14:43
Language
de
Title
Permanente Überwachung von Gefährdern
AdditionalIndexing
09;1236;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Ausland sind schon etliche Anschläge durch Personen verübt worden, welche der Polizei bekannt waren. Es fehlten aber die Mittel, diese rund um die Uhr zu überwachen. Auch in der Schweiz muss man davon ausgehen, dass solche "Gefährder" existieren und Anschläge auch hier verüben wollen oder Vorbereitungshandlungen für Anschläge im Ausland treffen. Weiter muss überwacht werden, wer terroristisches Gedankengut verbreitet. Das Grundrecht, sich in der Schweiz frei bewegen zu können, ist für diese Personen einzuschränken, und sie sind zu überwachen. Die Sicherheit von Bevölkerung und Infrastruktur hat höchste Priorität.</p>
  • <p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) nicht von "Gefährdern" spricht, denn dieser Begriff steht gewöhnlich im Zusammenhang mit konkreter polizeilicher Gefahrenabwehr und wird daher vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) verwendet.</p><p>Jedoch arbeitet der NDB mit dem Begriff der "Risikopersonen". Es handelt sich dabei um Personen, die aus Sicht des NDB ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit der Schweiz darstellen und bestimmte Kriterien erfüllen. Zum Beispiel: Begehung von Gewaltdelikten, persönliche Krisensituation, starke Radikalisierung, psychische Probleme, Führungsposition in einem Netzwerk. Es müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein, um als eine Risikoperson zu gelten; vielmehr zählt der Gesamtkontext und die Entwicklung über die Zeit. Der NDB zählt derzeit etwa 90 solche Fälle. Die meisten Risikopersonen, die sich in der Schweiz aufhalten, befinden sich bereits in einem Verfahren der Strafverfolgungsbehörden. Gegen die übrigen verfügt der NDB dank des neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121) über einige Mittel zur Beobachtung. Griffigere Massnahmen gegen Risikopersonen sind in Prüfung. Erst gilt es nun aber, das am 1. September 2017 in Kraft getretene NDG anzuwenden und die Ergebnisse zu analysieren.</p><p>Was die Kompetenzen von Fedpol betrifft, so beabsichtigt der Bundesrat, im Gesetzgebungsprojekt zu präventiv-polizeilichen Massnahmen vorzuschlagen, dass die Bewegungsfreiheit von Personen, bei denen eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie einen Terroranschlag ausüben könnten, oder welche terroristische Gewaltpropaganda verbreiten, eingeschränkt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Personen, welche die innere Sicherheit der Schweiz gefährden (respektive Personen, bei denen eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie einen Terroranschlag verüben könnten, oder welche terroristisches Gedankengut verbreiten) und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) als sogenannte "Gefährder" bekannt sind, zwingend und permanent elektronisch überwacht werden können. Dadurch soll sichergestellt sein, dass der NDB oder die zuständige Behörde diese potenziellen Terroristen jederzeit lokalisieren und überwachen können (z. B. über sog. "Fussfesseln"). Der NDB ist entsprechend verpflichtet, diese Liste zu diesem Zwecke auch aktuell zu halten.</p>
  • Permanente Überwachung von Gefährdern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Ausland sind schon etliche Anschläge durch Personen verübt worden, welche der Polizei bekannt waren. Es fehlten aber die Mittel, diese rund um die Uhr zu überwachen. Auch in der Schweiz muss man davon ausgehen, dass solche "Gefährder" existieren und Anschläge auch hier verüben wollen oder Vorbereitungshandlungen für Anschläge im Ausland treffen. Weiter muss überwacht werden, wer terroristisches Gedankengut verbreitet. Das Grundrecht, sich in der Schweiz frei bewegen zu können, ist für diese Personen einzuschränken, und sie sind zu überwachen. Die Sicherheit von Bevölkerung und Infrastruktur hat höchste Priorität.</p>
    • <p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) nicht von "Gefährdern" spricht, denn dieser Begriff steht gewöhnlich im Zusammenhang mit konkreter polizeilicher Gefahrenabwehr und wird daher vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) verwendet.</p><p>Jedoch arbeitet der NDB mit dem Begriff der "Risikopersonen". Es handelt sich dabei um Personen, die aus Sicht des NDB ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit der Schweiz darstellen und bestimmte Kriterien erfüllen. Zum Beispiel: Begehung von Gewaltdelikten, persönliche Krisensituation, starke Radikalisierung, psychische Probleme, Führungsposition in einem Netzwerk. Es müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein, um als eine Risikoperson zu gelten; vielmehr zählt der Gesamtkontext und die Entwicklung über die Zeit. Der NDB zählt derzeit etwa 90 solche Fälle. Die meisten Risikopersonen, die sich in der Schweiz aufhalten, befinden sich bereits in einem Verfahren der Strafverfolgungsbehörden. Gegen die übrigen verfügt der NDB dank des neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG; SR 121) über einige Mittel zur Beobachtung. Griffigere Massnahmen gegen Risikopersonen sind in Prüfung. Erst gilt es nun aber, das am 1. September 2017 in Kraft getretene NDG anzuwenden und die Ergebnisse zu analysieren.</p><p>Was die Kompetenzen von Fedpol betrifft, so beabsichtigt der Bundesrat, im Gesetzgebungsprojekt zu präventiv-polizeilichen Massnahmen vorzuschlagen, dass die Bewegungsfreiheit von Personen, bei denen eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie einen Terroranschlag ausüben könnten, oder welche terroristische Gewaltpropaganda verbreiten, eingeschränkt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Personen, welche die innere Sicherheit der Schweiz gefährden (respektive Personen, bei denen eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie einen Terroranschlag verüben könnten, oder welche terroristisches Gedankengut verbreiten) und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) als sogenannte "Gefährder" bekannt sind, zwingend und permanent elektronisch überwacht werden können. Dadurch soll sichergestellt sein, dass der NDB oder die zuständige Behörde diese potenziellen Terroristen jederzeit lokalisieren und überwachen können (z. B. über sog. "Fussfesseln"). Der NDB ist entsprechend verpflichtet, diese Liste zu diesem Zwecke auch aktuell zu halten.</p>
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