Wie stark wird die AHV durch die Zuwanderung belastet?

ShortId
17.3755
Id
20173755
Updated
28.07.2023 04:14
Language
de
Title
Wie stark wird die AHV durch die Zuwanderung belastet?
AdditionalIndexing
2836;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Bei den EU-/Efta-Staatsangehörigen (knapp 70 Prozent der zugewanderten Personen zwischen 2007 und 2016 waren EU-/Efta-Staatsangehörige) lag die Erwerbsbeteiligung der 25- bis 64-Jährigen über derjenigen der Schweizer (90,2 Prozent gegenüber 87,8 Prozent). Bei den Angehörigen von Staaten ausserhalb der EU/Efta lag die Erwerbsbeteiligung der 25- bis 64-Jährigen tiefer als bei den Schweizern (72,0 Prozent gegenüber 87,8 Prozent).</p><p>Beitragspflichtig in der AHV sind nicht nur Personen, die vom Arbeitsmarkt aufgenommen wurden. Neben den Erwerbstätigen ab dem 18. Altersjahr sind auch Nichterwerbstätige mit Wohnsitz in der Schweiz ab dem 20. Altersjahr beitragspflichtig. Ausgenommen von der Beitragspflicht sind also nur eingewanderte Personen unterhalb der Beitragsaltersgrenzen und Personen, welche das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Zusätzlich ist die Beitragspflicht für nichterwerbstätige Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene sistiert, solange sie keine Aufenthaltsbewilligung erhalten oder als Flüchtlinge anerkannt werden. Daraus ergibt sich, dass von den zwischen 2007 und 2016 zugewanderten Personen mehr als 80 Prozent (also rund 1,2 Millionen Personen) ab dem Zeitpunkt der Einreise beitragspflichtig waren. Statistische Angaben dazu, wer von den zwischen 2007 und 2016 zugewanderten Personen in der Schweiz AHV-Beiträge von unter zwei Jahren bezahlt hat, sind nicht verfügbar.</p><p>3. Zur erwarteten Verweildauer der zugewanderten Bevölkerung ist im Hinblick auf die Berechnung künftiger Rentenansprüche keine Modellrechnung verfügbar. Für die zugewanderten EU-/Efta-Staatsangehörigen wurde im Rahmen des jährlichen Observatoriumsberichtes zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt festgestellt, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung im EU-/Efta-Raum massgeblich auf die Wanderungsbewegung der EU-/Efta-Staatsangehörigen auswirkt und entsprechende langfristige Hypothesen zur Verweildauer und damit auch verlässliche Angaben zu künftigen Rentenansprüchen nicht gemacht werden können.</p><p>4. Auf der Einnahmenseite ist festzuhalten, dass bei den Personen, die zwischen 2007 und 2016 eingewandert sind, die Arbeitsmarktintegration, die Erwerbsbeteiligung und der Ausbildungsstand hoch sind. Diese Einwanderer finanzieren massgeblich die Ausgaben der AHV, das heisst, sie finanzieren die laufenden Renten mit. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ohne die Zuwanderung aus den EU-/Efta-Staaten das Umlageergebnis bereits 2009 negativ gewesen wäre und unter gleichbleibenden Bedingungen seither die Ausgaben der AHV immer höher gewesen wären als die Einnahmen. Das negative Umlageergebnis wäre 2015 auf über 3 Milliarden Franken angestiegen, während es effektiv bei minus 579 Millionen Franken lag. Längerfristig führt die Nettozuwanderung jedoch zu zukünftigen Rentenansprüchen.</p><p>Die Renten der AHV hängen wesentlich davon ab, wie lange eine Person Beiträge geleistet hat. Ob eine Personengruppe wie bspw. eine Gruppe von Zuwanderern in einer Lebenszyklusperspektive netto mehr Leistungen aus der AHV bezieht, als sie einbezahlt hat, oder umgekehrt, hängt vor allem von ihrem Einkommensniveau ab. Am günstigsten fällt der Saldo für die AHV diesbezüglich bei der Arbeitsmarktzuwanderung aus dem EU-/Efta-Raum sowie bei der kontingentierten Arbeitskräftezuwanderung aus Drittstaaten aus, da viele von diesen Personen ein hohes Qualifikations- und Lohnniveau aufweisen. Weniger günstig beziehungsweise vermutlich negativ dürfte er bei der Zuwanderung auf dem Asylweg ausfallen. Exakte Saldi lassen sich nicht ermitteln, da sie von zahlreichen unsicheren Grössen wie z. B. von der Lohnentwicklung oder der Verweildauer der Zugewanderten abhängen. Die höhere Geburtenrate bei der ausländischen Bevölkerung könnte zusätzlich den Alterungsprozess der Gesellschaft und damit den für das langfristige Gleichgewicht der AHV wichtigen Altersquotienten (Rentner im Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung) dämpfen.</p><p>Ausgabenseitig gilt es zu beachten, dass in der Phase des Rentenbezugs die Leistungen auch stark von der Reallohnentwicklung abhängig sind. Eine Zunahme bei den Reallöhnen kann sich bei dieser Personengruppe negativ auf die Finanzen der AHV auswirken, da sie keine Beiträge mehr einzahlen, aber durch die Koppelung der Renten an die Lohnentwicklung mehr Leistungen beziehen und die Finanzen der AHV ausgabenseitig belasten. Eine Schätzung eines solchen Saldos ist sehr volatil und auch nur bedingt aussagekräftig, da die AHV auf dem Umlageverfahren basiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es wird immer wieder behauptet, die AHV müsse wegen der demografischen Entwicklung saniert werden. Über die Kostenfolgen der Zuwanderung in die AHV wird geschwiegen, oder sie werden gar als Vorteil dargestellt. Zahlen sind nicht bekannt.</p><p>Wie stark belastet die jüngste Zuwanderungswelle (seit 2007 sind über 800 000 Menschen in die Schweiz eingewandert) die AHV wirklich? Fakt ist: In spätestens 15 bis 20 Jahren ist ein Grossteil der jüngst Zugewanderten bereits Rentnerin oder Rentner. Die Beantwortung dieser Frage ist für eine Lösung der Finanzierungsprobleme der AHV insofern wichtig, als sich die AHV-zahlende Bevölkerung letztlich mit dieser Situation solidarisieren muss. Ansonsten werden künftige Volksabstimmungen zur AHV erst recht scheitern.</p><p>1. Wie viele der von 2007 bis 2016 eingewanderten Personen (inklusive FZA, Drittstaaten und Asylschiene) wurden vom Arbeitsmarkt tatsächlich aufgenommen und haben mindestens zwei oder mehr Jahre AHV-Beiträge bezahlt?</p><p>2. Wie viele der von 2007 bis 2016 eingewanderten Personen (inklusive FZA, Drittstaaten und Asylschiene) haben nie oder nur kurzzeitig (gesamthaft unter zwei Jahren) AHV-Beiträge bezahlt?</p><p>3. Wie viele Beitragsjahre haben die von 2007 bis 2016 eingewanderten Personen (inklusive FZA, Drittstaaten und Asylschiene) aufgrund ihres Alters bis zur Pensionierung durchschnittlich noch zu arbeiten und damit überhaupt Gelegenheit, AHV-Beiträge einzuzahlen?</p><p>4. Kann der Bundesrat das Delta zwischen den mutmasslichen AHV-Einnahmen und den mutmasslichen AHV-Ausgaben abschätzen, welches durch alle Personen, die im Zeitraum 2007-2016 über FZA, Drittstaatenregelung oder die Asylschiene in die Schweiz gekommen sind, entstehen wird? Wie hoch wird dieses Delta voraussichtlich sein?</p>
  • Wie stark wird die AHV durch die Zuwanderung belastet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Bei den EU-/Efta-Staatsangehörigen (knapp 70 Prozent der zugewanderten Personen zwischen 2007 und 2016 waren EU-/Efta-Staatsangehörige) lag die Erwerbsbeteiligung der 25- bis 64-Jährigen über derjenigen der Schweizer (90,2 Prozent gegenüber 87,8 Prozent). Bei den Angehörigen von Staaten ausserhalb der EU/Efta lag die Erwerbsbeteiligung der 25- bis 64-Jährigen tiefer als bei den Schweizern (72,0 Prozent gegenüber 87,8 Prozent).</p><p>Beitragspflichtig in der AHV sind nicht nur Personen, die vom Arbeitsmarkt aufgenommen wurden. Neben den Erwerbstätigen ab dem 18. Altersjahr sind auch Nichterwerbstätige mit Wohnsitz in der Schweiz ab dem 20. Altersjahr beitragspflichtig. Ausgenommen von der Beitragspflicht sind also nur eingewanderte Personen unterhalb der Beitragsaltersgrenzen und Personen, welche das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Zusätzlich ist die Beitragspflicht für nichterwerbstätige Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene sistiert, solange sie keine Aufenthaltsbewilligung erhalten oder als Flüchtlinge anerkannt werden. Daraus ergibt sich, dass von den zwischen 2007 und 2016 zugewanderten Personen mehr als 80 Prozent (also rund 1,2 Millionen Personen) ab dem Zeitpunkt der Einreise beitragspflichtig waren. Statistische Angaben dazu, wer von den zwischen 2007 und 2016 zugewanderten Personen in der Schweiz AHV-Beiträge von unter zwei Jahren bezahlt hat, sind nicht verfügbar.</p><p>3. Zur erwarteten Verweildauer der zugewanderten Bevölkerung ist im Hinblick auf die Berechnung künftiger Rentenansprüche keine Modellrechnung verfügbar. Für die zugewanderten EU-/Efta-Staatsangehörigen wurde im Rahmen des jährlichen Observatoriumsberichtes zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt festgestellt, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung im EU-/Efta-Raum massgeblich auf die Wanderungsbewegung der EU-/Efta-Staatsangehörigen auswirkt und entsprechende langfristige Hypothesen zur Verweildauer und damit auch verlässliche Angaben zu künftigen Rentenansprüchen nicht gemacht werden können.</p><p>4. Auf der Einnahmenseite ist festzuhalten, dass bei den Personen, die zwischen 2007 und 2016 eingewandert sind, die Arbeitsmarktintegration, die Erwerbsbeteiligung und der Ausbildungsstand hoch sind. Diese Einwanderer finanzieren massgeblich die Ausgaben der AHV, das heisst, sie finanzieren die laufenden Renten mit. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ohne die Zuwanderung aus den EU-/Efta-Staaten das Umlageergebnis bereits 2009 negativ gewesen wäre und unter gleichbleibenden Bedingungen seither die Ausgaben der AHV immer höher gewesen wären als die Einnahmen. Das negative Umlageergebnis wäre 2015 auf über 3 Milliarden Franken angestiegen, während es effektiv bei minus 579 Millionen Franken lag. Längerfristig führt die Nettozuwanderung jedoch zu zukünftigen Rentenansprüchen.</p><p>Die Renten der AHV hängen wesentlich davon ab, wie lange eine Person Beiträge geleistet hat. Ob eine Personengruppe wie bspw. eine Gruppe von Zuwanderern in einer Lebenszyklusperspektive netto mehr Leistungen aus der AHV bezieht, als sie einbezahlt hat, oder umgekehrt, hängt vor allem von ihrem Einkommensniveau ab. Am günstigsten fällt der Saldo für die AHV diesbezüglich bei der Arbeitsmarktzuwanderung aus dem EU-/Efta-Raum sowie bei der kontingentierten Arbeitskräftezuwanderung aus Drittstaaten aus, da viele von diesen Personen ein hohes Qualifikations- und Lohnniveau aufweisen. Weniger günstig beziehungsweise vermutlich negativ dürfte er bei der Zuwanderung auf dem Asylweg ausfallen. Exakte Saldi lassen sich nicht ermitteln, da sie von zahlreichen unsicheren Grössen wie z. B. von der Lohnentwicklung oder der Verweildauer der Zugewanderten abhängen. Die höhere Geburtenrate bei der ausländischen Bevölkerung könnte zusätzlich den Alterungsprozess der Gesellschaft und damit den für das langfristige Gleichgewicht der AHV wichtigen Altersquotienten (Rentner im Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung) dämpfen.</p><p>Ausgabenseitig gilt es zu beachten, dass in der Phase des Rentenbezugs die Leistungen auch stark von der Reallohnentwicklung abhängig sind. Eine Zunahme bei den Reallöhnen kann sich bei dieser Personengruppe negativ auf die Finanzen der AHV auswirken, da sie keine Beiträge mehr einzahlen, aber durch die Koppelung der Renten an die Lohnentwicklung mehr Leistungen beziehen und die Finanzen der AHV ausgabenseitig belasten. Eine Schätzung eines solchen Saldos ist sehr volatil und auch nur bedingt aussagekräftig, da die AHV auf dem Umlageverfahren basiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es wird immer wieder behauptet, die AHV müsse wegen der demografischen Entwicklung saniert werden. Über die Kostenfolgen der Zuwanderung in die AHV wird geschwiegen, oder sie werden gar als Vorteil dargestellt. Zahlen sind nicht bekannt.</p><p>Wie stark belastet die jüngste Zuwanderungswelle (seit 2007 sind über 800 000 Menschen in die Schweiz eingewandert) die AHV wirklich? Fakt ist: In spätestens 15 bis 20 Jahren ist ein Grossteil der jüngst Zugewanderten bereits Rentnerin oder Rentner. Die Beantwortung dieser Frage ist für eine Lösung der Finanzierungsprobleme der AHV insofern wichtig, als sich die AHV-zahlende Bevölkerung letztlich mit dieser Situation solidarisieren muss. Ansonsten werden künftige Volksabstimmungen zur AHV erst recht scheitern.</p><p>1. Wie viele der von 2007 bis 2016 eingewanderten Personen (inklusive FZA, Drittstaaten und Asylschiene) wurden vom Arbeitsmarkt tatsächlich aufgenommen und haben mindestens zwei oder mehr Jahre AHV-Beiträge bezahlt?</p><p>2. Wie viele der von 2007 bis 2016 eingewanderten Personen (inklusive FZA, Drittstaaten und Asylschiene) haben nie oder nur kurzzeitig (gesamthaft unter zwei Jahren) AHV-Beiträge bezahlt?</p><p>3. Wie viele Beitragsjahre haben die von 2007 bis 2016 eingewanderten Personen (inklusive FZA, Drittstaaten und Asylschiene) aufgrund ihres Alters bis zur Pensionierung durchschnittlich noch zu arbeiten und damit überhaupt Gelegenheit, AHV-Beiträge einzuzahlen?</p><p>4. Kann der Bundesrat das Delta zwischen den mutmasslichen AHV-Einnahmen und den mutmasslichen AHV-Ausgaben abschätzen, welches durch alle Personen, die im Zeitraum 2007-2016 über FZA, Drittstaatenregelung oder die Asylschiene in die Schweiz gekommen sind, entstehen wird? Wie hoch wird dieses Delta voraussichtlich sein?</p>
    • Wie stark wird die AHV durch die Zuwanderung belastet?

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