Wahlfranchise von 500 Franken mit einem Maximalrabatt von 80 Prozent

ShortId
17.3771
Id
20173771
Updated
28.07.2023 04:08
Language
de
Title
Wahlfranchise von 500 Franken mit einem Maximalrabatt von 80 Prozent
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der maximale Prämienrabatt beträgt heute bei allen Wahlfranchisen 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos. Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", hat gezeigt, dass dieses Rabattsystem ökonomisch nicht sinnvoll ist, weil nur die Grundfranchise (44 Prozent der Versicherten) und die höchste Wahlfranchise (21 Prozent der Versicherten) finanziell attraktiv sind.</p><p>Damit sich für die Versicherten der Wechsel von der Grundfranchise von 300 Franken zu der nächsthöheren Franchise von 500 Franken (heute nur 14 Prozent der Versicherten) finanziell lohnt, sollte der Rabatt auf 80 Prozent angehoben werden. Mit dieser Massnahme könnten vermehrt Menschen zum Wechsel von der Grundfranchise zu einer Wahlfranchise gewonnen werden.</p>
  • <p>Die vorgeschlagene Massnahme steht in Zusammenhang mit der Anpassung des Franchisensystems in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. In seinem Bericht vom 28. Juni 2017 in Erfüllung des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", hat der Bundesrat festgestellt, dass nur die ordentliche Franchise und die Maximalfranchise für die Versicherten finanziell attraktiv sind, und er will diesen Fehler im heutigen System beheben. Er anerkennt, dass die vom Motionär angestrebte Massnahme für gewisse Versicherte mit ordentlicher Franchise, deren Gesundheitszustand im Allgemeinen zufriedenstellend ist, einen Anreiz darstellen kann, zur Wahlfranchise von 500 Franken zu wechseln. Dies entspricht im Übrigen einer der Massnahmen, die im Entwurf der Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) vorgesehen sind, mit der das Eidgenössische Departement des Innern vom Bundesrat in seinem Beschluss vom 28. Juni 2017 beauftragt wurde. In der Vorlage des Bundesrates ist die Massnahme jedoch in ein System eingebunden, das auch die Abstufung der Rabatte bei den anderen Wahlfranchisen umfasst und mit dem die Attraktivität der Zwischenfranchisen erhöht werden kann.</p><p>Als isolierte Massnahme würde die Anhebung des Rabatts bei der Franchise von 500 Franken zu einem Rückgang der Prämieneinnahmen führen und somit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Mittel für ihre Finanzierung entziehen. Da die Prämien kostendeckend zu sein haben, müssten die Versicherer diesen Rückgang unweigerlich mittels Erhöhung aller Prämien ausgleichen, auch der Prämie bei der ordentlichen Franchise, die grossmehrheitlich von Versicherten in schlechter gesundheitlicher Verfassung gewählt wird. Die vorgeschlagene Massnahme würde die Solidarität zwischen kranken und gesunden Versicherten schwächen und so dem Ziel des Bundesrates zuwiderlaufen.</p><p>Die Anhebung des Rabatts bei der Franchise von 500 Franken ist eine erste interessante Massnahme, die aber mit einer Abstufung der Rabatte bei den anderen Franchisen einhergehen muss, damit das vom Bundesrat verfolgte Ziel erreicht wird: Jede Franchise soll für die Versicherten finanziell attraktiv sein, ohne dass die Solidarität beeinträchtigt wird. Das Parlament eröffnete die Beratung mit Einreichung der Motionen der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (Motion SGK-N 17.3633 und Motion SGK-S 17.3637, "Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten"). Damit eine ausgewogene Lösung gefunden wird, muss diese Beratung im allgemeineren Rahmen der laufenden Gesetzgebungsvorlagen (Motion Bischofberger 15.4157, "Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen", und parlamentarische Initiative Brand (Borer) 15.468, "Stärkung der Selbstverantwortung im KVG") weitergeführt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Maximalrabatt auf den Prämien bei der Wahlfranchise von 500 Franken von heute 70 Prozent auf 80 Prozent zu erhöhen.</p>
  • Wahlfranchise von 500 Franken mit einem Maximalrabatt von 80 Prozent
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der maximale Prämienrabatt beträgt heute bei allen Wahlfranchisen 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos. Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", hat gezeigt, dass dieses Rabattsystem ökonomisch nicht sinnvoll ist, weil nur die Grundfranchise (44 Prozent der Versicherten) und die höchste Wahlfranchise (21 Prozent der Versicherten) finanziell attraktiv sind.</p><p>Damit sich für die Versicherten der Wechsel von der Grundfranchise von 300 Franken zu der nächsthöheren Franchise von 500 Franken (heute nur 14 Prozent der Versicherten) finanziell lohnt, sollte der Rabatt auf 80 Prozent angehoben werden. Mit dieser Massnahme könnten vermehrt Menschen zum Wechsel von der Grundfranchise zu einer Wahlfranchise gewonnen werden.</p>
    • <p>Die vorgeschlagene Massnahme steht in Zusammenhang mit der Anpassung des Franchisensystems in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. In seinem Bericht vom 28. Juni 2017 in Erfüllung des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", hat der Bundesrat festgestellt, dass nur die ordentliche Franchise und die Maximalfranchise für die Versicherten finanziell attraktiv sind, und er will diesen Fehler im heutigen System beheben. Er anerkennt, dass die vom Motionär angestrebte Massnahme für gewisse Versicherte mit ordentlicher Franchise, deren Gesundheitszustand im Allgemeinen zufriedenstellend ist, einen Anreiz darstellen kann, zur Wahlfranchise von 500 Franken zu wechseln. Dies entspricht im Übrigen einer der Massnahmen, die im Entwurf der Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) vorgesehen sind, mit der das Eidgenössische Departement des Innern vom Bundesrat in seinem Beschluss vom 28. Juni 2017 beauftragt wurde. In der Vorlage des Bundesrates ist die Massnahme jedoch in ein System eingebunden, das auch die Abstufung der Rabatte bei den anderen Wahlfranchisen umfasst und mit dem die Attraktivität der Zwischenfranchisen erhöht werden kann.</p><p>Als isolierte Massnahme würde die Anhebung des Rabatts bei der Franchise von 500 Franken zu einem Rückgang der Prämieneinnahmen führen und somit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Mittel für ihre Finanzierung entziehen. Da die Prämien kostendeckend zu sein haben, müssten die Versicherer diesen Rückgang unweigerlich mittels Erhöhung aller Prämien ausgleichen, auch der Prämie bei der ordentlichen Franchise, die grossmehrheitlich von Versicherten in schlechter gesundheitlicher Verfassung gewählt wird. Die vorgeschlagene Massnahme würde die Solidarität zwischen kranken und gesunden Versicherten schwächen und so dem Ziel des Bundesrates zuwiderlaufen.</p><p>Die Anhebung des Rabatts bei der Franchise von 500 Franken ist eine erste interessante Massnahme, die aber mit einer Abstufung der Rabatte bei den anderen Franchisen einhergehen muss, damit das vom Bundesrat verfolgte Ziel erreicht wird: Jede Franchise soll für die Versicherten finanziell attraktiv sein, ohne dass die Solidarität beeinträchtigt wird. Das Parlament eröffnete die Beratung mit Einreichung der Motionen der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (Motion SGK-N 17.3633 und Motion SGK-S 17.3637, "Maximalrabatte bei Wahlfranchisen. Keine Bestrafung von eigenverantwortlich handelnden Versicherten"). Damit eine ausgewogene Lösung gefunden wird, muss diese Beratung im allgemeineren Rahmen der laufenden Gesetzgebungsvorlagen (Motion Bischofberger 15.4157, "Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen", und parlamentarische Initiative Brand (Borer) 15.468, "Stärkung der Selbstverantwortung im KVG") weitergeführt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Maximalrabatt auf den Prämien bei der Wahlfranchise von 500 Franken von heute 70 Prozent auf 80 Prozent zu erhöhen.</p>
    • Wahlfranchise von 500 Franken mit einem Maximalrabatt von 80 Prozent

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