Verbot des Unkrautvertilgungsmittels Glyphosat mindestens bis 2022

ShortId
17.3757
Id
20173757
Updated
28.07.2023 04:13
Language
de
Title
Verbot des Unkrautvertilgungsmittels Glyphosat mindestens bis 2022
AdditionalIndexing
52;2841;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dieser Tage hat die französische Regierung angekündigt, den Einsatz des umstrittenen Unkrautvertilgungsmittels Glyphosat für die kommenden fünf Jahre für jeglichen Gebrauch, insbesondere in der Landwirtschaft, zu verbieten. Frankreich wehrt sich damit gegen die Absicht der EU-Kommission, die auslaufende Zulassung für Glyphosat Ende dieses Jahres um weitere zehn Jahre zu verlängern. Es hat angekündigt, dagegen zu stimmen, genauso wie unser zweites Nachbarland Italien auch.</p><p>Das Herbizid Glyphosat ist seit Jahren umstritten. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) ist Teil der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In der Fachzeitschrift "The Lancet" veröffentlichte die IARC am 20. März 2015 eine Neubewertung von insgesamt vier Wirkstoffen, wobei Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend für Menschen" klassifiziert und in die zweithöchste von fünf Kategorien gehoben wurde. Auf der anderen Seite stuft die EU-Chemieagentur Echa ein Krebsrisiko als "unwahrscheinlich" ein. </p><p>Glyphosat als Herbizid wird weltweit am meisten gespritzt und tötet jede Pflanze ab. Auch in der Schweiz ist Glyphosat der meistverkaufte Wirkstoff und findet sich in über 70 zugelassenen Herbizidprodukten. Die verkaufte Menge wird auf rund 300 Tonnen pro Jahr geschätzt. Ausgebracht wird das Herbizid im Ackerbau, in Obstanlagen, im professionellen wie privaten Gartenbau sowie auf Gleisanlagen usw. Die Substanz kam erstmals 1974 als Wirkstoff des Totalherbizids Roundup von Monsanto auf den Markt.</p><p>Leider lehnten der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes bis heute alle Vorstösse für ein Verbot oder eine Sistierung der Zulassung ab. Das "Agrarland" Frankreich macht nun einen mutigen agrarökologischen Schritt vorwärts und verbietet das umstrittene Herbizid für wenigstens fünf Jahre. Damit ist Zeit gewonnen, die langfristigen Risiken für Mensch und Umwelt wissenschaftlich und unabhängig abzuklären. Die Schweiz hat kürzlich einen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP) verabschiedet, dessen Ziele wenig ambitiös sind. Mit einem Moratorium der Anwendung von Glyphosat in Landwirtschaft, öffentlichen Anlagen und im Privatbereich wird der NAP griffig ergänzt, und dem Vorsorgeprinzip und der ökologischen Ausrichtung unserer Agrarpolitik wird Rechnung getragen.</p>
  • <p>Seit 2015 wurde Glyphosat von zahlreichen international anerkannten Organisationen, u. a. dem JMPR (Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues), der EFSA (European Food Safety Authority) und der Echa (Europäische Chemikalienagentur), Risikoanalysen unterzogen. Diese Analysen zeigen ausnahmslos, dass Glyphosat bei einer vorschriftsgemässen Anwendung kein Risiko für den Menschen darstellt. Das Postulat der WBK-N <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20154084">15.4084</a> beauftragte den Bundesrat, eine Studie über die Auswirkungen von Glyphosat in der Schweiz vorzulegen. Der Bericht wird aktuell finalisiert. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann der Bundesrat mitteilen, dass die gemessenen Rückstände sehr gering und daher gesundheitlich unbedenklich sind. Nur bei unrealistischem Konsum von 71 Kilogramm der am stärksten kontaminierten Probe (Teigware) pro Tag müsste mit gesundheitsschädigenden Nebenwirkungen gerechnet werden.</p><p>Die Situation in Frankreich wird in der Motion nicht richtig wiedergegeben. Zum Zeitpunkt der Motionseinreichung lag kein Verbotsbeschluss vor. Die französische Regierung hat am 26. September 2017 vor der Nationalversammlung angekündigt, eine Strategie für einen Glyphosatausstieg zu prüfen, die in erster Linie die Suche nach Alternativen beinhaltet.</p><p>Glyphosat ist zurzeit erneut Gegenstand eines EU-Prüfverfahrens. Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Abklärungen durch die EFSA und die Echa und der geltenden Rechtslage schlägt die EU-Kommission vor, die Zulassung dieses Wirkstoffs um zehn Jahre zu verlängern. Die Abstimmung der Mitgliedstaaten über den Kommissions-Vorschlag muss bis Ende 2017 erfolgen.</p><p>Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel will die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent reduzieren. Dieses vom Bundesrat erklärte Ziel ist ambitiös. Es sind zahlreiche Massnahmen zur gezielten Risikosenkung vorgesehen, namentlich beim Schutz von Gewässerorganismen. Mit dem Aktionsplan soll auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln allgemein und speziell von Herbiziden gesenkt werden. Erste Massnahmen wurden vom Bundesrat im Rahmen der Direktzahlungsverordnung genehmigt. Die Senkung und der Verzicht auf Herbizide im Zuckerrüben-, Obst- und Weinbau sollen gefördert werden.</p><p>Ein Glyphosatverbot wäre aus verschiedenen Gründen problematisch. Für zahlreiche Anwendungsbereiche - auch ausserhalb der Landwirtschaft - gibt es zurzeit als einzige Alternative die mechanische oder thermische Vernichtung. Diese Bekämpfungsmethoden erfordern mehr Energie und Arbeitsaufwand, oft Handarbeit. In anderen Fällen würde die Unkrautvernichtung mit einer Mischung verschiedener Wirkstoffe erfolgen, um die gleiche Wirkung wie mit Glyphosat zu erzielen. Zu berücksichtigen ist auch, dass Glyphosat kaum toxisch für Gewässerorganismen ist und im Grundwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, bisher nicht detektiert wurde.</p><p>All diese Aspekte gilt es gegeneinander abzuwägen, bevor ein so einschneidender Schritt wie das Verbot dieses Wirkstoffs beschlossen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Verbot der Anwendung von Glyphosat und glyphosathaltigen Produkten mindestens bis 2022 zu erlassen.</p>
  • Verbot des Unkrautvertilgungsmittels Glyphosat mindestens bis 2022
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dieser Tage hat die französische Regierung angekündigt, den Einsatz des umstrittenen Unkrautvertilgungsmittels Glyphosat für die kommenden fünf Jahre für jeglichen Gebrauch, insbesondere in der Landwirtschaft, zu verbieten. Frankreich wehrt sich damit gegen die Absicht der EU-Kommission, die auslaufende Zulassung für Glyphosat Ende dieses Jahres um weitere zehn Jahre zu verlängern. Es hat angekündigt, dagegen zu stimmen, genauso wie unser zweites Nachbarland Italien auch.</p><p>Das Herbizid Glyphosat ist seit Jahren umstritten. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) ist Teil der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In der Fachzeitschrift "The Lancet" veröffentlichte die IARC am 20. März 2015 eine Neubewertung von insgesamt vier Wirkstoffen, wobei Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend für Menschen" klassifiziert und in die zweithöchste von fünf Kategorien gehoben wurde. Auf der anderen Seite stuft die EU-Chemieagentur Echa ein Krebsrisiko als "unwahrscheinlich" ein. </p><p>Glyphosat als Herbizid wird weltweit am meisten gespritzt und tötet jede Pflanze ab. Auch in der Schweiz ist Glyphosat der meistverkaufte Wirkstoff und findet sich in über 70 zugelassenen Herbizidprodukten. Die verkaufte Menge wird auf rund 300 Tonnen pro Jahr geschätzt. Ausgebracht wird das Herbizid im Ackerbau, in Obstanlagen, im professionellen wie privaten Gartenbau sowie auf Gleisanlagen usw. Die Substanz kam erstmals 1974 als Wirkstoff des Totalherbizids Roundup von Monsanto auf den Markt.</p><p>Leider lehnten der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes bis heute alle Vorstösse für ein Verbot oder eine Sistierung der Zulassung ab. Das "Agrarland" Frankreich macht nun einen mutigen agrarökologischen Schritt vorwärts und verbietet das umstrittene Herbizid für wenigstens fünf Jahre. Damit ist Zeit gewonnen, die langfristigen Risiken für Mensch und Umwelt wissenschaftlich und unabhängig abzuklären. Die Schweiz hat kürzlich einen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP) verabschiedet, dessen Ziele wenig ambitiös sind. Mit einem Moratorium der Anwendung von Glyphosat in Landwirtschaft, öffentlichen Anlagen und im Privatbereich wird der NAP griffig ergänzt, und dem Vorsorgeprinzip und der ökologischen Ausrichtung unserer Agrarpolitik wird Rechnung getragen.</p>
    • <p>Seit 2015 wurde Glyphosat von zahlreichen international anerkannten Organisationen, u. a. dem JMPR (Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues), der EFSA (European Food Safety Authority) und der Echa (Europäische Chemikalienagentur), Risikoanalysen unterzogen. Diese Analysen zeigen ausnahmslos, dass Glyphosat bei einer vorschriftsgemässen Anwendung kein Risiko für den Menschen darstellt. Das Postulat der WBK-N <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20154084">15.4084</a> beauftragte den Bundesrat, eine Studie über die Auswirkungen von Glyphosat in der Schweiz vorzulegen. Der Bericht wird aktuell finalisiert. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann der Bundesrat mitteilen, dass die gemessenen Rückstände sehr gering und daher gesundheitlich unbedenklich sind. Nur bei unrealistischem Konsum von 71 Kilogramm der am stärksten kontaminierten Probe (Teigware) pro Tag müsste mit gesundheitsschädigenden Nebenwirkungen gerechnet werden.</p><p>Die Situation in Frankreich wird in der Motion nicht richtig wiedergegeben. Zum Zeitpunkt der Motionseinreichung lag kein Verbotsbeschluss vor. Die französische Regierung hat am 26. September 2017 vor der Nationalversammlung angekündigt, eine Strategie für einen Glyphosatausstieg zu prüfen, die in erster Linie die Suche nach Alternativen beinhaltet.</p><p>Glyphosat ist zurzeit erneut Gegenstand eines EU-Prüfverfahrens. Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Abklärungen durch die EFSA und die Echa und der geltenden Rechtslage schlägt die EU-Kommission vor, die Zulassung dieses Wirkstoffs um zehn Jahre zu verlängern. Die Abstimmung der Mitgliedstaaten über den Kommissions-Vorschlag muss bis Ende 2017 erfolgen.</p><p>Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel will die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent reduzieren. Dieses vom Bundesrat erklärte Ziel ist ambitiös. Es sind zahlreiche Massnahmen zur gezielten Risikosenkung vorgesehen, namentlich beim Schutz von Gewässerorganismen. Mit dem Aktionsplan soll auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln allgemein und speziell von Herbiziden gesenkt werden. Erste Massnahmen wurden vom Bundesrat im Rahmen der Direktzahlungsverordnung genehmigt. Die Senkung und der Verzicht auf Herbizide im Zuckerrüben-, Obst- und Weinbau sollen gefördert werden.</p><p>Ein Glyphosatverbot wäre aus verschiedenen Gründen problematisch. Für zahlreiche Anwendungsbereiche - auch ausserhalb der Landwirtschaft - gibt es zurzeit als einzige Alternative die mechanische oder thermische Vernichtung. Diese Bekämpfungsmethoden erfordern mehr Energie und Arbeitsaufwand, oft Handarbeit. In anderen Fällen würde die Unkrautvernichtung mit einer Mischung verschiedener Wirkstoffe erfolgen, um die gleiche Wirkung wie mit Glyphosat zu erzielen. Zu berücksichtigen ist auch, dass Glyphosat kaum toxisch für Gewässerorganismen ist und im Grundwasser, das zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, bisher nicht detektiert wurde.</p><p>All diese Aspekte gilt es gegeneinander abzuwägen, bevor ein so einschneidender Schritt wie das Verbot dieses Wirkstoffs beschlossen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Verbot der Anwendung von Glyphosat und glyphosathaltigen Produkten mindestens bis 2022 zu erlassen.</p>
    • Verbot des Unkrautvertilgungsmittels Glyphosat mindestens bis 2022

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