MRSA. Die niederländische "search and destroy policy" als Lösungsansatz

ShortId
17.3775
Id
20173775
Updated
28.07.2023 04:05
Language
de
Title
MRSA. Die niederländische "search and destroy policy" als Lösungsansatz
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat misst der Bekämpfung von Spitalinfektionen und Antibiotikaresistenzen eine grosse Bedeutung zu. Beide Themen gehören zu den gesundheitspolitischen Prioritäten der bundesrätlichen Agenda Gesundheit 2020. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (EpG; SR 818.101), hat der Bundesrat am 18. November 2015 die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (Star, <a href="http://www.star.admin.ch">www.star.admin.ch</a>) und am 23. März 2016 die nationale Strategie zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von Healthcare-assoziierten Infektionen (Strategie Noso, <a href="http://www.bag.admin.ch/noso">www.bag.admin.ch/noso</a>) verabschiedet. Beide Strategien werden seit 2016 gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Partnern schrittweise umgesetzt.</p><p>Das im Rahmen dieser Strategien geschnürte Massnahmenpaket soll eine effiziente Kontrolle der Problematik der Antibiotikaresistenzen als Ganzes ermöglichen. Die Spitalinfektionen mit methicillinresistenten Staphylococcus aureus (MRSA) sind nur ein Aspekt der Problematik. Die Spitäler in der Schweiz haben nicht bis zur Umsetzung der nationalen Strategien damit gewartet, Massnahmen im Stil der niederländischen "search and destroy policy" zu treffen. So werden Patientinnen und Patienten mit dem Risiko, MRSA in sich zu tragen, systematisch gescreent, und Massnahmen wie die Absonderung der Betroffenen sollen die Übertragung auf andere Patientinnen und Patienten verhindern. Diese Massnahmen wirken sich positiv auf den Anteil der invasiven MRSA-Infektionen aus, wie die seit 2004 vom Schweizerischen Zentrum für Antibiotikaresistenzen (Anresis) gesammelten Daten zeigen. Gerade die MRSA-Werte sind in der Schweiz von 12,7 Prozent (Anteil resistenter Bakterien in invasiven Isolaten) im Jahr 2004 auf 3,1 Prozent im Jahr 2017 signifikant gesunken. Durchschnittlich sank die MRSA-Rate in den EU-/EWR-Staaten von 18,8 Prozent im Jahr 2012 auf 16,8 Prozent im Jahr 2015.</p><p>2. Das Epidemiengesetz und seine Durchführungsverordnung sehen vor, dass die Institutionen des Gesundheitswesens Massnahmen zur Verhütung von Healthcare-assoziierten Infektionen (HAI) treffen. Die Institutionen müssen sowohl Angestellte und die Personen, die in diesen Betrieben tätig sind, als auch Personen, die mit Patientinnen und Patienten oder mit Bewohnerinnen und Bewohnern innerhalb der Institution in Kontakt kommen, über die Verhütung von HAI und Antibiotikaresistenzen informieren. Zudem werden die genannten Institutionen verpflichtet, geeignetes Präventions- und Informationsmaterial zur Verhütung von HAI und Antibiotikaresistenzen bereitzustellen sowie die notwendigen organisatorischen Massnahmen zu treffen, um das Risiko von Krankheitsübertragungen zu verringern (vgl. Art. 29 EpV; SR 818.101.1). Die Akutspitäler in der Schweiz nehmen ihre Verantwortung wahr, indem sie die erforderlichen Massnahmen treffen. Da deren Wirksamkeit erwiesen ist, erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, die Kontrolle zu verstärken.</p><p>3. Patientinnen und Patienten, die MRSA in sich tragen oder bei denen das Risiko dazu besteht, werden auf freiwilliger Basis von anderen Patientinnen und Patienten abgesondert. Gemäss dem Epidemiengesetz können die kantonalen Behörden die Absonderung von Patientinnen und Patienten anordnen, welche die Gesundheit der Bevölkerung gefährden (Art. 31 und 35 EpG). Das scheint hier nicht notwendig, da diese Massnahme bereits auf freiwilliger Basis umgesetzt wird. In einer besonderen Lage, das heisst, wenn die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen, und eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr besteht, kann der Bundesrat zudem zwingende Massnahmen anordnen (Art. 6 EpG). In Anbetracht der derzeitigen Lage bezüglich MRSA sind die Voraussetzungen für eine Anordnung entsprechender Massnahmen durch den Bundesrat nicht erfüllt.</p><p>4. Es gibt für die Schweiz keine spezifischen Daten zu den durch MRSA-Infektionen verursachten Kosten, die vermieden werden könnten.</p><p>5. Die heute implementierten Massnahmen ermöglichten, den Anteil der invasiven MRSA-Infektionen von 12,7 Prozent im Jahr 2004 auf 3,1 Prozent im Jahr 2017 zu senken (vgl. Frage 1).</p><p>6./7. Die Häufigkeit und die Ursache der Sepsis-Fälle (schwere Blutinfektionen) sind nicht auf nationaler Ebene erfasst. Laut Anresis geht der Anteil der auf MRSA zurückzuführenden Sepsis-Fälle kontinuierlich zurück. Die Problematik der Antibiotikaresistenzen wird seit 2004 mit finanzieller Unterstützung des Bundes von Anresis eng überwacht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Schweiz infizieren sich jährlich etwa 100 000 Menschen mit Spitalinfektionen. Davon nehmen rund 2000 einen tödlichen Verlauf. Die meisten dieser Spitalinfektionen werden durch die multiresistenten Bakterien des Typs Staphylococcus aureus (MRSA) verursacht. Mehr als die Hälfte dieser Infektionen liesse sich mit der konsequenten Anwendung von Hygienemassnahmen vermeiden. Dass eine Zunahme von MRSA nicht unumkehrbar ist, beweisen Zahlen aus den Niederlanden und den skandinavischen Ländern, welche eine MRSA-Rate in Krankenhäusern von weniger als 5 Prozent aufweisen. Die niederländische "search and destroy policy" ist charakterisiert durch ihre regelmässigen Screening-Verfahren und Isolationsmassnahmen bei Risiko-MRSA-Patienten, vor allem jenen, die aus anderen Institutionen wie der Langzeitpflege überwiesen werden, wie auch durch die strikte Behandlung von bereits infizierten Patientinnen und Patienten. Ausserdem gehen mit der Strategie grosse Einsparungen einher. Eine 2016 durchgeführte Studie in einem Spital in Kennermerland (NL) zeigt, dass die Kosten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten vor der Einführung der Policy auf 1 388 907 Euro, (Prävalenzrate 50 Prozent) und nach der Einführung auf nur 290 673 Euro (Prävalenzrate 17,3 Prozent) geschätzt werden (Souverein et al. 2016: <a href="https://doi.org/10.1371/journal.pone.0148175">https://doi.org/10.1371/journal.pone.0148175</a>).</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Weshalb übernimmt die Schweiz das erprobte Modell aus den Niederlanden nicht?</p><p>2. Weshalb werden die Screenings, z. B. bei Spitaleinweisung und Überweisung aus anderen Institutionen, nicht konsequent durchgeführt und kontrolliert? </p><p>3. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage könnte der Bundesrat diese Massnahmen anordnen?</p><p>4. Wie hoch belaufen sich die durch MRSA verursachten Kosten, die mit konsequenten Hygienemassnahmen vermindert werden könnten?</p><p>5. Warum konnte auch mit den seit Langem bestehenden Projekten wie "Swiss Clean Care" die Anzahl der MRSA-Fälle nicht wesentlich reduziert werden und ähnlich tiefe Raten wie in den Niederlanden erreicht werden?</p><p>6. Gemäss WHO steigt die Anzahl der Sepsis-Fälle drastisch an. MRSA-Trägerinnen und -Träger sind in diesem Kontext schwieriger zu behandeln. Wie schätzt der Bundesrat diese Problematik im Speziellen und im Allgemeinen ein?</p><p>7. Wie beurteilt der Bundesrat die Tendenz des Gefahrenpotenzials von MRSA und Antibiotikaresistenzen? </p>
  • MRSA. Die niederländische "search and destroy policy" als Lösungsansatz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat misst der Bekämpfung von Spitalinfektionen und Antibiotikaresistenzen eine grosse Bedeutung zu. Beide Themen gehören zu den gesundheitspolitischen Prioritäten der bundesrätlichen Agenda Gesundheit 2020. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (EpG; SR 818.101), hat der Bundesrat am 18. November 2015 die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (Star, <a href="http://www.star.admin.ch">www.star.admin.ch</a>) und am 23. März 2016 die nationale Strategie zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von Healthcare-assoziierten Infektionen (Strategie Noso, <a href="http://www.bag.admin.ch/noso">www.bag.admin.ch/noso</a>) verabschiedet. Beide Strategien werden seit 2016 gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Partnern schrittweise umgesetzt.</p><p>Das im Rahmen dieser Strategien geschnürte Massnahmenpaket soll eine effiziente Kontrolle der Problematik der Antibiotikaresistenzen als Ganzes ermöglichen. Die Spitalinfektionen mit methicillinresistenten Staphylococcus aureus (MRSA) sind nur ein Aspekt der Problematik. Die Spitäler in der Schweiz haben nicht bis zur Umsetzung der nationalen Strategien damit gewartet, Massnahmen im Stil der niederländischen "search and destroy policy" zu treffen. So werden Patientinnen und Patienten mit dem Risiko, MRSA in sich zu tragen, systematisch gescreent, und Massnahmen wie die Absonderung der Betroffenen sollen die Übertragung auf andere Patientinnen und Patienten verhindern. Diese Massnahmen wirken sich positiv auf den Anteil der invasiven MRSA-Infektionen aus, wie die seit 2004 vom Schweizerischen Zentrum für Antibiotikaresistenzen (Anresis) gesammelten Daten zeigen. Gerade die MRSA-Werte sind in der Schweiz von 12,7 Prozent (Anteil resistenter Bakterien in invasiven Isolaten) im Jahr 2004 auf 3,1 Prozent im Jahr 2017 signifikant gesunken. Durchschnittlich sank die MRSA-Rate in den EU-/EWR-Staaten von 18,8 Prozent im Jahr 2012 auf 16,8 Prozent im Jahr 2015.</p><p>2. Das Epidemiengesetz und seine Durchführungsverordnung sehen vor, dass die Institutionen des Gesundheitswesens Massnahmen zur Verhütung von Healthcare-assoziierten Infektionen (HAI) treffen. Die Institutionen müssen sowohl Angestellte und die Personen, die in diesen Betrieben tätig sind, als auch Personen, die mit Patientinnen und Patienten oder mit Bewohnerinnen und Bewohnern innerhalb der Institution in Kontakt kommen, über die Verhütung von HAI und Antibiotikaresistenzen informieren. Zudem werden die genannten Institutionen verpflichtet, geeignetes Präventions- und Informationsmaterial zur Verhütung von HAI und Antibiotikaresistenzen bereitzustellen sowie die notwendigen organisatorischen Massnahmen zu treffen, um das Risiko von Krankheitsübertragungen zu verringern (vgl. Art. 29 EpV; SR 818.101.1). Die Akutspitäler in der Schweiz nehmen ihre Verantwortung wahr, indem sie die erforderlichen Massnahmen treffen. Da deren Wirksamkeit erwiesen ist, erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, die Kontrolle zu verstärken.</p><p>3. Patientinnen und Patienten, die MRSA in sich tragen oder bei denen das Risiko dazu besteht, werden auf freiwilliger Basis von anderen Patientinnen und Patienten abgesondert. Gemäss dem Epidemiengesetz können die kantonalen Behörden die Absonderung von Patientinnen und Patienten anordnen, welche die Gesundheit der Bevölkerung gefährden (Art. 31 und 35 EpG). Das scheint hier nicht notwendig, da diese Massnahme bereits auf freiwilliger Basis umgesetzt wird. In einer besonderen Lage, das heisst, wenn die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen, und eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr besteht, kann der Bundesrat zudem zwingende Massnahmen anordnen (Art. 6 EpG). In Anbetracht der derzeitigen Lage bezüglich MRSA sind die Voraussetzungen für eine Anordnung entsprechender Massnahmen durch den Bundesrat nicht erfüllt.</p><p>4. Es gibt für die Schweiz keine spezifischen Daten zu den durch MRSA-Infektionen verursachten Kosten, die vermieden werden könnten.</p><p>5. Die heute implementierten Massnahmen ermöglichten, den Anteil der invasiven MRSA-Infektionen von 12,7 Prozent im Jahr 2004 auf 3,1 Prozent im Jahr 2017 zu senken (vgl. Frage 1).</p><p>6./7. Die Häufigkeit und die Ursache der Sepsis-Fälle (schwere Blutinfektionen) sind nicht auf nationaler Ebene erfasst. Laut Anresis geht der Anteil der auf MRSA zurückzuführenden Sepsis-Fälle kontinuierlich zurück. Die Problematik der Antibiotikaresistenzen wird seit 2004 mit finanzieller Unterstützung des Bundes von Anresis eng überwacht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Schweiz infizieren sich jährlich etwa 100 000 Menschen mit Spitalinfektionen. Davon nehmen rund 2000 einen tödlichen Verlauf. Die meisten dieser Spitalinfektionen werden durch die multiresistenten Bakterien des Typs Staphylococcus aureus (MRSA) verursacht. Mehr als die Hälfte dieser Infektionen liesse sich mit der konsequenten Anwendung von Hygienemassnahmen vermeiden. Dass eine Zunahme von MRSA nicht unumkehrbar ist, beweisen Zahlen aus den Niederlanden und den skandinavischen Ländern, welche eine MRSA-Rate in Krankenhäusern von weniger als 5 Prozent aufweisen. Die niederländische "search and destroy policy" ist charakterisiert durch ihre regelmässigen Screening-Verfahren und Isolationsmassnahmen bei Risiko-MRSA-Patienten, vor allem jenen, die aus anderen Institutionen wie der Langzeitpflege überwiesen werden, wie auch durch die strikte Behandlung von bereits infizierten Patientinnen und Patienten. Ausserdem gehen mit der Strategie grosse Einsparungen einher. Eine 2016 durchgeführte Studie in einem Spital in Kennermerland (NL) zeigt, dass die Kosten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten vor der Einführung der Policy auf 1 388 907 Euro, (Prävalenzrate 50 Prozent) und nach der Einführung auf nur 290 673 Euro (Prävalenzrate 17,3 Prozent) geschätzt werden (Souverein et al. 2016: <a href="https://doi.org/10.1371/journal.pone.0148175">https://doi.org/10.1371/journal.pone.0148175</a>).</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Weshalb übernimmt die Schweiz das erprobte Modell aus den Niederlanden nicht?</p><p>2. Weshalb werden die Screenings, z. B. bei Spitaleinweisung und Überweisung aus anderen Institutionen, nicht konsequent durchgeführt und kontrolliert? </p><p>3. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage könnte der Bundesrat diese Massnahmen anordnen?</p><p>4. Wie hoch belaufen sich die durch MRSA verursachten Kosten, die mit konsequenten Hygienemassnahmen vermindert werden könnten?</p><p>5. Warum konnte auch mit den seit Langem bestehenden Projekten wie "Swiss Clean Care" die Anzahl der MRSA-Fälle nicht wesentlich reduziert werden und ähnlich tiefe Raten wie in den Niederlanden erreicht werden?</p><p>6. Gemäss WHO steigt die Anzahl der Sepsis-Fälle drastisch an. MRSA-Trägerinnen und -Träger sind in diesem Kontext schwieriger zu behandeln. Wie schätzt der Bundesrat diese Problematik im Speziellen und im Allgemeinen ein?</p><p>7. Wie beurteilt der Bundesrat die Tendenz des Gefahrenpotenzials von MRSA und Antibiotikaresistenzen? </p>
    • MRSA. Die niederländische "search and destroy policy" als Lösungsansatz

Back to List