Spätere Pensionierung der Berufsmilitärs gefährdet das Milizsystem

ShortId
17.3763
Id
20173763
Updated
28.07.2023 04:10
Language
de
Title
Spätere Pensionierung der Berufsmilitärs gefährdet das Milizsystem
AdditionalIndexing
09;04;2836;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Berufsmilitärs müssen ihre Arbeitszeit an den Bedürfnissen der Truppe ausrichten. Daraus folgen lange Arbeitstage und eine hohe Lebensarbeitszeit. Zudem unterstehen Berufsmilitärs der Versetzungsdisziplin. Für die Berufsmilitärs und ihre Familien stellt dies über Jahre hinweg besondere Herausforderungen dar. Das bisherige Pensionierungssystem bedeutete eine gewisse Kompensation für diese ausserordentlichen Leistungen. Die vorgesehene Anpassung des Pensionierungsalters der Berufsmilitärs an dasjenige des übrigen Bundespersonals birgt zahlreiche Risiken:</p><p>Zunächst wird die Qualität der Ausbildung der Miliz gefährdet. Denn die Arbeitszeit der Berufsmilitärs müsste sich an den Soll-Arbeitsstunden statt dem Ausbildungsbedürfnis von Truppe und Kader in den Rekrutenschulen und Weiterbildungskursen ausrichten. Aufgrund der knapp bemessenen zeitlichen Ressourcen der militärischen Kurse sind lange Arbeitszeiten unbedingt nötig.</p><p>"Stempeln" in Zukunft die Berufsmilitärs um 16 Uhr aus, vergleichbar mit den Berufsheeren des Auslandes? Einige Länder, die das Pensionsalter für Berufsmilitärs nach oben korrigierten, machten damit schlechte Erfahrungen. In Belgien denkt man daher darüber nach, zur alten Regelung zurückzukehren. Auch in Deutschland und Österreich hat sich das System "verbeamteter" Berufsmilitärs kaum bewährt.</p><p>Kompensiert werden könnte das fehlende Berufspersonal nur durch die Einstellung zahlreicher neuer Berufsmilitärs. Aufgrund des erhöhten Personalbedarfs droht somit die neue Regelung für den Bund am Ende teurer zu stehen zu kommen als das aktuelle System. Die neue Praxis, die als Sparmassnahme beschlossen wurde, erfüllt ihren Zweck somit nicht.</p><p>Auch die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz von über 60-jährigen Berufsmilitärs an der Ausbildungsfront ist fraglich. Mit den vorgesehenen Massnahmen gefährdet der Bundesrat zudem das Vertrauen der Betroffenen nachhaltig. Loyalitäten werden unnötig auf die Probe gestellt. Insgesamt droht für alle Betroffenen eine unbefriedigende Situation zu entstehen. Mit seinen geplanten Massnahmen riskiert der Bundesrat, das bewährte System zu gefährden, der Ausbildungsqualität von Kader und Truppe zu schaden und damit die Sicherheit unseres Landes zu schwächen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat im Grundsatz beschlossen, für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, die unter die Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP) fallen, das Pensionsalter 65 anzustreben. Davon sind nebst dem Berufsmilitär der Schweizer Armee auch das EFD mit dem GWK, das EDA mit den versetzungspflichtigen Angestellten und dem Rotationspersonal der Deza sowie das Testpilotenpersonal der Armasuisse betroffen.</p><p>Der Bundesrat kennt die Herausforderungen und Besonderheiten der besonderen Personalkategorien. Er anerkennt dabei auch die besondere Leistung der Berufsmilitärs der Schweizer Armee während der gesamten Laufbahn. Er ist sich auch bewusst, dass die Einsatzmöglichkeiten je nach Funktion mit zunehmendem Alter Einschränkungen erfahren.</p><p>Die betroffenen Departemente und Verwaltungseinheiten sollen nun Vorschläge erarbeiten, wie der Entscheid des Bundesrates konkret umgesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang müssen auch die Laufbahnmodelle sowie die Abgeltung der besonderen Anforderungen und Belastungen der Funktionsausübung grundlegend überprüft und allenfalls angepasst werden. Der Bundesrat will diesen Vorschlägen nicht vorgreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf die beabsichtigte Erhöhung des Pensionsalters des Berufsmilitärs von 60 auf 65 Jahre zu verzichten.</p>
  • Spätere Pensionierung der Berufsmilitärs gefährdet das Milizsystem
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Berufsmilitärs müssen ihre Arbeitszeit an den Bedürfnissen der Truppe ausrichten. Daraus folgen lange Arbeitstage und eine hohe Lebensarbeitszeit. Zudem unterstehen Berufsmilitärs der Versetzungsdisziplin. Für die Berufsmilitärs und ihre Familien stellt dies über Jahre hinweg besondere Herausforderungen dar. Das bisherige Pensionierungssystem bedeutete eine gewisse Kompensation für diese ausserordentlichen Leistungen. Die vorgesehene Anpassung des Pensionierungsalters der Berufsmilitärs an dasjenige des übrigen Bundespersonals birgt zahlreiche Risiken:</p><p>Zunächst wird die Qualität der Ausbildung der Miliz gefährdet. Denn die Arbeitszeit der Berufsmilitärs müsste sich an den Soll-Arbeitsstunden statt dem Ausbildungsbedürfnis von Truppe und Kader in den Rekrutenschulen und Weiterbildungskursen ausrichten. Aufgrund der knapp bemessenen zeitlichen Ressourcen der militärischen Kurse sind lange Arbeitszeiten unbedingt nötig.</p><p>"Stempeln" in Zukunft die Berufsmilitärs um 16 Uhr aus, vergleichbar mit den Berufsheeren des Auslandes? Einige Länder, die das Pensionsalter für Berufsmilitärs nach oben korrigierten, machten damit schlechte Erfahrungen. In Belgien denkt man daher darüber nach, zur alten Regelung zurückzukehren. Auch in Deutschland und Österreich hat sich das System "verbeamteter" Berufsmilitärs kaum bewährt.</p><p>Kompensiert werden könnte das fehlende Berufspersonal nur durch die Einstellung zahlreicher neuer Berufsmilitärs. Aufgrund des erhöhten Personalbedarfs droht somit die neue Regelung für den Bund am Ende teurer zu stehen zu kommen als das aktuelle System. Die neue Praxis, die als Sparmassnahme beschlossen wurde, erfüllt ihren Zweck somit nicht.</p><p>Auch die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz von über 60-jährigen Berufsmilitärs an der Ausbildungsfront ist fraglich. Mit den vorgesehenen Massnahmen gefährdet der Bundesrat zudem das Vertrauen der Betroffenen nachhaltig. Loyalitäten werden unnötig auf die Probe gestellt. Insgesamt droht für alle Betroffenen eine unbefriedigende Situation zu entstehen. Mit seinen geplanten Massnahmen riskiert der Bundesrat, das bewährte System zu gefährden, der Ausbildungsqualität von Kader und Truppe zu schaden und damit die Sicherheit unseres Landes zu schwächen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat im Grundsatz beschlossen, für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung, die unter die Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP) fallen, das Pensionsalter 65 anzustreben. Davon sind nebst dem Berufsmilitär der Schweizer Armee auch das EFD mit dem GWK, das EDA mit den versetzungspflichtigen Angestellten und dem Rotationspersonal der Deza sowie das Testpilotenpersonal der Armasuisse betroffen.</p><p>Der Bundesrat kennt die Herausforderungen und Besonderheiten der besonderen Personalkategorien. Er anerkennt dabei auch die besondere Leistung der Berufsmilitärs der Schweizer Armee während der gesamten Laufbahn. Er ist sich auch bewusst, dass die Einsatzmöglichkeiten je nach Funktion mit zunehmendem Alter Einschränkungen erfahren.</p><p>Die betroffenen Departemente und Verwaltungseinheiten sollen nun Vorschläge erarbeiten, wie der Entscheid des Bundesrates konkret umgesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang müssen auch die Laufbahnmodelle sowie die Abgeltung der besonderen Anforderungen und Belastungen der Funktionsausübung grundlegend überprüft und allenfalls angepasst werden. Der Bundesrat will diesen Vorschlägen nicht vorgreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf die beabsichtigte Erhöhung des Pensionsalters des Berufsmilitärs von 60 auf 65 Jahre zu verzichten.</p>
    • Spätere Pensionierung der Berufsmilitärs gefährdet das Milizsystem

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