Ist der Bundesrat bereit, Investitionen in Atomwaffen bei Pensionskassenanlagen im eigenen Einflussbereich zu verhindern oder allgemein gesetzlich zu verbieten?

ShortId
17.3764
Id
20173764
Updated
28.07.2023 04:10
Language
de
Title
Ist der Bundesrat bereit, Investitionen in Atomwaffen bei Pensionskassenanlagen im eigenen Einflussbereich zu verhindern oder allgemein gesetzlich zu verbieten?
AdditionalIndexing
2836;09;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Pensionskassen haben ihren Auftrag, Vorsorgeleistungen zu erbringen und hierfür auf ihrem Vermögen eine marktkonforme Rendite anzustreben, im Rahmen der geltenden Ordnung zu erfüllen. Der Bund hat keine direkten Einflussmöglichkeiten. Die vom Bundesrat in die Kassenkommission Publica gewählten Arbeitgebervertretenden stimmen grundsätzlich ohne Instruktion. Die Vermögensanlage ist auch bei den übrigen erwähnten Einrichtungen nicht eine Aufgabe des Bundesrates.</p><p>2. Der SVVK-Asir ist ein privatrechtlich organisierter Verein, der seine Empfehlungen nach seinem eigenen Ermessen ausarbeitet. Er stützt sich dabei ausschliesslich auf die in der Schweiz demokratisch legitimierten Grundlagen, namentlich die Bundesverfassung, die von der Schweiz unterzeichneten internationalen Konventionen sowie die Gesetze und Verordnungen zur Umsetzung internationaler Konventionen und Sanktionen in der Schweiz. Die Verantwortung zur Umsetzung der Empfehlungen liegt bei den Mitgliedern des SVVK-Asir. Jedes Mitglied kann frei entscheiden, ob es den Empfehlungen des Vereins folgen will oder nicht.</p><p>3. Die gesamte Anlagetätigkeit einer Pensionskasse erfolgt nach sorgfältiger Analyse von Rendite- und Risikoeigenschaften aller Anlagekomponenten und unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit der Pensionskasse. Die gültigen gesetzlichen Vorschriften berücksichtigen dies bzw. sind auf den Auftrag der Pensionskassen fokussiert, Vorsorgeleistungen zu erbringen. Der bestehende Katalog von Anlagemöglichkeiten ist denn auch bewusst umfassend gehalten (vgl. Art. 49 bis 59 BVV 2; SR 831.441.1). Ein Eingriff des Staates, einzelne Sektoren oder Branchen gesetzlich zu verbieten, käme einem grundlegenden Systemwechsel gleich. Die erwähnten Vorsorgeeinrichtungen gehen mit ethischen Fragestellungen durchaus eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst um (vgl. Antwort des Bundesrates zur Interpellation 16.3594, "Investitionen der bundesnahen Pensionskassen in die Rüstungsindustrie"). Sollte aus ethischen oder ökologischen Überlegungen eine Einschränkung der Vermögensanlage vorgenommen werden, ist es Aufgabe des jeweiligen obersten paritätischen Organs der Pensionskasse, entsprechende Regelungen zu erlassen.</p><p>4. Nach Auffassung des Bundesrates besteht hierzu kein Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bund ist direkt oder indirekt mit sechs der sieben Gründungsmitglieder (Compenswiss, Complan, Pensionskasse Post, Pensionskasse SBB, Pensionskasse des Bundes Publica, Suva) des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) verbunden. Der SVVK richtet sich nach den schweizerischen Gesetzen und den von der Schweiz mitgetragenen internationalen Richtlinien und erlaubt in diesem Zusammenhang Pensionskassen Investitionen in atomare Waffen, sofern das betroffene Land zu den Ländern gehört, die als Atomwaffen-Staaten definiert sind. Nach diesen Grundsätzen richtet sich z. B. die Pensionskasse der SBB. </p><p>Andere Pensionskassen, wie z. B. die Pensionskasse der Stadt Zürich, schliessen dagegen konsequenterweise ganz grundsätzlich Produzenten von Atomwaffen von ihrem Anlageuniversum aus.</p><p>1. Ist der Bund bereit, im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten anzustreben, dass sämtliche Atomwaffenproduzenten aus den Anlageuniversen von Pensionskassen ausgeschlossen werden, auf deren Anlagerichtlinien er (mit) Einfluss hat?</p><p>2. Ist der Bund bereit, über die obenerwähnten Gründungsmitglieder der SVVK darauf hinzuwirken, dass der SVVK seine eigenen Empfehlungen entsprechend anpasst?</p><p>3. Was spricht aus der Sicht des Bundes dafür oder dagegen, dass die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz entsprechend angepasst werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, eine entsprechende Anpassung der rechtlichen Grundlagen an die Hand zu nehmen? Bis wann?</p>
  • Ist der Bundesrat bereit, Investitionen in Atomwaffen bei Pensionskassenanlagen im eigenen Einflussbereich zu verhindern oder allgemein gesetzlich zu verbieten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Pensionskassen haben ihren Auftrag, Vorsorgeleistungen zu erbringen und hierfür auf ihrem Vermögen eine marktkonforme Rendite anzustreben, im Rahmen der geltenden Ordnung zu erfüllen. Der Bund hat keine direkten Einflussmöglichkeiten. Die vom Bundesrat in die Kassenkommission Publica gewählten Arbeitgebervertretenden stimmen grundsätzlich ohne Instruktion. Die Vermögensanlage ist auch bei den übrigen erwähnten Einrichtungen nicht eine Aufgabe des Bundesrates.</p><p>2. Der SVVK-Asir ist ein privatrechtlich organisierter Verein, der seine Empfehlungen nach seinem eigenen Ermessen ausarbeitet. Er stützt sich dabei ausschliesslich auf die in der Schweiz demokratisch legitimierten Grundlagen, namentlich die Bundesverfassung, die von der Schweiz unterzeichneten internationalen Konventionen sowie die Gesetze und Verordnungen zur Umsetzung internationaler Konventionen und Sanktionen in der Schweiz. Die Verantwortung zur Umsetzung der Empfehlungen liegt bei den Mitgliedern des SVVK-Asir. Jedes Mitglied kann frei entscheiden, ob es den Empfehlungen des Vereins folgen will oder nicht.</p><p>3. Die gesamte Anlagetätigkeit einer Pensionskasse erfolgt nach sorgfältiger Analyse von Rendite- und Risikoeigenschaften aller Anlagekomponenten und unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit der Pensionskasse. Die gültigen gesetzlichen Vorschriften berücksichtigen dies bzw. sind auf den Auftrag der Pensionskassen fokussiert, Vorsorgeleistungen zu erbringen. Der bestehende Katalog von Anlagemöglichkeiten ist denn auch bewusst umfassend gehalten (vgl. Art. 49 bis 59 BVV 2; SR 831.441.1). Ein Eingriff des Staates, einzelne Sektoren oder Branchen gesetzlich zu verbieten, käme einem grundlegenden Systemwechsel gleich. Die erwähnten Vorsorgeeinrichtungen gehen mit ethischen Fragestellungen durchaus eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst um (vgl. Antwort des Bundesrates zur Interpellation 16.3594, "Investitionen der bundesnahen Pensionskassen in die Rüstungsindustrie"). Sollte aus ethischen oder ökologischen Überlegungen eine Einschränkung der Vermögensanlage vorgenommen werden, ist es Aufgabe des jeweiligen obersten paritätischen Organs der Pensionskasse, entsprechende Regelungen zu erlassen.</p><p>4. Nach Auffassung des Bundesrates besteht hierzu kein Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bund ist direkt oder indirekt mit sechs der sieben Gründungsmitglieder (Compenswiss, Complan, Pensionskasse Post, Pensionskasse SBB, Pensionskasse des Bundes Publica, Suva) des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) verbunden. Der SVVK richtet sich nach den schweizerischen Gesetzen und den von der Schweiz mitgetragenen internationalen Richtlinien und erlaubt in diesem Zusammenhang Pensionskassen Investitionen in atomare Waffen, sofern das betroffene Land zu den Ländern gehört, die als Atomwaffen-Staaten definiert sind. Nach diesen Grundsätzen richtet sich z. B. die Pensionskasse der SBB. </p><p>Andere Pensionskassen, wie z. B. die Pensionskasse der Stadt Zürich, schliessen dagegen konsequenterweise ganz grundsätzlich Produzenten von Atomwaffen von ihrem Anlageuniversum aus.</p><p>1. Ist der Bund bereit, im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten anzustreben, dass sämtliche Atomwaffenproduzenten aus den Anlageuniversen von Pensionskassen ausgeschlossen werden, auf deren Anlagerichtlinien er (mit) Einfluss hat?</p><p>2. Ist der Bund bereit, über die obenerwähnten Gründungsmitglieder der SVVK darauf hinzuwirken, dass der SVVK seine eigenen Empfehlungen entsprechend anpasst?</p><p>3. Was spricht aus der Sicht des Bundes dafür oder dagegen, dass die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz entsprechend angepasst werden?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, eine entsprechende Anpassung der rechtlichen Grundlagen an die Hand zu nehmen? Bis wann?</p>
    • Ist der Bundesrat bereit, Investitionen in Atomwaffen bei Pensionskassenanlagen im eigenen Einflussbereich zu verhindern oder allgemein gesetzlich zu verbieten?

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