Milchpumpe. Eine Vergütung ist gerechtfertigt

ShortId
17.3732
Id
20173732
Updated
28.07.2023 03:58
Language
de
Title
Milchpumpe. Eine Vergütung ist gerechtfertigt
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. In der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) ist die Vergütung des Kaufes von handbetriebenen Milchpumpen enthalten. Bei den teureren elektrisch betriebenen Milchpumpen ist nur die Miete vorgesehen. Eine Einschränkung auf acht Wochen nach Niederkunft ist nicht enthalten. Diese Regelung gilt seit Einführung der Migel im Jahr 1996. Im Rahmen des Projektes der Migel-Revision wird die gesamte Liste seit 2016 bis Ende 2019 betreffend Struktur, Beschreibung und Inhalt der Positionen und der Höchstvergütungsbeträge überprüft und gegebenenfalls angepasst. In diesem Rahmen wird auch die Frage des Kaufes von elektrisch betriebenen Milchpumpen geprüft werden. Im Anschluss an das Revisionsprojekt wird ein System mit regelmässiger periodischer Überprüfung der Migel installiert.</p><p>Ferner steht es allen interessierten Kreisen offen, jederzeit einen Antrag zur Anpassung der Migel einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit abrufbar. Die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände prüft in der Folge die Leistung und gibt eine Empfehlung ab. Der definitive Entscheid in Bezug auf die Kostenübernahme wird vom Eidgenössischen Departement des Innern getroffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Krankenkassen zahlen nur die Miete einer Milchpumpe, jedoch nicht den Kauf. Das ist absurd, denn die Miete ist je nach Dauer teurer als der Kauf einer neuen Milchpumpe, die ungefähr 200 Franken kostet. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Kauf einer Milchpumpe nicht, weil dies nicht auf der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) aufgeführt ist. Die Migel regelt die Mittel und Gegenstände, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Kurz gesagt regelt diese Liste, was die Krankenkassen übernehmen müssen. Zwar vergüten einige Krankenkassen den Kauf einer Milchpumpe (teilweise), jedoch nur während acht Wochen nach der Entbindung. Viele Frauen benötigen die Milchpumpe jedoch erst, wenn sie ihre Arbeit wieder aufnehmen, d. h. 14 Wochen nach der Entbindung. Die Vorteile der Muttermilch für Säuglinge sind nachgewiesen. Wenn wir die Mütter unterstützen wollen, muss die Milchpumpe zwingend durch die Kassen vergütet werden.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Lösungen sieht der Bundesrat vor, um das Paradox zu beheben, dass die Miete einer Milchpumpe von der Krankenkasse bezahlt wird, der Kauf jedoch nicht?</p><p>2. Ist es vorstellbar, die Milchpumpe in die Migel aufzunehmen, damit deren Kauf auch später als acht Wochen nach der Entbindung übernommen wird?</p>
  • Milchpumpe. Eine Vergütung ist gerechtfertigt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. In der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) ist die Vergütung des Kaufes von handbetriebenen Milchpumpen enthalten. Bei den teureren elektrisch betriebenen Milchpumpen ist nur die Miete vorgesehen. Eine Einschränkung auf acht Wochen nach Niederkunft ist nicht enthalten. Diese Regelung gilt seit Einführung der Migel im Jahr 1996. Im Rahmen des Projektes der Migel-Revision wird die gesamte Liste seit 2016 bis Ende 2019 betreffend Struktur, Beschreibung und Inhalt der Positionen und der Höchstvergütungsbeträge überprüft und gegebenenfalls angepasst. In diesem Rahmen wird auch die Frage des Kaufes von elektrisch betriebenen Milchpumpen geprüft werden. Im Anschluss an das Revisionsprojekt wird ein System mit regelmässiger periodischer Überprüfung der Migel installiert.</p><p>Ferner steht es allen interessierten Kreisen offen, jederzeit einen Antrag zur Anpassung der Migel einzureichen. Die entsprechenden Formulare sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit abrufbar. Die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände prüft in der Folge die Leistung und gibt eine Empfehlung ab. Der definitive Entscheid in Bezug auf die Kostenübernahme wird vom Eidgenössischen Departement des Innern getroffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Krankenkassen zahlen nur die Miete einer Milchpumpe, jedoch nicht den Kauf. Das ist absurd, denn die Miete ist je nach Dauer teurer als der Kauf einer neuen Milchpumpe, die ungefähr 200 Franken kostet. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Kauf einer Milchpumpe nicht, weil dies nicht auf der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) aufgeführt ist. Die Migel regelt die Mittel und Gegenstände, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Kurz gesagt regelt diese Liste, was die Krankenkassen übernehmen müssen. Zwar vergüten einige Krankenkassen den Kauf einer Milchpumpe (teilweise), jedoch nur während acht Wochen nach der Entbindung. Viele Frauen benötigen die Milchpumpe jedoch erst, wenn sie ihre Arbeit wieder aufnehmen, d. h. 14 Wochen nach der Entbindung. Die Vorteile der Muttermilch für Säuglinge sind nachgewiesen. Wenn wir die Mütter unterstützen wollen, muss die Milchpumpe zwingend durch die Kassen vergütet werden.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Lösungen sieht der Bundesrat vor, um das Paradox zu beheben, dass die Miete einer Milchpumpe von der Krankenkasse bezahlt wird, der Kauf jedoch nicht?</p><p>2. Ist es vorstellbar, die Milchpumpe in die Migel aufzunehmen, damit deren Kauf auch später als acht Wochen nach der Entbindung übernommen wird?</p>
    • Milchpumpe. Eine Vergütung ist gerechtfertigt

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