Extremismus in der Armee

ShortId
17.3756
Id
20173756
Updated
28.07.2023 04:13
Language
de
Title
Extremismus in der Armee
AdditionalIndexing
09;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der am 25. April 2017 publizierte Tätigkeitsbericht der Fachstelle Extremismus in der Armee zeigt auf, dass die Armee - durchaus als Spiegelbild unserer Gesellschaft - mit Extremismus konfrontiert ist. Insbesondere Rechtsextremismus und Dschihadismus gehören zu den wesentlichen Herausforderungen. Die Schweizer Armee duldet im Rahmen ihrer Nulltoleranzstrategie grundsätzlich keine extremistische Geisteshaltung. In Bezug auf die Massnahmen sind ihr aber oftmals die Hände gebunden, da radikales Gedankengut allein keinen Ausschlussgrund bedeutet und nur der gewalttätige Extremismus strafbar ist. Zudem sind die Ressourcen bei der Fachstelle für Extremismus mit 50 Stellenprozenten angesichts der potenziellen Risiken auffallend tief. Verbesserungspotenzial ist hier frühzeitig zu identifizieren und auszuschöpfen.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat würdigt das Engagement der Armee gegen jegliche Form von Extremismus in ihren Reihen. Sie setzt systematisch und konsequent eine Nulltoleranzstrategie gegenüber extremistischen, gewaltbefürwortenden Geisteshaltungen durch. Liegen nachweisliche extremistische Einstellungen oder Hinweise auf ein Gefährdungspotenzial vor, trifft die Armee vorsorgliche Massnahmen, wie die Verweigerung einer Kaderfunktion oder die Abnahme der Waffe. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Herausforderungen für die Armee im Bereich des Rechtsextremismus und mit dem Auftreten des islamistisch motivierten Gewaltextremismus zugenommen haben. Die geltende Rechtsordnung beschränkt jedoch die Handlungsmöglichkeiten der Armee. Zwar hat sie Einblick ins Strafregister, aber hängige Strafverfahren dürfen mangels der erforderlichen Rechtsgrundlage nicht direkt der Armee gemeldet werden.</p><p>2. Der Bundesrat beurteilt den Informationsaustausch als ausreichend. Die notwendigen Kontakte sind etabliert, und die Zusammenarbeit ist eingespielt. Die Armee hat Einsicht in das Strafregister betreffend Urteile wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens. Im Falle einer Personensicherheitsprüfung findet eine umfassende Datenerhebung unter anderen beim Nachrichtendienst des Bundes, bei kantonalen Polizeikorps, bei Straf- und Strafvollzugsbehörden sowie bei Betreibungs- und Konkursämtern statt. </p><p>Bei konkreten Hinweisen auf ein Bedrohungspotenzial oder bei zivilpolizeilich relevanten Umständen melden dies die Organe der Militärischen Sicherheit dem Nachrichtendienst des Bundes beziehungsweise der zuständigen Polizeibehörde. Umgekehrt informiert der Nachrichtendienst des Bundes in solchen Fällen die Organe der Militärischen Sicherheit.</p><p>3. Die Fachstelle Extremismus in der Armee ist seit ihrer Schaffung im Jahre 2002 mit 50 Stellenprozenten dotiert. Administrativ ist sie der Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Generalsekretariat des Departementes des Innern angegliedert. Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport finanziert diese Stelle, die fachliche bzw. inhaltliche Führung wird durch das Personelle der Armee wahrgenommen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich dieses Konstrukt bestens bewährt hat, damit die Fachstelle ihre Aufgaben als Melde- und Beratungsstelle effizient erfüllen kann. Er ist sich aber auch bewusst, dass sich seit 2002 zum Beispiel die Anzahl der abzuklärenden Fälle und Beratungsanfragen um etwa den Faktor 7 erhöht hat. Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport prüft, ob im Rahmen der gegebenen finanziellen und personellen Möglichkeiten eine moderate Erhöhung der Stellenprozente möglich ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 25. April 2017 hat die Fachstelle Extremismus in der Armee ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 veröffentlicht. Wir bitten den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trotz angestrebter Nulltoleranz der Armee sind ihr oftmals die Hände gebunden, wenn kein Strafverfahren oder keine Verurteilung vorliegen. Welche Massnahmen plant er, um schnellere und härtere Sanktionen zu ermöglichen? </p><p>2. Welche Schnittstellen zum Nachrichtendienst, zu kantonalen oder anderen Stellen gewährleisten den Informationsaustausch, und wie beurteilt er diesen?</p><p>3. Ist es korrekt, dass die Fachstelle für Extremismus in der Armee mit 50 Stellenprozenten dotiert ist? Wie beurteilt er diese Dotierung?</p>
  • Extremismus in der Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der am 25. April 2017 publizierte Tätigkeitsbericht der Fachstelle Extremismus in der Armee zeigt auf, dass die Armee - durchaus als Spiegelbild unserer Gesellschaft - mit Extremismus konfrontiert ist. Insbesondere Rechtsextremismus und Dschihadismus gehören zu den wesentlichen Herausforderungen. Die Schweizer Armee duldet im Rahmen ihrer Nulltoleranzstrategie grundsätzlich keine extremistische Geisteshaltung. In Bezug auf die Massnahmen sind ihr aber oftmals die Hände gebunden, da radikales Gedankengut allein keinen Ausschlussgrund bedeutet und nur der gewalttätige Extremismus strafbar ist. Zudem sind die Ressourcen bei der Fachstelle für Extremismus mit 50 Stellenprozenten angesichts der potenziellen Risiken auffallend tief. Verbesserungspotenzial ist hier frühzeitig zu identifizieren und auszuschöpfen.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat würdigt das Engagement der Armee gegen jegliche Form von Extremismus in ihren Reihen. Sie setzt systematisch und konsequent eine Nulltoleranzstrategie gegenüber extremistischen, gewaltbefürwortenden Geisteshaltungen durch. Liegen nachweisliche extremistische Einstellungen oder Hinweise auf ein Gefährdungspotenzial vor, trifft die Armee vorsorgliche Massnahmen, wie die Verweigerung einer Kaderfunktion oder die Abnahme der Waffe. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Herausforderungen für die Armee im Bereich des Rechtsextremismus und mit dem Auftreten des islamistisch motivierten Gewaltextremismus zugenommen haben. Die geltende Rechtsordnung beschränkt jedoch die Handlungsmöglichkeiten der Armee. Zwar hat sie Einblick ins Strafregister, aber hängige Strafverfahren dürfen mangels der erforderlichen Rechtsgrundlage nicht direkt der Armee gemeldet werden.</p><p>2. Der Bundesrat beurteilt den Informationsaustausch als ausreichend. Die notwendigen Kontakte sind etabliert, und die Zusammenarbeit ist eingespielt. Die Armee hat Einsicht in das Strafregister betreffend Urteile wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens. Im Falle einer Personensicherheitsprüfung findet eine umfassende Datenerhebung unter anderen beim Nachrichtendienst des Bundes, bei kantonalen Polizeikorps, bei Straf- und Strafvollzugsbehörden sowie bei Betreibungs- und Konkursämtern statt. </p><p>Bei konkreten Hinweisen auf ein Bedrohungspotenzial oder bei zivilpolizeilich relevanten Umständen melden dies die Organe der Militärischen Sicherheit dem Nachrichtendienst des Bundes beziehungsweise der zuständigen Polizeibehörde. Umgekehrt informiert der Nachrichtendienst des Bundes in solchen Fällen die Organe der Militärischen Sicherheit.</p><p>3. Die Fachstelle Extremismus in der Armee ist seit ihrer Schaffung im Jahre 2002 mit 50 Stellenprozenten dotiert. Administrativ ist sie der Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Generalsekretariat des Departementes des Innern angegliedert. Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport finanziert diese Stelle, die fachliche bzw. inhaltliche Führung wird durch das Personelle der Armee wahrgenommen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich dieses Konstrukt bestens bewährt hat, damit die Fachstelle ihre Aufgaben als Melde- und Beratungsstelle effizient erfüllen kann. Er ist sich aber auch bewusst, dass sich seit 2002 zum Beispiel die Anzahl der abzuklärenden Fälle und Beratungsanfragen um etwa den Faktor 7 erhöht hat. Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport prüft, ob im Rahmen der gegebenen finanziellen und personellen Möglichkeiten eine moderate Erhöhung der Stellenprozente möglich ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 25. April 2017 hat die Fachstelle Extremismus in der Armee ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016 veröffentlicht. Wir bitten den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Trotz angestrebter Nulltoleranz der Armee sind ihr oftmals die Hände gebunden, wenn kein Strafverfahren oder keine Verurteilung vorliegen. Welche Massnahmen plant er, um schnellere und härtere Sanktionen zu ermöglichen? </p><p>2. Welche Schnittstellen zum Nachrichtendienst, zu kantonalen oder anderen Stellen gewährleisten den Informationsaustausch, und wie beurteilt er diesen?</p><p>3. Ist es korrekt, dass die Fachstelle für Extremismus in der Armee mit 50 Stellenprozenten dotiert ist? Wie beurteilt er diese Dotierung?</p>
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