Stopp den Kettenkonkursen. Handel mit überschuldeten Gesellschaften erschweren

ShortId
17.3758
Id
20173758
Updated
28.07.2023 14:44
Language
de
Title
Stopp den Kettenkonkursen. Handel mit überschuldeten Gesellschaften erschweren
AdditionalIndexing
1211;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unzählige Kettenkonkurse mit mehr oder weniger kriminellen Hintergründen behindern einen fairen Wettbewerb in unserer Wirtschaft, schädigen unsere Volkswirtschaft, und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden um ihre Löhne und Sozialversicherungsbeiträge geprellt. Die Schweiz wird von organisierten Banden heimgesucht, die sich durch manipulierte und vorsätzlich organisierte Kettenkonkurse unrechtmässig bereichern.</p><p>Viele sogenannte "Serial Failers" (Wiederholungstäter der Kettenkonkurse) tarnen ihre betrügerischen Aktivitäten, indem sie immer dasselbe Unternehmen bei Überschuldung oder kurz vor der Konkurseröffnung erwerben oder verkaufen. Oft werden diese Handänderungen mithilfe von Strohmännern abgewickelt. Die überschuldeten oder sich im Konkurs befindenden Gesellschaften werden gekauft, um sie zu betrügerischen Zwecken auszunutzen, z. B. Materialbestellung, deren Rechnung nie beglichen wird, Sozialversicherungsbetrug zu begehen und Weiteres mehr.</p><p>Organ-, Sitz- und Firmenwechsel sind Indikatoren für solche Praktiken. In der Praxis wird zudem festgestellt, dass in sämtlichen Fällen von Konkursmissbrauch die Unternehmungen keine ordentliche Buchhaltung führen und keine Jahresrechnung erstellen. </p><p>Diese Motion zielt darauf ab, den Handel mit überschuldeten Gesellschaften zu erschweren, die betrügerischen Konkurse möglichst zu verhindern und die Handänderungen nur dann zu gewähren, wenn eine glaubwürdige Sanierungsabsicht glaubhaft gemacht werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat wurde mit der Überweisung der Motion Hess Hans 11.3925, "Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern", beauftragt, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass Personen das Konkursverfahren nicht mehr dazu missbrauchen können, sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen. Der Bundesrat hat am 22. April 2015 einen Vorentwurf samt Begleitbericht in die Vernehmlassung geschickt, in dem verschiedene Lösungsansätze diskutiert und Vorschläge gemacht worden sind.</p><p>In der Vernehmlassung wurden diverse alternative Vorschläge zu denjenigen des Bundesrates vorgebracht. Der Bundesrat ist zurzeit daran, die Lösungsansätze des Vorentwurfes sowie diese alternativen Lösungsansätze vertieft zu prüfen und gestützt auf diese Überlegungen die Botschaft vorzubereiten. Auch die in der vorliegenden Motion vorgeschlagene Möglichkeit, den Handel mit überschuldeten Gesellschaften zu unterbinden, wird in diesem Rahmen nochmals geprüft werden. Die betreffenden Arbeiten sind im Gang, die Verabschiedung der Botschaft ist für die zweite Hälfte 2018 vorgesehen.</p><p>Mit der Annahme der vorliegenden Motion würde dem Ergebnis dieser Arbeiten vorgegriffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit der Handel mit überschuldeten Gesellschaften zur Verhinderung missbräuchlicher Kettenkonkurse unterbunden wird. Zum Beispiel sollen die Eintragung von Organwechseln und allenfalls weitere Statutenänderungen verweigert werden, wenn der Antragsteller keine konkreten Finanzierungs- und Sanierungsmassnahmen, insbesondere betreffend Schuldentilgung, vorlegt.</p>
  • Stopp den Kettenkonkursen. Handel mit überschuldeten Gesellschaften erschweren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unzählige Kettenkonkurse mit mehr oder weniger kriminellen Hintergründen behindern einen fairen Wettbewerb in unserer Wirtschaft, schädigen unsere Volkswirtschaft, und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden um ihre Löhne und Sozialversicherungsbeiträge geprellt. Die Schweiz wird von organisierten Banden heimgesucht, die sich durch manipulierte und vorsätzlich organisierte Kettenkonkurse unrechtmässig bereichern.</p><p>Viele sogenannte "Serial Failers" (Wiederholungstäter der Kettenkonkurse) tarnen ihre betrügerischen Aktivitäten, indem sie immer dasselbe Unternehmen bei Überschuldung oder kurz vor der Konkurseröffnung erwerben oder verkaufen. Oft werden diese Handänderungen mithilfe von Strohmännern abgewickelt. Die überschuldeten oder sich im Konkurs befindenden Gesellschaften werden gekauft, um sie zu betrügerischen Zwecken auszunutzen, z. B. Materialbestellung, deren Rechnung nie beglichen wird, Sozialversicherungsbetrug zu begehen und Weiteres mehr.</p><p>Organ-, Sitz- und Firmenwechsel sind Indikatoren für solche Praktiken. In der Praxis wird zudem festgestellt, dass in sämtlichen Fällen von Konkursmissbrauch die Unternehmungen keine ordentliche Buchhaltung führen und keine Jahresrechnung erstellen. </p><p>Diese Motion zielt darauf ab, den Handel mit überschuldeten Gesellschaften zu erschweren, die betrügerischen Konkurse möglichst zu verhindern und die Handänderungen nur dann zu gewähren, wenn eine glaubwürdige Sanierungsabsicht glaubhaft gemacht werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat wurde mit der Überweisung der Motion Hess Hans 11.3925, "Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern", beauftragt, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass Personen das Konkursverfahren nicht mehr dazu missbrauchen können, sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen. Der Bundesrat hat am 22. April 2015 einen Vorentwurf samt Begleitbericht in die Vernehmlassung geschickt, in dem verschiedene Lösungsansätze diskutiert und Vorschläge gemacht worden sind.</p><p>In der Vernehmlassung wurden diverse alternative Vorschläge zu denjenigen des Bundesrates vorgebracht. Der Bundesrat ist zurzeit daran, die Lösungsansätze des Vorentwurfes sowie diese alternativen Lösungsansätze vertieft zu prüfen und gestützt auf diese Überlegungen die Botschaft vorzubereiten. Auch die in der vorliegenden Motion vorgeschlagene Möglichkeit, den Handel mit überschuldeten Gesellschaften zu unterbinden, wird in diesem Rahmen nochmals geprüft werden. Die betreffenden Arbeiten sind im Gang, die Verabschiedung der Botschaft ist für die zweite Hälfte 2018 vorgesehen.</p><p>Mit der Annahme der vorliegenden Motion würde dem Ergebnis dieser Arbeiten vorgegriffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit der Handel mit überschuldeten Gesellschaften zur Verhinderung missbräuchlicher Kettenkonkurse unterbunden wird. Zum Beispiel sollen die Eintragung von Organwechseln und allenfalls weitere Statutenänderungen verweigert werden, wenn der Antragsteller keine konkreten Finanzierungs- und Sanierungsmassnahmen, insbesondere betreffend Schuldentilgung, vorlegt.</p>
    • Stopp den Kettenkonkursen. Handel mit überschuldeten Gesellschaften erschweren

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