Westsahara-Konflikt. Anwendbarkeit des Abkommens zwischen den Efta-Staaten und Marokko

ShortId
17.3736
Id
20173736
Updated
28.07.2023 03:59
Language
de
Title
Westsahara-Konflikt. Anwendbarkeit des Abkommens zwischen den Efta-Staaten und Marokko
AdditionalIndexing
08;15;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Die Schweiz folgt der internationalen Praxis, wonach die Westsahara als nichtselbstverwaltetes Gebiet im Sinne von Artikel 73 der Charta der Vereinten Nationen gilt.</p><p>Die Schweiz anerkennt demnach weder die Westsahara als Teil des marokkanischen Staatsgebiets noch die Demokratische Arabische Republik Sahara, die 1976 von der Polisario-Front ausgerufen wurde.</p><p>Die Efta-Staaten haben sich immer auf den Standpunkt gestellt, dass das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den Efta-Staaten und Marokko nur auf das anerkannte Staatsgebiet von Marokko, jedoch nicht auf das Gebiet der Westsahara anwendbar ist. Aus diesem Grund können Produkte, die in der Westsahara produziert sind, nicht von einer präferenziellen Behandlung im Rahmen des FHA profitieren.</p><p>Zollpräferenzen werden u. a. nur gewährt, wenn ein formell gültiger Ursprungsnachweis des Freihandelspartners vorliegt. Unter dem FHA hat die Schweizer Zollverwaltung die Möglichkeit, Nachprüfungsgesuche an die marokkanischen Zollbehörden zu richten. Von dieser Möglichkeit hat die Schweiz wiederholt Gebrauch gemacht.</p><p>4./5. Die Schweiz begrüsst die Ernennung von Horst Köhler zum Sondergesandten des Uno-Generalsekretärs für die Westsahara und wird den entsprechenden Verhandlungsprozess der Uno weiterhin unterstützen. Sie ist nach wie vor überzeugt, dass eine gerechte, dauerhafte und für alle Seiten annehmbare Lösung nur auf dem Verhandlungsweg herbeigeführt werden kann. Zu diesem Zweck wird die Schweiz auch in Zukunft die Bemühungen der Vereinten Nationen sowie des UN-Sondergesandten für die Westsahara mittragen. Im Rahmen der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (Minurso) hat die Schweiz gegenwärtig zwei Militärbeobachter und zwei Minenräumexperten entsandt.</p><p>6. Die im Oktober in den Lagern von Tindouf durchgeführte technische Mission der humanitären Hilfe der Schweiz erfolgte im Rahmen der Massnahmen, mit denen das EDA eine enge Begleitung der von ihm unterstützten Projekte und die Einhaltung der für die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit geltenden Standards gewährleisten will. Der operative Einsatz interessierte sich in erster Linie für die Tätigkeiten des Welternährungsprogramms (World Food Programme, WFP), das zur Verbesserung der Ernährungssituation in den Lagern von Tindouf seit Jahren durch die humanitäre Hilfe unterstützt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Europäische Union und Marokko haben 2012 ein Abkommen mit Massnahmen zur Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen ("Liberalisierungsabkommen") abgeschlossen. Mit dem Beschluss vom 21. Dezember 2016 hat das Gericht der Europäischen Union befunden, dass das Liberalisierungsabkommen auf das Gebiet der Westsahara keine Anwendung findet (Urteil in der Rechtssache C 104/16 P). Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein, Waren mit Ursprung in den besetzten Gebieten der Westsahara als marokkanische Produkte zu deklarieren und auszuführen. Das ist für die Sachlage in der Westsahara und die Bestrebungen der Uno ein grosser Erfolg. Die Europäische Freihandelsassoziation (Efta) und Marokko haben 1997 ein Freihandelsabkommen über landwirtschaftliche und industrielle Erzeugnisse abgeschlossen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist sichergestellt, dass das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Marokko auf das Gebiet der Westsahara keine Anwendung findet?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen kann der Bundesrat dies sicherstellen?</p><p>3. Gibt es ein kontinuierliches Monitoring und Reporting?</p><p>4. Wie unterstützt der Bundesrat gegenwärtig die Bemühungen, den Konflikt um die Westsahara friedlich und dauerhaft zu lösen?</p><p>5. Vor Kurzem hat der Uno-Generalsekretär den ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler zum Uno-Sondergesandten für die Westsahara ernannt. Könnte dies dazu beitragen, dass die Schweiz ihre Bemühungen um eine Lösung in einem Konflikt, der für die sahrauischen Flüchtlinge sowie die sahrauischen Einwohnerinnen und Einwohner immer belastender wird, verstärkt?</p><p>6. Welches Ziel wurde mit dem Besuch von Vertreterinnen und Vertretern der Deza in den sahrauischen Flüchtlingslagern im September 2017 verfolgt?</p>
  • Westsahara-Konflikt. Anwendbarkeit des Abkommens zwischen den Efta-Staaten und Marokko
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Die Schweiz folgt der internationalen Praxis, wonach die Westsahara als nichtselbstverwaltetes Gebiet im Sinne von Artikel 73 der Charta der Vereinten Nationen gilt.</p><p>Die Schweiz anerkennt demnach weder die Westsahara als Teil des marokkanischen Staatsgebiets noch die Demokratische Arabische Republik Sahara, die 1976 von der Polisario-Front ausgerufen wurde.</p><p>Die Efta-Staaten haben sich immer auf den Standpunkt gestellt, dass das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den Efta-Staaten und Marokko nur auf das anerkannte Staatsgebiet von Marokko, jedoch nicht auf das Gebiet der Westsahara anwendbar ist. Aus diesem Grund können Produkte, die in der Westsahara produziert sind, nicht von einer präferenziellen Behandlung im Rahmen des FHA profitieren.</p><p>Zollpräferenzen werden u. a. nur gewährt, wenn ein formell gültiger Ursprungsnachweis des Freihandelspartners vorliegt. Unter dem FHA hat die Schweizer Zollverwaltung die Möglichkeit, Nachprüfungsgesuche an die marokkanischen Zollbehörden zu richten. Von dieser Möglichkeit hat die Schweiz wiederholt Gebrauch gemacht.</p><p>4./5. Die Schweiz begrüsst die Ernennung von Horst Köhler zum Sondergesandten des Uno-Generalsekretärs für die Westsahara und wird den entsprechenden Verhandlungsprozess der Uno weiterhin unterstützen. Sie ist nach wie vor überzeugt, dass eine gerechte, dauerhafte und für alle Seiten annehmbare Lösung nur auf dem Verhandlungsweg herbeigeführt werden kann. Zu diesem Zweck wird die Schweiz auch in Zukunft die Bemühungen der Vereinten Nationen sowie des UN-Sondergesandten für die Westsahara mittragen. Im Rahmen der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (Minurso) hat die Schweiz gegenwärtig zwei Militärbeobachter und zwei Minenräumexperten entsandt.</p><p>6. Die im Oktober in den Lagern von Tindouf durchgeführte technische Mission der humanitären Hilfe der Schweiz erfolgte im Rahmen der Massnahmen, mit denen das EDA eine enge Begleitung der von ihm unterstützten Projekte und die Einhaltung der für die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit geltenden Standards gewährleisten will. Der operative Einsatz interessierte sich in erster Linie für die Tätigkeiten des Welternährungsprogramms (World Food Programme, WFP), das zur Verbesserung der Ernährungssituation in den Lagern von Tindouf seit Jahren durch die humanitäre Hilfe unterstützt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Europäische Union und Marokko haben 2012 ein Abkommen mit Massnahmen zur Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen ("Liberalisierungsabkommen") abgeschlossen. Mit dem Beschluss vom 21. Dezember 2016 hat das Gericht der Europäischen Union befunden, dass das Liberalisierungsabkommen auf das Gebiet der Westsahara keine Anwendung findet (Urteil in der Rechtssache C 104/16 P). Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein, Waren mit Ursprung in den besetzten Gebieten der Westsahara als marokkanische Produkte zu deklarieren und auszuführen. Das ist für die Sachlage in der Westsahara und die Bestrebungen der Uno ein grosser Erfolg. Die Europäische Freihandelsassoziation (Efta) und Marokko haben 1997 ein Freihandelsabkommen über landwirtschaftliche und industrielle Erzeugnisse abgeschlossen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist sichergestellt, dass das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Marokko auf das Gebiet der Westsahara keine Anwendung findet?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen kann der Bundesrat dies sicherstellen?</p><p>3. Gibt es ein kontinuierliches Monitoring und Reporting?</p><p>4. Wie unterstützt der Bundesrat gegenwärtig die Bemühungen, den Konflikt um die Westsahara friedlich und dauerhaft zu lösen?</p><p>5. Vor Kurzem hat der Uno-Generalsekretär den ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler zum Uno-Sondergesandten für die Westsahara ernannt. Könnte dies dazu beitragen, dass die Schweiz ihre Bemühungen um eine Lösung in einem Konflikt, der für die sahrauischen Flüchtlinge sowie die sahrauischen Einwohnerinnen und Einwohner immer belastender wird, verstärkt?</p><p>6. Welches Ziel wurde mit dem Besuch von Vertreterinnen und Vertretern der Deza in den sahrauischen Flüchtlingslagern im September 2017 verfolgt?</p>
    • Westsahara-Konflikt. Anwendbarkeit des Abkommens zwischen den Efta-Staaten und Marokko

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