85 Rappen für mehr Demokratie!

ShortId
17.3762
Id
20173762
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
85 Rappen für mehr Demokratie!
AdditionalIndexing
04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Stellungnahme des Bundesrates vom 28. August 2013 auf meine Fragen betreffend Übernahme der Kosten bei einer brieflichen Stimmabgabe stellte er keine positiven Auswirkungen bei einer solchen Massnahme fest. Er erwähnte aber auch, dass es keine systematischen Untersuchungen in dieser Sache gebe.</p><p>Jetzt ist die Situation anders. Die Studie der Uni Freiburg (M. Schelker / M. Schneiter: "Electoral Studies" 49, 2017, 65-74) beweist klar den positiven Effekt einer solchen Massnahme im Kanton Bern. Die Studie bestätigt, dass im Kanton Bern in den Gemeinden mit vorfrankierten Abstimmungsumschlägen die Stimmbeteiligung um 2 Prozent höher war als in den anderen Gemeinden. Wenn man bedenkt, wie knapp viele Abstimmungen heute ausgehen, können bei einer Wahl 2 Prozent durchaus entscheidend sein!</p><p>Viele Schweizerinnen und Schweizer wünschen sich, dass die Stimmbeteiligung bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen zunimmt. Deshalb ist es an der Zeit, dass der Bundesrat handelt und für eidgenössische Abstimmungen und Wahlen die Kosten für die Rückantwortcouverts via Post - als bundeseigenen Betrieb - übernimmt.</p><p>Der Bundesrat spricht von 1 Million Franken Kosten für einen solchen Versand. Sollte es dem Bundesrat nicht wert sein, dass 2 Prozent mehr Stimmberechtigte ihre politischen Rechte wahrnehmen und damit auch den Bundesrat in seiner Arbeit unterstützen? </p>
  • <p>Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass keine unnötigen Hürden für die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen bestehen und die Stimmabgabe so bürgerfreundlich wie möglich ausgestaltet wird. Gleichzeitig achtet er darauf, den Kantonen und Gemeinden nur die grundlegenden Rahmenbedingungen vorzugeben. Gemäss Artikel 39 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV, SR 101) regelt der Bund die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten, und die Kantone regeln sie in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten. Der Bund schöpft seine Kompetenz zurückhaltend aus, indem er Mindestanforderungen festlegt.</p><p>Die Portokosten für die briefliche Stimmabgabe entstehen bei gleichzeitig stattfindenden eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Urnengängen nur einmal. Der Bund bzw. die Schweizerische Post würde mit der vorgeschlagenen Massnahme daher auch kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen mitfinanzieren. Gemäss der geltenden Praxis fallen die Kosten für die Organisation von Wahlen und Abstimmungen massgeblich bei den Kantonen und Gemeinden an. Es ist nicht erkennbar, weshalb diese Lastenverteilung geändert werden müsste. Mittlerweile kennen rund ein Drittel der Kantone (AG, AI, BS, GE, GL, OW, SG, ZG, ZH) sowie einzelne Gemeinden in weiteren Kantonen die portofreie briefliche Stimmabgabe. Diese Kantone respektive Gemeinden haben sich ohne Bundesintervention bzw. Kostenübernahme dafür entschieden, für die Portokosten aufzukommen. Dass die Kantone und Gemeinden die anfallenden Kosten tragen bzw. die Finanzierung regeln, ist sachlich richtig, da sie auch über die konkrete Ausgestaltung der brieflichen Stimmabgabe entscheiden (z. B. die Wahl der Kuverts).</p><p>Nach Artikel 16 des Postgesetzes (PG, SR 783.0) sind die Preise für die postalische Grundversorgung nach wirtschaftlichen Grundsätzen, d. h. in der Regel kostendeckend, festzulegen. Es würde diesem Prinzip zuwiderlaufen, wenn die Schweizerische Post im Bereich von Wahlen und Abstimmungen mittels einer Gesetzesänderung zur Übernahme der Versandkosten verpflichtet würde. Entweder müsste die Schweizerische Post die fehlenden Einnahmen aus anderen Erträgen quersubventionieren oder dafür aus staatlichen Mitteln abgegolten werden.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die Kantone über die erwähnte wissenschaftliche Studie und die darin festgestellten positiven Effekte der Portofreiheit auf die Stimmbeteiligung zu informieren. Es sollte indessen nicht vergessen werden, dass alle Stimmberechtigten ihre Stimme am Wahl- und Abstimmungssonntag oder in dessen Vorfeld persönlich abgeben können. Ferner setzt sich der Bundesrat für die Einführung respektive Ausdehnung des elektronischen Stimmkanals ein. Nach Auffassung des Bundesrates hat dieser zusätzliche Stimmkanal Priorität vor einer Förderung der brieflichen Stimmabgabe. Mit der elektronischen Stimmabgabe können Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme ortsunabhängig und ohne zusätzliche Kosten abgeben. Da neben der Erleichterung der Teilnahme auch die staatlichen Arbeitsabläufe modernisiert werden, erweist sich die Investition in den neuen Stimmkanal als nachhaltiger.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat dafür zu sorgen, dass die Versandkosten für die briefliche Stimmabgabe bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen von der Post als bundeseigenem Betrieb übernommen werden.</p>
  • 85 Rappen für mehr Demokratie!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Stellungnahme des Bundesrates vom 28. August 2013 auf meine Fragen betreffend Übernahme der Kosten bei einer brieflichen Stimmabgabe stellte er keine positiven Auswirkungen bei einer solchen Massnahme fest. Er erwähnte aber auch, dass es keine systematischen Untersuchungen in dieser Sache gebe.</p><p>Jetzt ist die Situation anders. Die Studie der Uni Freiburg (M. Schelker / M. Schneiter: "Electoral Studies" 49, 2017, 65-74) beweist klar den positiven Effekt einer solchen Massnahme im Kanton Bern. Die Studie bestätigt, dass im Kanton Bern in den Gemeinden mit vorfrankierten Abstimmungsumschlägen die Stimmbeteiligung um 2 Prozent höher war als in den anderen Gemeinden. Wenn man bedenkt, wie knapp viele Abstimmungen heute ausgehen, können bei einer Wahl 2 Prozent durchaus entscheidend sein!</p><p>Viele Schweizerinnen und Schweizer wünschen sich, dass die Stimmbeteiligung bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen zunimmt. Deshalb ist es an der Zeit, dass der Bundesrat handelt und für eidgenössische Abstimmungen und Wahlen die Kosten für die Rückantwortcouverts via Post - als bundeseigenen Betrieb - übernimmt.</p><p>Der Bundesrat spricht von 1 Million Franken Kosten für einen solchen Versand. Sollte es dem Bundesrat nicht wert sein, dass 2 Prozent mehr Stimmberechtigte ihre politischen Rechte wahrnehmen und damit auch den Bundesrat in seiner Arbeit unterstützen? </p>
    • <p>Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass keine unnötigen Hürden für die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen bestehen und die Stimmabgabe so bürgerfreundlich wie möglich ausgestaltet wird. Gleichzeitig achtet er darauf, den Kantonen und Gemeinden nur die grundlegenden Rahmenbedingungen vorzugeben. Gemäss Artikel 39 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV, SR 101) regelt der Bund die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen Angelegenheiten, und die Kantone regeln sie in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten. Der Bund schöpft seine Kompetenz zurückhaltend aus, indem er Mindestanforderungen festlegt.</p><p>Die Portokosten für die briefliche Stimmabgabe entstehen bei gleichzeitig stattfindenden eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Urnengängen nur einmal. Der Bund bzw. die Schweizerische Post würde mit der vorgeschlagenen Massnahme daher auch kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen mitfinanzieren. Gemäss der geltenden Praxis fallen die Kosten für die Organisation von Wahlen und Abstimmungen massgeblich bei den Kantonen und Gemeinden an. Es ist nicht erkennbar, weshalb diese Lastenverteilung geändert werden müsste. Mittlerweile kennen rund ein Drittel der Kantone (AG, AI, BS, GE, GL, OW, SG, ZG, ZH) sowie einzelne Gemeinden in weiteren Kantonen die portofreie briefliche Stimmabgabe. Diese Kantone respektive Gemeinden haben sich ohne Bundesintervention bzw. Kostenübernahme dafür entschieden, für die Portokosten aufzukommen. Dass die Kantone und Gemeinden die anfallenden Kosten tragen bzw. die Finanzierung regeln, ist sachlich richtig, da sie auch über die konkrete Ausgestaltung der brieflichen Stimmabgabe entscheiden (z. B. die Wahl der Kuverts).</p><p>Nach Artikel 16 des Postgesetzes (PG, SR 783.0) sind die Preise für die postalische Grundversorgung nach wirtschaftlichen Grundsätzen, d. h. in der Regel kostendeckend, festzulegen. Es würde diesem Prinzip zuwiderlaufen, wenn die Schweizerische Post im Bereich von Wahlen und Abstimmungen mittels einer Gesetzesänderung zur Übernahme der Versandkosten verpflichtet würde. Entweder müsste die Schweizerische Post die fehlenden Einnahmen aus anderen Erträgen quersubventionieren oder dafür aus staatlichen Mitteln abgegolten werden.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die Kantone über die erwähnte wissenschaftliche Studie und die darin festgestellten positiven Effekte der Portofreiheit auf die Stimmbeteiligung zu informieren. Es sollte indessen nicht vergessen werden, dass alle Stimmberechtigten ihre Stimme am Wahl- und Abstimmungssonntag oder in dessen Vorfeld persönlich abgeben können. Ferner setzt sich der Bundesrat für die Einführung respektive Ausdehnung des elektronischen Stimmkanals ein. Nach Auffassung des Bundesrates hat dieser zusätzliche Stimmkanal Priorität vor einer Förderung der brieflichen Stimmabgabe. Mit der elektronischen Stimmabgabe können Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme ortsunabhängig und ohne zusätzliche Kosten abgeben. Da neben der Erleichterung der Teilnahme auch die staatlichen Arbeitsabläufe modernisiert werden, erweist sich die Investition in den neuen Stimmkanal als nachhaltiger.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat dafür zu sorgen, dass die Versandkosten für die briefliche Stimmabgabe bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen von der Post als bundeseigenem Betrieb übernommen werden.</p>
    • 85 Rappen für mehr Demokratie!

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