Rastatt darf nicht wieder passieren

ShortId
17.3746
Id
20173746
Updated
28.07.2023 04:19
Language
de
Title
Rastatt darf nicht wieder passieren
AdditionalIndexing
48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Streckensperrung in Rastatt (D) hat den Bahngüterverkehr auf der wichtigsten Zufahrtsstrecke praktisch lahmgelegt. Das Krisenmanagement der Korridororganisationen, Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmen hat nicht überzeugt. Andere Baustellen wurden nicht sofort geräumt, um Umfahrungsmöglichkeiten zu schaffen, die hohen Voraussetzungen an Sprachkenntnisse der Lokführer haben ihren freizügigen Einsatz auf Umfahrungsstrecken behindert. Der Personenverkehr wurde prioritär behandelt. Die Wirtschaft und die von ihr beauftragten Operateure hatten zur Aufrechterhaltung des Verkehrs und damit der Versorgung des Landes Verkehre auf Strasse und Schiff zu verlagern und entsprechende Mehrkosten zu tragen. Das Bundesamt für Verkehr hat die Situation richtig eingeschätzt und kurzfristig die Abgeltungen für den von Rastatt betroffenen alpenquerenden kombinierten Verkehr erhöht. Für den konventionellen Bahnverkehr sowie den Import- und Exportverkehr hingegen sind keine Entlastungsmassnahmen zugunsten der Wirtschaft vorgesehen. Strategisch sollten unbedingt Anreize gesetzt und Strukturen geschaffen werden, die die Bewältigung von Störungen beschleunigen. Für die einfachere Nutzung von Umfahrungsstrecken sollten zudem die Anforderungen an die Sprachkenntnisse für Lokführer revidiert und an diejenigen der Lastwagenchauffeure angeglichen werden.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat wird sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die internationale Zusammenarbeit auf und zwischen den europäischen Güterverkehrskorridoren verbessert wird. Die bestehenden Gremien der Güterverkehrskorridore, namentlich der Exekutivrat (Ebene Verkehrsministerien) und der Verwaltungsrat (Infrastrukturbetreiber), sind zu stärken. Zudem strebt der Bundesrat eine höherrangige Vertretung der Infrastrukturbetreiber und Bahnen im bilateralen Eisenbahn-Lenkungsausschuss Schweiz-Deutschland an. Die bisherigen Regeln für die Festlegung von Alternativrouten und das Verkehrsmanagement bei Störungen haben sich im Fall der Unterbrechung der Rheintalstrecke als ungenügend erwiesen. Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass alle Akteure die Lehren ziehen. Ausbauten auf den Korridoren müssen priorisiert und vorangetrieben, die technische Vereinheitlichung nach europäischen Standards umgesetzt und das grenzüberschreitende Krisenmanagement der Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmen verbessert werden.</p><p>2. Gestützt auf die Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (SR 520.16) sowie die Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV; SR 742.122) ist die SBB AG mit der operativen Koordination von Massnahmen im Ereignisfall auf der Schiene in der Schweiz beauftragt. Sie hat dafür bei SBB Infrastruktur den Notfallstab Betrieb eingesetzt. Dieser ist innerhalb der SBB sowie gegenüber anderen Infrastrukturbetreibern und den Eisenbahnverkehrsunternehmen weisungsberechtigt. Der Notfallstab Betrieb hat diese Aufgabe im vorliegenden Fall kompetent wahrgenommen. Er ist jedoch nur für die Krisenbewältigung innerhalb der Schweiz zuständig. Für die internationale Koordination ist die Stärkung der Korridororgane nötig. Diese müssen mit den entsprechenden Weisungsrechten gegenüber den nationalen Notfallstäben ausgestattet werden.</p><p>3. Die Anpassung der Haftungsbestimmungen wird international zu überprüfen sein. Der Bundesrat wird diese Frage auf internationaler Ebene ansprechen.</p><p>4. Für die Förderung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs (inklusive des Import-, Export- und Binnenverkehrs über die Alpen) hat das Parlament Betriebsbeiträge von rund 150 Millionen Franken für das laufende Jahr bewilligt. Weil die Betriebsabgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr nach effektiver Leistung ausbezahlt werden, wurden aufgrund der ausgefallenen Züge Mittel im entsprechenden Kredit frei. Ein Teil dieser Fördermittel wurde für Sofortmassnahmen eingesetzt. Dies soll es dem Schienengüterverkehr durch die Alpen ermöglichen, sich nach der Sperrung der Rheintalstrecke wieder im Markt zu verankern und Verluste wettzumachen. Falls die Streckensperrung in Rastatt indirekt zu geringeren Verkehrsmengen im schweizerischen Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) führt, wird das Bundesamt für Verkehr prüfen, ob die Abgeltung je zugestelltem Wagen im EWLV unter Berücksichtigung der Budgetrestriktionen geringfügig erhöht werden kann. Für weiter gehende Abfederungen der Auswirkungen im konventionellen Bahnverkehr sowie im Import- und Exportverkehr fehlen die gesetzlichen Grundlagen.</p><p>5. Der Bundesrat legt grosses Gewicht auf gleich lange Spiesse für den Gütertransport auf Schiene und Strasse. Im nationalen Bereich werden Lokomotivführer und Lastwagenfahrer, soweit dies sachlich möglich ist, weitgehend gleich behandelt und kontrolliert (Einhaltung der Arbeitszeiten und weitere Sozialvorschriften). Im internationalen Bereich begrüsst der Bundesrat das Mobilitätspaket der EU, das eine Verbesserung der Sozialbedingungen für die Lastwagenchauffeure vorsieht. Lokomotivführer können bereits heute grenzüberschreitend eingesetzt werden. Allerdings bedingen die unterschiedlichen Betriebsvorschriften, Signalsysteme und Sprachen eine entsprechende Schulung. Hier wird von den Eisenbahnunternehmen erwartet, dass sie die Lokführer auch auf alternativen Routen ausbilden und ihnen die nötige Fahrpraxis ermöglichen. Die Schweiz unterstützt eine Vereinheitlichung im grenzüberschreitenden Verkehr, damit längerfristig ein interoperables europäisches Bahnnetz entsteht. Einen Beitrag leistet sie unter anderem mit der Vorschrift, dass der Gotthard-Basistunnel sowohl allein mit deutschen als auch allein mit italienischen Sprachkenntnissen befahren werden kann. Die Sprachkompetenz wird damit nicht beim Lokführer, sondern beim Personal der Betriebszentralen erweitert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Was unternimmt der Bundesrat auf europäischer Ebene, damit das Krisenmanagement der Korridororganisationen, Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmen verbessert wird?</p><p>2. Was unternimmt er auf schweizerischer Ebene, damit eine schlagkräftige Koordinationsstelle geschaffen wird, die alle Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnkunden geeignet ins Krisenmanagement einbezieht?</p><p>3. Wird er die Haftungsbestimmungen für Infrastrukturbetreiber als Monopolunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen revidieren, um stärkere Anreize zur raschen Bewältigung von Störungen zu setzen? </p><p>4. Warum will er die finanziellen Folgen von Rastatt nur im alpenquerenden kombinierten Verkehr, nicht jedoch im konventionellen und im Import- und Exportverkehr mildern?</p><p>5. Was unternimmt er, damit die Ungleichbehandlung von Lokführern und Lastwagenchauffeuren bei internationalen und nationalen Fahrten beseitigt werden kann und auch die Lokführer freizügig auf allen Netzen fahren können?</p>
  • Rastatt darf nicht wieder passieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Streckensperrung in Rastatt (D) hat den Bahngüterverkehr auf der wichtigsten Zufahrtsstrecke praktisch lahmgelegt. Das Krisenmanagement der Korridororganisationen, Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmen hat nicht überzeugt. Andere Baustellen wurden nicht sofort geräumt, um Umfahrungsmöglichkeiten zu schaffen, die hohen Voraussetzungen an Sprachkenntnisse der Lokführer haben ihren freizügigen Einsatz auf Umfahrungsstrecken behindert. Der Personenverkehr wurde prioritär behandelt. Die Wirtschaft und die von ihr beauftragten Operateure hatten zur Aufrechterhaltung des Verkehrs und damit der Versorgung des Landes Verkehre auf Strasse und Schiff zu verlagern und entsprechende Mehrkosten zu tragen. Das Bundesamt für Verkehr hat die Situation richtig eingeschätzt und kurzfristig die Abgeltungen für den von Rastatt betroffenen alpenquerenden kombinierten Verkehr erhöht. Für den konventionellen Bahnverkehr sowie den Import- und Exportverkehr hingegen sind keine Entlastungsmassnahmen zugunsten der Wirtschaft vorgesehen. Strategisch sollten unbedingt Anreize gesetzt und Strukturen geschaffen werden, die die Bewältigung von Störungen beschleunigen. Für die einfachere Nutzung von Umfahrungsstrecken sollten zudem die Anforderungen an die Sprachkenntnisse für Lokführer revidiert und an diejenigen der Lastwagenchauffeure angeglichen werden.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat wird sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die internationale Zusammenarbeit auf und zwischen den europäischen Güterverkehrskorridoren verbessert wird. Die bestehenden Gremien der Güterverkehrskorridore, namentlich der Exekutivrat (Ebene Verkehrsministerien) und der Verwaltungsrat (Infrastrukturbetreiber), sind zu stärken. Zudem strebt der Bundesrat eine höherrangige Vertretung der Infrastrukturbetreiber und Bahnen im bilateralen Eisenbahn-Lenkungsausschuss Schweiz-Deutschland an. Die bisherigen Regeln für die Festlegung von Alternativrouten und das Verkehrsmanagement bei Störungen haben sich im Fall der Unterbrechung der Rheintalstrecke als ungenügend erwiesen. Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass alle Akteure die Lehren ziehen. Ausbauten auf den Korridoren müssen priorisiert und vorangetrieben, die technische Vereinheitlichung nach europäischen Standards umgesetzt und das grenzüberschreitende Krisenmanagement der Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmen verbessert werden.</p><p>2. Gestützt auf die Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle (SR 520.16) sowie die Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV; SR 742.122) ist die SBB AG mit der operativen Koordination von Massnahmen im Ereignisfall auf der Schiene in der Schweiz beauftragt. Sie hat dafür bei SBB Infrastruktur den Notfallstab Betrieb eingesetzt. Dieser ist innerhalb der SBB sowie gegenüber anderen Infrastrukturbetreibern und den Eisenbahnverkehrsunternehmen weisungsberechtigt. Der Notfallstab Betrieb hat diese Aufgabe im vorliegenden Fall kompetent wahrgenommen. Er ist jedoch nur für die Krisenbewältigung innerhalb der Schweiz zuständig. Für die internationale Koordination ist die Stärkung der Korridororgane nötig. Diese müssen mit den entsprechenden Weisungsrechten gegenüber den nationalen Notfallstäben ausgestattet werden.</p><p>3. Die Anpassung der Haftungsbestimmungen wird international zu überprüfen sein. Der Bundesrat wird diese Frage auf internationaler Ebene ansprechen.</p><p>4. Für die Förderung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs (inklusive des Import-, Export- und Binnenverkehrs über die Alpen) hat das Parlament Betriebsbeiträge von rund 150 Millionen Franken für das laufende Jahr bewilligt. Weil die Betriebsabgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr nach effektiver Leistung ausbezahlt werden, wurden aufgrund der ausgefallenen Züge Mittel im entsprechenden Kredit frei. Ein Teil dieser Fördermittel wurde für Sofortmassnahmen eingesetzt. Dies soll es dem Schienengüterverkehr durch die Alpen ermöglichen, sich nach der Sperrung der Rheintalstrecke wieder im Markt zu verankern und Verluste wettzumachen. Falls die Streckensperrung in Rastatt indirekt zu geringeren Verkehrsmengen im schweizerischen Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) führt, wird das Bundesamt für Verkehr prüfen, ob die Abgeltung je zugestelltem Wagen im EWLV unter Berücksichtigung der Budgetrestriktionen geringfügig erhöht werden kann. Für weiter gehende Abfederungen der Auswirkungen im konventionellen Bahnverkehr sowie im Import- und Exportverkehr fehlen die gesetzlichen Grundlagen.</p><p>5. Der Bundesrat legt grosses Gewicht auf gleich lange Spiesse für den Gütertransport auf Schiene und Strasse. Im nationalen Bereich werden Lokomotivführer und Lastwagenfahrer, soweit dies sachlich möglich ist, weitgehend gleich behandelt und kontrolliert (Einhaltung der Arbeitszeiten und weitere Sozialvorschriften). Im internationalen Bereich begrüsst der Bundesrat das Mobilitätspaket der EU, das eine Verbesserung der Sozialbedingungen für die Lastwagenchauffeure vorsieht. Lokomotivführer können bereits heute grenzüberschreitend eingesetzt werden. Allerdings bedingen die unterschiedlichen Betriebsvorschriften, Signalsysteme und Sprachen eine entsprechende Schulung. Hier wird von den Eisenbahnunternehmen erwartet, dass sie die Lokführer auch auf alternativen Routen ausbilden und ihnen die nötige Fahrpraxis ermöglichen. Die Schweiz unterstützt eine Vereinheitlichung im grenzüberschreitenden Verkehr, damit längerfristig ein interoperables europäisches Bahnnetz entsteht. Einen Beitrag leistet sie unter anderem mit der Vorschrift, dass der Gotthard-Basistunnel sowohl allein mit deutschen als auch allein mit italienischen Sprachkenntnissen befahren werden kann. Die Sprachkompetenz wird damit nicht beim Lokführer, sondern beim Personal der Betriebszentralen erweitert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Was unternimmt der Bundesrat auf europäischer Ebene, damit das Krisenmanagement der Korridororganisationen, Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmen verbessert wird?</p><p>2. Was unternimmt er auf schweizerischer Ebene, damit eine schlagkräftige Koordinationsstelle geschaffen wird, die alle Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnkunden geeignet ins Krisenmanagement einbezieht?</p><p>3. Wird er die Haftungsbestimmungen für Infrastrukturbetreiber als Monopolunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen revidieren, um stärkere Anreize zur raschen Bewältigung von Störungen zu setzen? </p><p>4. Warum will er die finanziellen Folgen von Rastatt nur im alpenquerenden kombinierten Verkehr, nicht jedoch im konventionellen und im Import- und Exportverkehr mildern?</p><p>5. Was unternimmt er, damit die Ungleichbehandlung von Lokführern und Lastwagenchauffeuren bei internationalen und nationalen Fahrten beseitigt werden kann und auch die Lokführer freizügig auf allen Netzen fahren können?</p>
    • Rastatt darf nicht wieder passieren

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