Eintrittsabgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Eine solche nicht einfach aus Prinzip und ohne die nötigen Abklärungen verwerfen

ShortId
17.3777
Id
20173777
Updated
28.07.2023 04:04
Language
de
Title
Eintrittsabgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Eine solche nicht einfach aus Prinzip und ohne die nötigen Abklärungen verwerfen
AdditionalIndexing
2811;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Nationalrat hat am 26. September 2017 die Motion 16.3294 abgelehnt und ist damit dem Antrag des Bundesrates gefolgt. Die Motion verlangte die Einführung einer "Eintrittsabgabe" für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, mit dem Ziel, einerseits die Zuwanderung zu kontrollieren und andererseits den lokalen Arbeitsmarkt zu schützen.</p><p>Bekanntlich stammt der Vorschlag für eine solche Zuwanderungsabgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger von Reiner Eichenberger, dem Leiter des Seminars für Finanzwissenschaft der Universität Freiburg. Man kann also davon ausgehen, dass dieser Vorschlag wissenschaftlich fundiert ist und eine vertiefte Abklärung verdient. Doch der Bundesrat hat offensichtlich nichts dergleichen unternommen: Er beschränkt sich in seiner Stellungnahme zur Motion 16.3294 darauf, angebliche Unvereinbarkeiten mit dem Freizügigkeitsabkommen anzuführen, ohne dies in irgendeiner Weise zu begründen.</p><p>Nach der letzten amtlichen Erhebung liegt die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin bei 65 500. Diese Personen besetzen demnach nahezu 30 Prozent aller im Kanton verfügbaren Stellen. Ihre Zahl nimmt kontinuierlich zu, insbesondere im Dienstleistungssektor. Diese Situation führt zu einer Verdrängung auf dem Arbeitsmarkt und zu Lohndumping. Da der sogenannte "Inländervorrang light" keinerlei Begrenzung der Zuwanderung und auch nicht der Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger bewirken wird, darf man nichts unversucht lassen, um den Tessiner Arbeitsmarkt vor unhaltbaren Zuständen zu schützen. Dies umso mehr, wenn man bedenkt, dass sich die Tessiner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in sämtlichen Volksabstimmungen zum Thema Personenfreizügigkeit immer gegen diese ausgesprochen haben.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Motion Quadri 16.3294, "Ausarbeitung eines Entwurfes für eine Eintrittsabgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger", festgestellt, dass Zuwanderungsabgaben basierend auf den Überlegungen von Professor Eichenberger EU-/Efta-Staatsangehörige im Arbeitsmarkt der Schweiz benachteiligen und zu einer Ungleichbehandlung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern gegenüber Inländerinnen und Inländern führen. Diese Diskriminierung steht im Widerspruch zu den einschlägigen Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens. Die Einführung einer Zuwanderungsabgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger ist für den Bundesrat somit keine gangbare Lösung.</p><p>Hingegen sieht die vom Parlament im Dezember 2016 beschlossene Umsetzung des Zuwanderungsartikels vor, dass ein Kanton beim Bundesrat bei erheblichen Problemen, insbesondere solchen, die durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger verursacht werden, weitere Massnahmen beantragen kann, die über diejenigen für stellensuchende Personen hinausgehen (vgl. Art. 21a Abs. 8 nAuG; Inkrafttreten voraussichtlich Mitte 2018).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über die Möglichkeit, eine Zuwanderungsabgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger einzuführen.</p>
  • Eintrittsabgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Eine solche nicht einfach aus Prinzip und ohne die nötigen Abklärungen verwerfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Nationalrat hat am 26. September 2017 die Motion 16.3294 abgelehnt und ist damit dem Antrag des Bundesrates gefolgt. Die Motion verlangte die Einführung einer "Eintrittsabgabe" für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, mit dem Ziel, einerseits die Zuwanderung zu kontrollieren und andererseits den lokalen Arbeitsmarkt zu schützen.</p><p>Bekanntlich stammt der Vorschlag für eine solche Zuwanderungsabgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger von Reiner Eichenberger, dem Leiter des Seminars für Finanzwissenschaft der Universität Freiburg. Man kann also davon ausgehen, dass dieser Vorschlag wissenschaftlich fundiert ist und eine vertiefte Abklärung verdient. Doch der Bundesrat hat offensichtlich nichts dergleichen unternommen: Er beschränkt sich in seiner Stellungnahme zur Motion 16.3294 darauf, angebliche Unvereinbarkeiten mit dem Freizügigkeitsabkommen anzuführen, ohne dies in irgendeiner Weise zu begründen.</p><p>Nach der letzten amtlichen Erhebung liegt die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin bei 65 500. Diese Personen besetzen demnach nahezu 30 Prozent aller im Kanton verfügbaren Stellen. Ihre Zahl nimmt kontinuierlich zu, insbesondere im Dienstleistungssektor. Diese Situation führt zu einer Verdrängung auf dem Arbeitsmarkt und zu Lohndumping. Da der sogenannte "Inländervorrang light" keinerlei Begrenzung der Zuwanderung und auch nicht der Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger bewirken wird, darf man nichts unversucht lassen, um den Tessiner Arbeitsmarkt vor unhaltbaren Zuständen zu schützen. Dies umso mehr, wenn man bedenkt, dass sich die Tessiner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in sämtlichen Volksabstimmungen zum Thema Personenfreizügigkeit immer gegen diese ausgesprochen haben.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Motion Quadri 16.3294, "Ausarbeitung eines Entwurfes für eine Eintrittsabgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger", festgestellt, dass Zuwanderungsabgaben basierend auf den Überlegungen von Professor Eichenberger EU-/Efta-Staatsangehörige im Arbeitsmarkt der Schweiz benachteiligen und zu einer Ungleichbehandlung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern gegenüber Inländerinnen und Inländern führen. Diese Diskriminierung steht im Widerspruch zu den einschlägigen Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens. Die Einführung einer Zuwanderungsabgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger ist für den Bundesrat somit keine gangbare Lösung.</p><p>Hingegen sieht die vom Parlament im Dezember 2016 beschlossene Umsetzung des Zuwanderungsartikels vor, dass ein Kanton beim Bundesrat bei erheblichen Problemen, insbesondere solchen, die durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger verursacht werden, weitere Massnahmen beantragen kann, die über diejenigen für stellensuchende Personen hinausgehen (vgl. Art. 21a Abs. 8 nAuG; Inkrafttreten voraussichtlich Mitte 2018).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen über die Möglichkeit, eine Zuwanderungsabgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger einzuführen.</p>
    • Eintrittsabgabe für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Eine solche nicht einfach aus Prinzip und ohne die nötigen Abklärungen verwerfen

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